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Übersetzung mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES)

Beglaubigte Übersetzung als PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) – gemäss ZertES gleichgestellt, Lieferung per E-Mail in bis zu 12 Stunden.

Beglaubigte Übersetzung mit qualifizierter elektronischer Signatur

Alle Beglaubigungsarten im Überblick

Keine Zeit, auf die Post zu warten? Mit der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) erhalten Sie Ihre beglaubigte Übersetzung als PDF direkt per E-Mail – rechtsgültig signiert und sofort einreichbar.

Was die QES ist

Die qualifizierte elektronische Signatur ist die höchste Stufe der elektronischen Signatur in der Schweiz. Gemäss ZertES (Bundesgesetz über die elektronische Signatur) ist sie der Übersetzung mit Stempel und Unterschrift gleichgestellt, und die Signatur kann über das Prüfportal des Bundes verifiziert werden. Sie erhalten also ein vollwertig beglaubigtes Dokument – nur eben digital.

Warum sich das lohnt

Der grösste Vorteil ist die Geschwindigkeit: Übersetzungen mit QES liefern wir in dringenden Fällen innerhalb von 12 Stunden – bestellen und erhalten per E-Mail, rund um die Uhr, ohne Postweg. Ideal, wenn eine Frist drängt oder die Empfängerstelle Dokumente ohnehin digital entgegennimmt. Die Signatur lässt sich jederzeit online über das Prüfportal des Bundes verifizieren: validator.admin.ch. Die Papierversion können Sie jederzeit zusätzlich bestellen.

Wann Papier die bessere Wahl ist

Nicht jede Stelle arbeitet schon digital. Wenn Ihre Empfängerstelle ein physisches Dokument wünscht, liefern wir klassisch mit Bürobeglaubigung oder notarieller Beglaubigung per Post. Sagen Sie uns einfach, wo Sie einreichen – wir empfehlen die passende Form.

Gut zu wissen: Wir bieten alle Beglaubigungsarten an – von der Bürobeglaubigung über die notarielle Beglaubigung bis zu Apostille, Überbeglaubigung und QES. Welche Form für Sie die richtige ist, empfehlen wir Ihnen gerne, sobald wir Ihre Dokumente gesehen und Ihren Fall kennengelernt haben – auf Basis unserer langjährigen Erfahrung. Das letzte Wort haben immer die zuständigen Behörden; bei Fragen dazu helfen wir Ihnen jederzeit gerne weiter.

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Referenzen: Das sagen unsere Kunden

Über 6000 zufriedene Kundinnen und Kunden vertrauen UniTranslate – darunter Unternehmen des Swiss Market Index, Global-Fortune-500-Konzerne, Universitäten, staatliche Institutionen und Schweizer KMU.

«Sehr schnelle und qualitativ hochstehende Übersetzungen. Stets sehr freundlichen und speditiven Kontakt. Wir sind vollumfänglich zufrieden und können Unitranslate mit gutem Gewissen weiterempfehlen.»
Saskia Strunze, Verfora AG
«Der Service, die Zusammenarbeit sowie die vereinbarte Ablieferung der Arbeit von UniTranslate war in allen Punkten top. Sehr zu empfehlen.»
Cornelia Wehrli, UMS Skeldar AG
  • Recordati
  • Verfora AG
  • UMS Skeldar AG
  • Bodo Möller Chemie
  • Hotel Alexander
  • Gemeinde Seuzach

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FAQ

Ist das PDF mit QES gleich viel wert wie die Papierversion?

Gemäss ZertES, dem Bundesgesetz über die elektronische Signatur, ist die qualifizierte elektronische Signatur der Übersetzung mit Stempel und Unterschrift gleichgestellt. Ob eine Empfängerstelle die digitale Einreichung geprüft, entscheidet sie selbst – im Zweifel fragen wir für Sie nach.

Kann der Empfänger die Signatur prüfen?

Ja, die Signatur lässt sich online über das offizielle Prüfportal des Bundes verifizieren.

Bekomme ich zusätzlich eine Papierversion?

Gerne – auf Wunsch schicken wir Ihnen die beglaubigte Übersetzung zusätzlich per Post oder Einschreiben.

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