Ein Todesfall mit Auslandsbezug bringt neben der Trauer viel Administration mit sich. Stirbt ein Angehöriger im Ausland, muss die dortige Sterbeurkunde für das Schweizer Zivilstandsamt, die Versicherungen und die Nachlassabwicklung ins Deutsche übersetzt werden. Verstirbt umgekehrt eine Person in der Schweiz, wünschen ausländische Behörden, Rentenkassen und Banken die Schweizer Todesurkunde in der Regel in ihrer Landessprache. UniTranslate erstellt beglaubigte Übersetzungen von Sterbeurkunden in über 100 Sprachen – zuverlässig, diskret und so rasch, dass die Formalitäten Sie nicht zusätzlich belasten.
Sterbeurkunden müssen fehlerfrei übertragen werden: Namen gemäss Passschreibweise, Sterbedatum und -ort, Registernummern und Behördenvermerke. Jede Unstimmigkeit kann die Eintragung im Personenstandsregister, die Auszahlung einer Lebensversicherung oder die Ausstellung des Erbscheins verzögern. Über 6000 zufriedene Kunden haben sich in solchen Situationen bereits auf uns verlassen.
Wann brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung?
- Eintragung des Todesfalls: Das Zivilstandsamt trägt einen im Ausland eingetretenen Todesfall in der Regel nur mit übersetzter Sterbeurkunde ins Schweizer Personenstandsregister ein.
- Nachlass und Erbschein: Erbschaftsbehörden, Notare und Gerichte wünschen die übersetzte Urkunde für die Ausstellung des Erbscheins und die Erbteilung.
- Versicherungen und Vorsorge: Lebensversicherer, Pensionskassen und die AHV benötigen den übersetzten Todesnachweis für Hinterlassenenleistungen.
- Banken: Für die Sperrung und spätere Freigabe von Konten des Verstorbenen wünschen Banken eine übersetzte Sterbeurkunde.
- Wiederverheiratung: Verwitwete müssen den Tod des früheren Ehepartners im Ehevorbereitungsverfahren mit übersetzter Urkunde belegen.
- Überführung: Für die Überführung eines Verstorbenen wünschen Konsulate und Behörden übersetzte Dokumente.
Für welche Stellen bereiten wir die Übersetzung vor?
Unsere beglaubigten Übersetzungen sind für die im Todesfall zuständigen Empfängerstellen bestimmt: Zivilstandsämter in der ganzen Schweiz, Erbschafts- und Nachlassbehörden, Bezirksgerichte und Notariate, Lebensversicherer, Pensionskassen und Ausgleichskassen, Banken sowie ausländische Behörden und Konsulate. Nennen Sie uns die Empfängerstelle – wir empfehlen Ihnen eine passende Beglaubigungsform.
Beglaubigt, notariell oder mit Apostille?
Für Versicherungen, Banken und viele Ämter kann eine beglaubigte Übersetzung mit Stempel und Beglaubigungsvermerk genügen. Zivilstandsämter und ausländische Empfängerstellen wünschen häufig eine notariell beglaubigte Übersetzung, bei Verwendung im Ausland ergänzt um eine Apostille für Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens. Wir klären die gewünschte Form ab und organisieren alles Weitere, damit Sie sich in dieser Zeit nicht um Behördengänge kümmern müssen.
So einfach bestellen Sie
- 1. Urkunde hochladen: Senden Sie uns die Sterbeurkunde über das Offertenformular oder per E-Mail – ein Scan oder ein gut lesbares Foto reicht, das Original bleibt bei Ihnen.
- 2. Offerte erhalten: Während der Bürozeiten liegt die kostenlose, verbindliche Offerte innert 30 Minuten vor.
- 3. Bestätigen: Nach Ihrer Zusage beginnt die Übersetzung umgehend.
- 4. Lieferung: Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung per Post und auf Wunsch vorab digital.
Lieferung
Wir senden Ihnen die beglaubigte Übersetzung per Post, auf Wunsch eingeschrieben, oder als PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) für digitale Einreichungen. Wenn Fristen von Versicherungen oder Behörden drängen, liefern wir per Express innert 12–24 Stunden. Für die Nachlassabwicklung übersetzen wir bei Bedarf auch den Erbschein oder ein Testament – gerne im selben Auftrag.
Hinweis: Verbindlich über Form, Beglaubigungsart und Aktualität entscheidet immer die offizielle Empfängerstelle – wir beraten Sie dazu kostenlos.
