Ein Unfall im Ausland, ein Zuzug in die Schweiz oder ein grenzüberschreitender Leistungsfall – und plötzlich wünscht die Unfallversicherung Dokumente in einer anderen Sprache: die Police, die Unfallmeldung, Arzt- und Spitalberichte, Taggeldabrechnungen oder Rentenverfügungen. Damit Versicherer, Behörden und Gerichte die Unterlagen anerkennen, braucht es in der Regel eine beglaubigte Übersetzung. UniTranslate übersetzt Dokumente rund um die Unfallversicherung in über 100 Sprachen – juristisch und medizinisch präzise, damit Ihr Leistungsanspruch nicht an der Sprache scheitert.
Versicherungsunterlagen verbinden Rechts- und Medizinsprache: Deckungsumfang, Leistungsausschlüsse, Diagnosen und Invaliditätsgrade sollten exakt übertragen werden, denn jede Formulierung kann über Leistungen entscheiden. Unsere Fachübersetzerinnen und Fachübersetzer kennen die Terminologie des Schweizer Unfallversicherungsrechts – über 6000 zufriedene Kunden vertrauen bereits darauf.
Wann brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung?
- Unfall im Ausland: Ausländische Polizeirapporte, Arztberichte und Spitalrechnungen müssen für die Schweizer Unfallversicherung auf Deutsch vorliegen.
- Leistungsfall mit ausländischem Versicherer: Wer Leistungen einer ausländischen Unfallversicherung geltend macht, reicht Schweizer Unterlagen übersetzt ein.
- Zuzug in die Schweiz: Für die Anrechnung bisheriger Versicherungszeiten und laufender Leistungen wünschen Versicherer und Behörden übersetzte Policen und Verfügungen.
- IV- und Rentenverfahren: In Verfahren um Invalidenleistungen nach Unfall dienen übersetzte medizinische Gutachten und Verfügungen als Grundlage.
- Rechtsstreitigkeiten: Vor Gerichten und Schlichtungsstellen müssen fremdsprachige Beweisdokumente beglaubigt übersetzt eingereicht werden.
Für welche Stellen bereiten wir die Übersetzung vor?
Unsere beglaubigten Übersetzungen sind für die Vorlage bei den typischen Empfängerstellen vorbereitet: bei der Suva und privaten Unfallversicherern, bei IV-Stellen und Ausgleichskassen, bei Sozialversicherungsgerichten, bei Arbeitgebern und Pensionskassen sowie bei ausländischen Versicherungsträgern und Verbindungsstellen. Teilen Sie uns die Empfängerstelle mit – wir wählen Form und Terminologie entsprechend.
Beglaubigt, notariell oder mit Apostille?
Für Versicherer, IV-Stellen und die meisten Behörden kann eine beglaubigte Übersetzung mit Stempel, Unterschrift und Beglaubigungsvermerk häufig passend sein. In Gerichtsverfahren oder gegenüber ausländischen Trägern kann eine notariell beglaubigte Übersetzung gewünscht sind, für das Ausland gegebenenfalls mit Apostille nach dem Haager Übereinkommen. Wir klären die Angaben Ihrer Empfängerstelle mit Ihnen und organisieren notarielle Beglaubigung und Apostille auf Wunsch komplett aus einer Hand – ohne dass Sie selbst Behördengänge erledigen müssen.
So einfach bestellen Sie
- 1. Unterlagen hochladen: Senden Sie uns Police, Unfallmeldung oder Arztbericht über das Offertenformular oder per E-Mail – ein Scan oder ein gut lesbares Foto reicht.
- 2. Offerte erhalten: Während der Bürozeiten erhalten Sie innert 30 Minuten eine kostenlose, verbindliche Offerte.
- 3. Auftrag bestätigen: Nach Ihrer Online-Bestätigung beginnt die Übersetzung.
- 4. Lieferung: Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung per Post und auf Wunsch vorab als PDF.
Lieferung
Wir liefern per Post, auf Wunsch eingeschrieben, oder als PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES), das Sie direkt beim Versicherer einreichen können. Läuft eine Frist – etwa für eine Einsprache –, liefern wir per Express innert 12–24 Stunden. Oft gehören weitere Dokumente zum Dossier: Wir übersetzen auch Ihre Versicherungspolice, ein ärztliches Attest oder Auszüge aus der Krankenakte – konsistent in einem Auftrag.
