Ein Rechtsstreit macht an der Landesgrenze nicht halt: Wer in einen Verkehrsunfall in Italien verwickelt ist, gegen einen ausländischen Vermieter vorgeht oder eine Forderung gegen einen Geschäftspartner in Frankreich durchsetzen will, muss seiner Rechtsschutzversicherung, dem beauftragten Anwalt oder dem Gericht oft fremdsprachige Unterlagen vorlegen – oder umgekehrt die eigene Police, die Deckungszusage oder die Allgemeinen Versicherungsbedingungen in der Sprache des Verfahrens einreichen. UniTranslate erstellt beglaubigte Übersetzungen von Rechtsschutzpolicen, Deckungszusagen, Ablehnungsschreiben und Versicherungsbedingungen in über 100 Sprachen.
Versicherungstexte sind juristisch dicht formuliert: Deckungssummen, Selbstbehalte, Wartefristen und Ausschlüsse sollten exakt wiedergegeben werden, weil sonst im Streitfall Missverständnisse über den Umfang des Versicherungsschutzes entstehen. Unsere Fachübersetzer verbinden juristisches und versicherungstechnisches Know-how – über 6000 zufriedene Kunden vertrauen bereits auf diese Präzision.
Wann brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung?
- Schadenfall im Ausland: Der ausländische Anwalt oder das Gericht wünscht die Police oder die Deckungszusage in der Landessprache.
- Zuzug in die Schweiz: Ihre bisherige ausländische Rechtsschutzversicherung soll beim Schweizer Anbieter angerechnet oder nahtlos abgelöst werden.
- Streit mit dem Versicherer: Ablehnungsschreiben und Korrespondenz einer ausländischen Gesellschaft müssen für das Verfahren in der Schweiz übersetzt werden.
- Grenzüberschreitende Verfahren: Kostengutsprachen und Versicherungsbedingungen werden für ausländische Gerichte oder Ombudsstellen benötigt.
- Firmenkunden: Betriebsrechtsschutz-Policen müssen für ausländische Tochtergesellschaften oder Vertragspartner verständlich vorliegen.
Für welche Stellen bereiten wir die Übersetzung vor?
Unsere beglaubigten Übersetzungen sind für die Vorlage bei den Empfängerstellen bestimmt, die im Streit- oder Schadenfall über Ihre Unterlagen entscheiden: schweizerische und ausländische Rechtsschutzversicherer, Anwaltskanzleien, Zivil- und Strafgerichte, Ombudsstellen der Versicherungsbranche sowie Schlichtungsbehörden. Sagen Sie uns, wo Sie die Übersetzung einreichen – wir passen Form und Beglaubigung an die Anforderungen der jeweiligen Stelle an.
Beglaubigt, notariell oder mit Apostille?
Für Versicherer, Anwälte und die meisten Schweizer Gerichte genügt eine beglaubigte Übersetzung mit Stempel, Unterschrift und Beglaubigungsvermerk. Ausländische Gerichte wünschen teilweise eine notariell beglaubigte Übersetzung, bei der ein Notar die Unterschrift des Übersetzungsbüros bestätigt. Soll die Übersetzung in einem Vertragsstaat des Haager Übereinkommens verwendet werden, organisieren wir zusätzlich die Apostille – komplett aus einer Hand, ohne dass Sie selbst Behördengänge erledigen müssen.
So einfach bestellen Sie
- 1. Unterlagen hochladen: Senden Sie uns Police, Deckungszusage oder Bedingungen über das Offertenformular oder per E-Mail – ein Scan oder Foto reicht, das Original bleibt bei Ihnen.
- 2. Offerte erhalten: Während der Bürozeiten erhalten Sie innert 30 Minuten eine kostenlose, verbindliche Offerte.
- 3. Bestätigen: Nach Ihrer Auftragsbestätigung beginnt die Übersetzung durch einen Fachübersetzer.
- 4. Lieferung: Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung bequem per Post und auf Wunsch vorab digital.
Lieferung
Die beglaubigte Übersetzung Ihrer Rechtsschutzunterlagen senden wir Ihnen per Post zu, auf Wunsch eingeschrieben. Alternativ liefern wir ein PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) für digitale Einreichungen. Wenn eine Frist drängt, liefern wir per Express innert 12–24 Stunden. Benötigen Sie im selben Fall auch die Übersetzung einer Haftpflichtversicherung oder einer anderen Versicherungspolice, erledigen wir alles in einem Auftrag.
Hinweis: Verbindlich über Form, Beglaubigungsart und Aktualität entscheidet immer die offizielle Empfängerstelle – wir beraten Sie dazu kostenlos.
