Kaufverträge überschreiten heute wie selbstverständlich Sprachgrenzen: die Ferienimmobilie in Italien, der Occasionswagen aus Frankreich, die Übernahme eines Unternehmens mit ausländischen Vertragspartnern. Sobald ein Notar beurkunden, eine Behörde registrieren oder ein Gericht entscheiden soll, muss der Vertrag in der jeweiligen Amtssprache vorliegen – als beglaubigte Übersetzung, die den rechtlichen Gehalt des Originals unverfälscht wiedergibt. Auch wer selbst genau verstehen will, was er im Ausland unterschreibt, ist mit einer professionellen Übersetzung auf der sicheren Seite.
Verträge sind juristische Übersetzungen im anspruchsvollsten Sinn: Gewährleistungsklauseln, Eigentumsvorbehalte, Rücktrittsrechte und Gerichtsstandsvereinbarungen müssen in der Zielrechtsordnung präzise formuliert sein. UniTranslate setzt erfahrene Rechtsübersetzer ein und übersetzt Kaufverträge in über 100 Sprachen – eine Qualität, auf die bereits über 6000 zufriedene Kunden vertraut haben. Jede Übersetzung wird vor der Beglaubigung sorgfältig gegengelesen, damit sie dem Original in jedem Punkt entspricht.
Wann brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung?
- Immobilienkauf im Ausland: Notare wünschen den Vertragsentwurf oder den beurkundeten Vertrag in der Landessprache; Schweizer Banken möchten ihn für die Finanzierung verstehen.
- Fahrzeugkauf und -import: Zulassungs- und Zollstellen wünschen übersetzte Kaufverträge bei der Einfuhr von Fahrzeugen.
- Unternehmenskauf: Für Registeranmeldungen, Banken und Steuerbehörden müssen Kauf- und Übernahmeverträge übersetzt werden.
- Steuerliche Deklaration: Steuerbehörden wünschen Kaufverträge als Beleg für Anschaffungswerte und Handänderungen.
- Gerichtsverfahren: Bei Streitigkeiten über Mängel, Zahlung oder Rücktritt benötigen Gerichte und Anwälte beglaubigte Vertragsübersetzungen.
- Erbschaft und Nachweis: Zum Beleg von Eigentumsverhältnissen gegenüber Ämtern, Versicherungen und Notaren.
Für welche Stellen bereiten wir die Übersetzung vor?
Unsere beglaubigten Übersetzungen sind für die Vorlage bei den zuständigen Empfängerstellen bestimmt: Notariate im In- und Ausland, Grundbuch- und Registerbehörden, Gerichte und Anwaltskanzleien, Banken, Steuer- und Zollbehörden. Beim Immobilienkauf gehören meist weitere Dokumente ins Dossier – etwa der Grundbuchauszug oder der Hypothekenvertrag. Wir übersetzen alle Unterlagen in einem Auftrag und halten Namen, Parzellen und Fachbegriffe über sämtliche Dokumente hinweg konsistent.
Beglaubigt, notariell oder mit Apostille?
Für Banken, Steuer- und Zollstellen ist häufig passend die beglaubigte Übersetzung mit Stempel und Beglaubigungsvermerk. Notare und ausländische Registerbehörden wünschen oft eine notariell beglaubigte Übersetzung; für Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens organisieren wir zusätzlich die Apostille. Sagen Sie uns, wo der Vertrag vorgelegt wird – wir empfehlen die passende Beglaubigungsform und übernehmen alle Schritte.
So einfach bestellen Sie
- 1. Dokument hochladen: Senden Sie uns den Kaufvertrag über das Offertenformular oder per E-Mail. Ein Scan oder PDF reicht – das Original bleibt bei Ihnen.
- 2. Offerte erhalten: Während der Bürozeiten erhalten Sie innert 30 Minuten eine kostenlose, verbindliche Offerte.
- 3. Auftrag bestätigen: Sie bestätigen bequem online – danach beginnt die Übersetzung.
- 4. Lieferung: Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung per Post und auf Wunsch vorab als PDF.
Lieferung
Die beglaubigte Übersetzung Ihres Kaufvertrags senden wir per Post – auf Wunsch eingeschrieben. Für digitale Einreichungen liefern wir ein PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES). Steht die Vertragsunterzeichnung oder Beurkundung kurz bevor, liefern wir per Express innert 12–24 Stunden – teilen Sie uns den Termin bei der Anfrage mit, damit wir die Lieferung darauf abstimmen.
Hinweis: Verbindlich über Form, Beglaubigungsart und Aktualität entscheidet immer die offizielle Empfängerstelle – wir beraten Sie dazu kostenlos.
