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Beglaubigte Übersetzung

Approbationsurkunde übersetzen lassen – beglaubigte Übersetzung

Beglaubigte Übersetzung Ihrer Approbationsurkunde für ein Anerkennungsverfahren als Arzt, Zahnarzt oder Apotheker in der Schweiz. Offerte innert 30 Minuten.

Ärztinnen, Zahnärzte, Apothekerinnen und andere Medizinalpersonen, die ihre Ausbildung im Ausland abgeschlossen haben, bereiten ihre Unterlagen für die Berufszulassung in der Schweiz vor. Zentrale Unterlage dafür ist die Approbationsurkunde – der amtliche Nachweis, dass Sie in Ihrem Herkunftsland zur Berufsausübung zugelassen sind. Die Medizinalberufekommission MEBEKO und die kantonalen Gesundheitsdirektionen arbeiten in der Regel mit Unterlagen in einer Schweizer Amtssprache, in der Deutschschweiz also als beglaubigte Übersetzung auf Deutsch. Auch Spitäler, Kliniken und Praxen nutzen die übersetzte Urkunde häufig im Bewerbungsprozess. UniTranslate übersetzt Approbationsurkunden aus über 100 Sprachen – fachlich präzise und in einer Form, die für Anerkennungsbehörden vorbereitet ist.

Bei Zulassungsdokumenten für Medizinalberufe kommt es auf jede Formulierung an: Berufsbezeichnungen, Fachgebiete, ausstellende Behörden und Rechtsgrundlagen sollten so übertragen werden, dass die MEBEKO die ausländische Zulassung korrekt einordnen kann. Unsere Fachübersetzer kennen die Terminologie des Gesundheitswesens – über 6000 zufriedene Kunden vertrauen auf unsere Arbeit.

Wann brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung?

  • Anerkennung durch die MEBEKO: Für die Anerkennung ausländischer Diplome und Zulassungen in universitären Medizinalberufen.
  • Kantonale Berufsausübungsbewilligung: Die Gesundheitsdirektionen der Kantone nutzen die übersetzte Approbation häufig für die Bewilligung in eigener fachlicher Verantwortung.
  • Bewerbungen: Spitäler, Kliniken, Apotheken und Praxen wünschen den Zulassungsnachweis häufig auf Deutsch.
  • Registereintrag: Für die Eintragung ins Medizinalberuferegister (MedReg) werden übersetzte Nachweise benötigt.
  • Auswanderung: Schweizer Medizinalpersonen benötigen ihre Unterlagen umgekehrt in der Sprache des Ziellandes.

Für welche Stellen bereiten wir die Übersetzung vor?

Unsere beglaubigten Übersetzungen sind für die zuständigen Empfängerstellen bestimmt: die Medizinalberufekommission MEBEKO beim Bundesamt für Gesundheit, kantonale Gesundheitsdirektionen und Kantonsarztämter, Spitäler und Kliniken, Berufsverbände sowie ausländische Zulassungs- und Gesundheitsbehörden. Teilen Sie uns mit, für welches Verfahren Sie die Übersetzung benötigen – wir richten die Beglaubigungsform danach aus.

Beglaubigt, notariell oder mit Apostille?

Für die MEBEKO und kantonale Behörden ist häufig die beglaubigte Übersetzung mit Stempel, Unterschrift und Beglaubigungsvermerk. Einzelne Kantone oder ausländische Empfängerstellen wünschen häufig eine notariell beglaubigte Übersetzung, bei Verwendung im Ausland teils mit Apostille nach dem Haager Übereinkommen. Wir beraten Sie und organisieren Notariat und Apostille auf Wunsch komplett.

So einfach bestellen Sie

  • 1. Urkunde hochladen: Scan oder gut lesbares Foto über das Offertenformular oder per E-Mail senden – das Original brauchen wir nicht.
  • 2. Offerte erhalten: Während der Bürozeiten innert 30 Minuten, kostenlos und verbindlich.
  • 3. Auftrag bestätigen: Sie bestätigen online, danach beginnt die Übersetzung.
  • 4. Lieferung: Die beglaubigte Übersetzung kommt per Post, auf Wunsch vorab als PDF.

Da Anerkennungsverfahren meist mehrere Dokumente umfassen, übersetzen wir Ihr gesamtes Dossier konsistent – mit einheitlicher Terminologie und identischer Namensschreibweise in allen Unterlagen.

Übrigens: Auch Pflegefachpersonen, Physiotherapeutinnen und Chiropraktoren, deren Zulassung über das Schweizerische Rote Kreuz oder andere Stellen geprüft wird, lassen ihre Zulassungs- und Diplomdokumente bei uns übersetzen. Fragen Sie einfach an – wir kennen die Abläufe der verschiedenen Anerkennungsverfahren.

