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Beglaubigte Übersetzung

Personalausweis übersetzen lassen – beglaubigte Übersetzung

Beglaubigte Übersetzung Ihres Personalausweises – für Zivilstandsamt, Migrationsamt, Banken und Notare. Über 100 Sprachen, Offerte innert 30 Minuten.

Der Personalausweis ist das kompakteste Identitätsdokument – und trotzdem wünschen Behörden immer wieder eine beglaubigte Übersetzung davon. Der Grund: Einträge wie Behördenbezeichnungen, Dokumentenkategorien oder Angaben in nicht-lateinischer Schrift müssen für die Empfängerstelle zweifelsfrei lesbar sein. Typische Fälle sind das Ehevorbereitungsverfahren beim Zivilstandsamt, Einbürgerungs- und Bewilligungsverfahren beim Migrationsamt, die Kontoeröffnung bei einer Bank oder die Identitätsprüfung beim Notar, wenn kein Pass vorliegt. Auch ausländische Empfängerstellen wünschen häufig mitunter die Übersetzung einer Schweizer Identitätskarte in ihre Landessprache. UniTranslate übersetzt Personalausweise und Identitätskarten aus über 100 Sprachen – exakt, rasch und für Einreichungen vorbereitet.

Bei Ausweisdokumenten entscheidet die Detailtreue: Namen werden gemäss der maschinenlesbaren Zone übernommen, Transliterationen folgen der Schreibweise Ihrer übrigen Dokumente, und sämtliche Einträge – auch Rückseite, Sicherheitsvermerke und Abkürzungen – werden vollständig wiedergegeben. Über 6000 zufriedene Kunden vertrauen auf diese Präzision.

Wann brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung?

  • Heirat und Zivilstandsverfahren: Zivilstandsämter wünschen übersetzte Identitätsdokumente, wenn Einträge nicht in einer Amtssprache oder nicht in lateinischer Schrift vorliegen.
  • Aufenthalts- und Einbürgerungsverfahren: Migrationsämter und Gemeinden prüfen die Identität anhand übersetzter Ausweise.
  • Banken und Versicherungen: Für Kontoeröffnung, Kredit oder Vertragsabschluss muss die Identität dokumentiert nachvollziehbar sein.
  • Notarielle Geschäfte: Notare wünschen bei fremdsprachigen Ausweisen eine Übersetzung für die Beurkundung.
  • Erbschafts- und Gerichtsverfahren: Zur eindeutigen Identifikation von Parteien und Erben.
  • Verwendung im Ausland: Ausländische Empfängerstellen wünschen häufig die Identitätskarte in ihrer Landessprache, etwa bei Immobilienkäufen.

Für welche Stellen bereiten wir die Übersetzung vor?

Unsere beglaubigten Übersetzungen sind für die typischen Empfängerstellen vorbereitet: Zivilstandsämter, kantonale Migrationsämter und Einwohnerdienste, Banken und Versicherungen, Notariate und Gerichte sowie ausländische Behörden, Botschaften und Konsulate. Teilen Sie uns die Empfängerstelle mit – wir empfehlen Ihnen eine passende Beglaubigungsform. Verbindlich über Form, Beglaubigungsart und Aktualität entscheidet immer die offizielle Empfängerstelle.

Beglaubigt, notariell oder mit Apostille?

Für die allermeisten Zwecke kann eine beglaubigte Übersetzung mit Stempel, Unterschrift und Beglaubigungsvermerk häufig passend sein. Einzelne Empfänger – etwa ausländische Register oder Notare – wünschen häufig eine notariell beglaubigte Übersetzung, für Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens zusätzlich mit Apostille. Wir empfehlen Ihnen auf Basis Ihrer Angaben eine passende Form und organisieren sie auf Wunsch komplett für Sie.

So einfach bestellen Sie

  • 1. Dokument hochladen: Senden Sie uns Vorder- und Rückseite des Ausweises über das Offertenformular oder per E-Mail – ein Scan oder ein gut lesbares Foto reicht, das Original bleibt bei Ihnen.
  • 2. Offerte erhalten: Während der Bürozeiten erhalten Sie innert 30 Minuten eine kostenlose, verbindliche Offerte.
  • 3. Auftrag bestätigen: Nach Ihrer Bestätigung wird Ihr Ausweis von einem urkundenerfahrenen Übersetzer bearbeitet.
  • 4. Lieferung: Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung per Post und auf Wunsch vorab als PDF.

