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Beglaubigte Übersetzung

Testament übersetzen lassen – beglaubigte Übersetzung

Beglaubigte Übersetzung von Testamenten für Erbschaftsämter, Notare, Gerichte und Banken – diskret und juristisch exakt. Offerte innert 30 Minuten.

Ein Testament entfaltet seine Wirkung oft über Landesgrenzen hinweg: Der Erblasser lebte im Ausland, das Vermögen liegt in mehreren Ländern, oder Erben wohnen auf verschiedenen Kontinenten. Damit ein fremdsprachiges Testament in der Schweiz eröffnet und vollzogen werden kann, wünschen Erbschaftsbehörden, Gerichte und Notare in der Regel eine beglaubigte Übersetzung. Umgekehrt müssen Schweizer Testamente für ausländische Nachlassverfahren in die dortige Amtssprache übertragen werden. UniTranslate übersetzt eigenhändige und öffentliche Testamente, Erbverträge und letztwillige Verfügungen in über 100 Sprachen – juristisch exakt und absolut diskret.

Bei letztwilligen Verfügungen entscheidet jedes Wort: Begriffe wie Vermächtnis, Ersatzerbe, Nutzniessung oder Willensvollstreckung haben präzise rechtliche Bedeutungen, die in der Zielsprache korrekt wiedergegeben werden müssen. Auch handschriftliche Testamente mit schwieriger Schrift übertragen unsere juristischen Fachübersetzer originalgetreu – eine Sorgfalt, auf die über 6000 zufriedene Kunden vertrauen.

Wann brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung?

  • Testamentseröffnung in der Schweiz: Die Eröffnungsbehörde wünscht fremdsprachige Testamente mit beglaubigter deutscher Übersetzung.
  • Erbschein und Erbgang: Für die Ausstellung des Erbscheins und die Legitimation der Erben muss der letzte Wille übersetzt vorliegen.
  • Nachlass mit Auslandsvermögen: Ausländische Gerichte, Notare und Register wünschen das Testament in ihrer Landessprache.
  • Banken und Versicherungen: Für die Freigabe von Konten und Depots sowie die Auszahlung von Policen wünschen Institute übersetzte Nachlassdokumente.
  • Nachlassplanung zu Lebzeiten: Wer Angehörige im Ausland hat, lässt sein Testament übersetzen, damit alle Begünstigten den Inhalt zweifelsfrei verstehen.
  • Erbstreitigkeiten: In gerichtlichen Auseinandersetzungen dient die beglaubigte Übersetzung als Grundlage der Auslegung.

Für welche Stellen bereiten wir die Übersetzung vor?

Unsere beglaubigten Übersetzungen bereiten wir für Empfängerstellen des Erbgangs bestimmt: kantonale Erbschafts- und Eröffnungsbehörden, Bezirks- und Nachlassgerichte, Notariate im In- und Ausland, Willensvollstrecker, Banken und Versicherungen sowie ausländische Nachlassgerichte und Register. Teilen Sie uns mit, wo das Testament vorgelegt wird – wir stimmen die Beglaubigungsform darauf ab.

Beglaubigt, notariell oder mit Apostille?

Für viele Schweizer Behörden und Banken kann eine beglaubigte Übersetzung mit Stempel, Unterschrift und Beglaubigungsvermerk häufig passend sein. Nachlassgerichte und ausländische Notariate wünschen häufig eine notariell beglaubigte Übersetzung; für Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens kommt gegebenenfalls eine Apostille hinzu. Wir beraten Sie zur richtigen Form und organisieren Notar und Apostille komplett – ohne Behördengänge Ihrerseits.

So einfach bestellen Sie

  • 1. Testament hochladen: Übermitteln Sie das Dokument über das Offertenformular oder per E-Mail – ein Scan oder ein gut lesbares Foto reicht, das Original bleibt bei Ihnen oder der Behörde.
  • 2. Offerte erhalten: Während der Bürozeiten erhalten Sie innert 30 Minuten eine kostenlose, verbindliche Offerte.
  • 3. Bestätigen: Nach Ihrer Zusage übersetzt ein juristischer Fachübersetzer mit erbrechtlicher Erfahrung.
  • 4. Lieferung: Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung per Post und auf Wunsch vorab digital.

Lieferung

Die Lieferung erfolgt per Post, auf Wunsch eingeschrieben, oder als PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) für elektronische Eingaben. Drängen Fristen im Nachlassverfahren, liefern wir per Express innert 12–24 Stunden. Zum Nachlassdossier gehören oft auch eine Sterbeurkunde oder ein Erbschein – wir übersetzen alle Dokumente terminologisch einheitlich in einem Auftrag.

