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Beglaubigte Übersetzung

Master urkunde übersetzen lassen – beglaubigte Übersetzung

Beglaubigte Übersetzung Ihrer Master-Urkunde für Anerkennung, Arbeitgeber, Universitäten und Behörden weltweit. Über 100 Sprachen, Offerte innert 30 Minuten.

Die Master-Urkunde ist der offizielle Nachweis Ihres Hochschulabschlusses – und damit der Schlüssel zu Anerkennungsverfahren, Anstellungen und weiterführenden Studien. Wer mit einem ausländischen Masterabschluss in der Schweiz arbeiten möchte, braucht die Urkunde für ein Anerkennungsverfahren durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) oder durch swissuniversities in einer Amtssprache. Umgekehrt wünschen ausländische Universitäten, Arbeitgeber und Einwanderungsbehörden eine beglaubigte Übersetzung Ihres Schweizer oder deutschen Masterdiploms, etwa für die Zulassung zum Doktorat, ein Berufungsverfahren oder ein Arbeitsvisum. UniTranslate übersetzt Master-Urkunden in über 100 Sprachen – mit korrekter akademischer Terminologie und für Einreichungen vorbereiteter Beglaubigung.

Bei akademischen Urkunden kommt es auf Feinheiten an: Abschlussbezeichnungen, Notensysteme, Fachrichtungen und lateinische Ehrenprädikate sollten so übertragen werden, dass der Wert des Abschlusses erhalten bleibt – ohne unzulässige Gleichsetzung mit fremden Titeln. Unsere Fachübersetzer kennen die akademischen Systeme beider Seiten; über 6000 zufriedene Kunden haben uns ihre Zeugnisse anvertraut.

Wann brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung?

  • Diplomprüfung: SBFI, swissuniversities und Berufsverbände wünschen für ein Anerkennungsverfahren ausländischer Masterabschlüsse übersetzte Urkunden.
  • Bewerbung: Arbeitgeber im In- und Ausland wünschen den übersetzten Abschluss, besonders in reglementierten Berufen und im öffentlichen Dienst.
  • Doktorat und Weiterstudium: Universitäten prüfen die Zulassung anhand der übersetzten Master-Urkunde und des Transcripts.
  • Berufungs- und Habilitationsverfahren: Hochschulen wünschen vollständige, übersetzte Qualifikationsnachweise.
  • Visum und Arbeitsbewilligung: Migrationsbehörden wünschen für qualifizierte Arbeitskräfte übersetzte Abschlussdokumente.
  • Berufsregister: Eintragungen etwa in Gesundheits- oder Ingenieurregistern setzen übersetzte Diplome voraus.

Für welche Stellen bereiten wir die Übersetzung vor?

Unsere beglaubigten Übersetzungen sind für die typischen Empfängerstellen vorbereitet: das SBFI und swissuniversities, kantonale Berufsausübungsbehörden, Universitäten und Fachhochschulen im In- und Ausland, Migrationsämter, Botschaften und Konsulate sowie Arbeitgeber und Berufsverbände. Nennen Sie uns das Verfahren – wir richten Terminologie und Beglaubigungsform danach aus.

Beglaubigt, notariell oder mit Apostille?

Für Anerkennungsstellen und Arbeitgeber in der Schweiz ist die beglaubigte Übersetzung häufig passend mit Stempel und Beglaubigungsvermerk. Ausländische Universitäten und Empfängerstellen wünschen häufig eine notariell beglaubigte Übersetzung und für Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens eine Apostille. Wir organisieren beides auf Wunsch komplett für Sie.

So einfach bestellen Sie

  • 1. Dokument hochladen: Senden Sie uns Ihre Master-Urkunde über das Offertenformular oder per E-Mail – ein Scan oder ein gut lesbares Foto reicht, das Original bleibt bei Ihnen.
  • 2. Offerte erhalten: Während der Bürozeiten erhalten Sie innert 30 Minuten eine kostenlose, verbindliche Offerte.
  • 3. Auftrag bestätigen: Nach Ihrer Bestätigung übersetzt ein Fachübersetzer mit akademischem Schwerpunkt Ihre Urkunde.
  • 4. Lieferung: Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung per Post und auf Wunsch vorab als PDF.

Lieferung

Die beglaubigte Übersetzung Ihrer Master-Urkunde senden wir per Post – auf Wunsch eingeschrieben – oder als PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES). Für kurzfristige Bewerbungsfristen liefern wir per Express innert 12–24 Stunden. Meist gehören zum Dossier auch die Bachelor-Urkunde, das Transcript of Records oder das Diplomzeugnis – wir übersetzen alles in einem Auftrag.

