Die Patientenverfügung hält fest, welche medizinischen Massnahmen Sie wünschen oder ablehnen, wenn Sie sich nicht mehr selbst äussern können. Damit dieser Wille auch wirklich beachtet wird, muss ihn das behandelnde Team verstehen – und genau daran scheitert es im Ausland oft: Ein Spital in Spanien oder eine Klinik in den USA kann eine deutschsprachige Verfügung im Notfall nicht auswerten. Wer längere Zeit im Ausland lebt, dort überwintert oder eine geplante Behandlung antritt, sollte deshalb eine beglaubigte Übersetzung der Patientenverfügung mitführen. Umgekehrt müssen fremdsprachige Verfügungen für Schweizer Spitäler, Ärzte und die Erwachsenenschutzbehörde (KESB) auf Deutsch vorliegen. UniTranslate übersetzt Patientenverfügungen in über 100 Sprachen – präzise, vertraulich und rasch.
Inhaltlich geht es um Leben und Sterben: Formulierungen zu Reanimation, künstlicher Ernährung, Schmerztherapie oder Organspende müssen ohne jede Verschiebung des Sinns übertragen werden. Unsere Fachübersetzer für medizinisch-juristische Texte arbeiten mit entsprechender Sorgfalt – über 6000 zufriedene Kunden vertrauen darauf.
Wann brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung?
- Längere Auslandsaufenthalte: Überwinterer, Expats und Weltreisende hinterlegen die übersetzte Verfügung bei Ärzten und Angehörigen im Zielland.
- Geplante Behandlungen im Ausland: Kliniken nehmen die Verfügung nur in einer für sie verständlichen Sprache in die Akte auf.
- Umzug in die Schweiz: Fremdsprachige Verfügungen müssen für Spitäler, Hausärzte und die KESB übersetzt werden.
- Pflege- und Altersheime: Einrichtungen wünschen die Verfügung in ihrer Arbeitssprache, damit das Personal im Ernstfall richtig handelt.
- Angehörige und Vertretungspersonen: Vertrauenspersonen im Ausland müssen den Inhalt kennen und belegen können.
Für welche Stellen bereiten wir die Übersetzung vor?
Unsere beglaubigten Übersetzungen sind für die typischen Empfängerstellen vorbereitet: Spitäler, Kliniken und Arztpraxen im In- und Ausland, Pflege- und Altersheime, die KESB und ausländische Erwachsenenschutz- und Betreuungsbehörden sowie Hausärzte, bei denen die Verfügung hinterlegt wird. Nennen Sie uns das Zielland – wir wählen Sprache und Beglaubigungsform passend.
Beglaubigt, notariell oder mit Apostille?
Für Spitäler und Ärzte kann eine beglaubigte Übersetzung mit Stempel und Beglaubigungsvermerk – sie belegt, dass die Übersetzung dem Original entspricht genügen. Wurde Ihre Verfügung notariell errichtet oder wünscht eine ausländische Behörde besondere Formen, empfiehlt sich eine notariell beglaubigte Übersetzung, für Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens ergänzt um die Apostille. Wir beraten Sie und organisieren alles aus einer Hand.
So einfach bestellen Sie
- 1. Dokument hochladen: Senden Sie uns die Patientenverfügung über das Offertenformular oder per E-Mail – ein Scan oder ein gut lesbares Foto reicht, das Original bleibt bei Ihnen.
- 2. Offerte erhalten: Während der Bürozeiten erhalten Sie innert 30 Minuten eine kostenlose, verbindliche Offerte.
- 3. Auftrag bestätigen: Nach Ihrer Bestätigung übersetzt ein Fachübersetzer für medizinisch-juristische Texte Ihre Verfügung.
- 4. Lieferung: Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung per Post und auf Wunsch vorab als PDF.
Lieferung
Die beglaubigte Übersetzung Ihrer Patientenverfügung liefern wir per Post – auf Wunsch eingeschrieben – oder als PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES), das Sie digital hinterlegen und auf Reisen mitführen können. Vor kurzfristigen Abreisen liefern wir per Express innert 12–24 Stunden. Sinnvollerweise übersetzen wir gleich auch die Vorsorgevollmacht oder die Betreuungsverfügung mit – so ist Ihr gesamtes Vorsorgedossier in einer Sprache aus einem Guss.
Hinweis: Verbindlich über Form, Beglaubigungsart und Aktualität entscheidet immer die offizielle Empfängerstelle – wir beraten Sie dazu kostenlos.
Wann wird diese Übersetzung gebraucht?
