Der Facharbeiterbrief belegt eine abgeschlossene Berufsausbildung – und ist damit der Schlüssel zu qualifizierten Stellen, Berufsanerkennung und Bewilligungen. Wer mit einem ausländischen Facharbeiterbrief in der Schweiz arbeiten möchte, muss die Qualifikation gegenüber Arbeitgebern, Anerkennungsstellen oder Bewilligungsbehörden nachweisen – auf Deutsch und in beglaubigter Form. Umgekehrt wünschen Arbeitgeber und Behörden im Ausland eine Übersetzung des Abschlusses in ihre Landessprache, etwa bei einer Bewerbung in Kanada oder einer Arbeitsaufnahme in Frankreich. UniTranslate erstellt die beglaubigte Übersetzung Ihres Facharbeiterbriefs in über 100 Sprachen – präzise und für Einreichungen vorbereitet.
Berufsabschlüsse sind stark länderspezifisch: Berufsbezeichnungen, Ausbildungsdauer, Prüfungsfächer und Notensysteme sollten so übertragen werden, dass die anerkennende Stelle die Qualifikation korrekt einordnen kann. Eine ungenaue Berufsbezeichnung kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass eine Anerkennung verweigert oder eine Bewerbung aussortiert wird. Unsere Fachübersetzer kennen die Bildungssysteme der Herkunfts- und Zielländer und übertragen jeden Eintrag notengetreu und nachvollziehbar. Über 6000 zufriedene Kunden – vom Elektriker bis zur Industriemechanikerin – haben ihre Diplome und Zeugnisse bereits von uns übersetzen lassen.
Wann brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung?
- Anerkennung des Berufsabschlusses: Die zuständigen Schweizer Anerkennungsstellen wünschen den übersetzten Facharbeiterbrief samt Beilagen.
- Bewerbung in der Schweiz: Arbeitgeber wollen ausländische Abschlüsse in verständlicher, beglaubigter Form sehen.
- Arbeitsbewilligung: Migrationsämter prüfen die berufliche Qualifikation im Bewilligungsverfahren.
- Auswanderung: Ausländische Behörden und Arbeitgeber wünschen den Abschluss in ihrer Landessprache, etwa für Fachkräftevisa.
- Selbstständigkeit: Für reglementierte Berufe muss die Qualifikation gegenüber Bewilligungsbehörden nachgewiesen werden.
Für welche Stellen bereiten wir die Übersetzung vor?
Unsere beglaubigten Übersetzungen sind für die typischen Empfängerstellen bestimmt: die für die Diplomprüfung zuständigen Stellen von Bund und Kantonen, Migrationsämter, Arbeitgeber und Personalvermittler, Berufsverbände sowie ausländische Anerkennungs- und Einwanderungsbehörden. Teilen Sie uns die Empfängerstelle mit – wir richten die Beglaubigungsform danach aus.
Beglaubigt, notariell oder mit Apostille?
Für Anerkennungsstellen und Arbeitgeber ist häufig passend die beglaubigte Übersetzung mit Stempel, Unterschrift und Beglaubigungsvermerk. Einwanderungsbehörden bestimmter Länder wünschen häufig eine notariell beglaubigte Übersetzung, teils mit Apostille für die Staaten des Haager Übereinkommens. Wir kennen die Gepflogenheiten der wichtigsten Zielländer und organisieren die passende Form für Sie.
So einfach bestellen Sie
- 1. Dokument hochladen: Senden Sie uns den Facharbeiterbrief über das Offertenformular oder per E-Mail. Ein Scan oder ein gut lesbares Foto reicht – das Original bleibt bei Ihnen.
- 2. Offerte erhalten: Während der Bürozeiten erhalten Sie innert 30 Minuten eine verbindliche, kostenlose Offerte.
- 3. Auftrag bestätigen: Sie bestätigen bequem online – danach beginnt die Übersetzung.
- 4. Lieferung: Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung per Post und auf Wunsch vorab als PDF.
Lieferung
Die beglaubigte Übersetzung Ihres Facharbeiterbriefs senden wir per Post – auf Wunsch eingeschrieben – oder als PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) für Online-Bewerbungen und digitale Einreichungen. Wenn es eilt, liefern wir per Express innert 12–24 Stunden. Für ein vollständiges Bewerbungs- oder Anerkennungsdossier übersetzen wir im selben Auftrag auch Ihr Ausbildungszeugnis, ein Arbeitszeugnis oder den Meisterbrief.
Hinweis: Verbindlich über Form, Beglaubigungsart und Aktualität entscheidet immer die offizielle Empfängerstelle – wir beraten Sie dazu kostenlos.