Wann wird diese Übersetzung gebraucht?
- Nachlassabwicklung und Erbschein
- Eintragung im Personenstandsregister
- Auszahlung von Lebensversicherungen
- Renten- und Hinterlassenenleistungen
- Auflösung von Bankkonten und Verträgen
Welche Beglaubigungsart ist möglich?
Für Sterbeurkunden wird bei Einreichungen im Inland häufig die notariell beglaubigte Übersetzung gewählt; für das Ausland kommt oft die Apostille dazu.
Wir bieten alle Beglaubigungsarten an und empfehlen Ihnen die passende Variante, sobald wir Ihr Dokument und die Empfängerstelle kennen. Welche Form nötig ist, entscheidet immer die empfangende Stelle – wir bereiten die gewünschte Variante vor:
- Beglaubigte Übersetzung (Bürobeglaubigung)
- Notariell beglaubigte Übersetzung
- Übersetzung mit Apostille
- PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES)
Lieferung per A-Post, eingeschrieben oder als PDF per E-Mail. Wenn Sie unsicher sind, nennen Sie uns einfach die Empfängerstelle – wir beraten Sie kostenlos.
Für eine schnelle Offerte hilfreich
- Gut lesbarer Scan oder gutes Foto des Dokuments
- Zielsprache und Zielland
- Empfängerstelle (Behörde, Universität, Gericht …), falls bekannt
- Gewünschter Liefertermin
- Bei nicht-lateinischer Schrift: Passkopie für die korrekte Namensschreibweise
Lieferzeit
Viele Dokumente können je nach Sprache, Umfang und Beglaubigungsart innert 1–3 Arbeitstagen übersetzt werden. Express-Lieferung in 12–24 Stunden prüfen wir auf Anfrage und bestätigen den Termin verbindlich in der Offerte.
- Für den offiziellen Gebrauch. Vorbereitet für Behörden, Gerichte, Universitäten und Botschaften
- Qualifizierte elektronische Signatur. Rechtsgültige Lieferung als PDF – ohne Wartezeit auf die Post
- Vertraulich. Verschlüsselte Übertragung, Verschwiegenheit, NDA auf Wunsch
- Express möglich. Lieferung in 12–24 Stunden auf Anfrage
- Über 6000 zufriedene Kunden. Privatpersonen, Unternehmen, Universitäten und Institutionen
- Schweizer Unternehmen. NLP GmbH / UniTranslate mit Sitz in Küsnacht ZH
FAQ
Mein Angehöriger ist im Ausland verstorben – was muss ich dem Zivilstandsamt einreichen?+
In der Regel die ausländische Sterbeurkunde mit beglaubigter deutscher Übersetzung; je nach Herkunftsland zusätzlich mit Apostille oder Legalisation auf dem Original. Das zuständige Zivilstandsamt nennt Ihnen die genauen Anforderungen – wir liefern die Übersetzung in der gewünschten Form.
Braucht die Lebensversicherung eine eigene Ausfertigung der Übersetzung?+
Meist ja: Versicherer, Banken und Behörden wollen je ein Exemplar für ihre Akten. Bestellen Sie einfach mehrere beglaubigte Ausfertigungen in einem Auftrag – das ist schneller und günstiger als spätere Nachbestellungen.
Wie diskret behandeln Sie die Unterlagen eines Todesfalls?+
Mit grösster Sorgfalt und Vertraulichkeit. Nur die beauftragten Fachübersetzer sehen die Dokumente ein; auf Wunsch kommunizieren wir ausschliesslich mit einer von Ihnen bezeichneten Person, etwa dem Willensvollstrecker oder dem Bestattungsunternehmen.
Können Sie auch alte oder handschriftliche Sterbeurkunden übersetzen?+
Ja. Auch historische Urkunden mit handschriftlichen Einträgen oder älteren Schriftbildern übersetzen wir, sofern sie lesbar sind. Unleserliche Passagen kennzeichnen wir transparent im Beglaubigungsvermerk, wie es Behörden erwarten.
Wie schnell erhalte ich die übersetzte Sterbeurkunde?+
Sie erhalten die Offerte während der Bürozeiten innert 30 Minuten. Sterbeurkunden sind meist kurz – regulär liefern wir innert weniger Werktage, per Express innert 12–24 Stunden, damit Meldefristen und Versicherungstermine eingehalten werden können.

