Beim Auto merkt man einen Länderwechsel sofort: Das Fahrzeug muss umgemeldet, die Versicherung neu abgeschlossen und der bisherige Schadenverlauf nachgewiesen werden. Wer in die Schweiz zieht, kann mit einer übersetzten Bestätigung seines Schadenfreiheitsrabatts beim neuen Motorfahrzeugversicherer viel Geld sparen. Umgekehrt wünschen ausländische Versicherer und Zulassungsstellen Schweizer Versicherungsnachweise in ihrer Landessprache. Und kommt es im Ausland zu einem Unfall, müssen Police, Unfallprotokoll und Korrespondenz für Versicherer, Polizei oder Gericht übersetzt werden. In all diesen Fällen ist eine beglaubigte Übersetzung das Dokument der Wahl.
UniTranslate übersetzt Kfz-Versicherungsunterlagen in über 100 Sprachen – von der Haftpflichtpolice über die Vollkaskobedingungen bis zur Schadenfreiheitsbestätigung. Unsere Fachübersetzer übertragen Deckungsarten, Selbstbehalte und Bonusstufen exakt, damit der neue Versicherer Ihre Vorgeschichte korrekt einordnet. Über 6000 zufriedene Kunden haben diesen Service bereits genutzt – vom Grenzgänger bis zur Familie, die mit zwei Fahrzeugen umzieht.
Wann brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung?
- Umzug in die Schweiz: Der neue Versicherer wünscht die Bestätigung des bisherigen Schadenverlaufs zur Einstufung des Bonus.
- Auswanderung: Ausländische Versicherer und Empfängerstellen wünschen häufig Schweizer Versicherungs- und Schadenfreiheitsnachweise in ihrer Sprache.
- Fahrzeugimport und Zulassung: Zulassungsstellen wünschen übersetzte Versicherungs- und Fahrzeugunterlagen bei der Einfuhr.
- Unfall im Ausland: Versicherer, Polizei und Gerichte benötigen Unfallprotokolle, Policen und Gutachten in der Landessprache.
- Streit um Deckung: Bei Meinungsverschiedenheiten über Kasko- oder Haftpflichtleistungen wünschen Anwälte und Gerichte beglaubigte Übersetzungen.
- Langzeitaufenthalte: Vermietungs- und Leasingfirmen im Ausland wünschen Nachweise über bestehenden Versicherungsschutz.
Für welche Stellen bereiten wir die Übersetzung vor?
Unsere beglaubigten Übersetzungen sind für die Vorlage bei den typischen Empfängerstellen bestimmt: Motorfahrzeug- und Kfz-Versicherer im In- und Ausland, Strassenverkehrs- und Zulassungsämter, Zollstellen, Polizeibehörden, Gerichte und Anwaltskanzleien. Wird für die Ummeldung auch der Führerschein oder eine TÜV-Bescheinigung gewünscht, übersetzen wir alle Dokumente in einem Auftrag – so ist Ihr Dossier komplett.
Beglaubigt, notariell oder mit Apostille?
Für Versicherer und Zulassungsstellen ist die beglaubigte Übersetzung häufig passend mit Stempel, Unterschrift und Beglaubigungsvermerk. In Gerichtsverfahren oder gegenüber bestimmten ausländischen Behörden kann eine notariell beglaubigte Übersetzung nötig sein; für Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens organisieren wir auf Wunsch die Apostille gleich mit. Wir beraten Sie kurz und verbindlich, welche Form Ihre Empfängerstelle erwartet.
So einfach bestellen Sie
- 1. Dokument hochladen: Senden Sie uns Police, Schadenverlauf oder Unfallunterlagen über das Offertenformular oder per E-Mail. Ein Scan oder Foto reicht – das Original bleibt bei Ihnen.
- 2. Offerte erhalten: Während der Bürozeiten erhalten Sie innert 30 Minuten eine kostenlose, verbindliche Offerte.
- 3. Auftrag bestätigen: Sie bestätigen bequem online – danach beginnt die Übersetzung.
- 4. Lieferung: Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung per Post und auf Wunsch vorab als PDF.
Lieferung
Die beglaubigte Übersetzung Ihrer Kfz-Versicherungsunterlagen senden wir per Post – auf Wunsch eingeschrieben. Für digitale Einreichungen beim Versicherer oder Amt liefern wir ein PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES). Nach einem Unfall mit laufenden Melde- oder Klagefristen liefern wir per Express innert 12–24 Stunden, damit Ihre Ansprüche gewahrt bleiben.
