Das Transcript of Records – die vollständige Leistungsübersicht mit allen besuchten Modulen, Noten und ECTS-Punkten – ist das Herzstück jedes akademischen Dossiers. Wer sich mit einem ausländischen Abschluss um einen Studienplatz an einer Schweizer Hochschule bewirbt, ein Masterstudium anschliessen oder ein Diplom anerkennen lassen möchte, muss die Leistungsübersicht in der Regel zusammen mit einer beglaubigten Übersetzung einreichen. Umgekehrt wünschen Universitäten im Ausland von Schweizer Absolventinnen und Absolventen häufig ein übersetztes Transcript in Englisch oder der jeweiligen Landessprache. UniTranslate übersetzt Transcripts of Records in über 100 Sprachen – vollständig, mit korrekter Wiedergabe aller Modultitel, Notenskalen und Credits.
Gerade bei Leistungsübersichten ist Präzision entscheidend: Fachbegriffe der einzelnen Studienrichtungen müssen fachlich richtig übertragen, Notensysteme dürfen nicht eigenmächtig umgerechnet, ECTS-Angaben und Semesterbezeichnungen sollten exakt übernommen werden. Unsere Fachübersetzerinnen und Fachübersetzer kennen die akademischen Systeme der wichtigsten Herkunftsländer – über 6000 zufriedene Kunden haben sich bereits auf diese Sorgfalt verlassen.
Wann brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung?
- Bewerbung um einen Studienplatz: Schweizer Universitäten, die ETH und Fachhochschulen wünschen bei ausländischen Vorleistungen ein übersetztes Transcript für die Zulassungsprüfung.
- Masterzulassung und Doktorat: Für die Prüfung der Gleichwertigkeit Ihres Bachelorabschlusses benötigt die Zulassungsstelle die vollständige Leistungsübersicht auf Deutsch oder Englisch.
- Diplomprüfung: Bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse – etwa über das SBFI oder swissuniversities – gehört das übersetzte Transcript zu den Kernunterlagen.
- Bewerbung im Ausland: Wer an einer Hochschule im Ausland studieren möchte, reicht sein Schweizer Transcript in der Sprache des Ziellandes ein.
- Stellenbewerbung: Arbeitgeber in regulierten Branchen wünschen mitunter eine übersetzte Leistungsübersicht als Nachweis der fachlichen Qualifikation.
Für welche Stellen bereiten wir die Übersetzung vor?
Unsere beglaubigten Übersetzungen sind für die Einreichung bei den typischen Empfängerstellen vorbereitet: bei den Zulassungsstellen der Schweizer Universitäten und Fachhochschulen, bei swissuniversities für ein Anerkennungsverfahrensempfehlung, beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), bei kantonalen Bildungsdirektionen sowie bei ausländischen Hochschulen und Evaluationsstellen wie WES oder ENIC/NARIC. Teilen Sie uns mit, wo Sie das Transcript einreichen – wir richten Form und Zielsprache danach aus.
Beglaubigt, notariell oder mit Apostille?
Für Schweizer Hochschulen und Anerkennungsstellen genügt fast immer die beglaubigte Übersetzung mit Stempel, Unterschrift und Beglaubigungsvermerk. Einzelne ausländische Universitäten oder Evaluationsdienste wünschen zusätzlich häufig eine notariell beglaubigte Übersetzung; für die Verwendung in Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens kann eine Apostille hinzukommen. Wir prüfen die Hinweise Ihrer Empfängerstelle und organisieren notarielle Beglaubigung und Apostille auf Wunsch gleich mit.
So einfach bestellen Sie
- 1. Transcript hochladen: Senden Sie uns die Leistungsübersicht über das Offertenformular oder per E-Mail – ein Scan oder ein gut lesbares Foto reicht.
- 2. Offerte erhalten: Während der Bürozeiten erhalten Sie innert 30 Minuten eine kostenlose, verbindliche Offerte.
- 3. Auftrag bestätigen: Sie bestätigen bequem online – danach beginnt die Übersetzung.
- 4. Lieferung: Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung per Post und auf Wunsch vorab als PDF.
Lieferung
Wir senden Ihnen die beglaubigte Übersetzung per Post zu – auf Wunsch eingeschrieben – oder liefern sie als PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) für digitale Bewerbungsportale. Wenn die Bewerbungsfrist drängt, liefern wir per Express innert 12–24 Stunden. Benötigen Sie für Ihr Dossier auch die Übersetzung Ihrer Bachelor-Urkunde oder Ihres Diplomzeugnisses, erledigen wir alles in einem Auftrag – mit einheitlicher Terminologie über alle Dokumente hinweg.
