Der Behindertenausweis – etwa der deutsche Schwerbehindertenausweis oder ein vergleichbares Dokument eines anderen Landes – belegt den Grad einer Beeinträchtigung und die damit verbundenen Ansprüche. Beim Umzug in die Schweiz wird dieses Dokument wichtig: IV-Stellen prüfen bei Leistungsgesuchen den bisherigen Status, Versicherungen und Ausgleichskassen wünschen häufig Nachweise, und für Vergünstigungen oder Parkkarten braucht es die Unterlagen in der Regel in einer Amtssprache. Umgekehrt benötigen Menschen mit Behinderung, die ins Ausland ziehen oder dort Leistungen beantragen, ihre Schweizer Nachweise in der Sprache des Ziellandes. In all diesen Fällen ist eine beglaubigte Übersetzung gefragt. UniTranslate übersetzt Behindertenausweise und Feststellungsbescheide in über 100 Sprachen – diskret, präzise und für Einreichungen vorbereitet.
Auf Genauigkeit kommt es besonders an: Grad der Behinderung, Merkzeichen, Befristungen und rechtliche Hinweise sollten exakt übertragen werden, da sie über konkrete Ansprüche entscheiden. Da die Systeme der Länder unterschiedlich aufgebaut sind, übersetzen wir dokumentgetreu und ohne eigenmächtige Angleichung – genau so, wie es die prüfenden Stellen erwarten. Über 6000 zufriedene Kunden vertrauen auf diese Sorgfalt.
Wann brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung?
- IV-Verfahren: Bei Leistungsgesuchen prüfen IV-Stellen ausländische Feststellungen und medizinische Vorakten in deutscher Übersetzung.
- Versicherungen und Pensionskassen: Für Leistungen und Einstufungen werden übersetzte Nachweise der Beeinträchtigung benötigt.
- Vergünstigungen und Erleichterungen: Für Parkkarten, Begleiterkarten oder Ermässigungen wünschen die zuständigen Stellen übersetzte Ausweise.
- Steuerliche Abzüge: Steuerbehörden prüfen behinderungsbedingte Abzüge häufig nur mit verständlichen Nachweisen.
- Umzug ins Ausland: Ausländische Sozialbehörden und Versicherungen wünschen Schweizer Nachweise in ihrer Amtssprache.
Für welche Stellen bereiten wir die Übersetzung vor?
Unsere beglaubigten Übersetzungen bereiten wir für Empfängerstellen bestimmt: IV-Stellen und Sozialversicherungsanstalten, Ausgleichskassen, kantonale Steuerverwaltungen, Strassenverkehrsämter (etwa für Parkkarten), Kranken- und Unfallversicherungen sowie ausländische Sozial- und Versorgungsbehörden. Teilen Sie uns die Empfängerstelle mit – wir empfehlen Ihnen eine passende Form der Beglaubigung.
Beglaubigt, notariell oder mit Apostille?
Für IV-Stellen, Versicherungen und die meisten Behörden kann eine beglaubigte Übersetzung mit Stempel, Unterschrift und Beglaubigungsvermerk häufig passend sein. Für die Verwendung im Ausland kann eine notariell beglaubigte Übersetzung nötig sein, in Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens ergänzt um eine Apostille. Wir klären die Angaben Ihrer Empfängerstelle für Sie ab und organisieren alles aus einer Hand.
So einfach bestellen Sie
- 1. Ausweis hochladen: Vorder- und Rückseite als Scan oder Foto über das Offertenformular oder per E-Mail senden – das Original brauchen wir nicht.
- 2. Offerte erhalten: Während der Bürozeiten innert 30 Minuten, kostenlos und verbindlich.
- 3. Auftrag bestätigen: Nach Ihrer Online-Bestätigung beginnt die Übersetzung.
- 4. Lieferung: Beglaubigte Übersetzung per Post, auf Wunsch vorab als PDF.
Der gesamte Ablauf funktioniert ortsunabhängig von zu Hause aus – für die Bestellung brauchen Sie nirgends persönlich zu erscheinen. Bei Fragen unterstützen wir Sie gerne auch telefonisch oder per E-Mail.
Lieferung
Die beglaubigte Übersetzung Ihres Behindertenausweises senden wir per Post, auf Wunsch eingeschrieben, oder als PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) für digitale Einreichungen. In dringenden Fällen liefern wir per Express innert 12–24 Stunden. Wird für Ihr Gesuch auch ein ärztliches Attest oder ein Pflegegrad-Bescheid gewünscht, übersetzen wir Ihr komplettes Dossier in einem Auftrag.
