Mit einer Vollmacht handeln andere rechtsverbindlich in Ihrem Namen – beim Immobilienkauf im Ausland, bei der Bank, vor Gericht oder gegenüber Behörden. Genau deshalb prüfen Notare, Banken und Ämter Vollmachten besonders streng: Ist das Dokument nicht in ihrer Amtssprache verfasst, wünschen sie eine beglaubigte Übersetzung, oft in notariell bestätigter Form und mit Apostille. UniTranslate übersetzt Vollmachten aller Art in über 100 Sprachen – von der einfachen Handlungsvollmacht bis zur notariell beurkundeten Generalvollmacht.
Bei Vollmachten kommt es auf den exakten Umfang der Befugnisse an: Ob eine Vollmacht zum Verkauf einer Liegenschaft berechtigt, nur zur Verwaltung oder auch zur Kreditaufnahme, entscheidet sich an einzelnen Formulierungen. Unsere juristischen Fachübersetzer übertragen Befugnisse, Bedingungen, Widerrufsklauseln und Beurkundungsvermerke präzise und fachgerecht – über 6000 zufriedene Kunden, darunter Notariate und Anwaltskanzleien, vertrauen darauf.
Wann brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung?
- Immobiliengeschäfte im Ausland: Wer eine Liegenschaft im Ausland kauft, verkauft oder erbt, erteilt der Vertretung vor Ort eine Vollmacht in der dortigen Amtssprache.
- Bankgeschäfte: Banken im In- und Ausland wünschen übersetzte Konto- und Depotvollmachten, bevor sie eine Vertretung zulassen.
- Erbschafts- und Nachlassverfahren: Für die Vertretung in einem ausländischen Nachlassverfahren sollte die Vollmacht übersetzt und meist beglaubigt vorliegen.
- Gerichts- und Verwaltungsverfahren: Anwälte benötigen übersetzte Prozessvollmachten für Verfahren im Ausland.
- Firmengründung und Handelsregister: Ausländische Vollmachten für Gründungen, Zeichnungsberechtigungen oder Generalversammlungen müssen auf Deutsch eingereicht werden.
Für welche Stellen bereiten wir die Übersetzung vor?
Unsere beglaubigten Übersetzungen sind für die Vorlage bei den typischen Empfängerstellen vorbereitet: bei Notariaten und Grundbuchämtern im In- und Ausland, bei Banken und Vermögensverwaltern, bei Gerichten und Betreibungsämtern, bei Handelsregisterämtern sowie bei Botschaften und Konsulaten. Nennen Sie uns die Empfängerstelle – gerade bei Vollmachten lohnt es sich, die gewünschte Beglaubigungsform vorab zu klären. Verbindlich über Form, Beglaubigungsart und Aktualität entscheidet immer die offizielle Empfängerstelle.
Beglaubigt, notariell oder mit Apostille?
Bei Vollmachten sind die formalen Anforderungen höher als bei den meisten anderen Dokumenten: Während für einfache Verwendungszwecke die beglaubigte Übersetzung mit Stempel und Unterschrift genügt, wünschen Notare, Grundbuchämter und ausländische Behörden häufig eine notariell beglaubigte Übersetzung – und für die Verwendung in Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens zusätzlich eine Apostille. Wir organisieren notarielle Beglaubigung und Apostille komplett für Sie, ohne eigenen Gang zum Notar oder zur Staatskanzlei.
So einfach bestellen Sie
- 1. Vollmacht hochladen: Senden Sie uns das Dokument über das Offertenformular oder per E-Mail – ein Scan oder ein gut lesbares Foto reicht.
- 2. Offerte erhalten: Während der Bürozeiten erhalten Sie innert 30 Minuten eine kostenlose, verbindliche Offerte.
- 3. Auftrag bestätigen: Nach Ihrer Online-Bestätigung beginnt die juristische Fachübersetzung.
- 4. Lieferung: Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung per Post und auf Wunsch vorab als PDF.
Lieferung
Die beglaubigte Übersetzung Ihrer Vollmacht liefern wir per Post, auf Wunsch eingeschrieben, oder als PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) für digitale Einreichungen. Steht ein Beurkundungstermin kurz bevor, liefern wir per Express innert 12–24 Stunden. Verwandte Dokumente übersetzen wir gleich mit – etwa eine Vorsorgevollmacht oder den Kaufvertrag zum Immobiliengeschäft – konsistent in einem Auftrag.
