Das Führungszeugnis – das deutsche Pendant zum Schweizer Strafregisterauszug – gehört zu den am häufigsten gewünschten Dokumenten im internationalen Alltag. Wer aus Deutschland in die Schweiz zieht und sich hier um eine Stelle, eine Aufenthaltsbewilligung oder eine Einbürgerung bewirbt, muss das Führungszeugnis auf Deutsch in schweizerisch anerkannter, beglaubigter Form vorlegen können – bei fremdsprachigen Registerauszügen aus anderen Ländern gilt dasselbe. Umgekehrt wünschen ausländische Botschaften, Einwanderungsbehörden und Arbeitgeber einen übersetzten Strafregisternachweis, etwa für Visa, Adoptionen oder Arbeitsstellen im Ausland. UniTranslate erstellt die beglaubigte Übersetzung Ihres Führungszeugnisses in über 100 Sprachen – schnell, präzise und für Einreichungen vorbereitet.
Bei Strafregisterdokumenten ist Genauigkeit Pflicht: Der Eintrag «keine Eintragung» muss ebenso zweifelsfrei übersetzt sein wie allfällige Registervermerke, Aktenzeichen und Behördenbezeichnungen. Empfängerstellen achten zudem auf die Aktualität des Dokuments und die formale Qualität der Beglaubigung. Unsere Fachübersetzer kennen die Praxis von Behörden im In- und Ausland und bereiten Übersetzungen sorgfältig für die Einreichung vor – über 6000 zufriedene Kunden haben ihre Dokumente bereits von uns übersetzen lassen, oft unter grossem Zeitdruck vor einem Stellenantritt oder Visumtermin.
Wann brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung?
- Stellenantritt: Arbeitgeber – insbesondere in sensiblen Bereichen wie Bildung, Gesundheit oder Finanzen – wünschen häufig einen übersetzten Strafregisternachweis.
- Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligung: Migrationsämter fordern fremdsprachige Führungszeugnisse auf Deutsch.
- Einbürgerung: Im Einbürgerungsverfahren gehört der übersetzte Registerauszug aus früheren Wohnsitzstaaten zu den Standardunterlagen.
- Visum und Auswanderung: Botschaften und Einwanderungsbehörden wünschen das Führungszeugnis in ihrer Landessprache.
- Adoption und Pflegekinderwesen: Behörden prüfen die Unbescholtenheit anhand übersetzter Registerauszüge.
Für welche Stellen bereiten wir die Übersetzung vor?
Unsere beglaubigten Übersetzungen sind für die typischen Empfängerstellen bestimmt: kantonale Migrationsämter, Einbürgerungsbehörden, Arbeitgeber und Personaldienstleister, Botschaften und Konsulate sowie ausländische Einwanderungs- und Adoptionsbehörden. Teilen Sie uns die Empfängerstelle mit – wir liefern die Beglaubigungsform, die dort wünscht wird.
Beglaubigt, notariell oder mit Apostille?
Für Schweizer Behörden und Arbeitgeber ist häufig passend die beglaubigte Übersetzung mit Stempel, Unterschrift und Beglaubigungsvermerk. Botschaften und ausländische Einwanderungsbehörden wünschen oft eine notariell beglaubigte Übersetzung, für Staaten des Haager Übereinkommens zusätzlich mit Apostille. Wir organisieren die komplette Beglaubigungskette für Sie.
So einfach bestellen Sie
- 1. Dokument hochladen: Senden Sie uns das Führungszeugnis über das Offertenformular oder per E-Mail. Ein Scan oder ein gut lesbares Foto reicht – das Original bleibt bei Ihnen.
- 2. Offerte erhalten: Während der Bürozeiten erhalten Sie innert 30 Minuten eine verbindliche, kostenlose Offerte.
- 3. Auftrag bestätigen: Sie bestätigen bequem online – danach beginnt die Übersetzung.
- 4. Lieferung: Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung per Post und auf Wunsch vorab als PDF.
Lieferung
Die beglaubigte Übersetzung Ihres Führungszeugnisses senden wir per Post – auf Wunsch eingeschrieben – oder als PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) für digitale Einreichungen. Wenn Ihr Termin drängt, liefern wir per Express innert 12–24 Stunden. Für Bewerbungs- oder Einbürgerungsdossiers übersetzen wir im selben Auftrag auch einen Strafregisterauszug oder ein Arbeitszeugnis.
