Ob nach Heirat, Scheidung, Einbürgerung oder auf eigenen Antrag: Eine Namensänderung muss überall dort nachvollzogen werden, wo Ihr alter Name noch in Registern und Verträgen steht. Wurde die Änderung im Ausland verfügt, wünschen Schweizer Zivilstandsämter für die Nachbeurkundung im Personenstandsregister in der Regel eine beglaubigte Übersetzung der Namensänderungsurkunde. Auch Passbüros, Migrationsämter, Banken und Versicherungen wollen belegt sehen, dass die Person mit dem neuen Namen dieselbe ist wie in den bisherigen Dokumenten. Umgekehrt müssen Schweizer Namensänderungsverfügungen für ausländische Behörden in deren Landessprache übersetzt werden. UniTranslate übersetzt Namensänderungsurkunden in über 100 Sprachen – mit der Präzision, die Personenstandsdokumente wünschen.
Gerade hier zählt jede Silbe: Alte und neue Namensform, Transliterationen aus nicht-lateinischen Schriften und Behördenbezeichnungen sollten exakt und konsistent übertragen werden, damit keine Zweifel an der Identität entstehen. Über 6000 zufriedene Kunden vertrauen auf diese Sorgfalt.
Wann brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung?
- Nachbeurkundung beim Zivilstandsamt: Ausländische Namensänderungen werden in der Regel nur mit übersetzter Urkunde ins Schweizer Personenstandsregister eingetragen.
- Neue Ausweisdokumente: Passbüros und Einwohnerdienste wünschen den übersetzten Nachweis, bevor Pass und Identitätskarte auf den neuen Namen ausgestellt werden.
- Aufenthalts- und Einbürgerungsverfahren: Migrationsämter müssen die Namensführung lückenlos nachvollziehen können.
- Banken, Versicherungen und Grundbuch: Konten, Policen und Eigentumseinträge werden nur gegen übersetzte Urkunden auf den neuen Namen umgeschrieben.
- Erbschafts- und Rentenangelegenheiten: Zum Nachweis der Identität, wenn Dokumente auf den früheren Namen lauten.
- Verwendung im Ausland: Ausländische Empfängerstellen wünschen häufig Schweizer Namensänderungsverfügungen in ihrer Sprache.
Für welche Stellen bereiten wir die Übersetzung vor?
Unsere beglaubigten Übersetzungen sind für die typischen Empfängerstellen vorbereitet: Zivilstandsämter und Gemeindeverwaltungen, Passbüros, kantonale Migrationsämter, Banken, Versicherungen und Grundbuchämter sowie ausländische Behörden, Botschaften und Konsulate. Teilen Sie uns mit, wo Sie die Urkunde einreichen – wir empfehlen Ihnen eine passende Beglaubigungsform.
Beglaubigt, notariell oder mit Apostille?
Für die meisten Schweizer Stellen kann eine beglaubigte Übersetzung mit Stempel, Unterschrift und Beglaubigungsvermerk häufig passend sein. Zivilstandsämter und ausländische Empfängerstellen wünschen häufig bei Personenstandsurkunden häufiger eine notariell beglaubigte Übersetzung, für Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens zusätzlich eine Apostille. Wir organisieren notarielle Beglaubigung und Apostille auf Wunsch komplett für Sie.
So einfach bestellen Sie
- 1. Dokument hochladen: Senden Sie uns die Namensänderungsurkunde über das Offertenformular oder per E-Mail – ein Scan oder ein gut lesbares Foto reicht, das Original bleibt bei Ihnen.
- 2. Offerte erhalten: Während der Bürozeiten erhalten Sie innert 30 Minuten eine kostenlose, verbindliche Offerte.
- 3. Auftrag bestätigen: Nach Ihrer Bestätigung beginnt die Übersetzung durch einen urkundenerfahrenen Fachübersetzer.
- 4. Lieferung: Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung per Post und auf Wunsch vorab als PDF.
Lieferung
Die beglaubigte Übersetzung Ihrer Namensänderungsurkunde liefern wir per Post – auf Wunsch eingeschrieben – oder als PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES). Bei dringenden Behördenterminen liefern wir per Express innert 12–24 Stunden. Zum selben Dossier gehören oft auch die Geburtsurkunde, die Heiratsurkunde oder das Scheidungsurteil – wir übersetzen alles in einem Auftrag.
Hinweis: Verbindlich über Form, Beglaubigungsart und Aktualität entscheidet immer die offizielle Empfängerstelle – wir beraten Sie dazu kostenlos.
