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Beglaubigte Übersetzung

Grundbuchauszug übersetzen lassen – beglaubigte Übersetzung

Beglaubigte Übersetzung Ihres Grundbuchauszugs für Notare, Banken und Behörden im In- und Ausland. Über 100 Sprachen, Offerte innert 30 Minuten.

Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie über Landesgrenzen hinweg führt kein Weg am Grundbuchauszug vorbei: Er belegt, wer Eigentümer eines Grundstücks ist und welche Dienstbarkeiten, Pfandrechte und Anmerkungen darauf lasten. Sobald ein ausländischer Notar, eine Bank oder eine Steuerbehörde den Auszug prüfen soll, wird eine beglaubigte Übersetzung wünscht. Das gilt für die Schweizerin, die eine Ferienwohnung in Spanien oder Italien kauft, ebenso wie für den Erben, der eine ausländische Liegenschaft in der Schweizer Steuererklärung deklarieren muss, oder für Käufer aus dem Ausland, die einen Schweizer Grundbuchauszug für ihre Hausbank benötigen.

Grundbuchauszüge sind juristisch dicht: Begriffe wie Dienstbarkeit, Grundpfandrecht, Nutzniessung oder Vormerkung haben in jeder Rechtsordnung eine präzise Bedeutung. UniTranslate setzt deshalb Fachübersetzer mit juristischem Hintergrund ein, die Immobilien- und Registerterminologie in über 100 Sprachen sicher beherrschen. Über 6000 zufriedene Kunden vertrauen auf diese Genauigkeit.

Wann brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung?

  • Immobilienkauf im Ausland: Notare und Grundbuchbehörden im Zielland wünschen den Schweizer Auszug in ihrer Landessprache.
  • Verkauf einer ausländischen Liegenschaft: Schweizer Notare, Banken und Käufer möchten die Eigentumsverhältnisse in einer Amtssprache prüfen.
  • Hypothek und Finanzierung: Banken wünschen teils übersetzte Grundbuchauszüge, bevor sie eine Liegenschaft im Ausland belehnen oder als Sicherheit prüfen.
  • Erbschaft: Zur Nachlassabwicklung müssen ausländische Grundstücke gegenüber Gerichten, Notaren und Steuerbehörden dokumentiert werden.
  • Steuererklärung: Steuerämter wünschen Belege zu ausländischem Grundeigentum in einer Amtssprache.
  • Scheidung und güterrechtliche Auseinandersetzung: Gerichte benötigen übersetzte Auszüge zur Bewertung des Vermögens.

Für welche Stellen bereiten wir die Übersetzung vor?

Unsere beglaubigten Übersetzungen sind für die Vorlage bei den zuständigen Empfängerstellen bestimmt: Notariate und Grundbuchämter im In- und Ausland, Banken und Hypothekargeber, Steuerbehörden, Gerichte sowie Botschaften und Konsulate. Teilen Sie uns mit, wo Sie den Auszug einreichen – wir empfehlen Ihnen eine passende Beglaubigungsform. Für ein vollständiges Immobiliendossier übersetzen wir auf Wunsch gleich auch den Kaufvertrag, den Hypothekenvertrag oder den Katasterauszug mit.

Beglaubigt, notariell oder mit Apostille?

Für viele Banken und Ämter kann eine beglaubigte Übersetzung mit Stempel und Beglaubigungsvermerk genügen. Notare und ausländische Grundbuchbehörden wünschen dagegen häufig eine notariell beglaubigte Übersetzung; für Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens kommt oft noch die Apostille hinzu, welche die Echtheit der notariellen Beglaubigung bestätigt. Wir klären die Angaben Ihrer Empfängerstelle mit Ihnen und organisieren notarielle Beglaubigung und Apostille aus einer Hand.

So einfach bestellen Sie

  • 1. Dokument hochladen: Senden Sie uns den Grundbuchauszug über das Offertenformular oder per E-Mail – ein Scan oder Foto reicht, das Original brauchen wir nicht.
  • 2. Offerte erhalten: Während der Bürozeiten erhalten Sie innert 30 Minuten eine kostenlose, verbindliche Offerte.
  • 3. Auftrag bestätigen: Sie bestätigen bequem online, danach beginnt die Übersetzung.
  • 4. Lieferung: Die beglaubigte Übersetzung erhalten Sie per Post und auf Wunsch vorab als PDF.

Lieferung

Wir senden Ihnen die beglaubigte Übersetzung per Post zu – auf Wunsch eingeschrieben, damit sie rechtzeitig beim Notariatstermin vorliegt. Alternativ liefern wir ein PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) für digitale Einreichungen. Steht die Beurkundung kurz bevor, liefern wir per Express innert 12–24 Stunden.

