Vorweg ein ehrliches Wort: Einen Reisepass „übersetzt“ man selten als Ganzes. Je nach Empfängerstelle geht es meist um eines von zweien – eine beglaubigte Übersetzung der Passdaten (Datenseite, Stempel, Visa oder einzelne Einträge) oder eine notariell beglaubigte Passkopie, welche die Echtheit der Kopie bestätigt. Manchmal wird beides zusammen gewünscht. UniTranslate bereitet Ihnen die passende Variante für Ihre Empfängerstelle vor – aus über 100 Sprachen und mit allen Beglaubigungsstufen aus einer Hand.
Übersetzung, beglaubigte Kopie – oder beides?
Die Faustregel: Ist Ihr Pass in lateinischer Schrift ausgestellt und die Empfängerstelle will nur Ihre Identität prüfen, genügt häufig die notariell beglaubigte Passkopie – ganz ohne Übersetzung. Enthält der Pass dagegen Einträge in nicht-lateinischer Schrift (etwa Kyrillisch, Arabisch, Chinesisch) oder sollen Stempel, Visa und Behördenvermerke inhaltlich verstanden werden, kann die beglaubigte Übersetzung der betreffenden Seiten sinnvoll sein. Für das Ausland wird die beglaubigte Kopie oder Übersetzung häufig zusätzlich mit einer Apostille vorbereitet. Wir fragen bei der Offerte gezielt nach dem Verwendungszweck und empfehlen Ihnen nur, was für Ihr Verfahren plausibel ist.
Wofür beglaubigte Passkopien und Passübersetzungen eingesetzt werden
Banken und Vermögensverwalter
Bei Kontoeröffnungen im Ausland, Depotübertragungen oder Compliance-Überprüfungen benötigen Finanzinstitute häufig eine beglaubigte Passkopie – bei fremdsprachigen Pässen teils mit Übersetzung der Datenseite. Die Angaben müssen buchstabengetreu mit den Bankunterlagen übereinstimmen, sonst stockt das Onboarding.
Notare und Grundstückskäufe im Ausland
Wer eine Ferienimmobilie kauft, eine Vollmacht beurkunden lässt oder im Ausland eine Gesellschaft gründet, weist sich gegenüber dem dortigen Notariat aus – je nach Empfängerstelle mit apostillierter, beglaubigter Passkopie und, je nach Land, übersetzter Datenseite. Ähnliche Unterlagen kommen bei Erbschaften mit Auslandsbezug und bei Grundbucheinträgen vor; hier wird oft gleich der Grundbuchauszug mitübersetzt.
Behörden, Studium, Familienverfahren
Migrationsämter, Universitäten und Zivilstandsbehörden nutzen Passübersetzungen häufig, um Namen aus nicht-lateinischen Schriften einheitlich festzuhalten – die Grundlage für alle weiteren Dokumente eines Verfahrens. Auch alte Visa und Ein-/Ausreisestempel werden übersetzt, wenn Aufenthaltszeiten belegt werden sollen, etwa im Einbürgerungsverfahren.
Auch abgelaufene Pässe werden übersetzt: etwa als Nachweis früherer Staatsangehörigkeit, alter Namensformen oder dokumentierter Reisen.
Firmengründungen und Handelsregister
Wer im Ausland eine Gesellschaft gründet oder als Organ einer Firma eingetragen wird, weist sich gegenüber Register und Notariat aus. Beglaubigte Passkopien der Gründer und Zeichnungsberechtigten – je nach Land mit Apostille und übersetzter Datenseite – sind deshalb oft Teil eines Gründungsdossiers. Wir stimmen sie auf die übrigen Unterlagen wie Statuten und Registerauszüge ab.
Transliteration: Wenn ein Name in zwei Schriften existiert
Der heikelste Punkt bei Passübersetzungen ist die Schreibweise der Namen. Ein kyrillischer oder arabischer Name lässt sich auf mehrere Arten in lateinische Schrift übertragen – für Empfängerstellen zählt meist die Form, die bereits in der maschinenlesbaren Zone Ihres Passes steht. Wir übernehmen exakt diese Schreibweise und halten sie in allen weiteren Übersetzungen Ihres Dossiers durch, von der Geburtsurkunde bis zum Diplom. So vermeiden Sie das häufigste Problem in Behördenverfahren: zwei Dokumente, die scheinbar zwei verschiedene Personen betreffen.
So gehen Sie vor
Ein Hinweis zur Sicherheit: Behandeln Sie Passkopien so sorgfältig wie den Pass selbst. Wir übermitteln Ihre Unterlagen verschlüsselt, geben sie ausschliesslich an die beteiligten Fachpersonen weiter und löschen Arbeitskopien nach Abschluss des Auftrags auf Wunsch vollständig.
- Verwendungszweck klären: Fragen Sie die Empfängerstelle, ob sie eine beglaubigte Kopie, eine Übersetzung oder beides mit Apostille wünscht.
- Scan hochladen: Datenseite und relevante Stempelseiten über unser Offertformular einreichen – der Pass selbst bleibt bei Ihnen.
- Offerte innert 30 Minuten: Während der Bürozeiten erhalten Sie rasch eine verbindliche Offerte mit klarer Empfehlung.
- Lieferung: PDF vorab, Original per Post; im Express-Service innert 12–24 Stunden.
