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Beglaubigte Übersetzung

Gewerbeschein übersetzen lassen – beglaubigte Übersetzung

Beglaubigte Übersetzung Ihres Gewerbescheins für Migrationsämter, Banken und Auftraggeber. Über 100 Sprachen, Offerte innert 30 Minuten – Scan reicht.

Wer als Selbständiger oder Unternehmerin in die Schweiz zieht, muss seine bisherige Geschäftstätigkeit belegen – und dafür wünschen Behörden häufig fast immer eine beglaubigte Übersetzung des ausländischen Gewerbescheins. Ob Sie eine Aufenthaltsbewilligung zur selbständigen Erwerbstätigkeit beantragen, ein Geschäftskonto eröffnen, sich an einer Ausschreibung beteiligen oder Ihre unternehmerische Erfahrung gegenüber einem Schweizer Geschäftspartner nachweisen möchten: Der Gewerbeschein in der Originalsprache genügt nicht, sobald ein Amt oder eine Bank ihn prüfen soll. Umgekehrt benötigen Schweizer Einzelunternehmer, die im Ausland tätig werden, ihre Gewerbeunterlagen häufig in der Sprache des Ziellandes.

UniTranslate übersetzt Gewerbescheine und verwandte Geschäftsdokumente in über 100 Sprachen. Unsere Fachübersetzer übertragen Firmenbezeichnungen, Tätigkeitsbeschreibungen, Registernummern und Behördenstempel exakt und vollständig – so, wie es Migrationsämter und Banken erwarten. Über 6000 zufriedene Kunden haben sich bereits auf unsere Arbeit verlassen.

Wann brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung?

  • Aufenthaltsbewilligung für Selbständige: Migrationsämter wünschen den Nachweis der bisherigen selbständigen Tätigkeit im Herkunftsland.
  • Firmengründung in der Schweiz: Zum Beleg Ihrer unternehmerischen Vorgeschichte gegenüber Notariat, Handelsregisteramt oder Geschäftspartnern.
  • Kontoeröffnung: Banken prüfen bei Geschäftskonten die Herkunft und Art der Geschäftstätigkeit anhand übersetzter Gewerbeunterlagen.
  • Ausschreibungen und Aufträge: Auftraggeber wünschen den Nachweis einer ordnungsgemäss angemeldeten Tätigkeit.
  • Tätigkeit im Ausland: Ausländische Behörden und Kammern wünschen Schweizer Gewerbeunterlagen in ihrer Landessprache.
  • Sozialversicherung und Steuern: Ausgleichskassen und Steuerbehörden prüfen den Status der Selbständigkeit anhand der Unterlagen.

Für welche Stellen bereiten wir die Übersetzung vor?

Unsere beglaubigten Übersetzungen sind für die Vorlage bei den zuständigen Empfängerstellen bestimmt: kantonale Migrationsämter, Handelsregisterämter, Ausgleichskassen, Steuerbehörden, Banken, Notariate sowie ausländische Gewerbe- und Handelskammern. Sagen Sie uns einfach, wo Sie das Dokument einreichen – wir bereiten die Übersetzung im passenden Format vor. Häufig wird der Gewerbeschein zusammen mit der Gewerbeanmeldung oder einem Handelsregisterauszug eingereicht – wir übersetzen Ihr komplettes Dossier in einem Auftrag.

Beglaubigt, notariell oder mit Apostille?

Für Schweizer Behörden und Banken ist die beglaubigte Übersetzung häufig passend mit Stempel, Unterschrift und Beglaubigungsvermerk. Wünscht die Empfängerstelle eine höhere Stufe, organisieren wir die notariell beglaubigte Übersetzung, bei der ein Notar die Unterschrift des Übersetzungsbüros bestätigt. Für die Verwendung in einem Vertragsstaat des Haager Übereinkommens kümmern wir uns auf Wunsch zusätzlich um die Apostille.

So einfach bestellen Sie

  • 1. Dokument hochladen: Senden Sie uns Ihren Gewerbeschein über das Offertenformular oder per E-Mail. Ein Scan oder ein gut lesbares Foto reicht – das Original bleibt bei Ihnen.
  • 2. Offerte erhalten: Während der Bürozeiten erhalten Sie innert 30 Minuten eine kostenlose, verbindliche Offerte.
  • 3. Auftrag bestätigen: Nach Ihrer Bestätigung beginnt die Übersetzung durch einen erfahrenen Fachübersetzer.
  • 4. Lieferung: Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung per Post und auf Wunsch vorab als PDF.

