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Apostille oder notarielle Beglaubigung – was brauche ich wirklich?
2.9.2026
Notariell beglaubigte Übersetzung oder Übersetzung mit Apostille? Wann welche Beglaubigungsform nötig ist – und wie UniTranslate beides für Sie erledigt.
Beglaubigt, notariell beglaubigt, mit Apostille – die Begriffe werden oft verwechselt, bezeichnen aber drei verschiedene Stufen. Welche Stufe Sie brauchen, hängt davon ab, wo Sie das Dokument einreichen. Die Faustregel: Je weiter weg von der Schweiz, desto mehr Beglaubigung.
Stufe 1: Beglaubigte Übersetzung – für die Schweiz
Für die meisten Schweizer Behörden, Gerichte und Universitäten genügt die beglaubigte Übersetzung eines anerkannten Übersetzungsbüros: Die Übersetzung wird mit Stempel, Unterschrift und Beglaubigungsvermerk versehen. Typische Fälle sind Einbürgerung, Heirat, Anerkennung von Diplomen oder Einreichungen beim Zivilstandsamt.
Stufe 2: Notariell beglaubigte Übersetzung
Bei der notariell beglaubigten Übersetzung bestätigt zusätzlich ein Schweizer Notar die Unterschrift des Übersetzungsbüros. Einzelne Behörden und viele ausländische Stellen verlangen diese Form. Ob sie nötig ist, steht meist in den Einreichungsvorgaben der Empfängerstelle – im Zweifel fragen Sie uns, wir kennen die Anforderungen der meisten Behörden.
Stufe 3: Übersetzung mit Apostille – für das Ausland
Die Apostille ist eine internationale Überbeglaubigung nach dem Haager Übereinkommen. Die Staatskanzlei bestätigt damit die Echtheit der notariellen Beglaubigung, sodass das Dokument in der Regel in allen Vertragsstaaten anerkannt wird – von Deutschland über die USA bis Brasilien. Wird Ihr Dokument in einem Land benötigt, das dem Übereinkommen nicht beigetreten ist, braucht es stattdessen eine konsularische Legalisation über die jeweilige Botschaft.
Wer besorgt was?
Bei UniTranslate müssen Sie sich um nichts kümmern: Wir erstellen die beglaubigte Übersetzung, organisieren auf Wunsch die notarielle Beglaubigung beim Notar und holen die Apostille bei der Staatskanzlei ein. Sie erhalten das fertige Dokument komplett einreichbereit – per Post, eingeschrieben oder vorab als PDF.
Unsicher, welche Stufe Sie brauchen?
Nennen Sie uns bei der Offertanfrage einfach das Zielland und die Empfängerstelle Ihres Dokuments. Wir prüfen die Anforderungen und offerieren die passende Beglaubigungsform – kostenlos und verbindlich, innert 30 Minuten während der Bürozeiten.