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Beglaubigte Übersetzung

Berufsunfähigkeitsversicherung übersetzen lassen – beglaubigte Übersetzung

Beglaubigte Übersetzung Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung – für Einreichungen bei Versicherern, IV-Stellen und Pensionskassen. Offerte innert 30 Minuten.

Wer aus Deutschland oder Österreich in die Schweiz zieht, bringt häufig eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit – ein Vorsorgeprodukt, das es in dieser Form im Schweizer System nicht gibt. Spätestens wenn Sie Ihre Vorsorgesituation mit der Pensionskasse abstimmen, eine Leistung wegen Erwerbsunfähigkeit geltend machen oder Ihre Police gegenüber der IV-Stelle offenlegen müssen, wünschen die zuständigen Stellen in der Regel eine beglaubigte Übersetzung der Policendokumente. Umgekehrt benötigen Versicherte, die ins Ausland auswandern, ihre Schweizer Vorsorge- und Versicherungsunterlagen oft in der Sprache des Ziellandes. UniTranslate übersetzt Berufsunfähigkeitsversicherungen und zugehörige Unterlagen in über 100 Sprachen – fachlich präzise und mit Beglaubigungsvermerk.

Versicherungsdokumente sind anspruchsvoll: Begriffe wie Berufsunfähigkeit, Erwerbsminderung und Invalidität bezeichnen je nach Land unterschiedliche Konzepte und dürfen nicht verwechselt werden. Deckungssummen, Karenzfristen, Ausschlussklauseln und Gesundheitsfragen sollten exakt übertragen werden, damit der Versicherer im Leistungsfall keine Auslegungsfragen aufwirft. Unsere Fachübersetzer kennen die Terminologie des Versicherungs- und Sozialversicherungsrechts – über 6000 zufriedene Kunden verlassen sich bereits auf diese Sorgfalt.

Wann brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung?

  • Leistungsfall im Ausland: Sie machen Ansprüche aus einer deutschen BU-Police geltend, während Sie in der Schweiz leben – oder umgekehrt.
  • Abklärungen mit der IV-Stelle: Ausländische Versicherungs- und Rentenunterlagen müssen für das Schweizer Verfahren auf Deutsch vorliegen.
  • Koordination mit der Pensionskasse: Beim Eintritt in eine Schweizer Pensionskasse sind bestehende ausländische Deckungen offenzulegen.
  • Streitfall mit dem Versicherer: Gerichte und Anwälte benötigen Policen, Bedingungswerke und Gutachten in der Verfahrenssprache.
  • Auswanderung: Ausländische Versicherer und Empfängerstellen wünschen häufig Nachweise über bestehende Absicherungen in ihrer Landessprache.

Für welche Stellen bereiten wir die Übersetzung vor?

Unsere beglaubigten Übersetzungen sind für die Vorlage bei den typischen Empfängerstellen bestimmt: private Versicherungsgesellschaften im In- und Ausland, IV-Stellen und Sozialversicherungsanstalten, Pensionskassen und Freizügigkeitseinrichtungen, Gerichte sowie Anwaltskanzleien und Treuhänder, die Ihren Leistungsfall begleiten. Teilen Sie uns mit, wo Sie die Übersetzung einreichen – wir richten Beglaubigungsform und Terminologie darauf aus.

Beglaubigt, notariell oder mit Apostille?

Für Versicherer, IV-Stellen und Pensionskassen kann eine beglaubigte Übersetzung mit Stempel, Unterschrift und Beglaubigungsvermerk häufig passend sein. Für Gerichtsverfahren oder die Verwendung im Ausland kann zusätzlich eine notariell beglaubigte Übersetzung gewünscht sind, bei der ein Notar die Unterschrift bestätigt; für Staaten des Haager Übereinkommens kommt auf Wunsch eine Apostille hinzu. Wir organisieren beides für Sie – ohne Behördengänge Ihrerseits.

So einfach bestellen Sie

  • 1. Dokument hochladen: Senden Sie uns Police, Bedingungswerk oder Bescheid über das Offertenformular oder per E-Mail. Ein Scan oder ein gut lesbares Foto reicht – das Original brauchen wir nicht.
  • 2. Offerte erhalten: Während der Bürozeiten erhalten Sie innert 30 Minuten eine verbindliche, kostenlose Offerte.
  • 3. Auftrag bestätigen: Sie bestätigen bequem online – danach beginnt die Übersetzung.
  • 4. Lieferung: Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung per Post und auf Wunsch vorab als PDF.

Lieferung

Die beglaubigte Übersetzung Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung senden wir Ihnen per Post zu – auf Wunsch eingeschrieben. Alternativ liefern wir sie als PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES), die von vielen Versicherern und Behörden für digitale Einreichungen geprüft wird. Wenn es eilt, liefern wir per Express innert 12–24 Stunden. Benötigen Sie für Ihr Dossier auch eine Unfallversicherung oder einen Rentenbescheid übersetzt, erledigen wir alles in einem Auftrag.

