UniTranslate

Beglaubigte Übersetzung

Kündigungsschreiben übersetzen lassen – beglaubigte Übersetzung

Beglaubigte Übersetzung Ihres Kündigungsschreibens – für Arbeitslosenkasse, RAV, Gerichte und Arbeitgeber. Über 100 Sprachen, Offerte innert 30 Minuten.

Ein Kündigungsschreiben beendet ein Arbeitsverhältnis, einen Mietvertrag oder eine Versicherung – und ist damit oft der Auslöser für weitere Verfahren, in denen der genaue Wortlaut zählt. Wer nach einer Kündigung im Ausland in der Schweiz Arbeitslosenentschädigung beantragt, muss der Arbeitslosenkasse die Kündigung in einer Amtssprache vorlegen. Wer sich gegen eine missbräuchliche Kündigung wehrt, braucht das Schreiben für das Gericht in der Verfahrenssprache. Und wer ins Ausland zieht, muss dort mitunter belegen, wie und per wann das bisherige Arbeits- oder Mietverhältnis endete. UniTranslate liefert beglaubigte Übersetzungen von Kündigungsschreiben in über 100 Sprachen – präzise bis in die Fristen und Formulierungen.

Gerade bei Kündigungen entscheidet der Wortlaut über viel: Kündigungsgrund, Fristen, Freistellung und Vorbehalte sollten exakt übertragen werden, denn davon hängen Ansprüche wie Einstelltage bei der Arbeitslosenversicherung oder Entschädigungen ab. Über 6000 zufriedene Kunden vertrauen auf unsere Fachübersetzer.

Wann brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung?

  • Arbeitslosenentschädigung: RAV und Arbeitslosenkassen wünschen bei einer Kündigung durch einen ausländischen Arbeitgeber das übersetzte Kündigungsschreiben zur Prüfung von Anspruch und allfälligen Einstelltagen.
  • Arbeitsrechtliche Streitigkeiten: Schlichtungsbehörden und Arbeitsgerichte benötigen die Kündigung in der Verfahrenssprache, etwa bei missbräuchlicher Kündigung.
  • Mietrecht: Bei Streitigkeiten um die Kündigung einer Wohnung im Ausland oder in der Schweiz wünschen Schlichtungsstellen eine Übersetzung.
  • Sozialversicherungen und Pensionskasse: Zum Nachweis des Austrittsdatums für Freizügigkeitsleistungen und Versicherungsdeckung.
  • Neuer Arbeitgeber oder Behörden im Ausland: Als Beleg für das Ende des bisherigen Arbeitsverhältnisses, etwa bei Visums- oder Bewilligungsverfahren.

Für welche Stellen bereiten wir die Übersetzung vor?

Unsere beglaubigten Übersetzungen sind für die typischen Empfängerstellen vorbereitet: Arbeitslosenkassen und RAV, Schlichtungsbehörden und Gerichte, Pensionskassen und Sozialversicherungen, Migrationsämter sowie ausländische Behörden und Arbeitgeber. Nennen Sie uns die Empfängerstelle – wir richten Beglaubigungsform und Terminologie danach aus.

Beglaubigt, notariell oder mit Apostille?

Für Arbeitslosenkassen, Sozialversicherungen und die meisten Schweizer Stellen kann eine beglaubigte Übersetzung mit Stempel und Beglaubigungsvermerk genügen. In Gerichtsverfahren oder für ausländische Behörden kann eine notariell beglaubigte Übersetzung gewünscht sind; für die Verwendung in Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens kommt gegebenenfalls eine Apostille hinzu. Wir beraten Sie kurz und organisieren die passende Form komplett für Sie.

So einfach bestellen Sie

  • 1. Dokument hochladen: Senden Sie uns das Kündigungsschreiben über das Offertenformular oder per E-Mail – ein Scan oder Foto reicht, das Original bleibt bei Ihnen.
  • 2. Offerte erhalten: Während der Bürozeiten erhalten Sie innert 30 Minuten eine kostenlose, verbindliche Offerte.
  • 3. Auftrag bestätigen: Nach Ihrer Bestätigung übersetzt ein Fachübersetzer mit arbeitsrechtlicher Erfahrung Ihr Dokument.
  • 4. Lieferung: Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung per Post und auf Wunsch vorab als PDF.

Lieferung

Wir senden Ihnen die beglaubigte Übersetzung per Post zu – auf Wunsch eingeschrieben – oder als PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) für digitale Einreichungen. In dringenden Fällen, etwa bei laufenden Fristen, liefern wir per Express innert 12–24 Stunden. Häufig sind im selben Dossier auch der Arbeitsvertrag und das Arbeitszeugnis gewünscht – wir übersetzen alles in einem Auftrag.