Lieferung

Die beglaubigte Übersetzung Ihrer Approbationsurkunde senden wir per Post, auf Wunsch eingeschrieben, oder als PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) für digitale Einreichungen. Wenn Ihr Stellenantritt oder eine Behördenfrist drängt, liefern wir per Express innert 12–24 Stunden. Für Ihr Anerkennungsdossier übersetzen wir gerne auch Ihr Diplomzeugnis oder Ihre Berufsausübungsgenehmigung gleich mit.

Hinweis: Verbindlich über Form, Beglaubigungsart und Aktualität entscheidet immer die offizielle Empfängerstelle – wir beraten Sie dazu kostenlos.

Wann wird diese Übersetzung gebraucht?

  • Berufszulassung als Medizinalperson in der Schweiz
  • Anerkennung des ausländischen Abschlusses
  • Kantonale Berufsausübungsbewilligung
  • Bewerbung bei Spitälern und Kliniken
  • Registrierung im Ausland

Welche Beglaubigungsart ist möglich?

Für Approbationsurkunden wird im Zulassungsverfahren häufig die notariell beglaubigte Übersetzung gewählt; bei Registrierungen im Ausland kommt oft die Apostille dazu.

Wir bieten alle Beglaubigungsarten an und empfehlen Ihnen die passende Variante, sobald wir Ihr Dokument und die Empfängerstelle kennen. Welche Form nötig ist, entscheidet immer die empfangende Stelle – wir bereiten die gewünschte Variante vor:

Lieferung per A-Post, eingeschrieben oder als PDF per E-Mail. Wenn Sie unsicher sind, nennen Sie uns einfach die Empfängerstelle – wir beraten Sie kostenlos.

Für eine schnelle Offerte hilfreich

  • Gut lesbarer Scan oder gutes Foto des Dokuments
  • Zielsprache und Zielland
  • Empfängerstelle (Behörde, Universität, Gericht …), falls bekannt
  • Gewünschter Liefertermin
  • Bei nicht-lateinischer Schrift: Passkopie für die korrekte Namensschreibweise

Lieferzeit

Viele Dokumente können je nach Sprache, Umfang und Beglaubigungsart innert 1–3 Arbeitstagen übersetzt werden. Express-Lieferung in 12–24 Stunden prüfen wir auf Anfrage und bestätigen den Termin verbindlich in der Offerte.

  • Für den offiziellen Gebrauch. Vorbereitet für Behörden, Gerichte, Universitäten und Botschaften
  • Qualifizierte elektronische Signatur. Rechtsgültige Lieferung als PDF – ohne Wartezeit auf die Post
  • Vertraulich. Verschlüsselte Übertragung, Verschwiegenheit, NDA auf Wunsch
  • Express möglich. Lieferung in 12–24 Stunden auf Anfrage
  • Über 6000 zufriedene Kunden. Privatpersonen, Unternehmen, Universitäten und Institutionen
  • Schweizer Unternehmen. NLP GmbH / UniTranslate mit Sitz in Küsnacht ZH
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FAQ

Sind Ihre beglaubigten Übersetzungen für die MEBEKO vorbereitet?

Ja. Unsere beglaubigten Übersetzungen mit Stempel, Unterschrift und Beglaubigungsvermerk sind für die Einreichung bei der MEBEKO sorgfältig vorbereitet. Teilen Sie uns dennoch mit, dass die Übersetzung für die MEBEKO bestimmt ist – so berücksichtigen wir die aktuellen Hinweise Ihrer Empfängerstelle.

Muss ich das Original der Approbationsurkunde einsenden?

Nein. Ein Scan oder ein gut lesbares Foto reicht. Die Übersetzung wird mit der Kopie der Urkunde verbunden; Ihr Original bleibt sicher bei Ihnen und steht für Beglaubigungen des Ausgangsdokuments weiter zur Verfügung.

Übersetzen Sie auch die weiteren Unterlagen für das Anerkennungsverfahren?

Ja. Neben der Approbationsurkunde übersetzen wir Diplome, Facharzttitel, Zeugnisse, Certificates of Good Standing und Arbeitsbestätigungen. Bei einem Gesamtauftrag achten wir auf konsistente Terminologie und einheitliche Namensschreibweise im ganzen Dossier.

Brauche ich für die kantonale Berufsausübungsbewilligung dieselbe Übersetzung?

Meist ja – die kantonalen Gesundheitsdirektionen prüfen die gleiche beglaubigte Übersetzung wie die MEBEKO. Einzelne Kantone wünschen zusätzlich häufig eine notarielle Beglaubigung; diese organisieren wir auf Wunsch für Sie.

Wie schnell liegt die Übersetzung der Approbationsurkunde vor?

Die verbindliche Offerte erhalten Sie während der Bürozeiten innert 30 Minuten. Die fertige Übersetzung liefern wir üblicherweise innert weniger Werktage, mit Express-Service innert 12–24 Stunden – etwa wenn Ihr Stellenantritt kurzfristig bevorsteht.

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