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Beglaubigte Übersetzung

Schulzeugnis übersetzen lassen – beglaubigte Übersetzung

Beglaubigte Übersetzung von Schulzeugnissen für Schulen, Berufsbildung & Behörden in der Schweiz und im Ausland. Offerte innert 30 Minuten.

Beim Umzug in die Schweiz ist das Schulzeugnis der Schlüssel für den nahtlosen Bildungsweg der Kinder: Die neue Schule muss wissen, welche Klasse besucht wurde, welche Fächer belegt waren und wie die Leistungen ausgefallen sind. Schulbehörden und Schulleitungen wünschen dafür eine beglaubigte Übersetzung der fremdsprachigen Zeugnisse. Auch Jugendliche auf Lehrstellensuche, Erwachsene im Anerkennungsverfahren oder Familien, die ins Ausland ziehen, benötigen ihre Schulzeugnisse in der Sprache der Empfängerstelle. UniTranslate übersetzt Schulzeugnisse aller Stufen in über 100 Sprachen.

Zeugnisse sind heikler, als sie aussehen: Notensysteme unterscheiden sich von Land zu Land, Fachbezeichnungen und Schulstufen müssen korrekt wiedergegeben, dürfen aber nicht eigenmächtig «umgerechnet» werden. Unsere Fachübersetzer übertragen Ihre Zeugnisse originalgetreu und mit erläuternden Anmerkungen, wo dies üblich ist – eine Sorgfalt, die über 6000 zufriedene Kunden bereits überzeugt hat.

Wann brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung?

  • Einschulung nach dem Zuzug: Volksschulämter und Schulleitungen stufen zugezogene Kinder anhand übersetzter Zeugnisse in die passende Klasse ein.
  • Übertritt in Mittelschulen: Gymnasien und Fachmittelschulen wünschen die bisherigen Schulleistungen auf Deutsch.
  • Lehrstellenbewerbung: Lehrbetriebe und Berufsbildungsämter wollen die schulische Vorbildung nachvollziehen können.
  • Anerkennung von Abschlüssen: Für die Einstufung ausländischer Schulabschlüsse benötigen die zuständigen Anerkennungsstellen übersetzte Zeugnisse.
  • Umzug ins Ausland: Ausländische Schulen und Bildungsbehörden wünschen Schweizer Zeugnisse in ihrer Landessprache.

Für welche Stellen bereiten wir die Übersetzung vor?

Unsere beglaubigten Übersetzungen sind auf die Empfängerstellen im Bildungswesen ausgerichtet: kantonale Volksschul- und Mittelschulämter, Schulleitungen und Rektorate, Berufsbildungsämter, Lehrbetriebe, Anerkennungsstellen für ausländische Abschlüsse sowie Schulen und Behörden im Ausland. Teilen Sie uns mit, wo Sie das Zeugnis einreichen – wir richten Form und Beglaubigung danach aus.

Beglaubigt, notariell oder mit Apostille?

Für Schulen und Bildungsbehörden in der Schweiz ist die beglaubigte Übersetzung häufig passend mit Stempel, Unterschrift und Beglaubigungsvermerk. Bei der Verwendung im Ausland – etwa für die Einschreibung an einer ausländischen Schule – wünschen manche Stellen eine notariell beglaubigte Übersetzung, in Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens gegebenenfalls mit Apostille. Wir prüfen Ihre Angaben zur Empfängerstelle und organisieren die gewünschte Form für Sie.

So einfach bestellen Sie

  • 1. Zeugnisse hochladen: Senden Sie uns die Schulzeugnisse über das Offertenformular oder per E-Mail – ein Scan oder ein gut lesbares Foto reicht, die Originale bleiben in Ihrer Mappe.
  • 2. Offerte erhalten: Während der Bürozeiten liegt die kostenlose, verbindliche Offerte innert 30 Minuten vor.
  • 3. Bestätigen: Nach Ihrer Zusage beginnt die Übersetzung – bei mehreren Schuljahren mit konsistenten Fachbezeichnungen.
  • 4. Lieferung: Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung per Post und auf Wunsch vorab digital.

Lieferung

Wir senden die beglaubigte Übersetzung per Post, auf Wunsch eingeschrieben, oder liefern sie als PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) für Online-Einreichungen. Naht der Schulstart oder eine Bewerbungsfrist, liefern wir per Express innert 12–24 Stunden. Für weiterführende Unterlagen wie ein Abiturzeugnis, ein Ausbildungszeugnis oder ein Hochschulzeugnis sind wir ebenfalls Ihre Anlaufstelle – gerne im selben Auftrag.

