Manche Länder verlangen, dass Dokumente zusätzlich von ihrem Konsulat oder ihrer Botschaft beglaubigt werden. Und umgekehrt: Wer ein im Ausland ausgestelltes Dokument bei Schweizer Behörden einreichen will, braucht dafür oft eine Apostille aus dem Herkunftsland plus eine beglaubigte Übersetzung. Wir sorgen dafür, dass Sie dabei nichts falsch machen.
Ausländisches Dokument, Schweizer Behörde
Der häufigste Fall: Ihre Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde stammt aus dem Ausland und soll in der Schweiz eingereicht werden – etwa beim Zivilstandsamt. Oft wird das Dokument im Herkunftsland mit einer Apostille versehen sein. Wir übersetzen es und beglaubigen die Übersetzung notariell, damit Sie es den Schweizer Behörden vorlegen können.
Schweizer Dokument, ausländisches Konsulat
Ist Ihr Zielland nicht Mitglied des Haager Übereinkommens, gilt dort keine Apostille – dann ist in der Regel zusätzlich eine zweite Beglaubigung durch das Konsulat des Ziellandes nötig, bevor Sie das Dokument dort einreichen können. Die Kette sieht so aus: Übersetzung → notarielle Beglaubigung → Überbeglaubigung (Legalisation) → Konsulat. Wir als UniTranslate liefern Ihnen die Übersetzung inklusive Legalisation und übernehmen alle vorangehenden Schritte – den letzten Gang zum Konsulat übernehmen dann Sie.
Einfach fragen
Sie müssen die Regeln nicht selbst kennen. Laden Sie Ihr Dokument hoch, nennen Sie uns Herkunfts- und Zielland – wir melden uns innert 30 Minuten mit der verbindlichen Offerte und dem passenden Vorgehen.
Gut zu wissen: Wir bieten alle Beglaubigungsarten an – von der Bürobeglaubigung über die notarielle Beglaubigung bis zu Apostille, Überbeglaubigung und QES. Welche Form für Sie die richtige ist, empfehlen wir Ihnen gerne, sobald wir Ihre Dokumente gesehen und Ihren Fall kennengelernt haben – auf Basis unserer langjährigen Erfahrung. Das letzte Wort haben immer die zuständigen Behörden; bei Fragen dazu helfen wir Ihnen jederzeit gerne weiter.
Referenzen: Das sagen unsere Kunden
Über 6000 zufriedene Kundinnen und Kunden vertrauen UniTranslate – darunter Unternehmen des Swiss Market Index, Global-Fortune-500-Konzerne, Universitäten, staatliche Institutionen und Schweizer KMU.
«Sehr schnelle und qualitativ hochstehende Übersetzungen. Stets sehr freundlichen und speditiven Kontakt. Wir sind vollumfänglich zufrieden und können Unitranslate mit gutem Gewissen weiterempfehlen.»
«Der Service, die Zusammenarbeit sowie die vereinbarte Ablieferung der Arbeit von UniTranslate war in allen Punkten top. Sehr zu empfehlen.»
FAQ
Mein Dokument kommt aus dem Ausland – was brauche ich für die Schweiz?+
Oft wird das Dokument im Herkunftsland mit einer Apostille versehen sein; die Übersetzung und die notarielle Beglaubigung übernehmen dann wir. Was genau gewünscht wird, entscheidet die Schweizer Empfängerstelle – wir beraten Sie kostenlos.
Übernehmen Sie den Gang zum Konsulat?+
Wir bereiten Ihre Übersetzung so vor, dass sie für den konsularischen Schritt bereit ist, und sagen Ihnen genau, was noch zu tun ist. Vieles lässt sich kombinieren – fragen Sie uns einfach.
Wie schnell geht das?+
Die Übersetzung mit Beglaubigung liefern wir wie gewohnt schnell, mit Express in 12 bis 24 Stunden. Die konsularischen Schritte selbst hängen vom jeweiligen Land ab.













