Die Vaterschaftsanerkennung begründet das rechtliche Kindsverhältnis zwischen Vater und Kind – mit weitreichenden Folgen für Namen, Bürgerrecht, Unterhalt und Erbrecht. Wurde die Vaterschaft im Ausland anerkannt, muss die Urkunde für die Eintragung ins Schweizer Personenstandsregister in der Regel übersetzt werden; umgekehrt benötigen Schweizer Väter die hierzulande beurkundete Anerkennung für ausländische Behörden in der jeweiligen Landessprache. UniTranslate erstellt beglaubigte Übersetzungen von Vaterschaftsanerkennungen in über 100 Sprachen – exakt, vollständig und für die Prüfung durch Empfängerstellen vorbereitet.
Personenstandsurkunden wünschen höchste Genauigkeit: Namen müssen buchstabengetreu gemäss Pass übernommen, Orts- und Registerangaben, Daten und Beurkundungsvermerke exakt übertragen werden. Schon kleine Abweichungen können dazu führen, dass das Zivilstandsamt die Urkunde zurückweist und sich die Eintragung verzögert. Unsere Fachübersetzer kennen die Anforderungen der Schweizer Zivilstandsbehörden – über 6000 zufriedene Kunden haben sich bereits darauf verlassen.
Wann brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung?
- Eintragung ins Personenstandsregister: Eine im Ausland beurkundete Vaterschaftsanerkennung sollte für ein Anerkennungsverfahren und Eintragung in der Schweiz übersetzt vorliegen.
- Geburt eines Kindes: Bei unverheirateten Eltern wünscht das Zivilstandsamt in der Regel fremdsprachige Anerkennungsurkunden zusammen mit einer beglaubigten Übersetzung.
- Familiennachzug: Migrationsbehörden benötigen die übersetzte Anerkennung als Nachweis des Kindsverhältnisses.
- Bürgerrecht und Pass: Für die Weitergabe des Schweizer Bürgerrechts oder die Ausstellung von Ausweisen wird das übersetzte Dokument benötigt.
- Unterhalts- und Erbverfahren: Gerichte und Notariate stützen sich auf die übersetzte Anerkennung als Beweis der Abstammung.
Für welche Stellen bereiten wir die Übersetzung vor?
Unsere beglaubigten Übersetzungen sind für die Vorlage bei den typischen Empfängerstellen vorbereitet: bei den Zivilstandsämtern und den kantonalen Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen, bei kantonalen Migrationsämtern und beim Staatssekretariat für Migration (SEM), bei Gerichten, bei der KESB sowie bei ausländischen Zivilstandsbehörden, Botschaften und Konsulaten. Nennen Sie uns die zuständige Stelle – wir berücksichtigen deren Vorgaben von Anfang an.
Beglaubigt, notariell oder mit Apostille?
Für Schweizer Zivilstands- und Migrationsbehörden ist häufig passend die beglaubigte Übersetzung mit Stempel, Unterschrift und Beglaubigungsvermerk. Einzelne Ämter und die meisten ausländischen Empfängerstellen wünschen häufig eine notariell beglaubigte Übersetzung; für die Verwendung in Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens kommt häufig eine Apostille hinzu. Wir beraten Sie zur passenden Form und organisieren Notar und Apostille auf Wunsch gleich mit – ohne Behördengänge Ihrerseits.
So einfach bestellen Sie
- 1. Urkunde hochladen: Senden Sie uns die Vaterschaftsanerkennung über das Offertenformular oder per E-Mail – ein Scan oder ein gut lesbares Foto reicht, das Original bleibt bei Ihnen.
- 2. Offerte erhalten: Während der Bürozeiten erhalten Sie innert 30 Minuten eine kostenlose, verbindliche Offerte.
- 3. Auftrag bestätigen: Nach Ihrer Bestätigung beginnt die Übersetzung.
- 4. Lieferung: Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung per Post und auf Wunsch vorab als PDF.
Lieferung
Wir liefern die beglaubigte Übersetzung per Post, auf Wunsch eingeschrieben, oder als PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) für digitale Einreichungen. Wenn ein Termin beim Zivilstandsamt bevorsteht, liefern wir per Express innert 12–24 Stunden. Für das vollständige Dossier übersetzen wir oft gleich die Geburtsurkunde des Kindes oder einen Unterhaltstitel mit – alles in einem Auftrag.