Lieferung

Die beglaubigte Übersetzung Ihres Personalausweises liefern wir per Post – auf Wunsch eingeschrieben – oder als PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) für digitale Einreichungen. Bei knappen Terminen liefern wir per Express innert 12–24 Stunden. Häufig gehören zum selben Dossier auch der Reisepass, die Geburtsurkunde oder die Meldebescheinigung – wir übersetzen alles in einem Auftrag.

Wann wird diese Übersetzung gebraucht?

  • Ehevorbereitungsverfahren
  • Einbürgerung
  • Kontoeröffnung & Notartermine
  • Aufenthalts- & Visumsverfahren
  • Erb- & Grundstücksgeschäfte

Welche Beglaubigungsart ist möglich?

Für den Personalausweis wird bei Zivilstandsämtern und Notaren häufig die notariell beglaubigte Übersetzung gewählt; für einfache Nachweise reicht oft die Beglaubigung durch das Übersetzungsbüro.

Wir bieten alle Beglaubigungsarten an und empfehlen Ihnen die passende Variante, sobald wir Ihr Dokument und die Empfängerstelle kennen. Welche Form nötig ist, entscheidet immer die empfangende Stelle – wir bereiten die gewünschte Variante vor:

Lieferung per A-Post, eingeschrieben oder als PDF per E-Mail. Wenn Sie unsicher sind, nennen Sie uns einfach die Empfängerstelle – wir beraten Sie kostenlos.

Für eine schnelle Offerte hilfreich

  • Gut lesbarer Scan oder gutes Foto des Dokuments
  • Zielsprache und Zielland
  • Empfängerstelle (Behörde, Universität, Gericht …), falls bekannt
  • Gewünschter Liefertermin
  • Bei nicht-lateinischer Schrift: Passkopie für die korrekte Namensschreibweise

Lieferzeit

Viele Dokumente können je nach Sprache, Umfang und Beglaubigungsart innert 1–3 Arbeitstagen übersetzt werden. Express-Lieferung in 12–24 Stunden prüfen wir auf Anfrage und bestätigen den Termin verbindlich in der Offerte.

  • Für den offiziellen Gebrauch. Vorbereitet für Behörden, Gerichte, Universitäten und Botschaften
  • Qualifizierte elektronische Signatur. Rechtsgültige Lieferung als PDF – ohne Wartezeit auf die Post
  • Vertraulich. Verschlüsselte Übertragung, Verschwiegenheit, NDA auf Wunsch
  • Express möglich. Lieferung in 12–24 Stunden auf Anfrage
  • Über 6000 zufriedene Kunden. Privatpersonen, Unternehmen, Universitäten und Institutionen
  • Schweizer Unternehmen. NLP GmbH / UniTranslate mit Sitz in Küsnacht ZH
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FAQ

Warum muss ein Personalausweis überhaupt übersetzt werden – die Angaben sind doch standardisiert?

Viele Einträge sind es eben nicht: Behördenbezeichnungen, Kategorien und Vermerke erscheinen nur in der Landessprache, und bei nicht-lateinischen Schriften kann die Empfängerstelle die Angaben gar nicht lesen. Die beglaubigte Übersetzung macht alle Einträge amtlich nachvollziehbar.

Genügen Fotos von Vorder- und Rückseite des Ausweises?

Ja. Fotografieren oder scannen Sie beide Seiten gut lesbar und laden Sie sie hoch – das Original brauchen wir nicht. Die Übersetzung wird mit der Abbildung des Ausweises verbunden und mit Beglaubigungsvermerk versehen.

Wie wird mein Name aus einer nicht-lateinischen Schrift übertragen?

Massgeblich ist die Schreibweise in der maschinenlesbaren Zone beziehungsweise in Ihrem Reisepass, damit alle Dokumente identisch lauten. Teilen Sie uns bei der Bestellung mit, welche Referenzschreibweise gelten soll – so vermeiden Sie Rückfragen der Behörde.

Braucht der Notar eine besondere Form der Übersetzung?

Für Beurkundungen in der Schweiz genügt in der Regel unsere beglaubigte Übersetzung; einzelne Notariate und vor allem ausländische Stellen wünschen die notariell beglaubigte Form, teils mit Apostille. Fragen Sie kurz nach oder nennen Sie uns die Stelle – wir liefern die gewünschte Form direkt.

Wie schnell ist die Übersetzung meines Personalausweises fertig?

Sehr schnell: Die Offerte erhalten Sie während der Bürozeiten innert 30 Minuten, und ein Ausweis ist meist innert weniger Werktage übersetzt. Mit dem Express-Service liefern wir innert 12–24 Stunden.

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