Wann wird diese Übersetzung gebraucht?
- Deckungsanfragen bei grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten
- Vorlage beim Anwalt oder Gericht im Ausland
- Einreichung fremdsprachiger Unterlagen beim Versicherer
- Prüfung von Deckungszusagen und Ablehnungsschreiben
- Versichererwechsel nach einem Umzug
Welche Beglaubigungsart ist möglich?
Für Rechtsschutzunterlagen reicht gegenüber Versicherern oft die Übersetzung mit Bürobeglaubigung; für Gerichtsverfahren wird häufig die notariell beglaubigte Übersetzung gewählt.
Wir bieten alle Beglaubigungsarten an und empfehlen Ihnen die passende Variante, sobald wir Ihr Dokument und die Empfängerstelle kennen. Welche Form nötig ist, entscheidet immer die empfangende Stelle – wir bereiten die gewünschte Variante vor:
- Beglaubigte Übersetzung (Bürobeglaubigung)
- Notariell beglaubigte Übersetzung
- Übersetzung mit Apostille
- PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES)
Lieferung per A-Post, eingeschrieben oder als PDF per E-Mail. Wenn Sie unsicher sind, nennen Sie uns einfach die Empfängerstelle – wir beraten Sie kostenlos.
Für eine schnelle Offerte hilfreich
- Gut lesbarer Scan oder gutes Foto des Dokuments
- Zielsprache und Zielland
- Empfängerstelle (Behörde, Universität, Gericht …), falls bekannt
- Gewünschter Liefertermin
- Bei nicht-lateinischer Schrift: Passkopie für die korrekte Namensschreibweise
Lieferzeit
Viele Dokumente können je nach Sprache, Umfang und Beglaubigungsart innert 1–3 Arbeitstagen übersetzt werden. Express-Lieferung in 12–24 Stunden prüfen wir auf Anfrage und bestätigen den Termin verbindlich in der Offerte.
- Für den offiziellen Gebrauch. Vorbereitet für Behörden, Gerichte, Universitäten und Botschaften
- Qualifizierte elektronische Signatur. Rechtsgültige Lieferung als PDF – ohne Wartezeit auf die Post
- Vertraulich. Verschlüsselte Übertragung, Verschwiegenheit, NDA auf Wunsch
- Express möglich. Lieferung in 12–24 Stunden auf Anfrage
- Über 6000 zufriedene Kunden. Privatpersonen, Unternehmen, Universitäten und Institutionen
- Schweizer Unternehmen. NLP GmbH / UniTranslate mit Sitz in Küsnacht ZH
FAQ
Welche Unterlagen meiner Rechtsschutzversicherung kann ich übersetzen lassen?+
Alle Dokumente rund um Ihren Rechtsschutz: die Police, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Deckungszusagen und Kostengutsprachen, Ablehnungsschreiben sowie die Korrespondenz im Schadenfall. Auch mehrteilige Dossiers übersetzen wir als zusammenhängenden Auftrag mit einheitlicher Terminologie.
Anerkennt ein ausländisches Gericht die Übersetzung meiner Deckungszusage?+
In der Regel ja, sofern die gewünschte Beglaubigungsform eingehalten wird. Viele ausländische Gerichte wünschen eine notariell beglaubigte Übersetzung, teilweise mit Apostille. Teilen Sie uns das Zielland mit – wir empfehlen Ihnen eine passende Form und organisieren auf Wunsch alles für Sie.
Muss ich die komplette Police übersetzen lassen oder reichen einzelne Seiten?+
Das hängt von der Empfängerstelle ab. Oft genügen der Versicherungsausweis und die relevanten Bedingungsartikel; Gerichte wünschen dagegen häufig das vollständige Dokument. Wir beraten Sie gerne, welche Teile für Ihren Zweck übersetzt werden sollten – so vermeiden Sie unnötigen Aufwand.
Wie schnell erhalte ich die Übersetzung, wenn eine Gerichtsfrist läuft?+
Die verbindliche Offerte erhalten Sie während der Bürozeiten innert 30 Minuten. Mit unserem Express-Service liefern wir die beglaubigte Übersetzung innert 12–24 Stunden – auf Wunsch vorab als PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur, damit Sie die Frist sicher einhalten.
Bleibt der Inhalt meiner Versicherungsunterlagen vertraulich?+
Ja. Ihre Unterlagen werden ausschliesslich von den mit dem Auftrag betrauten Fachübersetzern eingesehen und streng vertraulich behandelt. Auf Wunsch unterzeichnen wir vorab eine Vertraulichkeitsvereinbarung.