Hinweis: Verbindlich über Form, Beglaubigungsart und Aktualität entscheidet immer die offizielle Empfängerstelle – wir beraten Sie dazu kostenlos.
Wann wird diese Übersetzung gebraucht?
- Eintragung ins Personenstandsregister
- Namens- und Bürgerrechtsfragen
- Familiennachzug
- Unterhalts- und Erbansprüche des Kindes
- Vorlage bei ausländischen Behörden
Welche Beglaubigungsart ist möglich?
Für Vaterschaftsanerkennungen wird bei Einreichungen im Inland häufig die notariell beglaubigte Übersetzung gewählt; für das Ausland kommt oft die Apostille dazu.
Wir bieten alle Beglaubigungsarten an und empfehlen Ihnen die passende Variante, sobald wir Ihr Dokument und die Empfängerstelle kennen. Welche Form nötig ist, entscheidet immer die empfangende Stelle – wir bereiten die gewünschte Variante vor:
- Beglaubigte Übersetzung (Bürobeglaubigung)
- Notariell beglaubigte Übersetzung
- Übersetzung mit Apostille
- PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES)
Lieferung per A-Post, eingeschrieben oder als PDF per E-Mail. Wenn Sie unsicher sind, nennen Sie uns einfach die Empfängerstelle – wir beraten Sie kostenlos.
Für eine schnelle Offerte hilfreich
- Gut lesbarer Scan oder gutes Foto des Dokuments
- Zielsprache und Zielland
- Empfängerstelle (Behörde, Universität, Gericht …), falls bekannt
- Gewünschter Liefertermin
- Bei nicht-lateinischer Schrift: Passkopie für die korrekte Namensschreibweise
Lieferzeit
Viele Dokumente können je nach Sprache, Umfang und Beglaubigungsart innert 1–3 Arbeitstagen übersetzt werden. Express-Lieferung in 12–24 Stunden prüfen wir auf Anfrage und bestätigen den Termin verbindlich in der Offerte.
- Für den offiziellen Gebrauch. Vorbereitet für Behörden, Gerichte, Universitäten und Botschaften
- Qualifizierte elektronische Signatur. Rechtsgültige Lieferung als PDF – ohne Wartezeit auf die Post
- Vertraulich. Verschlüsselte Übertragung, Verschwiegenheit, NDA auf Wunsch
- Express möglich. Lieferung in 12–24 Stunden auf Anfrage
- Über 6000 zufriedene Kunden. Privatpersonen, Unternehmen, Universitäten und Institutionen
- Schweizer Unternehmen. NLP GmbH / UniTranslate mit Sitz in Küsnacht ZH
FAQ
Wird die Übersetzung vom Zivilstandsamt für die Eintragung anerkannt?+
Ja. Unsere beglaubigten Übersetzungen bereiten wir für die Einreichung bei den Schweizer Zivilstandsämtern vor. Teilen Sie uns das zuständige Amt mit – so können wir allfällige besondere Vorgaben gleich berücksichtigen.
Benötige ich zusätzlich eine Apostille auf der ausländischen Urkunde?+
Oft ja: Viele Zivilstandsämter wünschen, dass bereits die ausländische Originalurkunde mit einer Apostille oder Legalisation versehen ist. Diese muss im Herkunftsland eingeholt werden; die zugehörige Übersetzung inklusive Apostillevermerk übernehmen wir.
Müssen beide Elternteile die Übersetzung in Auftrag geben?+
Nein. Die Bestellung kann jede beteiligte Person vornehmen – auch eine Anwältin, ein Notar oder eine Behörde. Für die Übersetzung genügt ein gut lesbarer Scan der Urkunde.
Wie schnell erhalte ich die Übersetzung vor dem Termin beim Zivilstandsamt?+
Die Offerte erhalten Sie während der Bürozeiten innert 30 Minuten, die fertige Übersetzung in der Regel innert weniger Werktage. Mit dem Express-Service liefern wir innert 12–24 Stunden.
In welche Sprachen übersetzen Sie Vaterschaftsanerkennungen?+
In über 100 Sprachen – am häufigsten aus dem Portugiesischen, Spanischen, Albanischen, Serbischen, Türkischen, Englischen oder Französischen ins Deutsche sowie aus dem Deutschen in die Sprache des Ziellandes.

