Der Erbschein – in der Schweiz auch Erbbescheinigung genannt – weist aus, wer Erbe einer verstorbenen Person ist. Ohne dieses Dokument geben Banken keine Konten frei, schreiben Grundbuchämter keine Liegenschaften um und zahlen Versicherer keine Leistungen aus. Bei internationalen Erbfällen kommt eine sprachliche Hürde dazu: Ein deutscher Erbschein sollte für die Schweizer Bank oder das hiesige Grundbuchamt übersetzt werden, während umgekehrt eine Schweizer Erbbescheinigung bei ausländischen Banken, Nachlassgerichten und Registern nur in der dortigen Landessprache prüft wird. UniTranslate liefert Ihnen die nötige beglaubigte Übersetzung in über 100 Sprachen – präzise und für die Prüfung durch Empfängerstellen vorbereitet.
Erbscheine sind formstrenge Urkunden: Die Namen aller Erben sollten buchstabengetreu übernommen, Erbquoten, Verfügungsbeschränkungen und amtliche Vermerke exakt wiedergegeben werden. Schon kleine Abweichungen können dazu führen, dass eine Bank die Kontofreigabe verweigert und zusätzliche Bestätigungen wünscht. Unsere juristisch geschulten Fachübersetzer kennen diese Anforderungen aus unzähligen Nachlassfällen – über 6000 zufriedene Kunden, darunter viele Erbengemeinschaften, Willensvollstrecker und Anwaltskanzleien, vertrauen bereits darauf.
Wann brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung?
- Kontofreigabe bei Banken: Finanzinstitute im In- und Ausland wünschen den übersetzten Erbschein, bevor sie über Guthaben der verstorbenen Person verfügen lassen.
- Umschreibung von Liegenschaften: Grundbuchämter benötigen die Erbenbescheinigung in ihrer Amtssprache.
- Nachlassabwicklung im Ausland: Ausländische Nachlassgerichte, Notare und Register prüfen Dokumente häufig in übersetzter Form.
- Versicherungsleistungen: Lebensversicherer zahlen erst nach Vorlage der übersetzten Erbenlegitimation aus.
- Steuer- und Behördenverfahren: Steuerverwaltungen und Erbschaftsämter wünschen den Erbschein als Grundlage der Veranlagung.
Für welche Stellen bereiten wir die Übersetzung vor?
Unsere beglaubigten Übersetzungen richten sich an die typischen Empfängerstellen: Banken und Versicherungen, Grundbuch- und Erbschaftsämter, Notariate, Nachlassgerichte im Ausland sowie Steuerverwaltungen. Sagen Sie uns, wo Sie den Erbschein vorlegen – wir stimmen die Beglaubigungsform darauf ab, damit das Dokument klar geprüft wird.
Beglaubigt, notariell oder mit Apostille?
Für Banken und viele Ämter kann eine beglaubigte Übersetzung mit Stempel, Unterschrift und Beglaubigungsvermerk häufig passend sein. Ausländische Gerichte, Register und Notare wünschen teils eine notariell beglaubigte Übersetzung; für Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens bestätigt eine zusätzliche Apostille die Echtheit der notariellen Beglaubigung. Wir organisieren beide Stufen komplett für Sie – ohne Behördengänge Ihrerseits.
So einfach bestellen Sie
- 1. Dokument hochladen: Senden Sie uns den Erbschein über das Offertenformular oder per E-Mail. Ein Scan oder ein gut lesbares Foto reicht – das Original bleibt bei Ihnen.
- 2. Offerte erhalten: Während der Bürozeiten erhalten Sie innert 30 Minuten eine verbindliche, kostenlose Offerte.
- 3. Auftrag bestätigen: Nach Ihrer Online-Bestätigung beginnt die Übersetzung.
- 4. Lieferung: Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung per Post und auf Wunsch vorab als PDF.
Lieferung
Die beglaubigte Übersetzung Ihres Erbscheins senden wir per Post – auf Wunsch eingeschrieben – oder als PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) für digitale Einreichungen. In dringenden Fällen liefern wir per Express innert 12–24 Stunden. Für die vollständige Nachlassabwicklung übersetzen wir im selben Auftrag auch die Sterbeurkunde, das Testament oder die Erbschaftssteuererklärung.