Hinweis: Verbindlich über Form, Beglaubigungsart und Aktualität entscheidet immer die offizielle Empfängerstelle – wir beraten Sie dazu kostenlos.

Wann wird diese Übersetzung gebraucht?

  • Abstimmung mit der Pensionskasse
  • Leistungsfälle wegen Erwerbsunfähigkeit
  • Offenlegung gegenüber der IV-Stelle
  • Policenprüfung nach dem Umzug
  • Steuer- und Vorsorgeplanung

Welche Beglaubigungsart ist möglich?

Für Unterlagen der Berufsunfähigkeitsversicherung reicht oft die Beglaubigung durch das Übersetzungsbüro; in Leistungs- und Gerichtsverfahren wird häufig die notariell beglaubigte Übersetzung gewählt.

Wir bieten alle Beglaubigungsarten an und empfehlen Ihnen die passende Variante, sobald wir Ihr Dokument und die Empfängerstelle kennen. Welche Form nötig ist, entscheidet immer die empfangende Stelle – wir bereiten die gewünschte Variante vor:

Lieferung per A-Post, eingeschrieben oder als PDF per E-Mail. Wenn Sie unsicher sind, nennen Sie uns einfach die Empfängerstelle – wir beraten Sie kostenlos.

Für eine schnelle Offerte hilfreich

  • Gut lesbarer Scan oder gutes Foto des Dokuments
  • Zielsprache und Zielland
  • Empfängerstelle (Behörde, Universität, Gericht …), falls bekannt
  • Gewünschter Liefertermin
  • Bei nicht-lateinischer Schrift: Passkopie für die korrekte Namensschreibweise

Lieferzeit

Viele Dokumente können je nach Sprache, Umfang und Beglaubigungsart innert 1–3 Arbeitstagen übersetzt werden. Express-Lieferung in 12–24 Stunden prüfen wir auf Anfrage und bestätigen den Termin verbindlich in der Offerte.

  • Für den offiziellen Gebrauch. Vorbereitet für Behörden, Gerichte, Universitäten und Botschaften
  • Qualifizierte elektronische Signatur. Rechtsgültige Lieferung als PDF – ohne Wartezeit auf die Post
  • Vertraulich. Verschlüsselte Übertragung, Verschwiegenheit, NDA auf Wunsch
  • Express möglich. Lieferung in 12–24 Stunden auf Anfrage
  • Über 6000 zufriedene Kunden. Privatpersonen, Unternehmen, Universitäten und Institutionen
  • Schweizer Unternehmen. NLP GmbH / UniTranslate mit Sitz in Küsnacht ZH
Kostenlose Offerte anfragen – Antwort innert 30 Minuten

FAQ

Muss die gesamte Police übersetzt werden oder genügen Auszüge?

Das hängt vom Empfänger ab. IV-Stellen und Pensionskassen begnügen sich oft mit dem Versicherungsschein und den Leistungsangaben, während Gerichte meist das vollständige Bedingungswerk wünschen. Wir beraten Sie gerne, welche Teile sinnvollerweise übersetzt werden – so zahlen Sie nicht für Seiten, die niemand braucht.

Wird der Begriff Berufsunfähigkeit korrekt ins Schweizer System übertragen?

Ja. Unsere Fachübersetzer kennen die Unterschiede zwischen Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit und Invalidität im deutschen und im schweizerischen Recht. Die Übersetzung bleibt dokumentgetreu und wird nicht sinnverfälschend an das Zielrechtssystem angepasst – genau das erwarten Versicherer und Behörden.

Prüft die IV-Stelle die beglaubigte Übersetzung?

Ja. Wir bereiten beglaubigte Übersetzungen für IV-Stellen, Sozialversicherungsanstalten und Pensionskassen vor. Auf Wunsch berücksichtigen wir spezifische Hinweise der zuständigen Stelle – teilen Sie uns diese einfach bei der Bestellung mit.

Können auch ärztliche Gutachten zur Berufsunfähigkeit übersetzt werden?

Selbstverständlich. Medizinische Gutachten, Atteste und Verlaufsberichte gehören häufig zum selben Dossier und werden von denselben Stellen benötigt. Wir übersetzen sie mit medizinisch geschulten Fachübersetzern und liefern alles zusammen in einem Auftrag.

Wie schnell erhalte ich die Übersetzung meiner Versicherungsunterlagen?

Die Offerte erhalten Sie während der Bürozeiten innert 30 Minuten. Die fertige Übersetzung liegt je nach Umfang in der Regel innert weniger Werktage vor; mit unserem Express-Service liefern wir in 12–24 Stunden.

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