Wer mit einem ausländischen Abiturzeugnis an einer Schweizer Universität, ETH oder Fachhochschule studieren möchte, kommt um eine beglaubigte Übersetzung meist nicht herum. Die Zulassungsstellen der Hochschulen prüfen, ob Ihr Reifezeugnis einer schweizerischen Maturität gleichwertig ist – und wünschen dafür in der Regel das Zeugnis samt Fächer- und Notenübersicht in einer Amtssprache oder auf Englisch. Auch bei Bewerbungen um Stipendien, für ein Zwischenjahr-Programm oder eine Lehrstelle mit Berufsmaturität wird das übersetzte Abiturzeugnis regelmässig gewünscht. UniTranslate übersetzt Abiturzeugnisse und vergleichbare Reifezeugnisse aus über 100 Sprachen – mit Beglaubigungsvermerk, originalgetreuem Layout und korrekt übertragenen Notensystemen.
Gerade bei Zeugnissen zählt Präzision: Fächerbezeichnungen, Notenskalen, Prüfungsformen und Abschlussbezeichnungen sollten so übertragen werden, dass die Zulassungsstelle die Leistung richtig einordnen kann. Unsere Fachübersetzer arbeiten mit den gängigen Bildungssystemen und dokumentieren die Originalnote stets mit – eine Umrechnung nehmen die Hochschulen selbst vor. Über 6000 zufriedene Kunden haben sich bei Urkunden und Zeugnissen bereits auf uns verlassen.
Wann brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung?
- Studienzulassung: Universitäten, die ETH und Fachhochschulen wünschen ausländische Reifezeugnisse in beglaubigter Übersetzung.
- Anerkennung des Abschlusses: Für die Gleichwertigkeitsprüfung Ihres Reifezeugnisses durch die Zulassungs- und Anerkennungsstellen der Hochschulen.
- Stipendien und Förderprogramme: Stipendienstellen prüfen die schulische Vorbildung anhand übersetzter Zeugnisse.
- Bewerbungen: Arbeitgeber und Lehrbetriebe möchten den höchsten Schulabschluss nachvollziehen können.
- Studium im Ausland: Wer mit einem deutschsprachigen Abitur im Ausland studiert, benötigt das Zeugnis in der Sprache des Ziellandes.
Für welche Stellen bereiten wir die Übersetzung vor?
Unsere beglaubigten Übersetzungen sind für die Vorlage bei den Empfängerstellen bestimmt: Zulassungsdienste der Schweizer Universitäten und der ETH, Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen, die Anerkennungsstellen von swissuniversities, kantonale Bildungsdirektionen sowie ausländische Hochschulen und Botschaften. Nennen Sie uns die Stelle, bei der Sie das Dossier einreichen – wir richten Form und Beglaubigung danach aus.
Beglaubigt, notariell oder mit Apostille?
Für Schweizer Hochschulen kann eine beglaubigte Übersetzung mit Stempel, Unterschrift und Beglaubigungsvermerk häufig passend sein. Einzelne ausländische Universitäten oder Empfängerstellen wünschen teils zusätzlich eine notariell beglaubigte Übersetzung oder eine Apostille für die Verwendung in Staaten des Haager Übereinkommens. Wir klären das passende Format mit Ihnen und organisieren Notariat und Apostille auf Wunsch komplett.
So einfach bestellen Sie
- 1. Zeugnis hochladen: Scan oder gut lesbares Foto über das Offertenformular oder per E-Mail senden – das Original brauchen wir nicht.
- 2. Offerte erhalten: Während der Bürozeiten erhalten Sie innert 30 Minuten eine kostenlose, verbindliche Offerte.
- 3. Auftrag bestätigen: Nach Ihrer Bestätigung beginnt die Übersetzung durch einen qualifizierten Fachübersetzer.
- 4. Lieferung: Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung per Post und auf Wunsch vorab als PDF.
Lieferung
Die beglaubigte Übersetzung Ihres Abiturzeugnisses senden wir Ihnen per Post zu, auf Wunsch eingeschrieben. Alternativ liefern wir ein PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) für digitale Einreichungen. Wenn die Bewerbungsfrist drängt, liefern wir per Express innert 12–24 Stunden. Benötigen Sie für Ihr Dossier auch ein Hochschulzeugnis oder eine Bachelor-Urkunde in Übersetzung, erledigen wir alles in einem Auftrag.
Hinweis: Verbindlich über Form, Beglaubigungsart und Aktualität entscheidet immer die offizielle Empfängerstelle – wir beraten Sie dazu kostenlos.
