Mit einer Betreuungsverfügung legen Sie fest, wer sich um Ihre Angelegenheiten kümmern soll, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Das Dokument stammt aus dem deutschen Recht – in der Schweiz übernimmt der Vorsorgeauftrag eine ähnliche Funktion. Sobald eine in Deutschland errichtete Betreuungsverfügung in der Schweiz wirken soll, etwa weil die verfügende Person hierher gezogen ist, wünschen die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), Gerichte oder Banken in der Regel eine beglaubigte Übersetzung in die Amtssprache. Auch der umgekehrte Fall ist häufig: Angehörige im Ausland, Pflegeeinrichtungen oder ausländische Gerichte benötigen das Dokument in ihrer Landessprache. UniTranslate übersetzt Betreuungsverfügungen in über 100 Sprachen – juristisch präzise und mit Beglaubigungsvermerk.
Bei Vorsorgedokumenten steht viel auf dem Spiel: Wer als Betreuungsperson genannt ist, welche Aufgabenbereiche erfasst sind und welche Wünsche zur Lebensgestaltung festgehalten wurden, sollte unmissverständlich in der Zielsprache stehen. Unsere juristisch geschulten Fachübersetzer übertragen jede Formulierung dokumentgetreu – über 6000 zufriedene Kunden vertrauen bereits auf diese Sorgfalt.
Wann brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung?
- Umzug in die Schweiz: Die KESB prüft ausländische Vorsorgedokumente nur, wenn sie in einer Amtssprache vorliegen.
- Eintritt eines Vorsorgefalls: Gerichte und Behörden müssen die Verfügung verstehen, bevor sie eine Betreuungs- oder Beistandschaft anordnen.
- Banken und Versicherer: Finanzinstitute wünschen teils übersetzte Vollmachts- und Vorsorgedokumente, bevor sie eine Vertretung prüfen.
- Pflege im Ausland: Heime, Kliniken und Behörden im Ausland benötigen die Verfügung in ihrer Landessprache.
- Nachlassplanung über Grenzen hinweg: Notare koordinieren Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Testament oft länderübergreifend.
Für welche Stellen bereiten wir die Übersetzung vor?
Unsere beglaubigten Übersetzungen sind für die Vorlage bei den zuständigen Empfängerstellen bestimmt: die KESB und die Erwachsenenschutzbehörden der Kantone, Zivilgerichte, Notariate, Banken und Versicherungen sowie Spitäler und Pflegeeinrichtungen. Für die Verwendung im Ausland richten wir uns nach den Hinweisen der dortigen Betreuungsgerichte oder Behörden. Nennen Sie uns die Empfängerstelle – wir empfehlen Ihnen eine passende Beglaubigungsform.
Beglaubigt, notariell oder mit Apostille?
Für die meisten Schweizer Behörden kann eine beglaubigte Übersetzung mit Stempel und Beglaubigungsvermerk genügen. Gerichte und ausländische Stellen wünschen teils eine notariell beglaubigte Übersetzung; für Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens bestätigt eine Apostille zusätzlich die Echtheit der notariellen Beglaubigung. Wir organisieren beide Stufen auf Wunsch komplett für Sie.
So einfach bestellen Sie
- 1. Dokument hochladen: Senden Sie uns die Betreuungsverfügung über das Offertenformular oder per E-Mail – ein Scan oder Foto reicht, das Original bleibt bei Ihnen.
- 2. Offerte erhalten: Während der Bürozeiten erhalten Sie innert 30 Minuten eine verbindliche, kostenlose Offerte.
- 3. Auftrag bestätigen: Nach Ihrer Bestätigung beginnt die Übersetzung.
- 4. Lieferung: Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung per Post und auf Wunsch vorab als PDF.
Lieferung
Die beglaubigte Übersetzung Ihrer Betreuungsverfügung senden wir per Post – auf Wunsch eingeschrieben – oder als PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) für digitale Einreichungen. Wenn es eilt, liefern wir per Express innert 12–24 Stunden. Viele Kunden lassen im selben Auftrag auch ihre Patientenverfügung oder ihr Testament übersetzen – wir liefern alles gebündelt.
Hinweis: Verbindlich über Form, Beglaubigungsart und Aktualität entscheidet immer die offizielle Empfängerstelle – wir beraten Sie dazu kostenlos.
Wann wird diese Übersetzung gebraucht?
