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Beglaubigte Übersetzung

Versicherungspolice übersetzen lassen – beglaubigte Übersetzung

Beglaubigte Übersetzung Ihrer Versicherungspolice für Behörden, Visa und Schadenfälle im Ausland. Über 100 Sprachen, Offerte innert 30 Minuten.

Die Versicherungspolice ist der zentrale Nachweis Ihres Versicherungsschutzes – ob Kranken-, Haftpflicht-, Hausrat-, Lebens- oder Fahrzeugversicherung. Sobald eine Behörde, ein ausländischer Versicherer, eine Botschaft oder ein Gericht die Police in einer anderen Sprache wünscht, brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung: beim Zuzug in die Schweiz, im Schadenfall im Ausland, für ein Visum oder bei der Kündigung und Ablösung eines ausländischen Vertrags. UniTranslate übersetzt Versicherungspolicen aller Sparten in über 100 Sprachen – mit exakter Wiedergabe von Deckungssummen, Laufzeiten, Ausschlüssen und Klauseln.

Policen sind Vertragsdokumente: Schon eine ungenau übersetzte Klausel kann im Leistungsfall zu Streit über den Deckungsumfang führen. Unsere Fachübersetzerinnen und Fachübersetzer beherrschen die Versicherungsterminologie beider Sprachen und übertragen auch Tabellen, Prämienübersichten und Allgemeine Versicherungsbedingungen strukturgetreu. Über 6000 zufriedene Kunden – Privatpersonen wie Unternehmen – vertrauen auf diese Sorgfalt.

Wann brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung?

  • Zuzug in die Schweiz: Behörden und Versicherer wünschen übersetzte Nachweise bestehender ausländischer Versicherungen, etwa für die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht.
  • Schadenfall im Ausland: Ausländische Versicherer, Anwälte und Gerichte benötigen Ihre Schweizer Police in der Landessprache.
  • Visum und Aufenthalt: Botschaften und Migrationsbehörden wünschen übersetzte Versicherungsnachweise für Visa- und Bewilligungsgesuche.
  • Erbfall und Begünstigung: Lebensversicherungspolicen müssen für ausländische Banken, Notare und Behörden übersetzt werden.
  • Fahrzeug- und Immobiliengeschäfte: Beim Import eines Fahrzeugs oder Kauf einer Liegenschaft im Ausland werden übersetzte Policen benötigt.

Für welche Stellen bereiten wir die Übersetzung vor?

Unsere beglaubigten Übersetzungen sind für die Vorlage bei den typischen Empfängerstellen vorbereitet: bei kantonalen Behörden und Gemeinden, bei Migrationsämtern, bei schweizerischen und ausländischen Versicherungsgesellschaften, bei Gerichten und Schlichtungsstellen sowie bei Botschaften und Konsulaten. Teilen Sie uns die Empfängerstelle mit – wir richten die Beglaubigungsform danach aus.

Beglaubigt, notariell oder mit Apostille?

Für Behörden und Versicherer genügt in den meisten Fällen die beglaubigte Übersetzung mit Stempel, Unterschrift und Beglaubigungsvermerk. Gerichte und ausländische Stellen wünschen gelegentlich eine notariell beglaubigte Übersetzung, für Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens zusätzlich mit Apostille. Wir prüfen die Hinweise Ihrer Empfängerstelle, empfehlen Ihnen die passende Beglaubigungsform und organisieren notarielle Beglaubigung und Apostille auf Wunsch komplett für Sie – aus einer Hand und mit möglichst wenig Aufwand für Sie.

So einfach bestellen Sie

  • 1. Police hochladen: Senden Sie uns das Dokument über das Offertenformular oder per E-Mail – ein Scan oder ein gut lesbares Foto reicht.
  • 2. Offerte erhalten: Während der Bürozeiten erhalten Sie innert 30 Minuten eine kostenlose, verbindliche Offerte.
  • 3. Auftrag bestätigen: Nach Ihrer Online-Bestätigung beginnt die Fachübersetzung.
  • 4. Lieferung: Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung per Post und auf Wunsch vorab als PDF.

Lieferung

Die beglaubigte Übersetzung Ihrer Versicherungspolice senden wir per Post, auf Wunsch eingeschrieben, oder liefern sie als PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) für digitale Einreichungen. Im dringenden Schadenfall liefern wir per Express innert 12–24 Stunden. Verwandte Dokumente übersetzen wir gleich mit – etwa den Krankenversicherungsnachweis, die Hausratversicherung oder die Kfz-Versicherung – alles in einem Auftrag.