Hinweis: Verbindlich über Form, Beglaubigungsart und Aktualität entscheidet immer die offizielle Empfängerstelle – wir beraten Sie dazu kostenlos.
Wann wird diese Übersetzung gebraucht?
- Leistungsgesuche bei der IV-Stelle
- Anträge bei Versicherungen und Ausgleichskassen
- Vergünstigungen und Parkkarten
- Nachteilsausgleich in Ausbildung und Prüfungen
- Umzug in die Schweiz
Welche Beglaubigungsart ist möglich?
Für Behindertenausweise reicht gegenüber Versicherungen oft die Beglaubigung durch das Übersetzungsbüro; in förmlichen Verfahren wird häufig die notariell beglaubigte Übersetzung gewählt.
Wir bieten alle Beglaubigungsarten an und empfehlen Ihnen die passende Variante, sobald wir Ihr Dokument und die Empfängerstelle kennen. Welche Form nötig ist, entscheidet immer die empfangende Stelle – wir bereiten die gewünschte Variante vor:
- Beglaubigte Übersetzung (Bürobeglaubigung)
- Notariell beglaubigte Übersetzung
- Übersetzung mit Apostille
- PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES)
Lieferung per A-Post, eingeschrieben oder als PDF per E-Mail. Wenn Sie unsicher sind, nennen Sie uns einfach die Empfängerstelle – wir beraten Sie kostenlos.
Für eine schnelle Offerte hilfreich
- Gut lesbarer Scan oder gutes Foto des Dokuments
- Zielsprache und Zielland
- Empfängerstelle (Behörde, Universität, Gericht …), falls bekannt
- Gewünschter Liefertermin
- Bei nicht-lateinischer Schrift: Passkopie für die korrekte Namensschreibweise
Lieferzeit
Viele Dokumente können je nach Sprache, Umfang und Beglaubigungsart innert 1–3 Arbeitstagen übersetzt werden. Express-Lieferung in 12–24 Stunden prüfen wir auf Anfrage und bestätigen den Termin verbindlich in der Offerte.
- Für den offiziellen Gebrauch. Vorbereitet für Behörden, Gerichte, Universitäten und Botschaften
- Qualifizierte elektronische Signatur. Rechtsgültige Lieferung als PDF – ohne Wartezeit auf die Post
- Vertraulich. Verschlüsselte Übertragung, Verschwiegenheit, NDA auf Wunsch
- Express möglich. Lieferung in 12–24 Stunden auf Anfrage
- Über 6000 zufriedene Kunden. Privatpersonen, Unternehmen, Universitäten und Institutionen
- Schweizer Unternehmen. NLP GmbH / UniTranslate mit Sitz in Küsnacht ZH
FAQ
Werden meine Unterlagen vertraulich behandelt?+
Ja, selbstverständlich. Behindertenausweise und Feststellungsbescheide enthalten sensible Gesundheitsdaten. Ihre Dokumente werden streng vertraulich behandelt und ausschliesslich den beauftragten Fachübersetzern zugänglich gemacht.
Übersetzen Sie auch den Feststellungsbescheid zum Ausweis?+
Ja. Gerade IV-Stellen und Versicherungen wünschen oft nicht nur den Ausweis, sondern auch den zugrunde liegenden Bescheid mit Begründung und medizinischen Feststellungen. Wir übersetzen beide Dokumente konsistent in einem Auftrag.
Wird der Grad der Behinderung an das Schweizer System angepasst?+
Nein – und das ist richtig so. Wir übersetzen dokumentgetreu; die Einordnung in das Schweizer System nimmt die zuständige Stelle selbst vor. Eine eigenmächtige Umrechnung würde die Beweiskraft des Dokuments gefährden.
Reicht ein Foto des Behindertenausweises?+
Ja. Fotografieren oder scannen Sie Vorder- und Rückseite gut lesbar – das reicht für die Offerte aus. Das Original bleibt bei Ihnen; die Übersetzung wird mit der Kopie verbunden.
Wie schnell erhalte ich die beglaubigte Übersetzung?+
Die verbindliche Offerte kommt während der Bürozeiten innert 30 Minuten. Ausweise und kurze Bescheide liefern wir meist innert ein bis zwei Werktagen, mit dem Express-Service innert 12–24 Stunden.