Hinweis: Verbindlich über Form, Beglaubigungsart und Aktualität entscheidet immer die offizielle Empfängerstelle – wir beraten Sie dazu kostenlos.

Wann wird diese Übersetzung gebraucht?

  • Anerkennung (z. B. SBFI, swissuniversities)
  • Bewerbung bei Arbeitgebern
  • Promotion & Weiterbildung im Ausland
  • Zulassung in reglementierten Berufen
  • Fachkräfte-Visa

Welche Beglaubigungsart ist möglich?

Für die Master-Urkunde reicht bei Bewerbungen oft die Beglaubigung durch das Übersetzungsbüro; in Anerkennungs- und Zulassungsverfahren wird häufig die notariell beglaubigte Übersetzung gewählt.

Wir bieten alle Beglaubigungsarten an und empfehlen Ihnen die passende Variante, sobald wir Ihr Dokument und die Empfängerstelle kennen. Welche Form nötig ist, entscheidet immer die empfangende Stelle – wir bereiten die gewünschte Variante vor:

Lieferung per A-Post, eingeschrieben oder als PDF per E-Mail. Wenn Sie unsicher sind, nennen Sie uns einfach die Empfängerstelle – wir beraten Sie kostenlos.

Für eine schnelle Offerte hilfreich

  • Gut lesbarer Scan oder gutes Foto des Dokuments
  • Zielsprache und Zielland
  • Empfängerstelle (Behörde, Universität, Gericht …), falls bekannt
  • Gewünschter Liefertermin
  • Bei nicht-lateinischer Schrift: Passkopie für die korrekte Namensschreibweise

Lieferzeit

Viele Dokumente können je nach Sprache, Umfang und Beglaubigungsart innert 1–3 Arbeitstagen übersetzt werden. Express-Lieferung in 12–24 Stunden prüfen wir auf Anfrage und bestätigen den Termin verbindlich in der Offerte.

  • Für den offiziellen Gebrauch. Vorbereitet für Behörden, Gerichte, Universitäten und Botschaften
  • Qualifizierte elektronische Signatur. Rechtsgültige Lieferung als PDF – ohne Wartezeit auf die Post
  • Vertraulich. Verschlüsselte Übertragung, Verschwiegenheit, NDA auf Wunsch
  • Express möglich. Lieferung in 12–24 Stunden auf Anfrage
  • Über 6000 zufriedene Kunden. Privatpersonen, Unternehmen, Universitäten und Institutionen
  • Schweizer Unternehmen. NLP GmbH / UniTranslate mit Sitz in Küsnacht ZH
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FAQ

Wird der Mastertitel in der Übersetzung an das Zielland angepasst?

Nein, und das ist korrekt so: Akademische Grade werden in der Originalform belassen oder wörtlich übertragen, denn über die Gleichwertigkeit entscheidet allein die Anerkennungsstelle. Eine eigenmächtige Gleichsetzung mit einem fremden Titel würde die Übersetzung angreifbar machen.

Brauche ich neben der Urkunde auch das Transcript of Records übersetzt?

Für Anerkennungsverfahren und Universitätszulassungen fast immer ja, da dort Studieninhalte und Noten geprüft werden. Für reine Bewerbungen reicht oft die Urkunde allein. Wir übersetzen beides gerne im selben Auftrag mit konsistenter Terminologie.

Übersetzen Sie auch das Diploma Supplement?

Ja. Das Diploma Supplement beschreibt Studiengang, Lernergebnisse und Notensystem und wird von vielen Anerkennungsstellen zusätzlich benötigt. Wir übersetzen es zusammen mit der Master-Urkunde, sodass alle Dokumente terminologisch zusammenpassen.

Prüft das SBFI Ihre beglaubigte Übersetzung?

Ja. Unsere beglaubigten Übersetzungen mit Stempel, Unterschrift und Beglaubigungsvermerk werden vom SBFI, von swissuniversities und von den kantonalen Anerkennungsbehörden in der Regel prüft. Teilen Sie uns das Verfahren mit, damit wir die gewünschte Form gezielt berücksichtigen.

Wie schnell erhalte ich die Übersetzung für eine Bewerbungsfrist?

Die Offerte erhalten Sie während der Bürozeiten innert 30 Minuten. Eine einzelne Urkunde liegt meist innert weniger Werktage vor; mit dem Express-Service liefern wir innert 12–24 Stunden, wenn Ihre Frist drängt.

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