Hinweis: Verbindlich über Form, Beglaubigungsart und Aktualität entscheidet immer die offizielle Empfängerstelle – wir beraten Sie dazu kostenlos.

Wann wird diese Übersetzung gebraucht?

  • Zuzug in die Schweiz mit bestehenden Policen
  • Schadenfälle im Ausland
  • Visumsanträge mit Versicherungsnachweis
  • Kündigung und Ablösung ausländischer Verträge
  • Vorlage bei Behörden und Gerichten

Welche Beglaubigungsart ist möglich?

Für Versicherungspolicen reicht gegenüber Versicherern und Botschaften oft die Bürobeglaubigung; für Gerichtsverfahren wird häufig die notariell beglaubigte Übersetzung gewählt.

Wir bieten alle Beglaubigungsarten an und empfehlen Ihnen die passende Variante, sobald wir Ihr Dokument und die Empfängerstelle kennen. Welche Form nötig ist, entscheidet immer die empfangende Stelle – wir bereiten die gewünschte Variante vor:

Lieferung per A-Post, eingeschrieben oder als PDF per E-Mail. Wenn Sie unsicher sind, nennen Sie uns einfach die Empfängerstelle – wir beraten Sie kostenlos.

Für eine schnelle Offerte hilfreich

  • Gut lesbarer Scan oder gutes Foto des Dokuments
  • Zielsprache und Zielland
  • Empfängerstelle (Behörde, Universität, Gericht …), falls bekannt
  • Gewünschter Liefertermin
  • Bei nicht-lateinischer Schrift: Passkopie für die korrekte Namensschreibweise

Lieferzeit

Viele Dokumente können je nach Sprache, Umfang und Beglaubigungsart innert 1–3 Arbeitstagen übersetzt werden. Express-Lieferung in 12–24 Stunden prüfen wir auf Anfrage und bestätigen den Termin verbindlich in der Offerte.

  • Für den offiziellen Gebrauch. Vorbereitet für Behörden, Gerichte, Universitäten und Botschaften
  • Qualifizierte elektronische Signatur. Rechtsgültige Lieferung als PDF – ohne Wartezeit auf die Post
  • Vertraulich. Verschlüsselte Übertragung, Verschwiegenheit, NDA auf Wunsch
  • Express möglich. Lieferung in 12–24 Stunden auf Anfrage
  • Über 6000 zufriedene Kunden. Privatpersonen, Unternehmen, Universitäten und Institutionen
  • Schweizer Unternehmen. NLP GmbH / UniTranslate mit Sitz in Küsnacht ZH
Kostenlose Offerte anfragen – Antwort innert 30 Minuten

FAQ

Welche Arten von Versicherungspolicen übersetzen Sie?

Alle Sparten: Kranken-, Unfall-, Haftpflicht-, Hausrat-, Rechtsschutz-, Lebens-, Reise- und Fahrzeugversicherungen sowie betriebliche Policen. Auch Allgemeine Versicherungsbedingungen und Prämienübersichten übertragen wir vollständig.

Muss ich die gesamte Police übersetzen lassen?

Nicht immer. Für viele Zwecke genügt der Versicherungsausweis oder die Policenübersicht; Gerichte und manche Empfängerstellen wünschen häufig das vollständige Dokument samt Bedingungen. Wir beraten Sie, welcher Umfang für Ihre Empfängerstelle sinnvoll ist.

Bleiben Deckungssummen und Beträge in der Übersetzung unverändert?

Ja. Beträge, Währungen, Laufzeiten und Policennummern werden originalgetreu übernommen und nicht umgerechnet. So bleibt die Übersetzung mit dem Original jederzeit direkt vergleichbar.

Wie schnell erhalte ich die übersetzte Police im Schadenfall?

Die verbindliche Offerte erhalten Sie während der Bürozeiten innert 30 Minuten. Mit dem Express-Service liefern wir die beglaubigte Übersetzung innert 12–24 Stunden – auf Wunsch vorab als PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur.

Behandeln Sie meine Versicherungsdaten vertraulich?

Ja. Ihre Unterlagen werden verschlüsselt übertragen und nur von den beauftragten Fachübersetzern eingesehen. Alle Beteiligten sind vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet.

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