Wann wird diese Übersetzung gebraucht?

  • Antrag auf Arbeitslosenentschädigung
  • Arbeitsrechtliche Streitigkeiten
  • Beendigung von Miet- & Versicherungsverträgen
  • Nachweis gegenüber Behörden & Versicherungen
  • Bewerbungen im Ausland

Welche Beglaubigungsart ist möglich?

Für das Kündigungsschreiben reicht gegenüber Arbeitgebern oft die Beglaubigung durch das Übersetzungsbüro; für Arbeitslosenkassen und Gerichte wird häufig die notariell beglaubigte Übersetzung gewählt.

Wir bieten alle Beglaubigungsarten an und empfehlen Ihnen die passende Variante, sobald wir Ihr Dokument und die Empfängerstelle kennen. Welche Form nötig ist, entscheidet immer die empfangende Stelle – wir bereiten die gewünschte Variante vor:

Lieferung per A-Post, eingeschrieben oder als PDF per E-Mail. Wenn Sie unsicher sind, nennen Sie uns einfach die Empfängerstelle – wir beraten Sie kostenlos.

Für eine schnelle Offerte hilfreich

  • Gut lesbarer Scan oder gutes Foto des Dokuments
  • Zielsprache und Zielland
  • Empfängerstelle (Behörde, Universität, Gericht …), falls bekannt
  • Gewünschter Liefertermin
  • Bei nicht-lateinischer Schrift: Passkopie für die korrekte Namensschreibweise

Lieferzeit

Viele Dokumente können je nach Sprache, Umfang und Beglaubigungsart innert 1–3 Arbeitstagen übersetzt werden. Express-Lieferung in 12–24 Stunden prüfen wir auf Anfrage und bestätigen den Termin verbindlich in der Offerte.

  • Für den offiziellen Gebrauch. Vorbereitet für Behörden, Gerichte, Universitäten und Botschaften
  • Qualifizierte elektronische Signatur. Rechtsgültige Lieferung als PDF – ohne Wartezeit auf die Post
  • Vertraulich. Verschlüsselte Übertragung, Verschwiegenheit, NDA auf Wunsch
  • Express möglich. Lieferung in 12–24 Stunden auf Anfrage
  • Über 6000 zufriedene Kunden. Privatpersonen, Unternehmen, Universitäten und Institutionen
  • Schweizer Unternehmen. NLP GmbH / UniTranslate mit Sitz in Küsnacht ZH
Kostenlose Offerte anfragen – Antwort innert 30 Minuten

FAQ

Prüft die Arbeitslosenkasse die übersetzte Kündigung?

Ja. Wir bereiten beglaubigte Übersetzungen für Arbeitslosenkassen und RAV vor; verbindlich entscheidet immer die offizielle Empfängerstelle. Wichtig ist, dass Kündigungsgrund, Kündigungsdatum und Fristen exakt übertragen sind – genau darauf achten unsere Fachübersetzer.

Ich habe nur ein Foto der Kündigung – reicht das?

Ja, ein gut lesbares Foto oder ein Scan reicht für die Offerte aus. Die beglaubigte Übersetzung wird mit der Kopie des Schreibens verbunden; das Original brauchen Sie uns nicht zuzusenden.

Kann auch eine E-Mail-Kündigung oder ein kurzes Schreiben beglaubigt übersetzt werden?

Ja. Auch E-Mails, Aufhebungsvereinbarungen oder einseitige Schreiben übersetzen wir mit Beglaubigungsvermerk. Der Umfang spielt keine Rolle – auch sehr kurze Dokumente erhalten die vollständige Beglaubigung mit Stempel und Unterschrift.

Wie schnell geht es, wenn eine Frist läuft?

Sehr schnell: Die Offerte erhalten Sie während der Bürozeiten innert 30 Minuten, und mit dem Express-Service liefern wir die beglaubigte Übersetzung innert 12–24 Stunden. Weisen Sie uns bei der Anfrage einfach auf die Frist hin.

Wird auch die Kündigungsbestätigung oder das Begleitschreiben mitübersetzt?

Auf Wunsch ja. Empfangsbestätigungen, Freistellungsvereinbarungen oder Begleitbriefe können im selben Auftrag mitübersetzt und in dieselbe Beglaubigung aufgenommen werden. So liegt der Empfängerstelle das vollständige Bild vor.

Das könnte Sie auch interessieren

Bereit? Fordern Sie jetzt Ihre kostenlose Offerte an – Antwort innert 30 Minuten.

Offerte anfragen →