Kaum ein Dokument begleitet so viele Lebensereignisse wie die Geburtsurkunde: Sie wird häufig benötigt, wenn Sie heiraten, sich einbürgern lassen, Ihre Familie in die Schweiz nachziehen oder eine Vaterschaft anerkennen lassen möchten. Ist die Urkunde nicht in einer Amtssprache ausgestellt, wünschen Zivilstandsämter, Migrationsämter und Gemeinden häufig eine beglaubigte Übersetzung. UniTranslate übersetzt Geburtsurkunden aus über 100 Sprachen – präzise, mit Beglaubigungsvermerk und in einem Layout, das sich am Original orientiert, damit die prüfende Stelle jede Angabe sofort zuordnen kann.
Die häufigsten Anlässe – und was Empfängerstellen häufig prüfen
Heirat in der Schweiz oder im Ausland
Für das Ehevorbereitungsverfahren beim Zivilstandsamt gehört die Geburtsurkunde zu den Standarddokumenten. Ausländische Urkunden werden häufig übersetzt und je nach Herkunftsland zusätzlich mit einer Apostille oder Überbeglaubigung versehen sein. Planen Sie umgekehrt eine Hochzeit im Ausland, benötigen Sie Ihre Schweizer Urkunden häufig in der Landessprache des Ziellandes – oft zusammen mit der Heiratsurkunde früherer Ehen oder einem Ledigkeitsnachweis.
Einbürgerung
Im Einbürgerungsverfahren prüfen Gemeinde und Kanton Ihre Personenstandsdaten besonders genau. Namen, Geburtsort und Abstammung in der Übersetzung sollten exakt mit den Einträgen im Personenstandsregister und in Ihrem Pass übereinstimmen – schon eine abweichende Transliteration kann zu Rückfragen führen. Unsere Übersetzerinnen und Übersetzer gleichen die Schreibweise deshalb auf Wunsch mit Ihren Ausweisdokumenten ab.
Familiennachzug
Beim Familiennachzug dient die Geburtsurkunde als Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses, etwa zwischen Eltern und nachziehenden Kindern. Die Migrationsämter wünschen häufig beglaubigte Übersetzungen aller fremdsprachigen Zivilstandsdokumente – reichen Sie die Urkunden gebündelt ein, geht das Verfahren meist schneller.
Anerkennung einer Vaterschaft
Auch bei der Vaterschaftsanerkennung oder der Nachbeurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt wünscht das Zivilstandsamt die übersetzte Geburtsurkunde des Kindes – und oft auch jene der Eltern.
Geburt im Ausland – Nachbeurkundung in der Schweiz
Kommt Ihr Kind im Ausland zur Welt, wird die Geburt häufig im Schweizer Personenstandsregister nachbeurkundet. Die kantonale Zivilstandsbehörde arbeitet dafür häufig mit der ausländischen Geburtsurkunde – je nach Herkunftsland mit Apostille oder Legalisation – sowie eine beglaubigte Übersetzung in eine Amtssprache. Auch für die AHV-Anmeldung, Kinderzulagen oder den ersten Schweizer Pass des Kindes wird die übersetzte Urkunde immer wieder benötigt; bewahren Sie deshalb sowohl das PDF als auch das Papierexemplar unserer Übersetzung gut auf.
Internationale Urkunde oder nationales Formular? Erst prüfen, dann bestellen
Nicht jede Geburtsurkunde braucht eine Übersetzung. Viele Staaten – darunter die meisten europäischen Länder – stellen mehrsprachige internationale Auszüge nach dem CIEC-Übereinkommen aus. Diese Formulare sind bereits in mehreren Sprachen beschriftet und werden von Schweizer Zivilstandsbehörden häufig ohne Übersetzung geprüft. Fragen Sie also zuerst beim Herkunftsstandesamt nach einem internationalen Auszug: Existiert er, sparen Sie sich die Übersetzung unter Umständen ganz. Erst wenn nur ein nationales Formular, eine vollständige Abschrift des Geburtenregisters oder eine Urkunde in nicht-lateinischer Schrift vorliegt, braucht es die beglaubigte Übersetzung – und genau dann sind wir zur Stelle. Diese ehrliche Beratung gehört bei uns zur Offerte dazu.
Was eine für Einreichungen vorbereitete Übersetzung ausmacht
- Vollständigkeit: Auch Stempel, Siegel, Randvermerke und Legalisationsvermerke werden übersetzt oder beschrieben – Empfängerstellen achten genau darauf.
- Namenstreue: Transliteration aus kyrillischen, arabischen oder asiatischen Schriften nach der Schreibweise in Ihrem Reisepass.
- Beglaubigungsvermerk: Die Übersetzung wird mit Vermerk, Stempel und Unterschrift fest mit der Kopie des Ausgangsdokuments verbunden.
- Optionale Zusatzstufen: Für das Ausland organisieren wir die notarielle Beglaubigung und die Apostille gleich mit.
So aufgebaute Übersetzungen bereiten wir für Behörden, Gerichte und Ämter im In- und Ausland vor; verbindlich entscheidet immer die Empfängerstelle – nennen Sie sie uns, und wir richten die Beglaubigungsform danach aus.
Beachten Sie auch den Unterschied zwischen einem Registerauszug und einer vollständigen Abschrift des Geburtseintrags: Manche Verfahren – etwa Einbürgerungen – wünschen ausdrücklich die vollständige Abschrift mit allen Randvermerken. Wir übersetzen beide Formate; teilen Sie uns einfach mit, welches Dokument Ihre Behörde genannt hat.