Hinweis: Verbindlich über Form, Beglaubigungsart und Aktualität entscheidet immer die offizielle Empfängerstelle – wir beraten Sie dazu kostenlos.
Wann wird diese Übersetzung gebraucht?
- Bewerbung um einen Studienplatz
- Zulassung zum Masterstudium
- Diplomanerkennung
- Auslandssemester und Austauschprogramme
- Bewerbung bei Arbeitgebern
Welche Beglaubigungsart ist möglich?
Für Transcripts of Records reicht bei Hochschulen oft die Übersetzung mit Bürobeglaubigung; für Anerkennungsverfahren wird häufig die notariell beglaubigte Variante gewählt.
Wir bieten alle Beglaubigungsarten an und empfehlen Ihnen die passende Variante, sobald wir Ihr Dokument und die Empfängerstelle kennen. Welche Form nötig ist, entscheidet immer die empfangende Stelle – wir bereiten die gewünschte Variante vor:
- Beglaubigte Übersetzung (Bürobeglaubigung)
- Notariell beglaubigte Übersetzung
- Übersetzung mit Apostille
- PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES)
Lieferung per A-Post, eingeschrieben oder als PDF per E-Mail. Wenn Sie unsicher sind, nennen Sie uns einfach die Empfängerstelle – wir beraten Sie kostenlos.
Für eine schnelle Offerte hilfreich
- Gut lesbarer Scan oder gutes Foto des Dokuments
- Zielsprache und Zielland
- Empfängerstelle (Behörde, Universität, Gericht …), falls bekannt
- Gewünschter Liefertermin
- Bei nicht-lateinischer Schrift: Passkopie für die korrekte Namensschreibweise
Lieferzeit
Viele Dokumente können je nach Sprache, Umfang und Beglaubigungsart innert 1–3 Arbeitstagen übersetzt werden. Express-Lieferung in 12–24 Stunden prüfen wir auf Anfrage und bestätigen den Termin verbindlich in der Offerte.
- Für den offiziellen Gebrauch. Vorbereitet für Behörden, Gerichte, Universitäten und Botschaften
- Qualifizierte elektronische Signatur. Rechtsgültige Lieferung als PDF – ohne Wartezeit auf die Post
- Vertraulich. Verschlüsselte Übertragung, Verschwiegenheit, NDA auf Wunsch
- Express möglich. Lieferung in 12–24 Stunden auf Anfrage
- Über 6000 zufriedene Kunden. Privatpersonen, Unternehmen, Universitäten und Institutionen
- Schweizer Unternehmen. NLP GmbH / UniTranslate mit Sitz in Küsnacht ZH
FAQ
Werden die ECTS-Punkte und Noten in der Übersetzung umgerechnet?+
Nein. Eine beglaubigte Übersetzung gibt das Transcript originalgetreu wieder – Noten, ECTS-Punkte und Skalen bleiben unverändert. Die Bewertung und allfällige Umrechnung nimmt die Zulassungs- oder Anerkennungsstelle selbst vor; auf Wunsch ergänzen wir eine Anmerkung zur verwendeten Notenskala des Herkunftslandes.
Sind Ihre Übersetzungen des Transcript of Records für Schweizer Universitäten vorbereitet?+
Ja. Unsere beglaubigten Übersetzungen sind für die Einreichung bei den Zulassungsstellen der Schweizer Universitäten, der ETH und der Fachhochschulen vorbereitet. Verbindlich entscheidet die offizielle Empfängerstelle. Nennen Sie uns die Hochschule, damit wir deren Vorgaben – etwa zur Zielsprache – berücksichtigen können.
Muss das ganze Transcript übersetzt werden oder genügen einzelne Seiten?+
Massgebend sind die Vorgaben der Empfängerstelle. Die meisten Hochschulen und Anerkennungsstellen wünschen die vollständige Leistungsübersicht inklusive Notenskala und Legenden. Wir beraten Sie gerne, ob in Ihrem Fall eine Teilübersetzung ausreicht.
Wie schnell erhalte ich die Übersetzung, wenn die Bewerbungsfrist bald abläuft?+
Die Offerte erhalten Sie während der Bürozeiten innert 30 Minuten. Mit unserem Express-Service liefern wir die beglaubigte Übersetzung innert 12–24 Stunden – als PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur können Sie sie sofort im Bewerbungsportal hochladen.
Können Sie Transcripts aus jedem Land übersetzen?+
Ja. Wir übersetzen Transcripts of Records aus über 100 Sprachen, darunter Englisch, Französisch, Spanisch, Portugiesisch, Türkisch, Russisch, Chinesisch und Arabisch. Auch seltene Sprachkombinationen decken wir mit muttersprachlichen Fachübersetzern ab.

