Die Promotionsurkunde belegt Ihren Doktortitel – und der will über Grenzen hinweg korrekt geführt und anerkannt sein. Wer mit einem ausländischen Doktorat in der Schweiz forscht, lehrt oder praktiziert, muss die Urkunde gegenüber Universitäten, Berufungsommissionen, kantonalen Behörden oder Arbeitgebern in einer Amtssprache nachweisen – etwa im Berufungsverfahren auf eine Professur, bei der Berufsausübungsbewilligung im Gesundheitswesen oder für den Registereintrag. Umgekehrt wünschen ausländische Hochschulen, Einwanderungsbehörden und Arbeitgeber eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Schweizer oder deutschen Promotionsurkunde, zum Beispiel für Postdoc-Stellen, Fellowships oder ein Arbeitsvisum für Hochqualifizierte. UniTranslate übersetzt Promotionsurkunden in über 100 Sprachen – mit sicherer akademischer Terminologie.
Doktorgrade sind heikel im Detail: Gradbezeichnungen wie Dr. rer. nat. oder PhD, Fakultätsnamen, Prädikate wie summa cum laude und Dissertationstitel sollten originalgetreu übertragen werden – ohne unzulässige Gleichsetzung mit fremden Titeln, denn darüber entscheidet die Anerkennungsstelle. Über 6000 zufriedene Kunden vertrauen auf diese Sorgfalt.
Wann brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung?
- Titelanerkennung und -führung: Behörden und Register prüfen die Berechtigung zur Führung des Doktortitels anhand übersetzter Urkunden.
- Berufungs- und Habilitationsverfahren: Universitäten wünschen vollständige, übersetzte Qualifikationsnachweise der Kandidatinnen und Kandidaten.
- Postdoc und Forschung: Ausländische Hochschulen und Förderinstitutionen wünschen die Promotionsurkunde in ihrer Sprache.
- Reglementierte Berufe: Für Berufsausübungsbewilligungen etwa in Medizin, Pharmazie oder Psychologie gehört die übersetzte Urkunde zum Dossier.
- Arbeitgeber und Visa: Unternehmen und Migrationsbehörden wünschen übersetzte Abschlussdokumente für hochqualifizierte Positionen.
- Einträge in Berufsregister: Ärzte-, Anwalts- und weitere Register setzen übersetzte Nachweise voraus.
Für welche Stellen bereiten wir die Übersetzung vor?
Unsere beglaubigten Übersetzungen sind für die typischen Empfängerstellen vorbereitet: Universitäten und Berufungsommissionen, das SBFI und kantonale Anerkennungsbehörden, Gesundheits- und Berufsausübungsbehörden, Berufsregister, Arbeitgeber sowie ausländische Hochschulen, Botschaften und Migrationsbehörden. Nennen Sie uns das Verfahren – wir stimmen Terminologie und Beglaubigungsform darauf ab. Verbindlich über Form, Beglaubigungsart und Aktualität entscheidet immer die offizielle Empfängerstelle.
Beglaubigt, notariell oder mit Apostille?
Für Schweizer Universitäten, Behörden und Arbeitgeber ist die beglaubigte Übersetzung häufig passend mit Stempel und Beglaubigungsvermerk. Ausländische Hochschulen und Empfängerstellen wünschen häufig eine notariell beglaubigte Übersetzung, für Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens ergänzt um die Apostille. Wir organisieren die passende Form komplett für Sie – ohne Behördengänge Ihrerseits.
So einfach bestellen Sie
- 1. Dokument hochladen: Senden Sie uns die Promotionsurkunde über das Offertenformular oder per E-Mail – ein Scan oder ein gut lesbares Foto reicht, das Original bleibt bei Ihnen.
- 2. Offerte erhalten: Während der Bürozeiten erhalten Sie innert 30 Minuten eine kostenlose, verbindliche Offerte.
- 3. Auftrag bestätigen: Nach Ihrer Bestätigung übersetzt ein Fachübersetzer mit akademischem Schwerpunkt Ihre Urkunde.
- 4. Lieferung: Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung per Post und auf Wunsch vorab als PDF.
Lieferung
Die beglaubigte Übersetzung Ihrer Promotionsurkunde senden wir per Post – auf Wunsch eingeschrieben – oder als PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) für digitale Bewerbungsportale. Vor knappen Bewerbungs- oder Eingabefristen liefern wir per Express innert 12–24 Stunden. Zum akademischen Dossier gehören oft auch die Master-Urkunde, das Hochschulzeugnis oder die Approbationsurkunde – wir übersetzen alles in einem Auftrag.
