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Leistungen

Überbeglaubigung (Legalisation)

Überbeglaubigung für Länder ausserhalb des Haager Übereinkommens: Übersetzung, notarielle Beglaubigung und Legalisation aus einer Hand.

Überbeglaubigung einer Übersetzung

Alle Beglaubigungsarten im Überblick

Nicht jedes Land geprüft die Apostille: Wer ein Dokument in einem Staat ausserhalb des Haager Übereinkommens einreichen will, braucht stattdessen eine Überbeglaubigung – auch Legalisation genannt. Auch das erledigen wir für Sie.

Was das ist

Ist das Zielland nicht Mitglied des Haager Übereinkommens, gilt dort keine Apostille. Stattdessen wird die notariell beglaubigte Übersetzung überbeglaubigt (legalisiert) – das ist der Schritt vor der konsularischen Beglaubigung. Die Kette sieht so aus: Übersetzung → notarielle Beglaubigung → Überbeglaubigung (Legalisation) → Konsulat des Ziellandes.

Was wir übernehmen

UniTranslate erstellt notariell beglaubigte Übersetzungen mit Überbeglaubigung für alle Länder ausserhalb des Haager Übereinkommens. Sie laden Ihr Dokument hoch und nennen uns das Zielland – wir übersetzen, lassen notariell beglaubigen und kümmern uns um die Überbeglaubigung. Sie erhalten die Übersetzung inklusive Legalisation; den letzten Schritt, die Beglaubigung beim Konsulat des Ziellandes, übernehmen dann Sie.

Nicht sicher, was Sie brauchen?

Apostille, Überbeglaubigung oder reicht doch die Bürobeglaubigung? Das hängt vom Zielland und der Empfängerstelle ab – und verbindlich entscheidet immer die offizielle Empfängerstelle. Fragen Sie einfach unverbindlich an, wir beraten Sie kostenlos.

Gut zu wissen: Wir bieten alle Beglaubigungsarten an – von der Bürobeglaubigung über die notarielle Beglaubigung bis zu Apostille, Überbeglaubigung und QES. Welche Form für Sie die richtige ist, empfehlen wir Ihnen gerne, sobald wir Ihre Dokumente gesehen und Ihren Fall kennengelernt haben – auf Basis unserer langjährigen Erfahrung. Das letzte Wort haben immer die zuständigen Behörden; bei Fragen dazu helfen wir Ihnen jederzeit gerne weiter.

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Referenzen: Das sagen unsere Kunden

Über 6000 zufriedene Kundinnen und Kunden vertrauen UniTranslate – darunter Unternehmen des Swiss Market Index, Global-Fortune-500-Konzerne, Universitäten, staatliche Institutionen und Schweizer KMU.

«Sehr schnelle und qualitativ hochstehende Übersetzungen. Stets sehr freundlichen und speditiven Kontakt. Wir sind vollumfänglich zufrieden und können Unitranslate mit gutem Gewissen weiterempfehlen.»
Saskia Strunze, Verfora AG
«Der Service, die Zusammenarbeit sowie die vereinbarte Ablieferung der Arbeit von UniTranslate war in allen Punkten top. Sehr zu empfehlen.»
Cornelia Wehrli, UMS Skeldar AG
  • Recordati
  • Verfora AG
  • UMS Skeldar AG
  • Bodo Möller Chemie
  • Hotel Alexander
  • Gemeinde Seuzach

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FAQ

Woher weiss ich, ob mein Zielland eine Apostille oder eine Überbeglaubigung braucht?

Das hängt davon ab, ob das Land beim Haager Übereinkommen mitmacht. Sie müssen das nicht selbst herausfinden – nennen Sie uns das Zielland, und wir wählen das richtige Verfahren.

Wie lange dauert eine Überbeglaubigung?

Länger als eine Apostille, weil mehrere Stellen beteiligt sind – wie viel länger, hängt vom Zielland ab. Wir nennen Ihnen in der Offerte einen realistischen Zeitrahmen.

Muss ich selbst zu einer Behörde oder Botschaft?

In den meisten Fällen nicht – wir übernehmen die Schritte, die sich übernehmen lassen, und sagen Ihnen klar, falls ein Schritt bei Ihnen liegt.

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