Wann wird diese Übersetzung gebraucht?
- Berufsanerkennung (z. B. SBFI)
- Bewerbung bei Arbeitgebern
- Bewilligung in reglementierten Berufen
- Lohneinstufung und Qualifikationsnachweis
- Weiterbildung und Meisterprüfung
Welche Beglaubigungsart ist möglich?
Für Facharbeiterbriefe wird im Anerkennungsverfahren häufig die notariell beglaubigte Übersetzung gewählt; für Bewerbungen reicht oft die Beglaubigung durch das Übersetzungsbüro.
Wir bieten alle Beglaubigungsarten an und empfehlen Ihnen die passende Variante, sobald wir Ihr Dokument und die Empfängerstelle kennen. Welche Form nötig ist, entscheidet immer die empfangende Stelle – wir bereiten die gewünschte Variante vor:
- Beglaubigte Übersetzung (Bürobeglaubigung)
- Notariell beglaubigte Übersetzung
- Übersetzung mit Apostille
- PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES)
Lieferung per A-Post, eingeschrieben oder als PDF per E-Mail. Wenn Sie unsicher sind, nennen Sie uns einfach die Empfängerstelle – wir beraten Sie kostenlos.
Für eine schnelle Offerte hilfreich
- Gut lesbarer Scan oder gutes Foto des Dokuments
- Zielsprache und Zielland
- Empfängerstelle (Behörde, Universität, Gericht …), falls bekannt
- Gewünschter Liefertermin
- Bei nicht-lateinischer Schrift: Passkopie für die korrekte Namensschreibweise
Lieferzeit
Viele Dokumente können je nach Sprache, Umfang und Beglaubigungsart innert 1–3 Arbeitstagen übersetzt werden. Express-Lieferung in 12–24 Stunden prüfen wir auf Anfrage und bestätigen den Termin verbindlich in der Offerte.
- Für den offiziellen Gebrauch. Vorbereitet für Behörden, Gerichte, Universitäten und Botschaften
- Qualifizierte elektronische Signatur. Rechtsgültige Lieferung als PDF – ohne Wartezeit auf die Post
- Vertraulich. Verschlüsselte Übertragung, Verschwiegenheit, NDA auf Wunsch
- Express möglich. Lieferung in 12–24 Stunden auf Anfrage
- Über 6000 zufriedene Kunden. Privatpersonen, Unternehmen, Universitäten und Institutionen
- Schweizer Unternehmen. NLP GmbH / UniTranslate mit Sitz in Küsnacht ZH
FAQ
Wird die Berufsbezeichnung an das Schweizer Berufssystem angepasst?+
Die Übersetzung bleibt dokumentgetreu: Wir übertragen die Berufsbezeichnung präzise in die Zielsprache, ohne eigenmächtig eine Schweizer Berufsbezeichnung zuzuweisen – diese Gleichwertigkeitsprüfung ist Sache der Anerkennungsstelle. Wo hilfreich, ergänzen wir erläuternde Übersetzervermerke, damit die Behörde die Qualifikation korrekt einordnen kann.
Brauche ich neben dem Facharbeiterbrief auch übersetzte Notenübersichten?+
Für die Berufsanerkennung meist ja: Die zuständigen Stellen wünschen häufig auch Prüfungszeugnisse und Nachweise über Ausbildungsinhalte und -dauer. Wir übersetzen das komplette Dossier in einem Auftrag mit durchgängig konsistenter Terminologie.
Prüfen Arbeitgeber die Übersetzung auch als PDF?+
Ja. Für Online-Bewerbungen liefern wir die beglaubigte Übersetzung als PDF, auf Wunsch mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES). Die gedruckte, gestempelte Ausfertigung erhalten Sie zusätzlich per Post – ideal für spätere Behördengänge.
Übersetzen Sie Facharbeiterbriefe aus der ehemaligen DDR oder älteren Ausbildungssystemen?+
Ja. Auch ältere Urkunden, DDR-Facharbeiterzeugnisse oder Abschlüsse aus nicht mehr existierenden Staaten übersetzen wir beglaubigt. Unsere Übersetzer kennen die historischen Bezeichnungen und geben sie korrekt und nachvollziehbar wieder.
Wie schnell ist die Übersetzung fertig?+
Die verbindliche Offerte erhalten Sie während der Bürozeiten innert 30 Minuten. Ein Facharbeiterbrief ist in der Regel innert weniger Werktage übersetzt; mit dem Express-Service liefern wir innert 12–24 Stunden.

