Ein Bescheid über Arbeitslosengeld dokumentiert Anspruch, Höhe und Dauer Ihrer Leistungen – und wird grenzüberschreitend schnell zum Pflichtdokument. Wer aus dem Ausland in die Schweiz zieht, muss gegenüber der Arbeitslosenkasse oder dem RAV oft frühere Leistungsbezüge und Versicherungszeiten nachweisen. Umgekehrt wünschen ausländische Arbeitsverwaltungen, Sozialämter oder Gerichte Schweizer Verfügungen der Arbeitslosenversicherung in ihrer Landessprache – etwa beim Leistungsexport in ein EU-Land oder in einem familienrechtlichen Verfahren als Einkommensnachweis. In all diesen Fällen braucht es eine beglaubigte Übersetzung. UniTranslate übersetzt Bescheide und Verfügungen rund um das Arbeitslosengeld in über 100 Sprachen – termingerecht und für Einreichungen vorbereitet.
Sozialversicherungsbescheide sind formal anspruchsvoll: Rechtsgrundlagen, Bemessungszeiträume, Taggeldansätze und Rechtsmittelbelehrungen sollten exakt übertragen werden, damit die Empfängerstelle den Bescheid korrekt verarbeiten kann. Unsere Fachübersetzer kennen die Terminologie der Sozialversicherungen – über 6000 zufriedene Kunden haben uns ihre amtlichen Dokumente bereits anvertraut.
Wann brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung?
- Zuzug in die Schweiz: Arbeitslosenkassen und RAV wünschen ausländische Leistungsbescheide und Bezugsnachweise auf Deutsch.
- Leistungsexport und Koordination: Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten mit EU/EFTA-Staaten benötigen die beteiligten Arbeitsverwaltungen übersetzte Verfügungen.
- Einkommensnachweis: Gerichte, Sozial- und Steuerbehörden im Ausland wünschen den Bescheid als Nachweis Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse, etwa bei Unterhaltsverfahren.
- Aufenthalts- und Visumsverfahren: Migrationsbehörden prüfen Leistungsbezüge anhand übersetzter Bescheide.
- Rentenverfahren: Für die Anrechnung von Versicherungszeiten wünschen ausländische Rentenversicherungen übersetzte Nachweise.
Für welche Stellen bereiten wir die Übersetzung vor?
Unsere beglaubigten Übersetzungen richten sich an die jeweiligen Empfängerstellen: Arbeitslosenkassen und Regionale Arbeitsvermittlungszentren (RAV), kantonale Ämter für Wirtschaft und Arbeit, ausländische Arbeitsverwaltungen und Sozialversicherungsträger, Gerichte sowie Migrations- und Steuerbehörden im In- und Ausland. Nennen Sie uns die Empfängerstelle – wir empfehlen Ihnen eine passende Form der Beglaubigung.
Beglaubigt, notariell oder mit Apostille?
Für Arbeitslosenkassen, RAV und die meisten Verwaltungen kann eine beglaubigte Übersetzung mit Stempel und Beglaubigungsvermerk genügen. Gerichte und einzelne ausländische Empfängerstellen wünschen häufig eine notariell beglaubigte Übersetzung, für Staaten des Haager Übereinkommens teils ergänzt um eine Apostille. Wir klären die Angaben Ihrer Empfängerstelle und organisieren alles aus einer Hand – ohne Behördengänge Ihrerseits.
So einfach bestellen Sie
- 1. Bescheid hochladen: Scan oder Foto über das Offertenformular oder per E-Mail senden – das Original brauchen wir nicht.
- 2. Offerte erhalten: Während der Bürozeiten innert 30 Minuten, kostenlos und verbindlich.
- 3. Auftrag bestätigen: Nach Ihrer Online-Bestätigung beginnt die Übersetzung.
- 4. Lieferung: Beglaubigte Übersetzung per Post, auf Wunsch vorab als PDF.
Mehrseitige Verfügungen mit Berechnungsblättern übersetzen wir vollständig oder – wenn die Empfängerstelle dies erlaubt – auszugsweise. Sagen Sie uns einfach, welche Form Ihre Empfängerstelle wünscht; wir beraten Sie unverbindlich.
Auf Wunsch übersetzen wir neben dem eigentlichen Bescheid auch die zugehörige Korrespondenz, Arbeitsbescheinigungen früherer Arbeitgeber oder Einsprache-Entscheide. So liegt Ihr komplettes Dossier in einer konsistenten Übersetzung vor – mit einheitlichen Begriffen über alle Dokumente hinweg.
Lieferung
Die beglaubigte Übersetzung Ihres Arbeitslosengeld-Bescheids senden wir per Post, auf Wunsch eingeschrieben, oder als PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) für digitale Einreichungen. Bei laufenden Rechtsmittel- oder Meldefristen liefern wir per Express innert 12–24 Stunden. Wird im selben Verfahren auch ein Arbeitszeugnis oder ein Sozialversicherungsnachweis gewünscht, übersetzen wir alles in einem Auftrag.
