Der Pflegegrad-Bescheid der deutschen Pflegekasse dokumentiert, wie stark die Selbstständigkeit einer Person eingeschränkt ist und welche Leistungen ihr zustehen. Zieht eine pflegebedürftige Person in die Schweiz – etwa zu den erwachsenen Kindern oder in ein Heim in Grenznähe –, wollen Krankenkassen, Heime und Behörden die bisherige Einstufung nachvollziehen: für die Aufnahme in eine Pflegeeinrichtung, die Abklärung von Hilflosenentschädigung und Ergänzungsleistungen oder die Weiterführung von Versicherungsleistungen. Da Schweizer Stellen fremdsprachige Bescheide nicht auswerten und das deutsche Pflegegrad-System nicht kennen müssen, wünschen sie eine beglaubigte Übersetzung – das gilt erst recht für Bescheide aus anderen Sprachräumen. Auch der umgekehrte Weg kommt vor: Schweizer Abklärungsberichte müssen für ausländische Pflegekassen übersetzt werden. UniTranslate übersetzt Pflegegrad-Bescheide und Pflegegutachten in über 100 Sprachen.
Solche Bescheide kombinieren Verwaltungs- und Medizinsprache: Module der Begutachtung, Punktwerte, Diagnosen und Leistungsarten sollten so übertragen werden, dass die Empfängerstelle die Einstufung korrekt einordnet. Über 6000 zufriedene Kunden vertrauen auf unsere Fachübersetzer.
Wann brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung?
- Umzug in die Schweiz: Krankenkassen, Gemeinden und Heime benötigen die übersetzte Einstufung für Aufnahme und Leistungsplanung.
- Hilflosenentschädigung und Ergänzungsleistungen: AHV/IV-Stellen prüfen den bisherigen Pflegebedarf anhand übersetzter Bescheide und Gutachten.
- Pflegeheim und Spitex: Einrichtungen stützen ihre Bedarfsabklärung auf die dokumentierte Vorgeschichte.
- Versicherungsleistungen: Private Pflegezusatz- und Lebensversicherer wünschen übersetzte Nachweise des Pflegebedarfs.
- Familiennachzug und Härtefallgesuche: Migrationsbehörden berücksichtigen die Pflegebedürftigkeit von Angehörigen in der Regel nur mit übersetzten Belegen.
- Rückkehr oder Wegzug ins Ausland: Ausländische Pflegekassen benötigen Schweizer Abklärungen in ihrer Sprache.
Für welche Stellen bereiten wir die Übersetzung vor?
Unsere beglaubigten Übersetzungen sind für die typischen Empfängerstellen vorbereitet: Krankenkassen und private Versicherer, AHV/IV-Stellen und Ausgleichskassen, Pflegeheime und Spitex-Organisationen, Gemeinden und Sozialdienste, Migrationsämter sowie ausländische Pflege- und Sozialversicherungsträger. Nennen Sie uns die Stelle – wir richten die Übersetzung darauf aus.
Beglaubigt, notariell oder mit Apostille?
Für Versicherungen, Heime und Sozialbehörden kann eine beglaubigte Übersetzung mit Stempel und Beglaubigungsvermerk genügen. Eine notariell beglaubigte Übersetzung oder eine Apostille wird nur selten benötigt, etwa in gerichtlichen Verfahren oder für bestimmte ausländische Träger. Wir klären das kurz mit Ihnen und organisieren bei Bedarf alles Weitere.
So einfach bestellen Sie
- 1. Dokument hochladen: Senden Sie uns den Bescheid über das Offertenformular oder per E-Mail – ein Scan oder ein gut lesbares Foto reicht, das Original bleibt bei Ihnen.
- 2. Offerte erhalten: Während der Bürozeiten erhalten Sie innert 30 Minuten eine kostenlose, verbindliche Offerte.
- 3. Auftrag bestätigen: Nach Ihrer Bestätigung übersetzt ein Fachübersetzer für Sozialversicherungs- und Medizintexte Ihren Bescheid.
- 4. Lieferung: Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung per Post und auf Wunsch vorab als PDF.
Lieferung
Die beglaubigte Übersetzung Ihres Pflegegrad-Bescheids liefern wir per Post – auf Wunsch eingeschrieben – oder als PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES). Wenn ein Heimeintritt oder eine Frist drängt, liefern wir per Express innert 12–24 Stunden. Zum Dossier gehören oft auch das ärztliche Attest, der Behindertenausweis oder der Rentenbescheid – wir übersetzen alles in einem Auftrag.