Hinweis: Verbindlich über Form, Beglaubigungsart und Aktualität entscheidet immer die offizielle Empfängerstelle – wir beraten Sie dazu kostenlos.
Wann wird diese Übersetzung gebraucht?
- Leistungsfälle nach einem Unfall im Ausland
- Einreichung von Arzt- und Spitalberichten
- Prüfung von Taggeld- und Rentenverfügungen
- Zuzug in die Schweiz mit laufenden Leistungen
- Streitfälle mit Versicherern
Welche Beglaubigungsart ist möglich?
Für Unfallversicherungsunterlagen reicht gegenüber Versicherern oft die Bürobeglaubigung; in Streit- und Gerichtsfällen wird häufig die notariell beglaubigte Übersetzung gewählt.
Wir bieten alle Beglaubigungsarten an und empfehlen Ihnen die passende Variante, sobald wir Ihr Dokument und die Empfängerstelle kennen. Welche Form nötig ist, entscheidet immer die empfangende Stelle – wir bereiten die gewünschte Variante vor:
- Beglaubigte Übersetzung (Bürobeglaubigung)
- Notariell beglaubigte Übersetzung
- Übersetzung mit Apostille
- PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES)
Lieferung per A-Post, eingeschrieben oder als PDF per E-Mail. Wenn Sie unsicher sind, nennen Sie uns einfach die Empfängerstelle – wir beraten Sie kostenlos.
Für eine schnelle Offerte hilfreich
- Gut lesbarer Scan oder gutes Foto des Dokuments
- Zielsprache und Zielland
- Empfängerstelle (Behörde, Universität, Gericht …), falls bekannt
- Gewünschter Liefertermin
- Bei nicht-lateinischer Schrift: Passkopie für die korrekte Namensschreibweise
Lieferzeit
Viele Dokumente können je nach Sprache, Umfang und Beglaubigungsart innert 1–3 Arbeitstagen übersetzt werden. Express-Lieferung in 12–24 Stunden prüfen wir auf Anfrage und bestätigen den Termin verbindlich in der Offerte.
- Für den offiziellen Gebrauch. Vorbereitet für Behörden, Gerichte, Universitäten und Botschaften
- Qualifizierte elektronische Signatur. Rechtsgültige Lieferung als PDF – ohne Wartezeit auf die Post
- Vertraulich. Verschlüsselte Übertragung, Verschwiegenheit, NDA auf Wunsch
- Express möglich. Lieferung in 12–24 Stunden auf Anfrage
- Über 6000 zufriedene Kunden. Privatpersonen, Unternehmen, Universitäten und Institutionen
- Schweizer Unternehmen. NLP GmbH / UniTranslate mit Sitz in Küsnacht ZH
FAQ
Welche Unterlagen der Unfallversicherung übersetzen Sie?+
Policen und Versicherungsbedingungen, Unfallmeldungen, Polizeirapporte, Arzt- und Spitalberichte, Taggeld- und Rentenverfügungen, Gutachten sowie die Korrespondenz mit dem Versicherer – einzeln oder als komplettes Dossier.
Braucht mein Versicherer wirklich eine beglaubigte Übersetzung?+
Viele Versicherer und Gerichte wünschen bei fremdsprachigen Dokumenten eine beglaubigte Übersetzung, damit Herkunft und Richtigkeit nachvollziehbar sind. Fragen Sie im Zweifel Ihre Ansprechperson – wir richten die Übersetzung anschliessend danach aus.
Können Sie medizinische Fachbegriffe in den Arztberichten korrekt übersetzen?+
Ja. Berichte mit medizinischem Inhalt werden von Fachübersetzerinnen und Fachübersetzern mit medizinischem Hintergrund bearbeitet, damit Diagnosen, Befunde und Therapien fachlich korrekt wiedergegeben werden.
Wie schnell erhalte ich die Übersetzung bei laufender Einsprachefrist?+
Die Offerte erhalten Sie während der Bürozeiten innert 30 Minuten; mit dem Express-Service liefern wir innert 12–24 Stunden. Als PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur können Sie die Übersetzung sofort einreichen.
Werden meine Gesundheitsdaten vertraulich behandelt?+
Ja. Alle Mitarbeitenden und Übersetzer sind vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet, die Übertragung erfolgt verschlüsselt. Auf Wunsch löschen wir Ihre Dateien nach Abschluss des Auftrags vollständig.