Wann wird diese Übersetzung gebraucht?
- Immobilienkauf im Ausland
- Bankgeschäfte durch Bevollmächtigte
- Vertretung vor Gerichten und Behörden
- Firmengründung und Handelsregisteranmeldungen
- Erb- und Nachlassangelegenheiten
Welche Beglaubigungsart ist möglich?
Für Vollmachten wird häufig die notariell beglaubigte Übersetzung gewählt; für die Verwendung im Ausland kommt oft die Apostille dazu.
Wir bieten alle Beglaubigungsarten an und empfehlen Ihnen die passende Variante, sobald wir Ihr Dokument und die Empfängerstelle kennen. Welche Form nötig ist, entscheidet immer die empfangende Stelle – wir bereiten die gewünschte Variante vor:
- Beglaubigte Übersetzung (Bürobeglaubigung)
- Notariell beglaubigte Übersetzung
- Übersetzung mit Apostille
- PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES)
Lieferung per A-Post, eingeschrieben oder als PDF per E-Mail. Wenn Sie unsicher sind, nennen Sie uns einfach die Empfängerstelle – wir beraten Sie kostenlos.
Für eine schnelle Offerte hilfreich
- Gut lesbarer Scan oder gutes Foto des Dokuments
- Zielsprache und Zielland
- Empfängerstelle (Behörde, Universität, Gericht …), falls bekannt
- Gewünschter Liefertermin
- Bei nicht-lateinischer Schrift: Passkopie für die korrekte Namensschreibweise
Lieferzeit
Viele Dokumente können je nach Sprache, Umfang und Beglaubigungsart innert 1–3 Arbeitstagen übersetzt werden. Express-Lieferung in 12–24 Stunden prüfen wir auf Anfrage und bestätigen den Termin verbindlich in der Offerte.
- Für den offiziellen Gebrauch. Vorbereitet für Behörden, Gerichte, Universitäten und Botschaften
- Qualifizierte elektronische Signatur. Rechtsgültige Lieferung als PDF – ohne Wartezeit auf die Post
- Vertraulich. Verschlüsselte Übertragung, Verschwiegenheit, NDA auf Wunsch
- Express möglich. Lieferung in 12–24 Stunden auf Anfrage
- Über 6000 zufriedene Kunden. Privatpersonen, Unternehmen, Universitäten und Institutionen
- Schweizer Unternehmen. NLP GmbH / UniTranslate mit Sitz in Küsnacht ZH
FAQ
Braucht die Übersetzung meiner Vollmacht eine notarielle Beglaubigung?+
Sehr häufig ja: Notare, Grundbuchämter und ausländische Empfängerstellen wünschen häufig bei Vollmachten meist die notariell beglaubigte Übersetzung, oft zusätzlich mit Apostille. Fragen Sie bei der Empfängerstelle nach – wir liefern anschliessend genau die gewünschte Form.
Übersetzen Sie auch notariell beurkundete Vollmachten samt Beurkundungsvermerk?+
Ja. Wir übersetzen das vollständige Dokument einschliesslich Beurkundungsvermerk, Stempeln, Legalisation und allfälliger Apostille, damit die Übersetzung im Zielland lückenlos nachvollziehbar ist.
Kann ich eine deutsche Vollmacht für den Immobilienkauf im Ausland übersetzen lassen?+
Ja. Wir übersetzen Ihre Vollmacht in die Amtssprache des Ziellandes – etwa Spanisch, Italienisch, Portugiesisch oder Französisch – und organisieren auf Wunsch die notarielle Beglaubigung und die Apostille für die Verwendung vor Ort.
Wie schnell erhalte ich die übersetzte Vollmacht?+
Die Offerte erhalten Sie während der Bürozeiten innert 30 Minuten. Vollmachten üblichen Umfangs liefern wir innert weniger Werktage, mit dem Express-Service innert 12–24 Stunden – rechtzeitig zum Notartermin.
Wird der Inhalt meiner Vollmacht vertraulich behandelt?+
Ja. Vollmachten enthalten sensible persönliche und finanzielle Angaben; sie werden verschlüsselt übertragen und nur von den beauftragten Fachübersetzern eingesehen, die zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

