Ein Umzug über die Grenze bringt viel Papierkram mit sich – und die Hausratversicherung gehört fast immer dazu. Wer in die Schweiz zieht, möchte seine bisherige Police dem neuen Versicherer vorlegen, um Versicherungsverlauf und Schadenfreiheit zu belegen. Wer auswandert, braucht den Nachweis in der Sprache des Ziellandes – etwa für den neuen Versicherer oder den Vermieter. Und kommt es im Ferienhaus im Ausland zu einem Einbruch oder Wasserschaden, wünschen Versicherer und Behörden die Unterlagen in der Regel in ihrer Landessprache. In all diesen Fällen ist eine beglaubigte Übersetzung gefragt, die inhaltlich exakt und formal anerkannt ist.
UniTranslate übersetzt Hausratpolicen, Versicherungsnachweise, Inventarlisten und Schadenunterlagen in über 100 Sprachen. Unsere Fachübersetzer beherrschen die Versicherungsterminologie und übertragen Deckungsumfang, Versicherungssummen und Ausschlüsse ohne Interpretationsspielraum – eine Sorgfalt, auf die bereits über 6000 zufriedene Kunden gezählt haben.
Wann brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung?
- Umzug in die Schweiz: Der neue Versicherer prüft die bisherige Police und den Schadenverlauf anhand übersetzter Unterlagen.
- Auswanderung: Versicherer und Vermieter im Zielland wünschen den Nachweis des bisherigen Versicherungsschutzes in ihrer Sprache.
- Schadenfall im Ausland: Nach Einbruch, Feuer- oder Wasserschaden in der Ferienwohnung wünschen ausländische Versicherer und Polizeistellen übersetzte Policen und Inventarlisten.
- Versicherungswechsel: Zur Anrechnung der Vorversicherung und zur Prüfung der Kündigungsfristen werden übersetzte Vertragsdokumente benötigt.
- Streitfall: Bei Meinungsverschiedenheiten über die Deckung benötigen Anwälte, Ombudsstellen und Gerichte beglaubigte Übersetzungen.
- Wertsachen und Spezialdeckungen: Zusatzvereinbarungen für Schmuck, Kunst oder Velos müssen gegenüber dem neuen Versicherer dokumentiert werden.
Für welche Stellen bereiten wir die Übersetzung vor?
Unsere beglaubigten Übersetzungen sind für die Vorlage bei den typischen Empfängerstellen bestimmt: Versicherungsgesellschaften im In- und Ausland, Vermieter und Verwaltungen, Polizeibehörden im Schadenfall, Ombudsstellen, Anwaltskanzleien und Gerichte. Wird im selben Zusammenhang auch die Haftpflichtversicherung oder der Mietvertrag gewünscht, übersetzen wir das gesamte Dossier in einem Auftrag – mit einheitlicher Terminologie über alle Dokumente hinweg.
Beglaubigt, notariell oder mit Apostille?
Für Versicherer und Vermieter ist häufig passend die beglaubigte Übersetzung mit Stempel und Beglaubigungsvermerk. In Gerichtsverfahren oder gegenüber ausländischen Behörden kann eine notariell beglaubigte Übersetzung gewünscht sind; für Staaten des Haager Übereinkommens organisieren wir zusätzlich die Apostille. Nennen Sie uns die Empfängerstelle – wir empfehlen Ihnen die passende Beglaubigungsform, damit Sie weder zu wenig noch unnötig viel bestellen.
So einfach bestellen Sie
- 1. Dokument hochladen: Senden Sie uns Police oder Nachweis über das Offertenformular oder per E-Mail. Ein Scan oder ein gut lesbares Foto reicht – das Original bleibt bei Ihnen.
- 2. Offerte erhalten: Während der Bürozeiten erhalten Sie innert 30 Minuten eine kostenlose, verbindliche Offerte.
- 3. Auftrag bestätigen: Sie bestätigen bequem online – danach beginnt die Übersetzung.
- 4. Lieferung: Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung per Post und auf Wunsch vorab als PDF.
Lieferung
Die beglaubigte Übersetzung Ihrer Hausratunterlagen senden wir per Post – auf Wunsch eingeschrieben. Für digitale Einreichungen beim Versicherer liefern wir ein PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES). Muss eine Schadenmeldung fristgerecht eingereicht werden, liefern wir per Express innert 12–24 Stunden.
Hinweis: Verbindlich über Form, Beglaubigungsart und Aktualität entscheidet immer die offizielle Empfängerstelle – wir beraten Sie dazu kostenlos.