Wann wird diese Übersetzung gebraucht?

  • Testamentseröffnung in der Schweiz
  • Nachlassverfahren im Ausland
  • Vorlage bei Erbschaftsbehörden und Notaren
  • Vermögensnachfolge über mehrere Länder
  • Auszahlung von Erbteilen und Vermächtnissen

Welche Beglaubigungsart ist möglich?

Für Testamente wird häufig die notariell beglaubigte Übersetzung gewählt; für ausländische Nachlassverfahren kommt oft die Apostille dazu.

Wir bieten alle Beglaubigungsarten an und empfehlen Ihnen die passende Variante, sobald wir Ihr Dokument und die Empfängerstelle kennen. Welche Form nötig ist, entscheidet immer die empfangende Stelle – wir bereiten die gewünschte Variante vor:

Lieferung per A-Post, eingeschrieben oder als PDF per E-Mail. Wenn Sie unsicher sind, nennen Sie uns einfach die Empfängerstelle – wir beraten Sie kostenlos.

Für eine schnelle Offerte hilfreich

  • Gut lesbarer Scan oder gutes Foto des Dokuments
  • Zielsprache und Zielland
  • Empfängerstelle (Behörde, Universität, Gericht …), falls bekannt
  • Gewünschter Liefertermin
  • Bei nicht-lateinischer Schrift: Passkopie für die korrekte Namensschreibweise

Lieferzeit

Viele Dokumente können je nach Sprache, Umfang und Beglaubigungsart innert 1–3 Arbeitstagen übersetzt werden. Express-Lieferung in 12–24 Stunden prüfen wir auf Anfrage und bestätigen den Termin verbindlich in der Offerte.

  • Für den offiziellen Gebrauch. Vorbereitet für Behörden, Gerichte, Universitäten und Botschaften
  • Qualifizierte elektronische Signatur. Rechtsgültige Lieferung als PDF – ohne Wartezeit auf die Post
  • Vertraulich. Verschlüsselte Übertragung, Verschwiegenheit, NDA auf Wunsch
  • Express möglich. Lieferung in 12–24 Stunden auf Anfrage
  • Über 6000 zufriedene Kunden. Privatpersonen, Unternehmen, Universitäten und Institutionen
  • Schweizer Unternehmen. NLP GmbH / UniTranslate mit Sitz in Küsnacht ZH
Kostenlose Offerte anfragen – Antwort innert 30 Minuten

FAQ

Können Sie auch ein handschriftliches Testament übersetzen?

Ja. Eigenhändige Testamente sind oft handschriftlich verfasst; unsere Übersetzer übertragen sie originalgetreu, inklusive Streichungen und Randvermerken, sofern die Schrift lesbar ist. Unleserliche Stellen kennzeichnen wir transparent – so wünschen es Behörden und Gerichte in der Regel.

Wird der Inhalt des Testaments vertraulich behandelt?

Absolut. Letztwillige Verfügungen gehören zu den sensibelsten Dokumenten; sie werden ausschliesslich von den beauftragten Fachübersetzern eingesehen und streng vertraulich behandelt. Auf Wunsch schliessen wir mit Ihnen oder dem Willensvollstrecker eine Vertraulichkeitsvereinbarung ab.

Ist die Übersetzung für die Testamentseröffnung vorbereitet?

Ja. Wir bereiten beglaubigte Übersetzungen mit Stempel, Unterschrift und Beglaubigungsvermerk für Eröffnungsbehörden vor; einzelne Stellen wünschen die notariell beglaubigte Fassung, die wir ebenfalls liefern. Nennen Sie uns die zuständige Behörde, damit wir Ihnen eine passende Form empfehlen.

Der Nachlass umfasst Vermögen in mehreren Ländern – brauche ich mehrere Übersetzungen?

Möglicherweise ja: In der Regel wünscht jedes beteiligte Land das Testament in seiner Amtssprache. Wir übersetzen Ihr Testament in mehrere Sprachen aus einer Hand – mit konsistenter Wiedergabe der Namen, Quoten und Verfügungen in allen Fassungen.

Wie schnell erhalte ich die Übersetzung für das Nachlassverfahren?

Die verbindliche Offerte liegt während der Bürozeiten innert 30 Minuten vor. Je nach Umfang liefern wir innert weniger Werktage; wenn Eröffnungstermine oder Bankfristen drängen, per Express innert 12–24 Stunden.

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