Hinweis: Verbindlich über Form, Beglaubigungsart und Aktualität entscheidet immer die offizielle Empfängerstelle – wir beraten Sie dazu kostenlos.

Wann wird diese Übersetzung gebraucht?

  • Immobilienkauf & -verkauf im Ausland
  • Hypothek & Immobilienfinanzierung
  • Erbschafts- & Nachlassverfahren
  • Steuererklärung mit Auslandsimmobilie
  • Notarielle Beurkundungen

Welche Beglaubigungsart ist möglich?

Für den Grundbuchauszug wird bei Notaren und Behörden häufig die notariell beglaubigte Übersetzung gewählt; bei Verwendung im Ausland kommt oft die Apostille dazu.

Wir bieten alle Beglaubigungsarten an und empfehlen Ihnen die passende Variante, sobald wir Ihr Dokument und die Empfängerstelle kennen. Welche Form nötig ist, entscheidet immer die empfangende Stelle – wir bereiten die gewünschte Variante vor:

Lieferung per A-Post, eingeschrieben oder als PDF per E-Mail. Wenn Sie unsicher sind, nennen Sie uns einfach die Empfängerstelle – wir beraten Sie kostenlos.

Für eine schnelle Offerte hilfreich

  • Gut lesbarer Scan oder gutes Foto des Dokuments
  • Zielsprache und Zielland
  • Empfängerstelle (Behörde, Universität, Gericht …), falls bekannt
  • Gewünschter Liefertermin
  • Bei nicht-lateinischer Schrift: Passkopie für die korrekte Namensschreibweise

Lieferzeit

Viele Dokumente können je nach Sprache, Umfang und Beglaubigungsart innert 1–3 Arbeitstagen übersetzt werden. Express-Lieferung in 12–24 Stunden prüfen wir auf Anfrage und bestätigen den Termin verbindlich in der Offerte.

  • Für den offiziellen Gebrauch. Vorbereitet für Behörden, Gerichte, Universitäten und Botschaften
  • Qualifizierte elektronische Signatur. Rechtsgültige Lieferung als PDF – ohne Wartezeit auf die Post
  • Vertraulich. Verschlüsselte Übertragung, Verschwiegenheit, NDA auf Wunsch
  • Express möglich. Lieferung in 12–24 Stunden auf Anfrage
  • Über 6000 zufriedene Kunden. Privatpersonen, Unternehmen, Universitäten und Institutionen
  • Schweizer Unternehmen. NLP GmbH / UniTranslate mit Sitz in Küsnacht ZH
Kostenlose Offerte anfragen – Antwort innert 30 Minuten

FAQ

Muss der Grundbuchauszug aktuell sein, bevor ich ihn übersetzen lasse?

Viele Notare und Banken prüfen nur Auszüge, die nicht älter als drei bis sechs Monate sind. Klären Sie die Frist am besten vor der Bestellung mit der Empfängerstelle – die Übersetzung selbst erstellen wir dann innert kürzester Zeit, sodass keine wertvolle Zeit verloren geht.

Werden Dienstbarkeiten, Pfandrechte und Anmerkungen korrekt übertragen?

Ja. Unsere juristischen Fachübersetzer übertragen sämtliche Einträge – Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte, Vormerkungen und Anmerkungen – mit der in der Zielrechtsordnung üblichen Terminologie. Wo kein deckungsgleicher Begriff existiert, arbeiten wir mit anerkannten Umschreibungen, damit der Inhalt eindeutig bleibt.

Braucht der ausländische Notar eine notariell beglaubigte Übersetzung?

Häufig ja. Für Beurkundungen im Ausland wünschen Notare oft eine notariell beglaubigte Übersetzung, in Staaten des Haager Übereinkommens zusätzlich mit Apostille. Wir organisieren beides für Sie, sodass Sie keine Behördengänge erledigen müssen.

Kann ich Kaufvertrag und Grundbuchauszug gemeinsam übersetzen lassen?

Ja, das ist sogar empfehlenswert. Wenn dieselben Fachbegriffe, Namen und Parzellenbezeichnungen in allen Dokumenten identisch übersetzt sind, gibt es bei Notar und Bank keine Rückfragen. Wir behandeln Ihr gesamtes Immobiliendossier als einen Auftrag.

Wie schnell ist die Übersetzung des Grundbuchauszugs fertig?

Die Offerte erhalten Sie während der Bürozeiten innert 30 Minuten. Ein üblicher Auszug ist in wenigen Werktagen übersetzt; mit dem Express-Service liefern wir innert 12–24 Stunden – etwa wenn der Beurkundungstermin kurzfristig angesetzt wurde.

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