Hinweis: Verbindlich über Form, Beglaubigungsart und Aktualität entscheidet immer die offizielle Empfängerstelle – wir beraten Sie dazu kostenlos.
Wann wird diese Übersetzung gebraucht?
- Fahrzeugummeldung nach dem Umzug
- Nachweis des Schadenfreiheitsrabatts
- Schadenfälle im Ausland
- Fahrzeugimport & Zulassung
- Wechsel des Versicherers
Welche Beglaubigungsart ist möglich?
Für Unterlagen der Kfz-Versicherung reicht gegenüber Versicherern oft die Beglaubigung durch das Übersetzungsbüro; bei Zulassungs- und Gerichtsverfahren wird häufig die notariell beglaubigte Übersetzung gewählt.
Wir bieten alle Beglaubigungsarten an und empfehlen Ihnen die passende Variante, sobald wir Ihr Dokument und die Empfängerstelle kennen. Welche Form nötig ist, entscheidet immer die empfangende Stelle – wir bereiten die gewünschte Variante vor:
- Beglaubigte Übersetzung (Bürobeglaubigung)
- Notariell beglaubigte Übersetzung
- Übersetzung mit Apostille
- PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES)
Lieferung per A-Post, eingeschrieben oder als PDF per E-Mail. Wenn Sie unsicher sind, nennen Sie uns einfach die Empfängerstelle – wir beraten Sie kostenlos.
Für eine schnelle Offerte hilfreich
- Gut lesbarer Scan oder gutes Foto des Dokuments
- Zielsprache und Zielland
- Empfängerstelle (Behörde, Universität, Gericht …), falls bekannt
- Gewünschter Liefertermin
- Bei nicht-lateinischer Schrift: Passkopie für die korrekte Namensschreibweise
Lieferzeit
Viele Dokumente können je nach Sprache, Umfang und Beglaubigungsart innert 1–3 Arbeitstagen übersetzt werden. Express-Lieferung in 12–24 Stunden prüfen wir auf Anfrage und bestätigen den Termin verbindlich in der Offerte.
- Für den offiziellen Gebrauch. Vorbereitet für Behörden, Gerichte, Universitäten und Botschaften
- Qualifizierte elektronische Signatur. Rechtsgültige Lieferung als PDF – ohne Wartezeit auf die Post
- Vertraulich. Verschlüsselte Übertragung, Verschwiegenheit, NDA auf Wunsch
- Express möglich. Lieferung in 12–24 Stunden auf Anfrage
- Über 6000 zufriedene Kunden. Privatpersonen, Unternehmen, Universitäten und Institutionen
- Schweizer Unternehmen. NLP GmbH / UniTranslate mit Sitz in Küsnacht ZH
FAQ
Kann der Schweizer Versicherer meinen ausländischen Schadenfreiheitsrabatt anerkennen?+
Ja, dafür wünscht er in der Regel eine übersetzte Bestätigung Ihres bisherigen Versicherers über schadenfreie Jahre und Bonusstufe. Wir übersetzen diese Bestätigung beglaubigt, sodass der neue Anbieter Ihre Einstufung korrekt übernehmen kann.
Welche Unterlagen sollte ich nach einem Unfall im Ausland übersetzen lassen?+
Meist das europäische Unfallprotokoll oder den Polizeirapport, die Police sowie allfällige Gutachten und Arztberichte. Wir übersetzen die Unterlagen beglaubigt und liefern bei laufenden Melde- und Klagefristen per Express innert 12–24 Stunden.
Reicht ein Scan meiner Kfz-Police für die beglaubigte Übersetzung?+
Ja. Ein Scan oder ein gut lesbares Foto reicht für die Offerte aus; das Original bleibt bei Ihnen. Die Übersetzung wird mit der Kopie des Ausgangsdokuments verbunden; verbindlich entscheidet die Empfängerstelle über Form und Anerkennung.
Übersetzen Sie auch die vollständigen Versicherungsbedingungen?+
Ja. Für den blossen Nachweis reicht oft die Policenübersicht, im Streitfall werden dagegen die allgemeinen Bedingungen relevant. Wir offerieren beide Varianten transparent – Sie entscheiden, was Ihre Empfängerstelle braucht.
In welche Sprachen übersetzen Sie Kfz-Versicherungsunterlagen?+
In über 100 Sprachen – darunter alle europäischen Verkehrssprachen und viele seltenere Sprachen. Laden Sie Ihre Unterlagen hoch, und Sie erhalten während der Bürozeiten innert 30 Minuten eine verbindliche Offerte.

