UniTranslate

Leistungen

Übersetzung mit Apostille

Notariell beglaubigte Übersetzung mit Apostille für die Verwendung im Ausland – wir organisieren alles für Sie. Offerte innert 30 Minuten.

Beglaubigte Übersetzung mit Apostille

Alle Beglaubigungsarten im Überblick

Sie wollen ein Schweizer Dokument im Ausland einreichen – für eine Heirat, eine Firmengründung, ein Erbe? Dann wünscht die ausländische Stelle häufig eine notariell beglaubigte Übersetzung mit Apostille. Klingt kompliziert, ist für Sie aber nur ein Auftrag: Wir erledigen alle Schritte.

Was eine Apostille ist

Die Apostille ist eine amtliche Bestätigung nach dem Haager Übereinkommen. Sie bestätigt die Echtheit der Unterschrift auf dem Dokument – etwa der des Notars, der die Übersetzung beglaubigt hat – damit das Dokument in den Mitgliedstaaten des Übereinkommens verwendet werden kann. Für Länder ausserhalb des Übereinkommens gibt es stattdessen die Überbeglaubigung.

Alles aus einer Hand

Bei UniTranslate müssen Sie sich um nichts kümmern: Wir übersetzen Ihr Dokument, lassen die Übersetzung notariell beglaubigen und besorgen die Apostille. Sie laden nur einen Scan hoch und erhalten das fertige Dokument per Post – bereit fürs Ausland.

Auch umgekehrt

Kommt Ihr Dokument aus dem Ausland und soll in der Schweiz eingereicht werden? Oft muss es im Herkunftsland mit einer Apostille versehen sein. Wir übersetzen es und beglaubigen die Übersetzung, damit Sie es den Schweizer Stellen vorlegen können. Mehr Hintergrund finden Sie in unserem Ratgeber Was ist eine Apostille?

Gut zu wissen: Wir bieten alle Beglaubigungsarten an – von der Bürobeglaubigung über die notarielle Beglaubigung bis zu Apostille, Überbeglaubigung und QES. Welche Form für Sie die richtige ist, empfehlen wir Ihnen gerne, sobald wir Ihre Dokumente gesehen und Ihren Fall kennengelernt haben – auf Basis unserer langjährigen Erfahrung. Das letzte Wort haben immer die zuständigen Behörden; bei Fragen dazu helfen wir Ihnen jederzeit gerne weiter.

Offerte anfordern →

Referenzen: Das sagen unsere Kunden

Über 6000 zufriedene Kundinnen und Kunden vertrauen UniTranslate – darunter Unternehmen des Swiss Market Index, Global-Fortune-500-Konzerne, Universitäten, staatliche Institutionen und Schweizer KMU.

«Sehr schnelle und qualitativ hochstehende Übersetzungen. Stets sehr freundlichen und speditiven Kontakt. Wir sind vollumfänglich zufrieden und können Unitranslate mit gutem Gewissen weiterempfehlen.»
Saskia Strunze, Verfora AG
«Der Service, die Zusammenarbeit sowie die vereinbarte Ablieferung der Arbeit von UniTranslate war in allen Punkten top. Sehr zu empfehlen.»
Cornelia Wehrli, UMS Skeldar AG
  • Recordati
  • Verfora AG
  • UMS Skeldar AG
  • Bodo Möller Chemie
  • Hotel Alexander
  • Gemeinde Seuzach

Alle Referenzen und Kundenstimmen ansehen →

FAQ

Brauche ich die Apostille auf dem Original oder auf der Übersetzung?

Das hängt vom Zielland und der Empfängerstelle ab – manchmal braucht es beides. Sagen Sie uns, wo das Dokument eingereicht wird, und wir sagen Ihnen, was sinnvoll ist. Verbindlich entscheidet die Empfängerstelle.

Muss ich selbst zur Staatskanzlei oder zum Notar?

Nein. Wir kümmern uns um die notarielle Beglaubigung und die Apostille – Sie erhalten das fertige Dokument per Post.

Was, wenn mein Zielland nicht beim Haager Übereinkommen dabei ist?

Dann braucht es statt der Apostille eine Überbeglaubigung (Legalisation). Auch die organisieren wir für Sie.

Das könnte Sie auch interessieren

Bereit? Fordern Sie jetzt Ihre kostenlose Offerte an – Antwort innert 30 Minuten.

Offerte anfragen →