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Beglaubigte Übersetzung

Sprachzertifikat übersetzen lassen – beglaubigte Übersetzung

Beglaubigte Übersetzung von Sprachzertifikaten für Einbürgerung, Universitäten und Migrationsämter. Über 100 Sprachen, Offerte innert 30 Minuten.

Ein Sprachzertifikat öffnet Türen – zur Einbürgerung, zum Studienplatz, zur Aufenthaltsbewilligung oder zum neuen Job. Doch was, wenn das Zertifikat in einer Sprache ausgestellt ist, welche die Empfängerstelle nicht prüft? Dann wünschen Migrationsämter häufig, Universitäten und Arbeitgeber in der Regel eine beglaubigte Übersetzung: etwa des englischen TOEFL- oder IELTS-Nachweises für eine Behörde, eines russischen oder chinesischen Sprachdiploms für die Universität oder eines Deutschzertifikats für eine Stelle im Ausland. UniTranslate übersetzt Sprachzertifikate und Prüfungsbescheinigungen in über 100 Sprachen – originalgetreu inklusive Punktzahlen, Niveaustufen und Prüfungsteilen.

Bei Sprachnachweisen zählt die exakte Wiedergabe der Details: Referenzniveaus nach GER (A1–C2), Teilnoten für Hören, Lesen, Schreiben und Sprechen sowie Ausstellungsdaten und Gültigkeitsvermerke müssen korrekt übertragen werden, damit die Empfängerstelle den Nachweis mit möglichst wenigen Rückfragen einordnen kann. Auf diese Genauigkeit vertrauen bereits über 6000 zufriedene Kunden.

Wann brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung?

  • Einbürgerung: Wer den gewünschten Sprachnachweis mit einem ausländischen Zertifikat erbringen will, muss dieses den Einbürgerungsbehörden übersetzt vorlegen.
  • Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligung: Migrationsämter wünschen Sprachnachweise – fremdsprachige Zertifikate in der Regel nur mit beglaubigter Übersetzung.
  • Studium: Universitäten und Fachhochschulen im In- und Ausland wünschen Sprachzertifikate in ihrer Verfahrenssprache.
  • Beruf und Berufszulassung: Arbeitgeber, Spitäler und Zulassungsstellen (etwa für Gesundheitsberufe) wünschen übersetzte Nachweise der Sprachkompetenz.
  • Visa und Auswanderung: Viele Staaten wünschen für Arbeits- oder Studienvisa übersetzte Sprachzertifikate.

Für welche Stellen bereiten wir die Übersetzung vor?

Unsere beglaubigten Übersetzungen sind für die typischen Empfängerstellen bestimmt: Gemeinde- und kantonale Einbürgerungsbehörden, kantonale Migrationsämter und das Staatssekretariat für Migration, Universitäten, Fachhochschulen und Zulassungsstellen, Berufszulassungsbehörden sowie ausländische Botschaften und Einwanderungsbehörden. Sagen Sie uns, wo Sie das Zertifikat einreichen – wir stimmen die Beglaubigungsform darauf ab.

Beglaubigt, notariell oder mit Apostille?

Für Schweizer Behörden und Hochschulen genügt fast immer die beglaubigte Übersetzung mit Stempel, Unterschrift und Beglaubigungsvermerk. Ausländische Einwanderungsbehörden und Universitäten wünschen teilweise eine notariell beglaubigte Übersetzung, für Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens gegebenenfalls mit Apostille. Wir beraten Sie zur passenden Form und übernehmen die Organisation von Notar und Apostille auf Wunsch vollständig.

So einfach bestellen Sie

  • 1. Zertifikat hochladen: Übermitteln Sie Ihr Sprachzertifikat über das Offertenformular oder per E-Mail – ein Scan oder ein gut lesbares Foto reicht, das Original bleibt bei Ihnen.
  • 2. Offerte erhalten: Während der Bürozeiten erhalten Sie innert 30 Minuten eine kostenlose, verbindliche Offerte.
  • 3. Bestätigen: Nach Ihrer Zusage übersetzen wir das Zertifikat originalgetreu mit allen Angaben.
  • 4. Lieferung: Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung per Post und auf Wunsch vorab digital.

Lieferung

Die Lieferung erfolgt per Post, auf Wunsch eingeschrieben, oder als PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) für Online-Portale. Läuft eine Anmelde- oder Einreichefrist, liefern wir per Express innert 12–24 Stunden. Für ein vollständiges Dossier übersetzen wir gerne auch Ihr Diplomzeugnis oder Hochschulzeugnis im selben Auftrag.