Lieferung

Die beglaubigte Übersetzung Ihres Gewerbescheins senden wir Ihnen per Post zu – auf Wunsch eingeschrieben. Alternativ liefern wir sie als PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) für digitale Einreichungen. Wenn es eilt, etwa weil ein Termin beim Migrationsamt bevorsteht, liefern wir per Express innert 12–24 Stunden.

Hinweis: Verbindlich über Form, Beglaubigungsart und Aktualität entscheidet immer die offizielle Empfängerstelle – wir beraten Sie dazu kostenlos.

Wann wird diese Übersetzung gebraucht?

  • Aufenthaltsbewilligung für Selbständige
  • Geschäftskontoeröffnung
  • Ausschreibungen & Vergabeverfahren
  • Nachweis der bisherigen Geschäftstätigkeit
  • Niederlassung in der Schweiz

Welche Beglaubigungsart ist möglich?

Für den Gewerbeschein wird bei Einreichungen an Migrations- und Bewilligungsbehörden häufig die notariell beglaubigte Übersetzung gewählt; für Banken reicht oft die Beglaubigung durch das Übersetzungsbüro.

Wir bieten alle Beglaubigungsarten an und empfehlen Ihnen die passende Variante, sobald wir Ihr Dokument und die Empfängerstelle kennen. Welche Form nötig ist, entscheidet immer die empfangende Stelle – wir bereiten die gewünschte Variante vor:

Lieferung per A-Post, eingeschrieben oder als PDF per E-Mail. Wenn Sie unsicher sind, nennen Sie uns einfach die Empfängerstelle – wir beraten Sie kostenlos.

Für eine schnelle Offerte hilfreich

  • Gut lesbarer Scan oder gutes Foto des Dokuments
  • Zielsprache und Zielland
  • Empfängerstelle (Behörde, Universität, Gericht …), falls bekannt
  • Gewünschter Liefertermin
  • Bei nicht-lateinischer Schrift: Passkopie für die korrekte Namensschreibweise

Lieferzeit

Viele Dokumente können je nach Sprache, Umfang und Beglaubigungsart innert 1–3 Arbeitstagen übersetzt werden. Express-Lieferung in 12–24 Stunden prüfen wir auf Anfrage und bestätigen den Termin verbindlich in der Offerte.

  • Für den offiziellen Gebrauch. Vorbereitet für Behörden, Gerichte, Universitäten und Botschaften
  • Qualifizierte elektronische Signatur. Rechtsgültige Lieferung als PDF – ohne Wartezeit auf die Post
  • Vertraulich. Verschlüsselte Übertragung, Verschwiegenheit, NDA auf Wunsch
  • Express möglich. Lieferung in 12–24 Stunden auf Anfrage
  • Über 6000 zufriedene Kunden. Privatpersonen, Unternehmen, Universitäten und Institutionen
  • Schweizer Unternehmen. NLP GmbH / UniTranslate mit Sitz in Küsnacht ZH
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FAQ

Muss ich das Original meines Gewerbescheins einsenden?

Nein. Ein Scan oder ein gut lesbares Foto reicht für die Offerte aus. Die beglaubigte Übersetzung wird mit einer Kopie des Ausgangsdokuments verbunden, Ihr Original bleibt sicher bei Ihnen.

Prüft das Migrationsamt die Übersetzung meines Gewerbescheins?

Ja. Wir bereiten beglaubigte Übersetzungen für den kantonalen Migrationsämtern vor, etwa im Verfahren um eine Aufenthaltsbewilligung zur selbständigen Erwerbstätigkeit. Nennen Sie uns die zuständige Stelle, damit wir allfällige Formhinweise direkt berücksichtigen.

Kann ich Gewerbeschein und Gewerbeanmeldung zusammen übersetzen lassen?

Selbstverständlich. Viele Kunden reichen ein komplettes Dossier mit Gewerbeschein, Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Steuerunterlagen ein. Wir übersetzen alle Dokumente in einem Auftrag und achten auf eine einheitliche Terminologie über alle Unterlagen hinweg.

Mein Gewerbeschein enthält Stempel und handschriftliche Vermerke – werden diese mitübersetzt?

Ja. Stempel, Siegel, Registernummern und lesbare handschriftliche Vermerke werden vollständig übertragen oder als solche gekennzeichnet. Genau diese Vollständigkeit erwarten Behörden bei einer beglaubigten Übersetzung.

Wie schnell erhalte ich die Übersetzung meines Gewerbescheins?

Die Offerte erhalten Sie während der Bürozeiten innert 30 Minuten. Die fertige Übersetzung liegt meist innert weniger Werktage vor; mit dem Express-Service liefern wir in 12–24 Stunden.

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