UniTranslate

Beglaubigte Übersetzung

Ausbildungszeugnis übersetzen lassen – beglaubigte Übersetzung

Beglaubigte Übersetzung Ihres Ausbildungszeugnisses für SBFI-Anerkennung, Arbeitgeber und Behörden. Über 100 Sprachen, Offerte innert 30 Minuten.

Ihr Ausbildungszeugnis dokumentiert, was Sie gelernt haben – und entscheidet mit darüber, ob Ihr Abschluss in einem anderen Land anerkannt wird. Wer mit einer ausländischen Berufsausbildung in der Schweiz arbeiten möchte, reicht das Zeugnis beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) oder der zuständigen Anerkennungsstelle ein – und zwar als beglaubigte Übersetzung in einer Amtssprache. Auch Arbeitgeber, Berufsverbände und Weiterbildungsinstitutionen wünschen übersetzte Ausbildungsnachweise. Umgekehrt benötigen Absolventinnen und Absolventen einer Schweizer Lehre ihr eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) samt Notenausweis in der Sprache des Ziellandes, wenn sie im Ausland arbeiten wollen. UniTranslate übersetzt Ausbildungszeugnisse in über 100 Sprachen – präzise und für Anerkennungsverfahren vorbereitet.

Berufsbildungssysteme unterscheiden sich stark von Land zu Land: Lehrberufe, Fächerbezeichnungen, Praxisanteile und Notenskalen sollten so übertragen werden, dass die Anerkennungsstelle die Ausbildung korrekt mit dem Schweizer Pendant vergleichen kann. Unsere Fachübersetzer kennen die einschlägige Bildungsterminologie – über 6000 zufriedene Kunden haben ihre Zeugnisse bereits bei uns übersetzen lassen.

Wann brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung?

  • Anerkennung durch das SBFI: Für die Gleichwertigkeitsprüfung ausländischer Berufsabschlüsse mit einem eidgenössischen Abschluss.
  • Reglementierte Berufe: Zulassungsbehörden wünschen übersetzte Ausbildungsnachweise, etwa in Gesundheits-, Bau- und Sicherheitsberufen.
  • Bewerbungen: Arbeitgeber im In- und Ausland möchten Ausbildung und Qualifikation nachvollziehen können.
  • Weiterbildung: Höhere Fachschulen und Fachhochschulen prüfen die Zulassung anhand übersetzter Vorbildungsnachweise.
  • Arbeiten im Ausland: Ausländische Behörden und Arbeitgeber wünschen das EFZ und Ihre Zeugnisse in der Landessprache.

Für welche Stellen bereiten wir die Übersetzung vor?

Unsere beglaubigten Übersetzungen bereiten wir für Empfängerstellen bestimmt: das SBFI und weitere Anerkennungsstellen, kantonale Berufsbildungsämter, Arbeitgeber und Personalabteilungen, höhere Fachschulen und Fachhochschulen sowie ausländische Anerkennungs- und Arbeitsbehörden. Teilen Sie uns mit, wo Sie das Zeugnis einreichen – wir stimmen Form und Terminologie darauf ab.

Beglaubigt, notariell oder mit Apostille?

Für das SBFI und die meisten Schweizer Stellen kann eine beglaubigte Übersetzung mit Stempel, Unterschrift und Beglaubigungsvermerk häufig passend sein. Ausländische Empfängerstellen wünschen teils eine notariell beglaubigte Übersetzung, für Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens ergänzt um eine Apostille. Wir beraten Sie zur passenden Form und organisieren alles aus einer Hand.

So einfach bestellen Sie

  • 1. Zeugnis hochladen: Scan oder Foto über das Offertenformular oder per E-Mail senden – das Original brauchen wir nicht.
  • 2. Offerte erhalten: Während der Bürozeiten innert 30 Minuten, kostenlos und verbindlich.
  • 3. Auftrag bestätigen: Nach Ihrer Bestätigung beginnt die Übersetzung.
  • 4. Lieferung: Beglaubigte Übersetzung per Post, auf Wunsch vorab als PDF.

Für Anerkennungsdossiers übersetzen wir zusammengehörige Unterlagen konsistent: Zeugnis, Notenausweis, Praktikumsbestätigungen und Kursnachweise erhalten eine einheitliche Terminologie – das erleichtert der Anerkennungsstelle die Prüfung.

Unsicher, ob Ihr Beruf in der Schweiz reglementiert ist? Für nicht reglementierte Berufe entscheidet der Arbeitgeber selbst über Ihre Qualifikation – eine übersetzte Ausbildungsdokumentation ist dann Ihr stärkstes Argument im Bewerbungsprozess.