Wann wird diese Übersetzung gebraucht?
- Umzug in die Schweiz
- Auswanderung
- Nachweis des Versicherungsverlaufs beim neuen Versicherer
- Schadenfälle im Ausland
- Vorlage beim Vermieter
Welche Beglaubigungsart ist möglich?
Für Unterlagen der Hausratversicherung reicht gegenüber Versicherern und Vermietern oft die Beglaubigung durch das Übersetzungsbüro; nur bei gerichtlichen Auseinandersetzungen wird häufig die notariell beglaubigte Übersetzung gewählt.
Wir bieten alle Beglaubigungsarten an und empfehlen Ihnen die passende Variante, sobald wir Ihr Dokument und die Empfängerstelle kennen. Welche Form nötig ist, entscheidet immer die empfangende Stelle – wir bereiten die gewünschte Variante vor:
- Beglaubigte Übersetzung (Bürobeglaubigung)
- Notariell beglaubigte Übersetzung
- Übersetzung mit Apostille
- PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES)
Lieferung per A-Post, eingeschrieben oder als PDF per E-Mail. Wenn Sie unsicher sind, nennen Sie uns einfach die Empfängerstelle – wir beraten Sie kostenlos.
Für eine schnelle Offerte hilfreich
- Gut lesbarer Scan oder gutes Foto des Dokuments
- Zielsprache und Zielland
- Empfängerstelle (Behörde, Universität, Gericht …), falls bekannt
- Gewünschter Liefertermin
- Bei nicht-lateinischer Schrift: Passkopie für die korrekte Namensschreibweise
Lieferzeit
Viele Dokumente können je nach Sprache, Umfang und Beglaubigungsart innert 1–3 Arbeitstagen übersetzt werden. Express-Lieferung in 12–24 Stunden prüfen wir auf Anfrage und bestätigen den Termin verbindlich in der Offerte.
- Für den offiziellen Gebrauch. Vorbereitet für Behörden, Gerichte, Universitäten und Botschaften
- Qualifizierte elektronische Signatur. Rechtsgültige Lieferung als PDF – ohne Wartezeit auf die Post
- Vertraulich. Verschlüsselte Übertragung, Verschwiegenheit, NDA auf Wunsch
- Express möglich. Lieferung in 12–24 Stunden auf Anfrage
- Über 6000 zufriedene Kunden. Privatpersonen, Unternehmen, Universitäten und Institutionen
- Schweizer Unternehmen. NLP GmbH / UniTranslate mit Sitz in Küsnacht ZH
FAQ
Reicht ein Scan meiner Hausratpolice für die Übersetzung?+
Ja. Ein Scan oder ein gut lesbares Foto reicht für die Offerte aus – das Original bleibt bei Ihnen. Die beglaubigte Übersetzung wird mit der Kopie des Ausgangsdokuments verbunden und ist damit für die Empfängerstelle nachvollziehbar.
Muss ich die gesamten Versicherungsbedingungen übersetzen lassen?+
Nicht immer. Für den Nachweis des Versicherungsschutzes reicht oft die Policenübersicht mit Deckungsumfang und Laufzeit; im Streitfall oder bei komplexen Schadenfällen werden dagegen die vollständigen Bedingungen benötigt. Wir offerieren Ihnen gern beide Varianten, damit Sie mit der Empfängerstelle die wirtschaftlichste Lösung wählen können.
Übersetzen Sie auch Inventarlisten und Schadenaufstellungen?+
Ja. Gerade nach einem Einbruch oder Wasserschaden im Ausland sind übersetzte Inventar- und Schadenlisten entscheidend für die Regulierung. Wir übertragen Positionen, Werte und Belegangaben exakt und liefern bei Fristen per Express innert 12–24 Stunden.
Hilft die Übersetzung beim Wechsel zu einem Schweizer Versicherer?+
Ja. Mit der beglaubigten Übersetzung Ihrer bisherigen Police und der Bestätigung des Schadenverlaufs kann der Schweizer Versicherer Ihre Vorgeschichte korrekt einordnen. Das beschleunigt die Offertstellung und vermeidet Rückfragen.
In welche Sprachen übersetzen Sie Hausratversicherungen?+
UniTranslate übersetzt in über 100 Sprachen – von Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch bis zu selteneren Sprachen. Laden Sie Ihre Unterlagen hoch, und Sie erhalten während der Bürozeiten innert 30 Minuten eine verbindliche Offerte.