Ein Dokument, viele Folgeaufträge – wir denken mit
Die Passübersetzung ist oft der Auftakt: Danach folgen Identitätskarte, Zivilstandsdokumente oder Diplome für dasselbe Verfahren – etwa die Übersetzung des Personalausweises für Doppelbürger. Bei UniTranslate bleibt Ihr Dossier in einer Hand: einheitliche Namensschreibung, aufeinander abgestimmte Beglaubigungen, ein Ansprechpartner in unserem Büro in Küsnacht ZH. Unsere Übersetzungen und beglaubigten Kopien werden für Einreichungen bei Banken, Notariaten und Behörden im In- und Ausland vorbereitet; die verbindlichen Anforderungen legt die jeweilige Empfängerstelle fest – nennen Sie sie uns, und wir stellen das passende Paket zusammen. Über 6000 zufriedene Kundinnen und Kunden haben diesen Weg schon mit uns beschritten.
Hinweis: Verbindlich über Form, Beglaubigungsart und Aktualität entscheidet immer die offizielle Empfängerstelle – wir beraten Sie dazu kostenlos.
Wann wird diese Übersetzung gebraucht?
- Visum & Aufenthaltsbewilligung
- Eheschliessung mit Auslandsbezug
- Einbürgerungsverfahren
- Bankgeschäfte und Identitätsnachweise
- Übersetzung von Stempeln und Visa-Einträgen
Welche Beglaubigungsart ist möglich?
Beim Reisepass wird häufig die notariell beglaubigte Passkopie gewählt, oft kombiniert mit einer beglaubigten Übersetzung der Datenseite; für das Ausland kommt oft die Apostille dazu.
Wir bieten alle Beglaubigungsarten an und empfehlen Ihnen die passende Variante, sobald wir Ihr Dokument und die Empfängerstelle kennen. Welche Form nötig ist, entscheidet immer die empfangende Stelle – wir bereiten die gewünschte Variante vor:
- Beglaubigte Übersetzung (Bürobeglaubigung)
- Notariell beglaubigte Übersetzung
- Übersetzung mit Apostille
- PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES)
Lieferung per A-Post, eingeschrieben oder als PDF per E-Mail. Wenn Sie unsicher sind, nennen Sie uns einfach die Empfängerstelle – wir beraten Sie kostenlos.
Für eine schnelle Offerte hilfreich
- Gut lesbarer Scan oder gutes Foto des Dokuments
- Zielsprache und Zielland
- Empfängerstelle (Behörde, Universität, Gericht …), falls bekannt
- Gewünschter Liefertermin
- Bei nicht-lateinischer Schrift: Passkopie für die korrekte Namensschreibweise
Lieferzeit
Viele Dokumente können je nach Sprache, Umfang und Beglaubigungsart innert 1–3 Arbeitstagen übersetzt werden. Express-Lieferung in 12–24 Stunden prüfen wir auf Anfrage und bestätigen den Termin verbindlich in der Offerte.
- Für den offiziellen Gebrauch. Vorbereitet für Behörden, Gerichte, Universitäten und Botschaften
- Qualifizierte elektronische Signatur. Rechtsgültige Lieferung als PDF – ohne Wartezeit auf die Post
- Vertraulich. Verschlüsselte Übertragung, Verschwiegenheit, NDA auf Wunsch
- Express möglich. Lieferung in 12–24 Stunden auf Anfrage
- Über 6000 zufriedene Kunden. Privatpersonen, Unternehmen, Universitäten und Institutionen
- Schweizer Unternehmen. NLP GmbH / UniTranslate mit Sitz in Küsnacht ZH
FAQ
Wird wirklich der ganze Reisepass übersetzt?+
Nein, in der Regel nicht. Übersetzt werden die Datenseite sowie diejenigen Seiten mit Stempeln, Visa oder Vermerken, die für Ihr Verfahren relevant sind. Oft genügt sogar eine notariell beglaubigte Passkopie ganz ohne Übersetzung – wir sagen Ihnen ehrlich, welche Variante Ihre Empfängerstelle braucht.
Was ist der Unterschied zwischen einer beglaubigten Passkopie und einer beglaubigten Übersetzung?+
Die beglaubigte Kopie bestätigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt – sie wird notariell erstellt. Die beglaubigte Übersetzung überträgt den Inhalt in eine andere Sprache und wird von uns mit Beglaubigungsvermerk versehen. Banken und Notare im Ausland wünschen häufig beides zusammen, oft ergänzt um eine Apostille.
Mein Name wird in verschiedenen Dokumenten unterschiedlich geschrieben – was gilt?+
Massgebend ist die Schreibweise in der maschinenlesbaren Zone Ihres Reisepasses. Wir übernehmen exakt diese Form und verwenden sie konsistent in allen weiteren Übersetzungen Ihres Dossiers, damit Behörden alle Dokumente zweifelsfrei derselben Person zuordnen können.
Brauche ich für den Grundstückskauf im Ausland eine Apostille auf der Passkopie?+
Sehr häufig ja: Ausländische Notariate wünschen meist eine notariell beglaubigte Passkopie mit Apostille, teils zusätzlich mit übersetzter Datenseite. Wir organisieren notarielle Beglaubigung und Apostille komplett für Sie – Sie erhalten ein einreichfertiges Paket.
Muss ich meinen Reisepass einschicken?+
Für die Übersetzung genügt ein gut lesbarer Scan. Für eine notariell beglaubigte Kopie hängt es vom Notariat ab, ob das Original vorgelegt werden muss – wir klären den Ablauf für Ihren Fall und sagen Ihnen genau, was nötig ist. Ihr Pass verlässt Ihre Hände nur, wenn es wirklich nicht anders geht.
Wie schnell erhalte ich Übersetzung oder beglaubigte Kopie?+
Die Offerte kommt während der Bürozeiten innert 30 Minuten, die Lieferung erfolgt meist innert weniger Werktage – als PDF vorab und im Original per Post. Wenn der Notartermin drängt, liefern wir im Express-Service innert 12–24 Stunden.