- Längere Auslandsaufenthalte & Überwintern im Süden
- Behandlungen in ausländischen Kliniken
- Auswanderung
- Vorsorgeplanung für Reisen
- Hinterlegung bei Spitälern & Ärzten im Ausland
Welche Beglaubigungsart ist möglich?
Für die Patientenverfügung wird häufig die notariell beglaubigte Übersetzung gewählt, damit sie im Ernstfall möglichst wenig Angriffsfläche bietet; für das Ausland kommt oft die Apostille dazu.
Wir bieten alle Beglaubigungsarten an und empfehlen Ihnen die passende Variante, sobald wir Ihr Dokument und die Empfängerstelle kennen. Welche Form nötig ist, entscheidet immer die empfangende Stelle – wir bereiten die gewünschte Variante vor:
- Beglaubigte Übersetzung (Bürobeglaubigung)
- Notariell beglaubigte Übersetzung
- Übersetzung mit Apostille
- PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES)
Lieferung per A-Post, eingeschrieben oder als PDF per E-Mail. Wenn Sie unsicher sind, nennen Sie uns einfach die Empfängerstelle – wir beraten Sie kostenlos.
Für eine schnelle Offerte hilfreich
- Gut lesbarer Scan oder gutes Foto des Dokuments
- Zielsprache und Zielland
- Empfängerstelle (Behörde, Universität, Gericht …), falls bekannt
- Gewünschter Liefertermin
- Bei nicht-lateinischer Schrift: Passkopie für die korrekte Namensschreibweise
Lieferzeit
Viele Dokumente können je nach Sprache, Umfang und Beglaubigungsart innert 1–3 Arbeitstagen übersetzt werden. Express-Lieferung in 12–24 Stunden prüfen wir auf Anfrage und bestätigen den Termin verbindlich in der Offerte.
- Für den offiziellen Gebrauch. Vorbereitet für Behörden, Gerichte, Universitäten und Botschaften
- Qualifizierte elektronische Signatur. Rechtsgültige Lieferung als PDF – ohne Wartezeit auf die Post
- Vertraulich. Verschlüsselte Übertragung, Verschwiegenheit, NDA auf Wunsch
- Express möglich. Lieferung in 12–24 Stunden auf Anfrage
- Über 6000 zufriedene Kunden. Privatpersonen, Unternehmen, Universitäten und Institutionen
- Schweizer Unternehmen. NLP GmbH / UniTranslate mit Sitz in Küsnacht ZH
FAQ
Ist meine übersetzte Patientenverfügung im Ausland rechtlich verbindlich?+
Die Verbindlichkeit richtet sich nach dem Recht des jeweiligen Landes; die beglaubigte Übersetzung stellt sicher, dass Inhalt und Echtheit Ihres Willens nachvollziehbar dokumentiert sind. In der Praxis orientieren sich Ärzte weltweit an einer verständlichen, beglaubigten Verfügung. Für bestimmte Länder empfiehlt sich zusätzlich die notarielle Beglaubigung mit Apostille.
In welche Sprache sollte ich meine Patientenverfügung übersetzen lassen?+
In die Landessprache Ihres Aufenthaltsorts – und ergänzend oft auf Englisch, das in vielen Kliniken verstanden wird. Bei Aufenthalten in mehreren Ländern übersetzen wir die Verfügung auf Wunsch in mehrere Sprachen im selben Auftrag.
Muss ich die Übersetzung neu unterschreiben?+
Nein. Die beglaubigte Übersetzung wird mit der Kopie Ihrer unterschriebenen Originalverfügung verbunden und bestätigt deren getreue Wiedergabe; Ihre Unterschrift auf dem Original bleibt massgeblich. Ändern Sie die Verfügung später inhaltlich, sollte auch die Übersetzung aktualisiert werden.
Werden auch Formulare von Organisationen wie Pro Senectute oder FMH übersetzt?+
Ja. Wir übersetzen alle gängigen Vorlagen ebenso wie individuell verfasste Verfügungen – einschliesslich Ankreuzfeldern, Anhängen und persönlichen Ergänzungen. Die Struktur des Originals bleibt dabei erhalten, damit Ärzte beide Fassungen nebeneinander lesen können.
Wie schnell erhalte ich die Übersetzung vor der Abreise?+
Die Offerte erhalten Sie während der Bürozeiten innert 30 Minuten. Eine Patientenverfügung ist meist innert weniger Werktage übersetzt; mit dem Express-Service liefern wir innert 12–24 Stunden – auf Wunsch vorab als PDF.