Hinweis: Verbindlich über Form, Beglaubigungsart und Aktualität entscheidet immer die offizielle Empfängerstelle – wir beraten Sie dazu kostenlos.
Wann wird diese Übersetzung gebraucht?
- Freigabe von Bankkonten
- Umschreibung von Liegenschaften im Grundbuch
- Auszahlung von Versicherungsleistungen
- Internationale Nachlassabwicklung
- Steuer- und Erbschaftsverfahren
Welche Beglaubigungsart ist möglich?
Für Erbscheine wird häufig die notariell beglaubigte Übersetzung gewählt; für die Verwendung im Ausland kommt oft die Apostille dazu.
Wir bieten alle Beglaubigungsarten an und empfehlen Ihnen die passende Variante, sobald wir Ihr Dokument und die Empfängerstelle kennen. Welche Form nötig ist, entscheidet immer die empfangende Stelle – wir bereiten die gewünschte Variante vor:
- Beglaubigte Übersetzung (Bürobeglaubigung)
- Notariell beglaubigte Übersetzung
- Übersetzung mit Apostille
- PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES)
Lieferung per A-Post, eingeschrieben oder als PDF per E-Mail. Wenn Sie unsicher sind, nennen Sie uns einfach die Empfängerstelle – wir beraten Sie kostenlos.
Für eine schnelle Offerte hilfreich
- Gut lesbarer Scan oder gutes Foto des Dokuments
- Zielsprache und Zielland
- Empfängerstelle (Behörde, Universität, Gericht …), falls bekannt
- Gewünschter Liefertermin
- Bei nicht-lateinischer Schrift: Passkopie für die korrekte Namensschreibweise
Lieferzeit
Viele Dokumente können je nach Sprache, Umfang und Beglaubigungsart innert 1–3 Arbeitstagen übersetzt werden. Express-Lieferung in 12–24 Stunden prüfen wir auf Anfrage und bestätigen den Termin verbindlich in der Offerte.
- Für den offiziellen Gebrauch. Vorbereitet für Behörden, Gerichte, Universitäten und Botschaften
- Qualifizierte elektronische Signatur. Rechtsgültige Lieferung als PDF – ohne Wartezeit auf die Post
- Vertraulich. Verschlüsselte Übertragung, Verschwiegenheit, NDA auf Wunsch
- Express möglich. Lieferung in 12–24 Stunden auf Anfrage
- Über 6000 zufriedene Kunden. Privatpersonen, Unternehmen, Universitäten und Institutionen
- Schweizer Unternehmen. NLP GmbH / UniTranslate mit Sitz in Küsnacht ZH
FAQ
Prüft die Bank die beglaubigte Übersetzung des Erbscheins?+
Ja, Banken in der Schweiz und im Ausland prüfen unsere beglaubigten Übersetzungen in vielen Fällen problemlos. Einzelne Institute wünschen zusätzlich häufig eine notarielle Beglaubigung – teilen Sie uns die Bank mit, dann liefern wir gleich die passende Form.
Werden die Namen aller Erben exakt übernommen?+
Ja, Namen übertragen wir buchstabengetreu gemäss dem Ausgangsdokument beziehungsweise den Ausweispapieren der Erben. Bei fremden Schriftsystemen stimmen wir die Transliteration auf die Pässe ab, damit Banken und Ämter keine Abweichungen beanstanden.
Brauche ich für jedes Land eine eigene Übersetzung des Erbscheins?+
Sie brauchen je Zielsprache eine Übersetzung, die zur gewünschten Form der Empfängerstelle passt. Wir übersetzen Erbscheine in über 100 Sprachen und beraten Sie, ob für das betreffende Land eine notarielle Beglaubigung oder eine Apostille erforderlich ist.
Können auch europäische Nachlasszeugnisse übersetzt werden?+
Ja. Neben klassischen Erbscheinen übersetzen wir auch das Europäische Nachlasszeugnis, Erbbescheinigungen, Willensvollstreckerzeugnisse und ähnliche Legitimationsdokumente. Die Beglaubigung bereiten wir in derselben sorgfältigen Form vor.
Wie schnell erhalte ich die Übersetzung des Erbscheins?+
Die verbindliche Offerte kommt während der Bürozeiten innert 30 Minuten. Erbscheine sind meist kurz und daher rasch übersetzt – im Normalfall innert weniger Werktage, mit dem Express-Service innert 12–24 Stunden.