Hinweis: Verbindlich über Form, Beglaubigungsart und Aktualität entscheidet immer die offizielle Empfängerstelle – wir beraten Sie dazu kostenlos.

Wann wird diese Übersetzung gebraucht?

  • Einstufung an der neuen Schule nach dem Umzug
  • Lehrstellensuche und Bewerbungen
  • Anerkennungsverfahren für Erwachsene
  • Schulanmeldung im Ausland
  • Übertritt in weiterführende Schulen

Welche Beglaubigungsart ist möglich?

Für Schulzeugnisse reicht gegenüber Schulen oft die Übersetzung mit Bürobeglaubigung; für Behörden und das Ausland wird häufig die notariell beglaubigte Variante gewählt.

Wir bieten alle Beglaubigungsarten an und empfehlen Ihnen die passende Variante, sobald wir Ihr Dokument und die Empfängerstelle kennen. Welche Form nötig ist, entscheidet immer die empfangende Stelle – wir bereiten die gewünschte Variante vor:

Lieferung per A-Post, eingeschrieben oder als PDF per E-Mail. Wenn Sie unsicher sind, nennen Sie uns einfach die Empfängerstelle – wir beraten Sie kostenlos.

Für eine schnelle Offerte hilfreich

  • Gut lesbarer Scan oder gutes Foto des Dokuments
  • Zielsprache und Zielland
  • Empfängerstelle (Behörde, Universität, Gericht …), falls bekannt
  • Gewünschter Liefertermin
  • Bei nicht-lateinischer Schrift: Passkopie für die korrekte Namensschreibweise

Lieferzeit

Viele Dokumente können je nach Sprache, Umfang und Beglaubigungsart innert 1–3 Arbeitstagen übersetzt werden. Express-Lieferung in 12–24 Stunden prüfen wir auf Anfrage und bestätigen den Termin verbindlich in der Offerte.

  • Für den offiziellen Gebrauch. Vorbereitet für Behörden, Gerichte, Universitäten und Botschaften
  • Qualifizierte elektronische Signatur. Rechtsgültige Lieferung als PDF – ohne Wartezeit auf die Post
  • Vertraulich. Verschlüsselte Übertragung, Verschwiegenheit, NDA auf Wunsch
  • Express möglich. Lieferung in 12–24 Stunden auf Anfrage
  • Über 6000 zufriedene Kunden. Privatpersonen, Unternehmen, Universitäten und Institutionen
  • Schweizer Unternehmen. NLP GmbH / UniTranslate mit Sitz in Küsnacht ZH
Kostenlose Offerte anfragen – Antwort innert 30 Minuten

FAQ

Werden die Noten im Zeugnis in das Schweizer Notensystem umgerechnet?

Nein, und das ist so gewollt: Eine beglaubigte Übersetzung gibt das Original wortgetreu wieder, inklusive der Originalnoten. Wo es üblich ist, ergänzen wir eine erläuternde Anmerkung zum Notensystem des Herkunftslands – die Einstufung selbst nimmt die Schule oder Behörde vor.

Wir ziehen mit zwei Kindern in die Schweiz – welche Zeugnisse sollen wir übersetzen lassen?

Oft reichen die Zeugnisse der letzten ein bis zwei Schuljahre pro Kind; verbindlich entscheidet die zuständige Schulbehörde. Fragen Sie dort kurz nach und laden Sie die gewünschten Zeugnisse hoch – wir offerieren für alle Dokumente gemeinsam.

Übersetzen Sie Zeugnisse aus allen Schulsystemen?

Ja. Wir übersetzen Zeugnisse aus über 100 Sprachen und den unterschiedlichsten Schulsystemen – von europäischen Nachbarländern über Lateinamerika bis Asien. Unsere Übersetzer kennen die jeweiligen Schulstufen und Fachbezeichnungen und übertragen sie korrekt ins Deutsche.

Braucht mein Kind die Übersetzung auch für die Lehrstellenbewerbung?

Viele Lehrbetriebe wünschen die letzten Schulzeugnisse im Bewerbungsdossier. Mit einer beglaubigten deutschen Übersetzung kann der Betrieb die schulische Vorbildung sofort einordnen – das erhöht die Chancen im Auswahlverfahren spürbar.

Wie schnell sind die übersetzten Zeugnisse fertig?

Die Offerte erhalten Sie während der Bürozeiten innert 30 Minuten, die fertige Übersetzung meist innert weniger Werktage. Drängt der Schulstart oder eine Anmeldefrist, liefern wir per Express innert 12–24 Stunden.

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