Eine Lebensversicherungspolice dokumentiert Versicherungssumme, Begünstigte, Laufzeit und Bedingungen – Angaben, die im Todesfall, bei der Nachlassregelung oder bei der Finanzierung einer Immobilie plötzlich zentral werden. Verstirbt ein Angehöriger mit einer ausländischen Police, wünscht der Versicherer für die Auszahlung meist übersetzte Dokumente; umgekehrt wünschen Schweizer Banken, Steuerbehörden und Willensvollstrecker eine beglaubigte Übersetzung, wenn eine fremdsprachige Police Teil des Nachlasses oder einer Finanzierung ist. UniTranslate übersetzt Lebensversicherungspolicen in über 100 Sprachen – mit der Präzision, die Versicherungs- und Erbschaftssachen wünschen.
Policen kombinieren juristische und finanzmathematische Fachsprache: Rückkaufswert, Begünstigungsklauseln, Überschussbeteiligung und Ausschlüsse müssen eindeutig übertragen werden, damit keine Ansprüche verloren gehen. Unsere Fachübersetzer für Versicherungsrecht arbeiten entsprechend sorgfältig – über 6000 zufriedene Kunden vertrauen darauf.
Wann brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung?
- Todesfall und Auszahlung: Ausländische Versicherer wünschen neben der Police oft auch übersetzte Sterbeurkunden und Erbnachweise, Schweizer Begünstigte wiederum die Police auf Deutsch.
- Erbschafts- und Steuerverfahren: Nachlassbehörden, Willensvollstrecker und Steuerverwaltungen benötigen den übersetzten Nachweis über Versicherungsansprüche.
- Hypothek und Kreditsicherheit: Banken prüfen eine verpfändete Lebensversicherung häufig nur, wenn die fremdsprachige Police nachvollziehbar übersetzt ist.
- Umzug in die Schweiz oder ins Ausland: Für die Weiterführung, Anpassung oder steuerliche Deklaration bestehender Policen.
- Scheidung und güterrechtliche Auseinandersetzung: Gerichte wünschen übersetzte Policen zur Bewertung des Vorsorgevermögens.
- Kündigung oder Rückkauf: Wer eine ausländische Police auflöst, muss den Rückkaufswert gegenüber Banken und Steuerbehörden mit übersetzten Unterlagen belegen.
Für welche Stellen bereiten wir die Übersetzung vor?
Unsere beglaubigten Übersetzungen sind für die typischen Empfängerstellen vorbereitet: Versicherungsgesellschaften im In- und Ausland, Banken, Nachlass- und Erbschaftsbehörden, Steuerverwaltungen, Gerichte und Notariate. Auch ausländische Konsulate und Behörden gehören zu den häufigen Empfängern. Teilen Sie uns einfach mit, wo Sie die Übersetzung einreichen – wir empfehlen Ihnen eine passende Beglaubigungsform und berücksichtigen allfällige formale Angaben der Stelle gleich mit.
Beglaubigt, notariell oder mit Apostille?
Versicherer und Banken prüfen in der Regel die beglaubigte Übersetzung mit Stempel und Beglaubigungsvermerk. In Erbschaftsverfahren – besonders mit Auslandsbezug – wird häufig eine notariell beglaubigte Übersetzung wünscht, für Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens zusätzlich eine Apostille. Wir organisieren notarielle Beglaubigung und Apostille auf Wunsch komplett für Sie.
So einfach bestellen Sie
- 1. Dokument hochladen: Senden Sie uns die Police über das Offertenformular oder per E-Mail – ein Scan oder ein gut lesbares Foto reicht, das Original bleibt bei Ihnen.
- 2. Offerte erhalten: Während der Bürozeiten erhalten Sie innert 30 Minuten eine kostenlose, verbindliche Offerte.
- 3. Auftrag bestätigen: Nach Ihrer Bestätigung beginnt ein Fachübersetzer für Versicherungs- und Finanztexte mit der Arbeit.
- 4. Lieferung: Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung per Post und auf Wunsch vorab als PDF.
Lieferung
Die beglaubigte Übersetzung Ihrer Lebensversicherungspolice liefern wir per Post – auf Wunsch eingeschrieben – oder als PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES). In dringenden Fällen, etwa bei Fristen des Versicherers, liefern wir per Express innert 12–24 Stunden. Für Nachlassdossiers übersetzen wir auf Wunsch gleich auch die Sterbeurkunde, den Erbschein oder weitere Versicherungspolicen im selben Auftrag.
