Das Berufsschulzeugnis dokumentiert den schulischen Teil einer Berufsausbildung – Fächer, Noten und Semesterleistungen. Bei einem Wechsel über die Landesgrenze wird es schnell zum Pflichtdokument: Wer seine ausländische Berufsausbildung in der Schweiz anerkennen lassen will, reicht beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) neben dem Abschlusszeugnis oft auch die Berufsschulzeugnisse ein – als beglaubigte Übersetzung. Auch Lehrbetriebe, Berufsfachschulen und Arbeitgeber wünschen übersetzte Zeugnisse, etwa wenn eine im Ausland begonnene Lehre in der Schweiz fortgesetzt oder eine Ausbildung angerechnet werden soll. Umgekehrt benötigen Absolventen einer Schweizer Berufsfachschule ihre Zeugnisse in der Sprache des Ziellandes, wenn sie im Ausland arbeiten oder weiterlernen möchten. UniTranslate übersetzt Berufsschulzeugnisse in über 100 Sprachen – präzise und für Anerkennungsverfahren vorbereitet.
Worauf es ankommt: Fächerbezeichnungen, Lernfelder, Notenskalen und Bemerkungen sollten so übertragen werden, dass die prüfende Stelle die Leistungen korrekt einordnen kann. Die Originalnoten bleiben dabei stets ersichtlich. Unsere Fachübersetzer kennen die Berufsbildungssysteme der wichtigsten Herkunftsländer – über 6000 zufriedene Kunden haben ihre Zeugnisse bereits bei uns übersetzen lassen.
Wann brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung?
- Anerkennung des Berufsabschlusses: Das SBFI und andere Anerkennungsstellen wünschen die Zeugnisse der Berufsschule als Teil des Dossiers.
- Fortsetzung der Ausbildung: Berufsfachschulen und Lehrbetriebe prüfen die Anrechnung bisheriger Leistungen anhand übersetzter Zeugnisse.
- Bewerbungen: Arbeitgeber möchten den schulischen Teil Ihrer Ausbildung nachvollziehen können.
- Weiterbildung: Höhere Fachschulen wünschen Vorbildungsnachweise in einer Amtssprache.
- Ausbildung oder Arbeit im Ausland: Ausländische Schulen, Behörden und Arbeitgeber wünschen Schweizer Zeugnisse in ihrer Sprache.
Für welche Stellen bereiten wir die Übersetzung vor?
Unsere beglaubigten Übersetzungen bereiten wir für Empfängerstellen bestimmt: das SBFI und weitere Anerkennungsstellen, kantonale Berufsbildungsämter, Berufsfachschulen und höhere Fachschulen, Lehrbetriebe und Arbeitgeber sowie ausländische Bildungs- und Anerkennungsbehörden. Sagen Sie uns, wo Sie das Zeugnis einreichen – wir richten die Beglaubigungsform danach aus.
Beglaubigt, notariell oder mit Apostille?
Für das SBFI, Schulen und Arbeitgeber kann eine beglaubigte Übersetzung mit Stempel, Unterschrift und Beglaubigungsvermerk häufig passend sein. Für ausländische Behörden kann eine notariell beglaubigte Übersetzung gewünscht sind, in Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens ergänzt um eine Apostille. Wir beraten Sie und organisieren beides auf Wunsch komplett.
So einfach bestellen Sie
- 1. Zeugnis hochladen: Alle Seiten als Scan oder Foto über das Offertenformular oder per E-Mail senden – das Original brauchen wir nicht.
- 2. Offerte erhalten: Während der Bürozeiten innert 30 Minuten, kostenlos und verbindlich.
- 3. Auftrag bestätigen: Nach Ihrer Bestätigung beginnt die Übersetzung.
- 4. Lieferung: Beglaubigte Übersetzung per Post, auf Wunsch vorab als PDF.
Haben Sie mehrere Semesterzeugnisse? Wir übersetzen alle Jahrgänge konsistent mit identischen Fächerbezeichnungen – das erleichtert der Anerkennungsstelle den Überblick und vermeidet Rückfragen.
Lieferung
Die beglaubigte Übersetzung Ihres Berufsschulzeugnisses senden wir per Post, auf Wunsch eingeschrieben, oder als PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) für digitale Einreichungen. Bei kurzfristigen Fristen liefern wir per Express innert 12–24 Stunden. Für ein vollständiges Anerkennungsdossier übersetzen wir gerne auch Ihr Ausbildungszeugnis oder Ihren Facharbeiterbrief gleich mit.