Lieferung

Die beglaubigte Übersetzung Ihres Ausbildungszeugnisses senden wir per Post, auf Wunsch eingeschrieben, oder als PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) für digitale Einreichungen. Bei kurzfristigen Bewerbungs- oder Einreichungsfristen liefern wir per Express innert 12–24 Stunden. Für ein vollständiges Dossier übersetzen wir gerne auch Ihr Berufsschulzeugnis oder Ihren Facharbeiterbrief gleich mit.

Wann wird diese Übersetzung gebraucht?

  • Berufsanerkennung (z. B. SBFI)
  • Bewerbung bei Arbeitgebern
  • Zulassung zu Weiterbildungen
  • Bewilligung in reglementierten Berufen
  • Stellensuche über das RAV

Welche Beglaubigungsart ist möglich?

Für Ausbildungszeugnisse wird im Anerkennungsverfahren häufig die notariell beglaubigte Übersetzung gewählt; für Bewerbungen reicht oft die Beglaubigung durch das Übersetzungsbüro.

Wir bieten alle Beglaubigungsarten an und empfehlen Ihnen die passende Variante, sobald wir Ihr Dokument und die Empfängerstelle kennen. Welche Form nötig ist, entscheidet immer die empfangende Stelle – wir bereiten die gewünschte Variante vor:

Lieferung per A-Post, eingeschrieben oder als PDF per E-Mail. Wenn Sie unsicher sind, nennen Sie uns einfach die Empfängerstelle – wir beraten Sie kostenlos.

Für eine schnelle Offerte hilfreich

  • Gut lesbarer Scan oder gutes Foto des Dokuments
  • Zielsprache und Zielland
  • Empfängerstelle (Behörde, Universität, Gericht …), falls bekannt
  • Gewünschter Liefertermin
  • Bei nicht-lateinischer Schrift: Passkopie für die korrekte Namensschreibweise

Lieferzeit

Viele Dokumente können je nach Sprache, Umfang und Beglaubigungsart innert 1–3 Arbeitstagen übersetzt werden. Express-Lieferung in 12–24 Stunden prüfen wir auf Anfrage und bestätigen den Termin verbindlich in der Offerte.

  • Für den offiziellen Gebrauch. Vorbereitet für Behörden, Gerichte, Universitäten und Botschaften
  • Qualifizierte elektronische Signatur. Rechtsgültige Lieferung als PDF – ohne Wartezeit auf die Post
  • Vertraulich. Verschlüsselte Übertragung, Verschwiegenheit, NDA auf Wunsch
  • Express möglich. Lieferung in 12–24 Stunden auf Anfrage
  • Über 6000 zufriedene Kunden. Privatpersonen, Unternehmen, Universitäten und Institutionen
  • Schweizer Unternehmen. NLP GmbH / UniTranslate mit Sitz in Küsnacht ZH
Kostenlose Offerte anfragen – Antwort innert 30 Minuten

FAQ

Prüft das SBFI Ihre beglaubigten Übersetzungen?

Ja. Für Anerkennungsgesuche beim SBFI genügen beglaubigte Übersetzungen mit Stempel, Unterschrift und Beglaubigungsvermerk. Teilen Sie uns mit, dass die Übersetzung für ein Anerkennungsverfahren bestimmt ist – wir richten die Terminologie entsprechend aus.

Werden Noten und Fächerbezeichnungen originalgetreu übertragen?

Ja. Noten, Fächer und Ausbildungsinhalte werden exakt wiedergegeben; das Notensystem des Herkunftslandes bleibt ersichtlich. Die Gleichwertigkeitsbeurteilung nimmt die Anerkennungsstelle selbst vor – unsere Aufgabe ist die präzise, unverfälschte Übertragung.

Übersetzen Sie auch das eidgenössische Fähigkeitszeugnis für das Ausland?

Ja. Wir übersetzen EFZ, Notenausweise und Lehrzeugnisse in die Sprache Ihres Ziellandes – so können ausländische Arbeitgeber und Behörden Ihre Schweizer Berufslehre korrekt einordnen.

Was gehört alles in ein Anerkennungsdossier?

Üblicherweise das Abschlusszeugnis mit Notenübersicht, teils ergänzt um Lehrpläne, Praktikumsbestätigungen und Arbeitszeugnisse. Die verbindliche Form legt die Anerkennungsstelle fest. Wir übersetzen alle Bestandteile konsistent in einem Auftrag.

Wie lange dauert die Übersetzung meines Ausbildungszeugnisses?

Die verbindliche Offerte erhalten Sie während der Bürozeiten innert 30 Minuten. Die fertige beglaubigte Übersetzung liefern wir meist innert weniger Werktage, mit dem Express-Service innert 12–24 Stunden.

Das könnte Sie auch interessieren

Bereit? Fordern Sie jetzt Ihre kostenlose Offerte an – Antwort innert 30 Minuten.

Offerte anfragen →