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Beglaubigte Übersetzung

Katasterauszug übersetzen lassen – beglaubigte Übersetzung

Beglaubigte Übersetzung Ihres Katasterauszugs für Notare, Behörden und Banken bei Immobiliengeschäften im Ausland. Offerte innert 30 Minuten.

Der Katasterauszug zeigt, was das Grundbuch nicht abbildet: die genaue Lage, Fläche und Nutzung eines Grundstücks samt Parzellennummer und Plandarstellung. Bei grenzüberschreitenden Immobiliengeschäften wird er deshalb regelmässig zusätzlich zum Grundbuchauszug benötigt – etwa wenn Sie ein Ferienhaus in Italien, Spanien oder Portugal kaufen, ein geerbtes Grundstück im Ausland verkaufen oder eine ausländische Liegenschaft gegenüber Schweizer Banken und Steuerbehörden dokumentieren müssen. Damit Notare und Ämter das Dokument verwerten können, braucht es eine beglaubigte Übersetzung in der Sprache der Empfängerstelle.

Katasterauszüge sind technisch geprägt: Flächenangaben, Nutzungsarten, Koordinaten und amtliche Abkürzungen sollten exakt übertragen werden, damit die Parzelle zweifelsfrei identifizierbar bleibt. UniTranslate setzt Fachübersetzer mit Erfahrung in Immobilien- und Vermessungsterminologie ein und übersetzt in über 100 Sprachen. Über 6000 zufriedene Kunden haben ihre Dokumente bereits von uns übersetzen lassen.

Wann brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung?

  • Immobilienkauf im Ausland: Notare und Registerbehörden wünschen den Katasterauszug in ihrer Landessprache, bevor beurkundet wird.
  • Verkauf und Erbschaft: Käufer, Erben, Gerichte und Notare möchten Lage und Fläche der Parzelle in einer verständlichen Sprache geklärt haben.
  • Finanzierung: Banken wünschen übersetzte Kataster- und Grundbuchunterlagen, bevor sie eine ausländische Liegenschaft belehnen.
  • Steuerliche Deklaration: Steuerbehörden wünschen Belege zu ausländischem Grundeigentum inklusive Flächen- und Nutzungsangaben.
  • Bauprojekte: Für Baugesuche und Einsprachen im Ausland müssen Katasterunterlagen den Behörden übersetzt vorgelegt werden.
  • Grenz- und Nachbarschaftsstreitigkeiten: Gerichte und Anwälte benötigen beglaubigte Übersetzungen der amtlichen Pläne und Auszüge.

Für welche Stellen bereiten wir die Übersetzung vor?

Unsere beglaubigten Übersetzungen sind für die Vorlage bei den zuständigen Empfängerstellen bestimmt: Notariate, Kataster- und Grundbuchämter im In- und Ausland, Banken, Steuerbehörden, Bau- und Planungsbehörden sowie Gerichte. Für ein vollständiges Immobiliendossier übersetzen wir auf Wunsch auch den Grundbuchauszug, den Kaufvertrag oder die Baugenehmigung gleich mit – mit einheitlicher Terminologie über alle Dokumente.

Beglaubigt, notariell oder mit Apostille?

Für Banken und Steuerbehörden ist häufig die beglaubigte Übersetzung mit Stempel und Beglaubigungsvermerk. Ausländische Notare und Registerbehörden wünschen häufig eine notariell beglaubigte Übersetzung; für Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens kommt oft die Apostille hinzu, welche die notarielle Beglaubigung international bestätigt. Wir klären die Angaben Ihrer Empfängerstelle und organisieren beides aus einer Hand.

So einfach bestellen Sie

  • 1. Dokument hochladen: Senden Sie uns den Katasterauszug über das Offertenformular oder per E-Mail. Ein Scan oder ein gut lesbares Foto reicht – das Original bleibt bei Ihnen.
  • 2. Offerte erhalten: Während der Bürozeiten erhalten Sie innert 30 Minuten eine kostenlose, verbindliche Offerte.
  • 3. Auftrag bestätigen: Sie bestätigen bequem online – danach beginnt die Übersetzung.
  • 4. Lieferung: Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung per Post und auf Wunsch vorab als PDF.

Lieferung

Die beglaubigte Übersetzung Ihres Katasterauszugs senden wir per Post – auf Wunsch eingeschrieben, damit sie pünktlich zum Notariatstermin vorliegt. Für digitale Einreichungen liefern wir ein PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES). Bei kurzfristigen Terminen liefern wir per Express innert 12–24 Stunden.