Hinweis: Verbindlich über Form, Beglaubigungsart und Aktualität entscheidet immer die offizielle Empfängerstelle – wir beraten Sie dazu kostenlos.
Wann wird diese Übersetzung gebraucht?
- Stellenbewerbung
- Aufenthaltsbewilligung
- Einbürgerung
- Visumsanträge
- Bewilligungen in sensiblen Berufsfeldern
Welche Beglaubigungsart ist möglich?
Für Führungszeugnisse wird bei Behördenverfahren häufig die notariell beglaubigte Übersetzung gewählt; für das Ausland kommt oft die Apostille dazu.
Wir bieten alle Beglaubigungsarten an und empfehlen Ihnen die passende Variante, sobald wir Ihr Dokument und die Empfängerstelle kennen. Welche Form nötig ist, entscheidet immer die empfangende Stelle – wir bereiten die gewünschte Variante vor:
- Beglaubigte Übersetzung (Bürobeglaubigung)
- Notariell beglaubigte Übersetzung
- Übersetzung mit Apostille
- PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES)
Lieferung per A-Post, eingeschrieben oder als PDF per E-Mail. Wenn Sie unsicher sind, nennen Sie uns einfach die Empfängerstelle – wir beraten Sie kostenlos.
Für eine schnelle Offerte hilfreich
- Gut lesbarer Scan oder gutes Foto des Dokuments
- Zielsprache und Zielland
- Empfängerstelle (Behörde, Universität, Gericht …), falls bekannt
- Gewünschter Liefertermin
- Bei nicht-lateinischer Schrift: Passkopie für die korrekte Namensschreibweise
Lieferzeit
Viele Dokumente können je nach Sprache, Umfang und Beglaubigungsart innert 1–3 Arbeitstagen übersetzt werden. Express-Lieferung in 12–24 Stunden prüfen wir auf Anfrage und bestätigen den Termin verbindlich in der Offerte.
- Für den offiziellen Gebrauch. Vorbereitet für Behörden, Gerichte, Universitäten und Botschaften
- Qualifizierte elektronische Signatur. Rechtsgültige Lieferung als PDF – ohne Wartezeit auf die Post
- Vertraulich. Verschlüsselte Übertragung, Verschwiegenheit, NDA auf Wunsch
- Express möglich. Lieferung in 12–24 Stunden auf Anfrage
- Über 6000 zufriedene Kunden. Privatpersonen, Unternehmen, Universitäten und Institutionen
- Schweizer Unternehmen. NLP GmbH / UniTranslate mit Sitz in Küsnacht ZH
FAQ
Wie aktuell muss das Führungszeugnis für die Übersetzung sein?+
Für die Übersetzung selbst spielt das Ausstellungsdatum keine Rolle – verbindlich entscheidet die Empfängerstelle, die häufig ein höchstens drei oder sechs Monate altes Dokument wünscht. Prüfen Sie die Frist vor der Bestellung; dank unserer schnellen Lieferung verlieren Sie durch die Übersetzung keine wertvolle Zeit.
Übersetzen Sie auch das erweiterte Führungszeugnis?+
Ja. Wir übersetzen einfache und erweiterte Führungszeugnisse sowie vergleichbare Strafregisterauszüge aus anderen Ländern. Der Dokumenttyp wird in der Übersetzung klar ausgewiesen, damit die Empfängerstelle sofort erkennt, welcher Nachweis vorliegt.
Braucht die Botschaft eine Apostille auf der Übersetzung?+
Viele Botschaften und Einwanderungsbehörden wünschen eine notariell beglaubigte Übersetzung mit Apostille, insbesondere für Visa- und Auswanderungsverfahren. Nennen Sie uns das Zielland – wir organisieren notarielle Beglaubigung und Apostille komplett für Sie.
Wird der Vermerk «keine Eintragung» korrekt wiedergegeben?+
Ja, gerade dieser Vermerk ist zentral und wird eindeutig und unmissverständlich übersetzt. Auch Aktenzeichen, Behördenbezeichnungen und Datumsangaben übertragen wir originalgetreu, damit keine Zweifel am Inhalt des Registerauszugs entstehen.
Wie schnell erhalte ich die beglaubigte Übersetzung?+
Die verbindliche Offerte erhalten Sie während der Bürozeiten innert 30 Minuten. Ein Führungszeugnis ist kurz und meist innert weniger Werktage übersetzt; mit dem Express-Service liefern wir innert 12–24 Stunden.