In drei Schritten zur fertigen Urkundenübersetzung
Laden Sie Ihre Geburtsurkunde als Scan oder Foto über unser Offertformular hoch – das Original bleibt bei Ihnen. Während der Bürozeiten erhalten Sie innert 30 Minuten eine verbindliche Offerte. Nach Ihrer Bestätigung übersetzt eine muttersprachliche Fachperson, ein zweites Augenpaar prüft Namen, Daten und Ortsangaben, und Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung als PDF vorab sowie im Original per Post. Mit dem Express-Service liefern wir in dringenden Fällen innert 12–24 Stunden – etwa wenn das Zivilstandsamt kurzfristig Unterlagen nachfordert.
Über 6000 zufriedene Kundinnen und Kunden haben ihre Urkunden bereits von UniTranslate übersetzen lassen. Von unserem Büro in Küsnacht ZH aus betreuen wir die ganze Schweiz – digital, schnell und mit einem festen Ansprechpartner für Ihr Anliegen.
Wann wird diese Übersetzung gebraucht?
- Heirat in der Schweiz oder im Ausland
- Einbürgerung
- Familiennachzug
- Visum & Aufenthaltsbewilligung
- Nachbeurkundung im Personenstandsregister
Welche Beglaubigungsart ist möglich?
Für Geburtsurkunden wird bei Einreichungen im Inland häufig die notariell beglaubigte Übersetzung gewählt; für das Ausland kommt oft die Apostille dazu.
Wir bieten alle Beglaubigungsarten an und empfehlen Ihnen die passende Variante, sobald wir Ihr Dokument und die Empfängerstelle kennen. Welche Form nötig ist, entscheidet immer die empfangende Stelle – wir bereiten die gewünschte Variante vor:
- Beglaubigte Übersetzung (Bürobeglaubigung)
- Notariell beglaubigte Übersetzung
- Übersetzung mit Apostille
- PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES)
Lieferung per A-Post, eingeschrieben oder als PDF per E-Mail. Wenn Sie unsicher sind, nennen Sie uns einfach die Empfängerstelle – wir beraten Sie kostenlos.
Für eine schnelle Offerte hilfreich
- Gut lesbarer Scan oder gutes Foto des Dokuments
- Zielsprache und Zielland
- Empfängerstelle (Behörde, Universität, Gericht …), falls bekannt
- Gewünschter Liefertermin
- Bei nicht-lateinischer Schrift: Passkopie für die korrekte Namensschreibweise
Lieferzeit
Viele Dokumente können je nach Sprache, Umfang und Beglaubigungsart innert 1–3 Arbeitstagen übersetzt werden. Express-Lieferung in 12–24 Stunden prüfen wir auf Anfrage und bestätigen den Termin verbindlich in der Offerte.
- Für den offiziellen Gebrauch. Vorbereitet für Behörden, Gerichte, Universitäten und Botschaften
- Qualifizierte elektronische Signatur. Rechtsgültige Lieferung als PDF – ohne Wartezeit auf die Post
- Vertraulich. Verschlüsselte Übertragung, Verschwiegenheit, NDA auf Wunsch
- Express möglich. Lieferung in 12–24 Stunden auf Anfrage
- Über 6000 zufriedene Kunden. Privatpersonen, Unternehmen, Universitäten und Institutionen
- Schweizer Unternehmen. NLP GmbH / UniTranslate mit Sitz in Küsnacht ZH
FAQ
Meine Geburtsurkunde ist ein mehrsprachiger internationaler Auszug – brauche ich überhaupt eine Übersetzung?+
Oft nicht. Mehrsprachige Auszüge nach dem CIEC-Übereinkommen werden von Schweizer Zivilstandsbehörden häufig ohne Übersetzung geprüft. Fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach – wir sagen Ihnen ehrlich, ob eine Übersetzung nötig ist, und erstellen sie nur, wenn sie für Ihre Einreichung sinnvoll ist.
Muss ich das Original meiner Geburtsurkunde einsenden?+
Nein. Ein gut lesbarer Scan oder ein Foto reicht. Die beglaubigte Übersetzung wird mit der Kopie des Ausgangsdokuments verbunden; Ihr Original bleibt sicher bei Ihnen.
Wie stellt UniTranslate sicher, dass die Namen korrekt geschrieben werden?+
Bei Urkunden in kyrillischer, arabischer oder anderer nicht-lateinischer Schrift übernehmen wir die Transliteration exakt nach der Schreibweise in Ihrem Reisepass. Senden Sie uns dazu einfach die Passkopie mit – so vermeiden Sie Rückfragen von Zivilstands- und Migrationsämtern.
Brauche ich eine Apostille, wenn ich die übersetzte Geburtsurkunde im Ausland verwende?+
Häufig ja. Für Staaten des Haager Übereinkommens bestätigt die Apostille die Echtheit der notariellen Beglaubigung. Wir organisieren notarielle Beglaubigung und Apostille auf Wunsch komplett für Sie – Sie erhalten ein einreichfertiges Dokumentenpaket.
Wie schnell erhalte ich die beglaubigte Übersetzung?+
Die Offerte erhalten Sie während der Bürozeiten innert 30 Minuten. Die fertige Übersetzung liegt in der Regel innert weniger Werktage vor; mit dem Express-Service liefern wir in 12–24 Stunden.
Meine Geburtsurkunde ist alt oder teilweise handschriftlich – geht das trotzdem?+
Ja. Unsere Übersetzerinnen und Übersetzer arbeiten regelmässig mit älteren Registerabschriften und handschriftlichen Einträgen. Unleserliche Stellen werden in der Übersetzung transparent als solche gekennzeichnet – ein Vorgehen, das Behörden kennen und in der Regel prüfen.

