Gut ausgebildete Handwerkerinnen und Handwerker sind in der Schweiz gefragt – doch wer seine im Ausland erworbene Qualifikation hier einsetzen will, muss sie zuerst belegen. Die Handwerkskarte, die in vielen Ländern von der Handwerkskammer oder einer vergleichbaren Stelle ausgestellt wird, ist dafür ein zentrales Dokument. Anerkennungsstellen, kantonale Bewilligungsbehörden und Auftraggeber wünschen sie in der Regel als beglaubigte Übersetzung in einer Amtssprache. Dasselbe gilt bei der Entsendung von Mitarbeitenden in die Schweiz oder bei der Bewerbung um öffentliche Aufträge.
UniTranslate übersetzt Handwerkskarten und Qualifikationsnachweise in über 100 Sprachen. Unsere Fachübersetzer übertragen Berufsbezeichnungen, Eintragungsnummern und Kammervermerke präzise und orientieren sich an der in der Schweiz gebräuchlichen Berufsterminologie – damit die Anerkennungsstelle sofort erkennt, welche Qualifikation Sie mitbringen. Über 6000 zufriedene Kunden haben ihre Dokumente bereits von uns übersetzen lassen.
Wann brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung?
- Anerkennung der Berufsqualifikation: Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) und kantonale Stellen wünschen übersetzte Qualifikationsnachweise.
- Bewilligungspflichtige Berufe: Für reglementierte Handwerksberufe, etwa im Elektro- oder Installationsbereich, prüfen kantonale Behörden die ausländischen Nachweise.
- Stellenbewerbung: Schweizer Arbeitgeber möchten Ausbildungsweg und Berufserfahrung anhand übersetzter Dokumente nachvollziehen.
- Selbständigkeit und Firmengründung: Zum Nachweis der fachlichen Qualifikation gegenüber Behörden, Kunden und Banken.
- Entsendung: Bei grenzüberschreitenden Einsätzen wünschen Meldestellen und Auftraggeber übersetzte Qualifikationsnachweise der eingesetzten Fachkräfte.
- Öffentliche Ausschreibungen: Vergabestellen wünschen den Nachweis der Eintragung und Qualifikation in einer Amtssprache.
Für welche Stellen bereiten wir die Übersetzung vor?
Unsere beglaubigten Übersetzungen sind für die Vorlage bei den zuständigen Empfängerstellen bestimmt: das SBFI und andere Anerkennungsstellen, kantonale Bewilligungs- und Aufsichtsbehörden, Berufsverbände, Arbeitgeber, Vergabestellen sowie ausländische Handwerkskammern, wenn der Weg in die Gegenrichtung führt. Oft gehört zur Handwerkskarte ein ganzes Qualifikationsdossier – etwa der Meisterbrief, der Facharbeiterbrief oder ein Ausbildungszeugnis. Wir übersetzen alle Unterlagen mit durchgängig einheitlicher Terminologie.
Beglaubigt, notariell oder mit Apostille?
Für Anerkennungsverfahren und Bewerbungen ist die beglaubigte Übersetzung häufig passend mit Stempel, Unterschrift und Beglaubigungsvermerk. Einzelne Empfängerstellen wünschen häufig eine notariell beglaubigte Übersetzung; soll das Dokument im Ausland verwendet werden, kommt für Staaten des Haager Übereinkommens die Apostille hinzu. Wir klären die Angaben Ihrer Empfängerstelle mit Ihnen und organisieren auf Wunsch beides – ohne Behördengänge Ihrerseits.
So einfach bestellen Sie
- 1. Dokument hochladen: Senden Sie uns Ihre Handwerkskarte über das Offertenformular oder per E-Mail. Ein Scan oder ein gut lesbares Foto reicht – das Original bleibt bei Ihnen.
- 2. Offerte erhalten: Während der Bürozeiten erhalten Sie innert 30 Minuten eine kostenlose, verbindliche Offerte.
- 3. Auftrag bestätigen: Nach Ihrer Online-Bestätigung beginnt die Übersetzung.
- 4. Lieferung: Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung per Post und auf Wunsch vorab als PDF.
Lieferung
Die beglaubigte Übersetzung Ihrer Handwerkskarte senden wir Ihnen per Post zu – auf Wunsch eingeschrieben. Für digitale Einreichungen liefern wir ein PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES). Wenn ein Bewerbungstermin oder eine Frist der Anerkennungsstelle drängt, liefern wir per Express innert 12–24 Stunden.
