Wenn eine Klageschrift aus dem Ausland im Briefkasten liegt, zählt jeder Tag: Fristen laufen, und ohne genaues Verständnis der Klagebegehren lässt sich keine Verteidigung aufbauen. Umgekehrt muss, wer selbst Schadenersatz im Ausland geltend macht, die Klage samt Beilagen in der Gerichtssprache einreichen. In beiden Konstellationen ist eine beglaubigte Übersetzung der Schadensersatzklage unverzichtbar – für das Gericht, die eigene Anwältin und die beteiligten Versicherer. UniTranslate übersetzt Klageschriften, Klageantworten, Beweisurkunden und Gerichtskorrespondenz in über 100 Sprachen.
Juristische Schriftsätze wünschen absolute Präzision: Rechtsbegehren, Fristen, Haftungsgrundlagen und bezifferte Forderungen sollten exakt und im richtigen juristischen Register übertragen werden. Unsere juristischen Fachübersetzer kennen die Prozessterminologie beider Rechtsordnungen – eine Sorgfalt, auf die bereits über 6000 zufriedene Kunden gebaut haben.
Wann brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung?
- Zustellung einer ausländischen Klage: Sie oder Ihr Unternehmen werden im Ausland eingeklagt und benötigen Klageschrift und Beilagen auf Deutsch.
- Klage im Ausland einreichen: Ihre in der Schweiz verfasste Klage muss in der Sprache des zuständigen ausländischen Gerichts vorliegen.
- Rechtshilfe und Zustellung: Für die grenzüberschreitende Zustellung von Schriftsätzen wünschen die beteiligten Stellen Übersetzungen in die Amtssprache des Empfängerstaats.
- Versicherungsfälle: Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherer benötigen die übersetzte Klage zur Deckungsprüfung und Mandatierung von Anwälten.
- Vollstreckung ausländischer Urteile: Für die Anerkennung und Vollstreckung in der Schweiz müssen Klage, Urteil und Rechtskraftbescheinigung übersetzt eingereicht werden.
Für welche Stellen bereiten wir die Übersetzung vor?
Unsere beglaubigten Übersetzungen richten sich an die verfahrensbeteiligten Empfängerstellen: Zivilgerichte in der Schweiz und im Ausland, Schlichtungsbehörden, Betreibungs- und Vollstreckungsbehörden, Anwaltskanzleien beider Parteien sowie Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherer. Teilen Sie uns Gericht und Verfahrensstand mit – wir stimmen Terminologie und Beglaubigungsform darauf ab.
Beglaubigt, notariell oder mit Apostille?
Schweizer Gerichte prüfen üblicherweise die beglaubigte Übersetzung mit Stempel, Unterschrift und Beglaubigungsvermerk. Ausländische Gerichte und Rechtshilfebehörden wünschen häufig eine notariell beglaubigte Übersetzung; für Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens kommt gegebenenfalls eine Apostille hinzu. Wir klären die Angaben Ihrer Empfängerstelle des konkreten Verfahrens und organisieren Notar und Apostille auf Wunsch vollständig.
So einfach bestellen Sie
- 1. Schriftsatz hochladen: Übermitteln Sie Klageschrift und Beilagen über das Offertenformular oder per E-Mail – als Scan oder Foto, Originale sind nicht nötig.
- 2. Offerte erhalten: Während der Bürozeiten erhalten Sie innert 30 Minuten eine kostenlose, verbindliche Offerte.
- 3. Bestätigen: Nach Ihrer Freigabe übersetzt ein juristischer Fachübersetzer – bei umfangreichen Dossiers mit konsistenter Terminologieführung.
- 4. Lieferung: Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung per Post und auf Wunsch vorab digital.
Lieferung
Die Lieferung erfolgt per Post, auf Wunsch eingeschrieben, oder als PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) für elektronische Eingaben. Bei laufenden Fristen liefern wir per Express innert 12–24 Stunden. Gehören zum Verfahren weitere Dokumente wie ein Gerichtsbeschluss oder eine Vollmacht, übersetzen wir das gesamte Dossier terminologisch einheitlich in einem Auftrag.
Gut zu wissen: In grenzüberschreitenden Verfahren entscheidet oft die Qualität der Übersetzung darüber, wie zügig ein Gericht auf eine Eingabe eintritt. Wir arbeiten deshalb eng mit den beauftragten Kanzleien zusammen, übernehmen deren bevorzugte Terminologie und liefern auf Wunsch zweispaltige Fassungen, in denen Ausgangstext und Übersetzung einander direkt gegenübergestellt sind.