Beachten Sie zudem die Gültigkeitsdauer: Manche Zertifikate wie TOEFL oder IELTS werden von Empfängerstellen nur während einer begrenzten Frist geprüft. Lassen Sie die Übersetzung deshalb zeitnah zur Einreichung anfertigen. Verfügen Sie über mehrere Sprachnachweise, übersetzen wir diese gerne gesammelt – so präsentieren Sie Ihr Dossier vollständig und in einheitlicher Form.

Hinweis: Verbindlich über Form, Beglaubigungsart und Aktualität entscheidet immer die offizielle Empfängerstelle – wir beraten Sie dazu kostenlos.

Wann wird diese Übersetzung gebraucht?

  • Einbürgerungsverfahren
  • Bewerbung um einen Studienplatz
  • Visum & Aufenthaltsbewilligung
  • Bewerbung bei Arbeitgebern im Ausland
  • Nachweis von Sprachniveaus bei Behörden

Welche Beglaubigungsart ist möglich?

Für Sprachzertifikate reicht bei Universitäten und Arbeitgebern oft die Übersetzung mit Bürobeglaubigung; für Migrationsverfahren wird häufig die notariell beglaubigte Variante gewählt.

Wir bieten alle Beglaubigungsarten an und empfehlen Ihnen die passende Variante, sobald wir Ihr Dokument und die Empfängerstelle kennen. Welche Form nötig ist, entscheidet immer die empfangende Stelle – wir bereiten die gewünschte Variante vor:

Lieferung per A-Post, eingeschrieben oder als PDF per E-Mail. Wenn Sie unsicher sind, nennen Sie uns einfach die Empfängerstelle – wir beraten Sie kostenlos.

Für eine schnelle Offerte hilfreich

  • Gut lesbarer Scan oder gutes Foto des Dokuments
  • Zielsprache und Zielland
  • Empfängerstelle (Behörde, Universität, Gericht …), falls bekannt
  • Gewünschter Liefertermin
  • Bei nicht-lateinischer Schrift: Passkopie für die korrekte Namensschreibweise

Lieferzeit

Viele Dokumente können je nach Sprache, Umfang und Beglaubigungsart innert 1–3 Arbeitstagen übersetzt werden. Express-Lieferung in 12–24 Stunden prüfen wir auf Anfrage und bestätigen den Termin verbindlich in der Offerte.

  • Für den offiziellen Gebrauch. Vorbereitet für Behörden, Gerichte, Universitäten und Botschaften
  • Qualifizierte elektronische Signatur. Rechtsgültige Lieferung als PDF – ohne Wartezeit auf die Post
  • Vertraulich. Verschlüsselte Übertragung, Verschwiegenheit, NDA auf Wunsch
  • Express möglich. Lieferung in 12–24 Stunden auf Anfrage
  • Über 6000 zufriedene Kunden. Privatpersonen, Unternehmen, Universitäten und Institutionen
  • Schweizer Unternehmen. NLP GmbH / UniTranslate mit Sitz in Küsnacht ZH
Kostenlose Offerte anfragen – Antwort innert 30 Minuten

FAQ

Welche Sprachzertifikate übersetzen Sie?

Alle gängigen und viele weitere: TOEFL, IELTS, Cambridge, DELF/DALF, DELE, CELI/CILS, TestDaF, Goethe-Zertifikate, HSK, TORFL und zahlreiche nationale Prüfungsnachweise. Insgesamt arbeiten wir mit über 100 Sprachen – auch seltene Zertifikate sind kein Problem.

Reicht die Übersetzung des Zertifikats für die Einbürgerung?

Die Einbürgerungsbehörde entscheidet, ob Ihr ausländisches Zertifikat als Sprachnachweis anerkannt wird; die beglaubigte Übersetzung kann dafür die formale Grundlage sein. Klären Sie mit Ihrer Gemeinde, welches Niveau wünscht wird – wir liefern die Übersetzung in der gewünschten Form.

Werden Punktzahlen und Niveaustufen originalgetreu übernommen?

Ja. Punktzahlen, Teilresultate und GER-Niveaustufen werden exakt wie im Original wiedergegeben und nicht interpretiert oder umgerechnet. So kann die Empfängerstelle Ihr Resultat direkt mit ihren Anforderungen abgleichen.

Mein Zertifikat trägt Sicherheitsmerkmale und Stempel – wie gehen Sie damit um?

Stempel, Siegel, Unterschriften und Sicherheitsvermerke werden in der Übersetzung beschrieben und gekennzeichnet, wie es Behörden erwarten. Die Übersetzung wird mit der Kopie des Originals verbunden, sodass jederzeit klar ist, worauf sie sich bezieht.

Wie schnell erhalte ich mein übersetztes Sprachzertifikat?

Die Offerte kommt während der Bürozeiten innert 30 Minuten. Ein Sprachzertifikat ist meist rasch übersetzt – regulär innert weniger Werktage, per Express innert 12–24 Stunden, auf Wunsch vorab als PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur.

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