Hinweis: Verbindlich über Form, Beglaubigungsart und Aktualität entscheidet immer die offizielle Empfängerstelle – wir beraten Sie dazu kostenlos.
Wann wird diese Übersetzung gebraucht?
- Auszahlung im Todesfall
- Nachlass- & Erbschaftsverfahren
- Immobilienfinanzierung & Kreditsicherheit
- Steuerverfahren
- Umzug & Wechsel des Versicherers
Welche Beglaubigungsart ist möglich?
Für die Lebensversicherungspolice reicht gegenüber Versicherern oft die Beglaubigung durch das Übersetzungsbüro; in Nachlass- und Steuerverfahren wird häufig die notariell beglaubigte Übersetzung gewählt.
Wir bieten alle Beglaubigungsarten an und empfehlen Ihnen die passende Variante, sobald wir Ihr Dokument und die Empfängerstelle kennen. Welche Form nötig ist, entscheidet immer die empfangende Stelle – wir bereiten die gewünschte Variante vor:
- Beglaubigte Übersetzung (Bürobeglaubigung)
- Notariell beglaubigte Übersetzung
- Übersetzung mit Apostille
- PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES)
Lieferung per A-Post, eingeschrieben oder als PDF per E-Mail. Wenn Sie unsicher sind, nennen Sie uns einfach die Empfängerstelle – wir beraten Sie kostenlos.
Für eine schnelle Offerte hilfreich
- Gut lesbarer Scan oder gutes Foto des Dokuments
- Zielsprache und Zielland
- Empfängerstelle (Behörde, Universität, Gericht …), falls bekannt
- Gewünschter Liefertermin
- Bei nicht-lateinischer Schrift: Passkopie für die korrekte Namensschreibweise
Lieferzeit
Viele Dokumente können je nach Sprache, Umfang und Beglaubigungsart innert 1–3 Arbeitstagen übersetzt werden. Express-Lieferung in 12–24 Stunden prüfen wir auf Anfrage und bestätigen den Termin verbindlich in der Offerte.
- Für den offiziellen Gebrauch. Vorbereitet für Behörden, Gerichte, Universitäten und Botschaften
- Qualifizierte elektronische Signatur. Rechtsgültige Lieferung als PDF – ohne Wartezeit auf die Post
- Vertraulich. Verschlüsselte Übertragung, Verschwiegenheit, NDA auf Wunsch
- Express möglich. Lieferung in 12–24 Stunden auf Anfrage
- Über 6000 zufriedene Kunden. Privatpersonen, Unternehmen, Universitäten und Institutionen
- Schweizer Unternehmen. NLP GmbH / UniTranslate mit Sitz in Küsnacht ZH
FAQ
Muss die ganze Police übersetzt werden oder nur das Deckblatt?+
Das bestimmt die Empfängerstelle. Für eine Auszahlung reicht manchmal der Versicherungsschein mit den Begünstigtenklauseln, während Gerichte und Nachlassbehörden meist die vollständige Police inklusive Bedingungen wünschen. Wir offerieren Ihnen gerne beide Varianten, damit Sie entscheiden können.
Übersetzen Sie auch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB)?+
Ja. Auf Wunsch übersetzen wir die AVB, Nachträge und Begünstigungserklärungen mit und verbinden alles zu einer beglaubigten Einheit. Gerade bei Streitfragen über Ausschlüsse oder Rückkaufswerte ist der vollständige Text oft entscheidend.
Der Versicherer sitzt im Ausland – welche Beglaubigungsform brauche ich?+
Viele ausländische Versicherer prüfen die beglaubigte Übersetzung; einige wünschen eine notarielle Beglaubigung, für Staaten des Haager Übereinkommens zusätzlich eine Apostille. Fragen Sie beim Versicherer nach oder nennen Sie uns das Zielland – wir empfehlen Ihnen die passende Form und organisieren sie vollständig.
Behandeln Sie die Angaben zu Begünstigten und Summen vertraulich?+
Selbstverständlich. Policen enthalten sensible Finanz- und Personendaten, die bei uns streng vertraulich behandelt werden. Nur die mit Ihrem Auftrag betrauten Übersetzer haben Zugriff; auf Wunsch unterzeichnen wir eine Vertraulichkeitsvereinbarung.
Wie schnell liegt die Übersetzung im Todesfall vor?+
Wir wissen, dass es in solchen Situationen oft schnell gehen muss. Die Offerte erhalten Sie während der Bürozeiten innert 30 Minuten, und mit dem Express-Service liefern wir die beglaubigte Übersetzung innert 12–24 Stunden.