Hinweis: Verbindlich über Form, Beglaubigungsart und Aktualität entscheidet immer die offizielle Empfängerstelle – wir beraten Sie dazu kostenlos.
Wann wird diese Übersetzung gebraucht?
- Berufsanerkennung in der Schweiz
- Kantonale Bewilligungsverfahren
- Selbständigkeit & Betriebsgründung
- Bewerbung bei Auftraggebern & Arbeitgebern
Welche Beglaubigungsart ist möglich?
Für die Handwerkskarte wird in Anerkennungs- und Bewilligungsverfahren häufig die notariell beglaubigte Übersetzung gewählt; gegenüber Auftraggebern reicht oft die Beglaubigung durch das Übersetzungsbüro.
Wir bieten alle Beglaubigungsarten an und empfehlen Ihnen die passende Variante, sobald wir Ihr Dokument und die Empfängerstelle kennen. Welche Form nötig ist, entscheidet immer die empfangende Stelle – wir bereiten die gewünschte Variante vor:
- Beglaubigte Übersetzung (Bürobeglaubigung)
- Notariell beglaubigte Übersetzung
- Übersetzung mit Apostille
- PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES)
Lieferung per A-Post, eingeschrieben oder als PDF per E-Mail. Wenn Sie unsicher sind, nennen Sie uns einfach die Empfängerstelle – wir beraten Sie kostenlos.
Für eine schnelle Offerte hilfreich
- Gut lesbarer Scan oder gutes Foto des Dokuments
- Zielsprache und Zielland
- Empfängerstelle (Behörde, Universität, Gericht …), falls bekannt
- Gewünschter Liefertermin
- Bei nicht-lateinischer Schrift: Passkopie für die korrekte Namensschreibweise
Lieferzeit
Viele Dokumente können je nach Sprache, Umfang und Beglaubigungsart innert 1–3 Arbeitstagen übersetzt werden. Express-Lieferung in 12–24 Stunden prüfen wir auf Anfrage und bestätigen den Termin verbindlich in der Offerte.
- Für den offiziellen Gebrauch. Vorbereitet für Behörden, Gerichte, Universitäten und Botschaften
- Qualifizierte elektronische Signatur. Rechtsgültige Lieferung als PDF – ohne Wartezeit auf die Post
- Vertraulich. Verschlüsselte Übertragung, Verschwiegenheit, NDA auf Wunsch
- Express möglich. Lieferung in 12–24 Stunden auf Anfrage
- Über 6000 zufriedene Kunden. Privatpersonen, Unternehmen, Universitäten und Institutionen
- Schweizer Unternehmen. NLP GmbH / UniTranslate mit Sitz in Küsnacht ZH
FAQ
Muss ich das Original meiner Handwerkskarte einsenden?+
Nein. Für die beglaubigte Übersetzung reicht ein Scan oder ein gut lesbares Foto beider Seiten der Karte. Die Übersetzung wird mit der Kopie verbunden – Ihr Original bleibt bei Ihnen.
Wird die Übersetzung im Anerkennungsverfahren des SBFI prüft?+
Ja. Wir bereiten beglaubigte Übersetzungen für den Schweizer Anerkennungsstellen vor. Teilen Sie uns mit, dass die Übersetzung für ein Anerkennungsverfahren bestimmt ist – wir achten dann besonders auf die korrekte Wiedergabe der Berufsbezeichnungen.
Wie wird meine ausländische Berufsbezeichnung übersetzt?+
Berufsbezeichnungen übertragen wir mit dem in der Schweiz gebräuchlichen Begriff und behalten die Originalbezeichnung in Klammern bei, wenn keine deckungsgleiche Entsprechung existiert. So kann die Anerkennungsstelle Ihre Qualifikation korrekt einordnen, ohne dass ein falscher Titel entsteht.
Kann ich weitere Qualifikationsnachweise gleich mitübersetzen lassen?+
Ja, das ist sinnvoll. Meisterbrief, Facharbeiterbrief, Ausbildungszeugnisse und Arbeitsbestätigungen übersetzen wir im selben Auftrag mit einheitlicher Terminologie. Das beschleunigt die Prüfung Ihres Dossiers spürbar.
Wie lange dauert die Übersetzung der Handwerkskarte?+
Die Offerte erhalten Sie während der Bürozeiten innert 30 Minuten, die fertige Übersetzung meist innert weniger Werktage. Mit dem Express-Service liefern wir innert 12–24 Stunden.