Wann wird diese Übersetzung gebraucht?
- Immobilienkauf im Ausland
- Fahrzeugimport & Zulassung
- Unternehmensübernahmen
- Notarielle Beurkundung & Registereintrag
- Gerichts- & Steuerverfahren
Welche Beglaubigungsart ist möglich?
Für den Kaufvertrag wird bei Notaren, Registern und Gerichten häufig die notariell beglaubigte Übersetzung gewählt; für die Verwendung im Ausland kommt oft die Apostille dazu.
Wir bieten alle Beglaubigungsarten an und empfehlen Ihnen die passende Variante, sobald wir Ihr Dokument und die Empfängerstelle kennen. Welche Form nötig ist, entscheidet immer die empfangende Stelle – wir bereiten die gewünschte Variante vor:
- Beglaubigte Übersetzung (Bürobeglaubigung)
- Notariell beglaubigte Übersetzung
- Übersetzung mit Apostille
- PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES)
Lieferung per A-Post, eingeschrieben oder als PDF per E-Mail. Wenn Sie unsicher sind, nennen Sie uns einfach die Empfängerstelle – wir beraten Sie kostenlos.
Für eine schnelle Offerte hilfreich
- Gut lesbarer Scan oder gutes Foto des Dokuments
- Zielsprache und Zielland
- Empfängerstelle (Behörde, Universität, Gericht …), falls bekannt
- Gewünschter Liefertermin
- Bei nicht-lateinischer Schrift: Passkopie für die korrekte Namensschreibweise
Lieferzeit
Viele Dokumente können je nach Sprache, Umfang und Beglaubigungsart innert 1–3 Arbeitstagen übersetzt werden. Express-Lieferung in 12–24 Stunden prüfen wir auf Anfrage und bestätigen den Termin verbindlich in der Offerte.
- Für den offiziellen Gebrauch. Vorbereitet für Behörden, Gerichte, Universitäten und Botschaften
- Qualifizierte elektronische Signatur. Rechtsgültige Lieferung als PDF – ohne Wartezeit auf die Post
- Vertraulich. Verschlüsselte Übertragung, Verschwiegenheit, NDA auf Wunsch
- Express möglich. Lieferung in 12–24 Stunden auf Anfrage
- Über 6000 zufriedene Kunden. Privatpersonen, Unternehmen, Universitäten und Institutionen
- Schweizer Unternehmen. NLP GmbH / UniTranslate mit Sitz in Küsnacht ZH
FAQ
Übersetzen Sie auch Vertragsentwürfe vor der Unterzeichnung?+
Ja, und das ist oft besonders wertvoll: Wer den Entwurf in der eigenen Sprache prüfen kann, erkennt kritische Klauseln vor der Unterschrift. Ändert sich der Entwurf danach nur punktuell, aktualisieren wir die Übersetzung entsprechend.
Was kostet die Übersetzung eines langen Kaufvertrags mit vielen Anhängen?+
Der Aufwand hängt von Umfang, Sprachkombination und gewünschter Beglaubigungsform ab. Laden Sie den Vertrag einfach hoch – Sie erhalten während der Bürozeiten innert 30 Minuten eine kostenlose und verbindliche Offerte für genau Ihr Dokument.
Bleiben Klauseln und Rechtsbegriffe in der Übersetzung rechtlich präzise?+
Ja. Unsere Rechtsübersetzer übertragen Gewährleistung, Eigentumsvorbehalt, Rücktrittsrechte und Gerichtsstandsklauseln mit der in der Zielrechtsordnung etablierten Terminologie. Wo Rechtskonzepte nicht deckungsgleich sind, arbeiten wir mit anerkannten Umschreibungen, damit der Sinn eindeutig bleibt.
Brauche ich für den Autoimport eine beglaubigte Übersetzung des Kaufvertrags?+
Häufig ja: Zoll- und Zulassungsstellen wünschen bei fremdsprachigen Kaufverträgen eine beglaubigte Übersetzung, um Fahrzeugdaten, Preis und Vertragsparteien zu prüfen. Wir übersetzen den Vertrag kurzfristig – auf Wunsch per Express innert 12–24 Stunden.
Können beide Vertragsparteien dieselbe Übersetzung verwenden?+
Ja. Die beglaubigte Übersetzung ist parteineutral und gibt den Vertragstext unabhängig von den Interessen der Parteien wieder. Auf Wunsch liefern wir zusätzliche beglaubigte Ausfertigungen für beide Seiten und den Notar.