Hinweis: Verbindlich über Form, Beglaubigungsart und Aktualität entscheidet immer die offizielle Empfängerstelle – wir beraten Sie dazu kostenlos.

Wann wird diese Übersetzung gebraucht?

  • Immobilienkauf im Ausland
  • Verkauf geerbter Grundstücke
  • Bau- & Umbauprojekte
  • Notarielle Beurkundungen
  • Steuer- & Nachlassverfahren

Welche Beglaubigungsart ist möglich?

Für den Katasterauszug wird bei Notaren und Behörden häufig die notariell beglaubigte Übersetzung gewählt; für Einreichungen im Ausland kommt oft die Apostille dazu.

Wir bieten alle Beglaubigungsarten an und empfehlen Ihnen die passende Variante, sobald wir Ihr Dokument und die Empfängerstelle kennen. Welche Form nötig ist, entscheidet immer die empfangende Stelle – wir bereiten die gewünschte Variante vor:

Lieferung per A-Post, eingeschrieben oder als PDF per E-Mail. Wenn Sie unsicher sind, nennen Sie uns einfach die Empfängerstelle – wir beraten Sie kostenlos.

Für eine schnelle Offerte hilfreich

  • Gut lesbarer Scan oder gutes Foto des Dokuments
  • Zielsprache und Zielland
  • Empfängerstelle (Behörde, Universität, Gericht …), falls bekannt
  • Gewünschter Liefertermin
  • Bei nicht-lateinischer Schrift: Passkopie für die korrekte Namensschreibweise

Lieferzeit

Viele Dokumente können je nach Sprache, Umfang und Beglaubigungsart innert 1–3 Arbeitstagen übersetzt werden. Express-Lieferung in 12–24 Stunden prüfen wir auf Anfrage und bestätigen den Termin verbindlich in der Offerte.

  • Für den offiziellen Gebrauch. Vorbereitet für Behörden, Gerichte, Universitäten und Botschaften
  • Qualifizierte elektronische Signatur. Rechtsgültige Lieferung als PDF – ohne Wartezeit auf die Post
  • Vertraulich. Verschlüsselte Übertragung, Verschwiegenheit, NDA auf Wunsch
  • Express möglich. Lieferung in 12–24 Stunden auf Anfrage
  • Über 6000 zufriedene Kunden. Privatpersonen, Unternehmen, Universitäten und Institutionen
  • Schweizer Unternehmen. NLP GmbH / UniTranslate mit Sitz in Küsnacht ZH
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FAQ

Wie gehen Sie mit Plänen und Kartenausschnitten im Katasterauszug um?

Beschriftungen, Legenden und amtliche Vermerke auf Plänen werden übersetzt und eindeutig zugeordnet, die grafische Darstellung selbst bleibt als Kopie erhalten. So bleibt die Parzelle für Notar und Behörde zweifelsfrei identifizierbar.

Worin unterscheidet sich der Katasterauszug vom Grundbuchauszug – und was brauche ich?

Der Katasterauszug beschreibt die physische Parzelle mit Lage, Fläche und Nutzung, der Grundbuchauszug die rechtlichen Verhältnisse wie Eigentum und Pfandrechte. Bei Immobiliengeschäften im Ausland wünschen Notare oft beide Dokumente – wir übersetzen sie zusammen mit einheitlicher Terminologie.

Werden Flächenangaben und Parzellennummern exakt übernommen?

Ja. Alle Zahlen, Nummern, Koordinaten und Masseinheiten werden unverändert übertragen und sorgfältig geprüft. Übersetzt werden ausschliesslich die Bezeichnungen und amtlichen Vermerke, damit die Angaben in der Zielsprache eindeutig lesbar sind.

Braucht der Notar im Ausland eine Apostille auf der Übersetzung?

Häufig ja. Für Beurkundungen in Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens wird meist eine notariell beglaubigte Übersetzung mit Apostille benötigt. Wir organisieren beide Schritte auf Wunsch vollständig für Sie.

Wie schnell kann der Katasterauszug übersetzt werden?

Die Offerte erhalten Sie während der Bürozeiten innert 30 Minuten, die Übersetzung meist innert weniger Werktage. Wenn der Beurkundungstermin drängt, liefern wir per Express innert 12–24 Stunden.

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