Hinweis: Verbindlich über Form, Beglaubigungsart und Aktualität entscheidet immer die offizielle Empfängerstelle – wir beraten Sie dazu kostenlos.
Wann wird diese Übersetzung gebraucht?
- Umzug pflegebedürftiger Personen in die Schweiz
- Aufnahme in ein Pflegeheim
- Abklärung von Hilflosenentschädigung und Ergänzungsleistungen
- Weiterführung von Versicherungsleistungen
- Vorlage bei Krankenkassen und Behörden
Welche Beglaubigungsart ist möglich?
Für Pflegegrad-Bescheide reicht gegenüber Versicherern oft die Übersetzung mit Bürobeglaubigung; für Behördeneinreichungen wird häufig die notariell beglaubigte Variante gewählt.
Wir bieten alle Beglaubigungsarten an und empfehlen Ihnen die passende Variante, sobald wir Ihr Dokument und die Empfängerstelle kennen. Welche Form nötig ist, entscheidet immer die empfangende Stelle – wir bereiten die gewünschte Variante vor:
- Beglaubigte Übersetzung (Bürobeglaubigung)
- Notariell beglaubigte Übersetzung
- Übersetzung mit Apostille
- PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES)
Lieferung per A-Post, eingeschrieben oder als PDF per E-Mail. Wenn Sie unsicher sind, nennen Sie uns einfach die Empfängerstelle – wir beraten Sie kostenlos.
Für eine schnelle Offerte hilfreich
- Gut lesbarer Scan oder gutes Foto des Dokuments
- Zielsprache und Zielland
- Empfängerstelle (Behörde, Universität, Gericht …), falls bekannt
- Gewünschter Liefertermin
- Bei nicht-lateinischer Schrift: Passkopie für die korrekte Namensschreibweise
Lieferzeit
Viele Dokumente können je nach Sprache, Umfang und Beglaubigungsart innert 1–3 Arbeitstagen übersetzt werden. Express-Lieferung in 12–24 Stunden prüfen wir auf Anfrage und bestätigen den Termin verbindlich in der Offerte.
- Für den offiziellen Gebrauch. Vorbereitet für Behörden, Gerichte, Universitäten und Botschaften
- Qualifizierte elektronische Signatur. Rechtsgültige Lieferung als PDF – ohne Wartezeit auf die Post
- Vertraulich. Verschlüsselte Übertragung, Verschwiegenheit, NDA auf Wunsch
- Express möglich. Lieferung in 12–24 Stunden auf Anfrage
- Über 6000 zufriedene Kunden. Privatpersonen, Unternehmen, Universitäten und Institutionen
- Schweizer Unternehmen. NLP GmbH / UniTranslate mit Sitz in Küsnacht ZH
FAQ
Wird der deutsche Pflegegrad automatisch in der Schweiz anerkannt?+
Nein, die Schweiz kennt kein identisches Pflegegrad-System; die zuständigen Stellen nehmen eine eigene Abklärung vor. Der übersetzte Bescheid samt Gutachten ist dafür aber eine zentrale Grundlage und beschleunigt die Einstufung erheblich.
Sollte ich nur den Bescheid oder auch das MD-Gutachten übersetzen lassen?+
Wenn möglich beides: Der Bescheid nennt das Ergebnis, das Gutachten des Medizinischen Dienstes begründet es im Detail. Heime, Versicherer und IV-Stellen können den Pflegebedarf mit dem übersetzten Gutachten deutlich besser nachvollziehen. Wir übersetzen beide Dokumente im selben Auftrag mit einheitlicher Terminologie.
Wie werden Fachbegriffe wie Pflegegrad oder Entlastungsbetrag übersetzt?+
Solche Systembegriffe werden fachlich korrekt übertragen und so wiedergegeben, dass die Empfängerstelle das dahinterliegende Konzept versteht, ohne dass der Inhalt verändert wird. Unsere Übersetzer kennen sowohl das deutsche Pflegesystem als auch die Schweizer Begrifflichkeiten.
Bleiben die medizinischen Angaben im Bescheid vertraulich?+
Ja. Pflege- und Gesundheitsunterlagen behandeln wir streng vertraulich; Einsicht erhalten nur die mit Ihrem Auftrag betrauten Fachübersetzer. Auf Wunsch schliessen wir eine zusätzliche Vertraulichkeitsvereinbarung ab.
Wie schnell liegt die Übersetzung für den Heimeintritt vor?+
Die Offerte erhalten Sie während der Bürozeiten innert 30 Minuten. Bescheide sind meist innert weniger Werktage übersetzt; wenn der Eintrittstermin drängt, liefern wir per Express innert 12–24 Stunden.