Hinweis: Verbindlich über Form, Beglaubigungsart und Aktualität entscheidet immer die offizielle Empfängerstelle – wir beraten Sie dazu kostenlos.
Wann wird diese Übersetzung gebraucht?
- Berufsanerkennung (z. B. SBFI)
- Nachweis der Ausbildungsinhalte
- Bewerbung bei Arbeitgebern
- Zulassung zu Weiterbildungen
- Lehrstellen- und Praktikumsbewerbungen
Welche Beglaubigungsart ist möglich?
Für Berufsschulzeugnisse wird im Anerkennungsverfahren häufig die notariell beglaubigte Übersetzung gewählt; für Bewerbungen reicht oft die Beglaubigung durch das Übersetzungsbüro.
Wir bieten alle Beglaubigungsarten an und empfehlen Ihnen die passende Variante, sobald wir Ihr Dokument und die Empfängerstelle kennen. Welche Form nötig ist, entscheidet immer die empfangende Stelle – wir bereiten die gewünschte Variante vor:
- Beglaubigte Übersetzung (Bürobeglaubigung)
- Notariell beglaubigte Übersetzung
- Übersetzung mit Apostille
- PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES)
Lieferung per A-Post, eingeschrieben oder als PDF per E-Mail. Wenn Sie unsicher sind, nennen Sie uns einfach die Empfängerstelle – wir beraten Sie kostenlos.
Für eine schnelle Offerte hilfreich
- Gut lesbarer Scan oder gutes Foto des Dokuments
- Zielsprache und Zielland
- Empfängerstelle (Behörde, Universität, Gericht …), falls bekannt
- Gewünschter Liefertermin
- Bei nicht-lateinischer Schrift: Passkopie für die korrekte Namensschreibweise
Lieferzeit
Viele Dokumente können je nach Sprache, Umfang und Beglaubigungsart innert 1–3 Arbeitstagen übersetzt werden. Express-Lieferung in 12–24 Stunden prüfen wir auf Anfrage und bestätigen den Termin verbindlich in der Offerte.
- Für den offiziellen Gebrauch. Vorbereitet für Behörden, Gerichte, Universitäten und Botschaften
- Qualifizierte elektronische Signatur. Rechtsgültige Lieferung als PDF – ohne Wartezeit auf die Post
- Vertraulich. Verschlüsselte Übertragung, Verschwiegenheit, NDA auf Wunsch
- Express möglich. Lieferung in 12–24 Stunden auf Anfrage
- Über 6000 zufriedene Kunden. Privatpersonen, Unternehmen, Universitäten und Institutionen
- Schweizer Unternehmen. NLP GmbH / UniTranslate mit Sitz in Küsnacht ZH
FAQ
Braucht das SBFI wirklich auch die Berufsschulzeugnisse?+
Häufig ja. Für die Gleichwertigkeitsprüfung will die Anerkennungsstelle nicht nur den Abschluss, sondern auch Inhalt und Umfang der schulischen Ausbildung sehen. Die verbindliche Form nennt Ihnen das SBFI; wir übersetzen alle gewünschten Zeugnisse konsistent.
Übersetzen Sie alle Semesterzeugnisse oder nur das Abschlusszeugnis?+
Ganz nach Bedarf. Manche Verfahren wünschen sämtliche Semesterzeugnisse, andere nur das letzte Zeugnis. Bei mehreren Zeugnissen achten wir auf identische Fächerbezeichnungen über alle Jahrgänge hinweg.
Bleiben die Originalnoten in der Übersetzung erhalten?+
Ja. Noten und Bewertungsskalen werden originalgetreu wiedergegeben; eine Umrechnung in das Schweizer System nehmen wir bewusst nicht vor. Die Einordnung ist Sache der Anerkennungsstelle oder Schule – so wünschen es die Behörden in der Regel.
Reicht ein Handyfoto meines Zeugnisses?+
Ja, sofern alle Seiten vollständig und gut lesbar abgebildet sind. Das Original bleibt bei Ihnen; die beglaubigte Übersetzung wird mit der Kopie des Zeugnisses verbunden.
Wie schnell erhalte ich die Übersetzung meines Berufsschulzeugnisses?+
Die verbindliche Offerte kommt während der Bürozeiten innert 30 Minuten. Die fertige Übersetzung liefern wir meist innert weniger Werktage, mit dem Express-Service innert 12–24 Stunden.