Wann wird diese Übersetzung gebraucht?
- Berufungsverfahren an Universitäten
- Berufsausübungsbewilligung im Gesundheitswesen
- Bewerbung auf Postdoc-Stellen und Fellowships
- Arbeitsvisum für Hochqualifizierte
- Titelführung und Registereintrag
Welche Beglaubigungsart ist möglich?
Für Promotionsurkunden reicht bei Hochschulen und Arbeitgebern oft die Übersetzung mit Bürobeglaubigung; für ausländische Behörden wird häufig die notariell beglaubigte Übersetzung mit Apostille gewählt.
Wir bieten alle Beglaubigungsarten an und empfehlen Ihnen die passende Variante, sobald wir Ihr Dokument und die Empfängerstelle kennen. Welche Form nötig ist, entscheidet immer die empfangende Stelle – wir bereiten die gewünschte Variante vor:
- Beglaubigte Übersetzung (Bürobeglaubigung)
- Notariell beglaubigte Übersetzung
- Übersetzung mit Apostille
- PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES)
Lieferung per A-Post, eingeschrieben oder als PDF per E-Mail. Wenn Sie unsicher sind, nennen Sie uns einfach die Empfängerstelle – wir beraten Sie kostenlos.
Für eine schnelle Offerte hilfreich
- Gut lesbarer Scan oder gutes Foto des Dokuments
- Zielsprache und Zielland
- Empfängerstelle (Behörde, Universität, Gericht …), falls bekannt
- Gewünschter Liefertermin
- Bei nicht-lateinischer Schrift: Passkopie für die korrekte Namensschreibweise
Lieferzeit
Viele Dokumente können je nach Sprache, Umfang und Beglaubigungsart innert 1–3 Arbeitstagen übersetzt werden. Express-Lieferung in 12–24 Stunden prüfen wir auf Anfrage und bestätigen den Termin verbindlich in der Offerte.
- Für den offiziellen Gebrauch. Vorbereitet für Behörden, Gerichte, Universitäten und Botschaften
- Qualifizierte elektronische Signatur. Rechtsgültige Lieferung als PDF – ohne Wartezeit auf die Post
- Vertraulich. Verschlüsselte Übertragung, Verschwiegenheit, NDA auf Wunsch
- Express möglich. Lieferung in 12–24 Stunden auf Anfrage
- Über 6000 zufriedene Kunden. Privatpersonen, Unternehmen, Universitäten und Institutionen
- Schweizer Unternehmen. NLP GmbH / UniTranslate mit Sitz in Küsnacht ZH
FAQ
Wird mein Doktortitel in der Übersetzung als PhD wiedergegeben?+
Nein. Der verliehene Grad bleibt in seiner Originalform stehen und wird allenfalls erläuternd übersetzt, denn eine Gleichsetzung mit fremden Titeln steht allein der Anerkennungsstelle zu. Diese Zurückhaltung schützt Sie – eine eigenmächtige Umbenennung könnte als unzulässige Titelführung ausgelegt werden.
Wird der Titel meiner Dissertation mitübersetzt?+
Ja. Der Dissertationstitel wird übersetzt, wobei das Original in der Regel zusätzlich stehen bleibt, damit die Arbeit eindeutig identifizierbar ist. Fachspezifische Termini übertragen wir mit der nötigen wissenschaftlichen Präzision.
Brauche ich für ein Berufungsverfahren noch weitere übersetzte Unterlagen?+
Üblicherweise ja: Berufungsommissionen wünschen oft auch Master- und Bachelorurkunden, Zeugnisse und teils die Habilitationsurkunde. Wir übersetzen das gesamte akademische Dossier in einem Auftrag mit konsistenter Terminologie – das wirkt professionell und vermeidet Rückfragen.
Meine Promotionsurkunde ist auf Latein – können Sie das übersetzen?+
Ja. Lateinische Urkunden und Passagen, wie sie manche traditionsreiche Universitäten ausstellen, übersetzen wir ebenso wie Prädikate von summa cum laude bis rite. Auch kombinierte Urkunden mit lateinischen und landessprachlichen Teilen sind kein Problem.
Wie schnell erhalte ich die Übersetzung für eine Bewerbungsfrist?+
Die Offerte erhalten Sie während der Bürozeiten innert 30 Minuten. Eine einzelne Urkunde ist meist innert weniger Werktage fertig; mit dem Express-Service liefern wir innert 12–24 Stunden – vorab als PDF für Ihr Bewerbungsportal.