Wann wird diese Übersetzung gebraucht?
- Nachbeurkundung im Personenstandsregister
- Anpassung von Ausweisen & Registern
- Namenswechsel nach Heirat oder Scheidung
- Einbürgerung
- Aktualisierung von Bank- & Vertragsunterlagen
Welche Beglaubigungsart ist möglich?
Für die Namensänderungsurkunde wird bei Einreichungen im Inland häufig die notariell beglaubigte Übersetzung gewählt; für die Verwendung im Ausland kommt oft die Apostille dazu.
Wir bieten alle Beglaubigungsarten an und empfehlen Ihnen die passende Variante, sobald wir Ihr Dokument und die Empfängerstelle kennen. Welche Form nötig ist, entscheidet immer die empfangende Stelle – wir bereiten die gewünschte Variante vor:
- Beglaubigte Übersetzung (Bürobeglaubigung)
- Notariell beglaubigte Übersetzung
- Übersetzung mit Apostille
- PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES)
Lieferung per A-Post, eingeschrieben oder als PDF per E-Mail. Wenn Sie unsicher sind, nennen Sie uns einfach die Empfängerstelle – wir beraten Sie kostenlos.
Für eine schnelle Offerte hilfreich
- Gut lesbarer Scan oder gutes Foto des Dokuments
- Zielsprache und Zielland
- Empfängerstelle (Behörde, Universität, Gericht …), falls bekannt
- Gewünschter Liefertermin
- Bei nicht-lateinischer Schrift: Passkopie für die korrekte Namensschreibweise
Lieferzeit
Viele Dokumente können je nach Sprache, Umfang und Beglaubigungsart innert 1–3 Arbeitstagen übersetzt werden. Express-Lieferung in 12–24 Stunden prüfen wir auf Anfrage und bestätigen den Termin verbindlich in der Offerte.
- Für den offiziellen Gebrauch. Vorbereitet für Behörden, Gerichte, Universitäten und Botschaften
- Qualifizierte elektronische Signatur. Rechtsgültige Lieferung als PDF – ohne Wartezeit auf die Post
- Vertraulich. Verschlüsselte Übertragung, Verschwiegenheit, NDA auf Wunsch
- Express möglich. Lieferung in 12–24 Stunden auf Anfrage
- Über 6000 zufriedene Kunden. Privatpersonen, Unternehmen, Universitäten und Institutionen
- Schweizer Unternehmen. NLP GmbH / UniTranslate mit Sitz in Küsnacht ZH
FAQ
Wie wird mein neuer Name aus einer nicht-lateinischen Schrift übertragen?+
Die Transliteration richtet sich nach der Schreibweise in Ihrem Pass oder Ihren bisherigen amtlichen Dokumenten, damit alle Unterlagen übereinstimmen. Teilen Sie uns die gewünschte Referenzschreibweise bei der Bestellung mit – so vermeiden Sie Rückfragen der Behörde.
Anerkennt das Schweizer Zivilstandsamt meine ausländische Namensänderung?+
Über die Anerkennung entscheidet das Zivilstandsamt beziehungsweise die kantonale Aufsichtsbehörde; die beglaubigte Übersetzung der Urkunde ist dafür häufig eine wichtige Grundlage. Häufig werden zusätzlich Apostille oder Überbeglaubigung des Originals benötigt – klären Sie das mit dem Amt, wir liefern die passende Übersetzungsform.
Alter und neuer Name müssen beide erscheinen – ist das gewährleistet?+
Ja. Die Übersetzung gibt die Urkunde vollständig wieder, einschliesslich der bisherigen und der neuen Namensform sowie aller Registervermerke. Genau diese lückenlose Darstellung ermöglicht Banken und Behörden die eindeutige Zuordnung.
Kann ich gleich mehrere Dokumente zur Namensänderung übersetzen lassen?+
Ja, das ist sogar sinnvoll: Namensänderungsurkunde, Geburtsurkunde und gegebenenfalls Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil werden oft zusammen benötigt. Im selben Auftrag stellen wir sicher, dass Namen und Begriffe in allen Übersetzungen identisch geschrieben sind.
Wie schnell liegt die Übersetzung der Namensänderungsurkunde vor?+
Die Offerte erhalten Sie während der Bürozeiten innert 30 Minuten. Die Übersetzung ist in der Regel innert weniger Werktage fertig; mit dem Express-Service liefern wir innert 12–24 Stunden.