Wann wird diese Übersetzung gebraucht?
- Zulassung an Universitäten und Fachhochschulen
- Anerkennung der Maturität
- Stipendien- und Austauschprogramme
- Aufnahmeprüfungen im Ausland
- Bewerbung bei Arbeitgebern
Welche Beglaubigungsart ist möglich?
Für Abiturzeugnisse wird bei der Einreichung an Hochschulen häufig die notariell beglaubigte Übersetzung gewählt; für einfache Bewerbungsdossiers reicht oft die Beglaubigung durch das Übersetzungsbüro.
Wir bieten alle Beglaubigungsarten an und empfehlen Ihnen die passende Variante, sobald wir Ihr Dokument und die Empfängerstelle kennen. Welche Form nötig ist, entscheidet immer die empfangende Stelle – wir bereiten die gewünschte Variante vor:
- Beglaubigte Übersetzung (Bürobeglaubigung)
- Notariell beglaubigte Übersetzung
- Übersetzung mit Apostille
- PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES)
Lieferung per A-Post, eingeschrieben oder als PDF per E-Mail. Wenn Sie unsicher sind, nennen Sie uns einfach die Empfängerstelle – wir beraten Sie kostenlos.
Für eine schnelle Offerte hilfreich
- Gut lesbarer Scan oder gutes Foto des Dokuments
- Zielsprache und Zielland
- Empfängerstelle (Behörde, Universität, Gericht …), falls bekannt
- Gewünschter Liefertermin
- Bei nicht-lateinischer Schrift: Passkopie für die korrekte Namensschreibweise
Lieferzeit
Viele Dokumente können je nach Sprache, Umfang und Beglaubigungsart innert 1–3 Arbeitstagen übersetzt werden. Express-Lieferung in 12–24 Stunden prüfen wir auf Anfrage und bestätigen den Termin verbindlich in der Offerte.
- Für den offiziellen Gebrauch. Vorbereitet für Behörden, Gerichte, Universitäten und Botschaften
- Qualifizierte elektronische Signatur. Rechtsgültige Lieferung als PDF – ohne Wartezeit auf die Post
- Vertraulich. Verschlüsselte Übertragung, Verschwiegenheit, NDA auf Wunsch
- Express möglich. Lieferung in 12–24 Stunden auf Anfrage
- Über 6000 zufriedene Kunden. Privatpersonen, Unternehmen, Universitäten und Institutionen
- Schweizer Unternehmen. NLP GmbH / UniTranslate mit Sitz in Küsnacht ZH
FAQ
Muss ich mein Original-Abiturzeugnis einschicken?+
Nein. Ein Scan oder ein gut lesbares Foto reicht für die Offerte aus. Die beglaubigte Übersetzung wird mit einer Kopie des Zeugnisses verbunden, Ihr Original bleibt sicher bei Ihnen.
Werden auch die Noten und die Fächerübersicht übersetzt?+
Ja. Wir übersetzen das komplette Zeugnis inklusive Fächerliste, Noten, Prüfungsteilen und Bemerkungen. Die Originalnoten bleiben dabei erhalten; die Umrechnung in das Schweizer Notensystem nimmt die Zulassungsstelle der Hochschule selbst vor.
Reicht die beglaubigte Übersetzung für die Zulassung an einer Schweizer Universität?+
In den meisten Fällen ja. Die Zulassungsdienste der Universitäten und der ETH prüfen beglaubigte Übersetzungen von Reifezeugnissen. Prüfen Sie dennoch die Hinweise Ihrer Wunschhochschule – einzelne Stellen wünschen zusätzlich häufig eine notarielle Beglaubigung, die wir gerne organisieren.
Wie schnell erhalte ich die Übersetzung vor Ablauf der Anmeldefrist?+
Die Offerte erhalten Sie während der Bürozeiten innert 30 Minuten, die fertige Übersetzung in der Regel innert weniger Werktage. Mit dem Express-Service liefern wir in 12–24 Stunden – ideal, wenn die Anmeldefrist der Hochschule kurz bevorsteht.
Übersetzen Sie auch Reifezeugnisse aus selteneren Sprachen?+
Ja. UniTranslate übersetzt Abitur- und Reifezeugnisse aus über 100 Sprachen ins Deutsche und in weitere Zielsprachen. Laden Sie Ihr Zeugnis einfach hoch und Sie erhalten rasch eine verbindliche Offerte.