Wann wird diese Übersetzung gebraucht?
- Verteidigung gegen eine Klage aus dem Ausland
- Klageeinreichung vor ausländischen Gerichten
- Vorlage bei der eigenen Anwältin oder dem Anwalt
- Abstimmung mit beteiligten Versicherern
- Übersetzung von Beweisurkunden und Gerichtskorrespondenz
Welche Beglaubigungsart ist möglich?
Für Klageschriften wird häufig die notariell beglaubigte Übersetzung gewählt; bei Einreichungen im Ausland kommt oft die Apostille dazu.
Wir bieten alle Beglaubigungsarten an und empfehlen Ihnen die passende Variante, sobald wir Ihr Dokument und die Empfängerstelle kennen. Welche Form nötig ist, entscheidet immer die empfangende Stelle – wir bereiten die gewünschte Variante vor:
- Beglaubigte Übersetzung (Bürobeglaubigung)
- Notariell beglaubigte Übersetzung
- Übersetzung mit Apostille
- PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES)
Lieferung per A-Post, eingeschrieben oder als PDF per E-Mail. Wenn Sie unsicher sind, nennen Sie uns einfach die Empfängerstelle – wir beraten Sie kostenlos.
Für eine schnelle Offerte hilfreich
- Gut lesbarer Scan oder gutes Foto des Dokuments
- Zielsprache und Zielland
- Empfängerstelle (Behörde, Universität, Gericht …), falls bekannt
- Gewünschter Liefertermin
- Bei nicht-lateinischer Schrift: Passkopie für die korrekte Namensschreibweise
Lieferzeit
Viele Dokumente können je nach Sprache, Umfang und Beglaubigungsart innert 1–3 Arbeitstagen übersetzt werden. Express-Lieferung in 12–24 Stunden prüfen wir auf Anfrage und bestätigen den Termin verbindlich in der Offerte.
- Für den offiziellen Gebrauch. Vorbereitet für Behörden, Gerichte, Universitäten und Botschaften
- Qualifizierte elektronische Signatur. Rechtsgültige Lieferung als PDF – ohne Wartezeit auf die Post
- Vertraulich. Verschlüsselte Übertragung, Verschwiegenheit, NDA auf Wunsch
- Express möglich. Lieferung in 12–24 Stunden auf Anfrage
- Über 6000 zufriedene Kunden. Privatpersonen, Unternehmen, Universitäten und Institutionen
- Schweizer Unternehmen. NLP GmbH / UniTranslate mit Sitz in Küsnacht ZH
FAQ
Ich habe eine Klage aus dem Ausland erhalten – was soll ich übersetzen lassen?+
In der Regel die Klageschrift selbst sowie die verfahrensleitenden Verfügungen mit Fristen; über die Beilagen entscheidet Ihre Anwältin. Wir übersetzen zuerst die fristrelevanten Dokumente per Express, damit Sie schnell reagieren können, und den Rest des Dossiers im Anschluss.
Übersetzen Sie auch umfangreiche Klageschriften mit vielen Beilagen?+
Ja. Umfangreiche Dossiers mit Verträgen, Gutachten und Korrespondenz übersetzen wir mit konsistenter Terminologie über alle Dokumente hinweg. Bei sehr grossen Umfängen koordinieren wir mehrere Fachübersetzer und eine abschliessende Qualitätsprüfung.
Ist die Übersetzung für das Gericht beweistauglich?+
Unsere beglaubigten Übersetzungen tragen Stempel, Unterschrift und Beglaubigungsvermerk und werden für Schweizer Gerichten vorbereitet. Für ausländische Gerichte liefern wir auf Wünschen die notariell beglaubigte Fassung, gegebenenfalls mit Apostille.
Wie stellen Sie die Vertraulichkeit in einem laufenden Rechtsstreit sicher?+
Alle Unterlagen werden streng vertraulich behandelt und nur den mit dem Auftrag betrauten Fachübersetzern zugänglich gemacht. Auf Wunsch schliessen wir vor Auftragsbeginn eine Vertraulichkeitsvereinbarung ab – gerade bei Wirtschaftsstreitigkeiten ein üblicher Schritt.
Wie schnell können Sie eine Klageschrift übersetzen, wenn die Frist läuft?+
Die Offerte erhalten Sie während der Bürozeiten innert 30 Minuten. Kürzere Schriftsätze liefern wir per Express innert 12–24 Stunden; bei umfangreichen Klagen nennen wir Ihnen in der Offerte einen verbindlichen Liefertermin, der sich nach Ihrer Frist richtet.