Hinweis: Verbindlich über Form, Beglaubigungsart und Aktualität entscheidet immer die offizielle Empfängerstelle – wir beraten Sie dazu kostenlos.
Wann wird diese Übersetzung gebraucht?
- Nachweis von Versicherungszeiten beim RAV
- Anträge bei ausländischen Arbeitsverwaltungen
- Sozialversicherungsverfahren
- Einsprache- und Gerichtsverfahren
- Wohnungs- und Kreditanträge
Welche Beglaubigungsart ist möglich?
Für Bescheide der Arbeitslosenversicherung reicht bei vielen Stellen oft die Beglaubigung durch das Übersetzungsbüro; in Gerichts- und Einspracheverfahren wird häufig die notariell beglaubigte Übersetzung gewählt.
Wir bieten alle Beglaubigungsarten an und empfehlen Ihnen die passende Variante, sobald wir Ihr Dokument und die Empfängerstelle kennen. Welche Form nötig ist, entscheidet immer die empfangende Stelle – wir bereiten die gewünschte Variante vor:
- Beglaubigte Übersetzung (Bürobeglaubigung)
- Notariell beglaubigte Übersetzung
- Übersetzung mit Apostille
- PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES)
Lieferung per A-Post, eingeschrieben oder als PDF per E-Mail. Wenn Sie unsicher sind, nennen Sie uns einfach die Empfängerstelle – wir beraten Sie kostenlos.
Für eine schnelle Offerte hilfreich
- Gut lesbarer Scan oder gutes Foto des Dokuments
- Zielsprache und Zielland
- Empfängerstelle (Behörde, Universität, Gericht …), falls bekannt
- Gewünschter Liefertermin
- Bei nicht-lateinischer Schrift: Passkopie für die korrekte Namensschreibweise
Lieferzeit
Viele Dokumente können je nach Sprache, Umfang und Beglaubigungsart innert 1–3 Arbeitstagen übersetzt werden. Express-Lieferung in 12–24 Stunden prüfen wir auf Anfrage und bestätigen den Termin verbindlich in der Offerte.
- Für den offiziellen Gebrauch. Vorbereitet für Behörden, Gerichte, Universitäten und Botschaften
- Qualifizierte elektronische Signatur. Rechtsgültige Lieferung als PDF – ohne Wartezeit auf die Post
- Vertraulich. Verschlüsselte Übertragung, Verschwiegenheit, NDA auf Wunsch
- Express möglich. Lieferung in 12–24 Stunden auf Anfrage
- Über 6000 zufriedene Kunden. Privatpersonen, Unternehmen, Universitäten und Institutionen
- Schweizer Unternehmen. NLP GmbH / UniTranslate mit Sitz in Küsnacht ZH
FAQ
Muss der komplette Bescheid übersetzt werden oder genügt ein Auszug?+
Das bestimmt die Empfängerstelle. Viele Empfängerstellen wünschen häufig den vollständigen Bescheid inklusive Berechnungsblättern und Rechtsmittelbelehrung; andere prüfen die relevanten Seiten. Wir beraten Sie gerne und übersetzen genau die Unterlagen in der Form, die Ihre Empfängerstelle wünscht.
Prüft das RAV beziehungsweise die Arbeitslosenkasse Ihre Übersetzung?+
Ja. Beglaubigte Übersetzungen mit Stempel, Unterschrift und Beglaubigungsvermerk bereiten wir für Arbeitslosenkassen und RAV vor; verbindlich entscheidet immer die offizielle Empfängerstelle. So können ausländische Leistungs- und Bezugsnachweise ohne unnötige Rückfragen verarbeitet werden.
Werden die Beträge und Berechnungen exakt übernommen?+
Ja. Alle Beträge, Prozentsätze, Bemessungszeiträume und Daten werden unverändert und exakt in die Übersetzung übernommen. So bleibt der Bescheid als amtlicher Nachweis vollumfänglich verwertbar.
Wie schnell erhalte ich die Übersetzung bei einer laufenden Frist?+
Die Offerte erhalten Sie während der Bürozeiten innert 30 Minuten. Mit unserem Express-Service liefern wir die beglaubigte Übersetzung innert 12–24 Stunden – wichtig, wenn Melde- oder Rechtsmittelfristen laufen.
Behandeln Sie meinen Leistungsbescheid vertraulich?+
Selbstverständlich. Bescheide der Arbeitslosenversicherung enthalten sensible Angaben zu Einkommen und Erwerbssituation. Ihre Unterlagen werden streng vertraulich behandelt und nur den beauftragten Fachübersetzern zugänglich gemacht.