- Vorlage bei der KESB
- Anerkennung nach dem Umzug in die Schweiz
- Vertretung gegenüber Banken und Versicherungen
- Spital- und Pflegesituationen
- Vorsorge- und Nachlassplanung
Welche Beglaubigungsart ist möglich?
Für Betreuungsverfügungen wird häufig die notariell beglaubigte Übersetzung gewählt, damit das Dokument auch in förmlichen Verfahren eingesetzt werden kann.
Wir bieten alle Beglaubigungsarten an und empfehlen Ihnen die passende Variante, sobald wir Ihr Dokument und die Empfängerstelle kennen. Welche Form nötig ist, entscheidet immer die empfangende Stelle – wir bereiten die gewünschte Variante vor:
- Beglaubigte Übersetzung (Bürobeglaubigung)
- Notariell beglaubigte Übersetzung
- Übersetzung mit Apostille
- PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES)
Lieferung per A-Post, eingeschrieben oder als PDF per E-Mail. Wenn Sie unsicher sind, nennen Sie uns einfach die Empfängerstelle – wir beraten Sie kostenlos.
Für eine schnelle Offerte hilfreich
- Gut lesbarer Scan oder gutes Foto des Dokuments
- Zielsprache und Zielland
- Empfängerstelle (Behörde, Universität, Gericht …), falls bekannt
- Gewünschter Liefertermin
- Bei nicht-lateinischer Schrift: Passkopie für die korrekte Namensschreibweise
Lieferzeit
Viele Dokumente können je nach Sprache, Umfang und Beglaubigungsart innert 1–3 Arbeitstagen übersetzt werden. Express-Lieferung in 12–24 Stunden prüfen wir auf Anfrage und bestätigen den Termin verbindlich in der Offerte.
- Für den offiziellen Gebrauch. Vorbereitet für Behörden, Gerichte, Universitäten und Botschaften
- Qualifizierte elektronische Signatur. Rechtsgültige Lieferung als PDF – ohne Wartezeit auf die Post
- Vertraulich. Verschlüsselte Übertragung, Verschwiegenheit, NDA auf Wunsch
- Express möglich. Lieferung in 12–24 Stunden auf Anfrage
- Über 6000 zufriedene Kunden. Privatpersonen, Unternehmen, Universitäten und Institutionen
- Schweizer Unternehmen. NLP GmbH / UniTranslate mit Sitz in Küsnacht ZH
FAQ
Wird eine deutsche Betreuungsverfügung in der Schweiz überhaupt beachtet?+
Die KESB berücksichtigt ausländische Vorsorgedokumente im Rahmen des Erwachsenenschutzrechts, muss deren Inhalt aber zweifelsfrei verstehen können. Deshalb ist eine beglaubigte deutsche Übersetzung der erste Schritt, damit Ihre Wünsche im Vorsorgefall einfliessen. Ob und wie das Dokument rechtlich wirkt, klärt die Behörde oder eine Rechtsberatung im Einzelfall.
Übersetzen Sie auch Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung zusammen mit der Betreuungsverfügung?+
Ja. Vorsorgedokumente treten meist im Paket auf, und Empfängerstellen wünschen häufig oft alle zusammen. Wir übersetzen Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag und Vollmachten in einem Auftrag und liefern sie einheitlich beglaubigt.
Muss ich das Original der Betreuungsverfügung einsenden?+
Nein. Ein Scan oder ein gut lesbares Foto reicht für die Offerte aus. Die Übersetzung wird mit der Kopie des Ausgangsdokuments verbunden, Ihr Original bleibt sicher bei Ihnen oder beim Notar.
Wie vertraulich werden diese sensiblen Dokumente behandelt?+
Sehr vertraulich. Betreuungsverfügungen enthalten persönliche Angaben zu Gesundheit, Familie und Vermögen. Alle Mitarbeitenden und Übersetzer unterstehen strengen Vertraulichkeitsvereinbarungen, und Ihre Unterlagen werden ausschliesslich für die Übersetzung verwendet.
Wie schnell liegt die beglaubigte Übersetzung vor?+
Sie erhalten während der Bürozeiten innert 30 Minuten eine verbindliche Offerte. Die Übersetzung selbst ist je nach Umfang meist innert weniger Werktage fertig; im Express-Service liefern wir innert 12–24 Stunden.

