Die Vereinssatzung – in der Schweiz meist Vereinsstatuten genannt – ist die rechtliche Grundlage jedes Vereins: Sie regelt Zweck, Organe, Mitgliedschaft und Finanzen. Sobald ein ausländischer Verein in der Schweiz tätig wird, eine Sektion gründet oder ein Bankkonto eröffnet, wünschen Behörden und Banken in der Regel eine beglaubigte Übersetzung der Satzung. Umgekehrt benötigen Schweizer Vereine ihre Statuten für internationale Dachverbände, ausländische Register oder Förderstellen in der jeweiligen Landessprache. UniTranslate übersetzt Vereinssatzungen und Statuten in über 100 Sprachen – juristisch präzise und konsistent bis zum letzten Artikel.
Statuten sind Rechtstexte: Begriffe wie Vorstand, Generalversammlung, Revisionsstelle oder Kollektivunterschrift müssen im Zielrecht korrekt wiedergegeben werden, Artikelnummerierung und Verweise müssen stimmen. Unsere juristischen Fachübersetzer arbeiten mit konsistenter Terminologie über das ganze Dokument – darauf vertrauen bereits über 6000 zufriedene Kunden, von Sportvereinen bis zu internationalen Non-Profit-Organisationen.
Wann brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung?
- Eintragung im Handelsregister: Wirtschaftlich tätige oder revisionspflichtige Vereine müssen fremdsprachige Statuten für die Eintragung übersetzt einreichen.
- Kontoeröffnung: Banken wünschen die übersetzte Satzung samt Vorstandsbeschlüssen, bevor sie ein Vereinskonto eröffnen.
- Internationale Dachverbände: Für die Aufnahme in einen ausländischen Verband müssen die Statuten in dessen Arbeitssprache vorliegen.
- Fördergelder und Steuerbefreiung: Stiftungen, Förderstellen und Steuerbehörden prüfen den Vereinszweck anhand der übersetzten Satzung.
- Rechtsstreitigkeiten: In Gerichtsverfahren mit Auslandsbezug dienen übersetzte Statuten als Beweisdokument.
Für welche Stellen bereiten wir die Übersetzung vor?
Unsere beglaubigten Übersetzungen sind für die Vorlage bei den typischen Empfängerstellen vorbereitet: bei den kantonalen Handelsregisterämtern, bei Banken und Versicherungen, bei Steuerbehörden im Verfahren um die Steuerbefreiung, bei Gerichten und Notariaten sowie bei ausländischen Registerbehörden, Verbänden und Förderinstitutionen. Sagen Sie uns, wofür Sie die Übersetzung benötigen – wir stimmen Form und Terminologie darauf ab.
Beglaubigt, notariell oder mit Apostille?
Für Banken und die meisten Schweizer Behörden kann eine beglaubigte Übersetzung mit Stempel, Unterschrift und Beglaubigungsvermerk häufig passend sein. Handelsregisterämter und ausländische Registerbehörden wünschen teilweise eine notariell beglaubigte Übersetzung; für die Verwendung in Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens kommt bei Bedarf eine Apostille hinzu. Wir empfehlen Ihnen die passende Form und organisieren alles aus einer Hand. Mehr zur Übersetzung von Statuten und Gründungsdokumenten finden Sie auch auf unserer Seite zur Übersetzung von Statuten.
So einfach bestellen Sie
- 1. Satzung hochladen: Senden Sie uns das Dokument über das Offertenformular oder per E-Mail – ein Scan oder eine PDF-Datei reicht aus.
- 2. Offerte erhalten: Während der Bürozeiten erhalten Sie innert 30 Minuten eine kostenlose, verbindliche Offerte.
- 3. Auftrag bestätigen: Nach Ihrer Online-Bestätigung beginnt die juristische Fachübersetzung.
- 4. Lieferung: Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung per Post und auf Wunsch vorab als PDF.
Lieferung
Die beglaubigte Übersetzung Ihrer Vereinssatzung senden wir per Post, auf Wunsch eingeschrieben, oder liefern sie als PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) für digitale Eingaben. Bei dringenden Registeranmeldungen oder Verbandsfristen liefern wir per Express innert 12–24 Stunden. Häufig übersetzen wir im selben Auftrag auch den Handelsregisterauszug oder Gründungsprotokolle – mit durchgehend einheitlicher Terminologie.
Hinweis: Verbindlich über Form, Beglaubigungsart und Aktualität entscheidet immer die offizielle Empfängerstelle – wir beraten Sie dazu kostenlos.
Wann wird diese Übersetzung gebraucht?
- Tätigkeit ausländischer Vereine in der Schweiz
- Gründung einer Sektion oder Zweigstelle
- Bankkontoeröffnung für Vereine
- Beitritt zu internationalen Dachverbänden
- Gesuche bei Förderstellen und Registern
Welche Beglaubigungsart ist möglich?
Für Vereinssatzungen reicht gegenüber Banken oft die Übersetzung mit Bürobeglaubigung; für Register und Behörden wird häufig die notariell beglaubigte Variante gewählt.
Wir bieten alle Beglaubigungsarten an und empfehlen Ihnen die passende Variante, sobald wir Ihr Dokument und die Empfängerstelle kennen. Welche Form nötig ist, entscheidet immer die empfangende Stelle – wir bereiten die gewünschte Variante vor:
- Beglaubigte Übersetzung (Bürobeglaubigung)
- Notariell beglaubigte Übersetzung
- Übersetzung mit Apostille
- PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES)
Lieferung per A-Post, eingeschrieben oder als PDF per E-Mail. Wenn Sie unsicher sind, nennen Sie uns einfach die Empfängerstelle – wir beraten Sie kostenlos.
Für eine schnelle Offerte hilfreich
- Gut lesbarer Scan oder gutes Foto des Dokuments
- Zielsprache und Zielland
- Empfängerstelle (Behörde, Universität, Gericht …), falls bekannt
- Gewünschter Liefertermin
- Bei nicht-lateinischer Schrift: Passkopie für die korrekte Namensschreibweise
Lieferzeit
Viele Dokumente können je nach Sprache, Umfang und Beglaubigungsart innert 1–3 Arbeitstagen übersetzt werden. Express-Lieferung in 12–24 Stunden prüfen wir auf Anfrage und bestätigen den Termin verbindlich in der Offerte.
- Für den offiziellen Gebrauch. Vorbereitet für Behörden, Gerichte, Universitäten und Botschaften
- Qualifizierte elektronische Signatur. Rechtsgültige Lieferung als PDF – ohne Wartezeit auf die Post
- Vertraulich. Verschlüsselte Übertragung, Verschwiegenheit, NDA auf Wunsch
- Express möglich. Lieferung in 12–24 Stunden auf Anfrage
- Über 6000 zufriedene Kunden. Privatpersonen, Unternehmen, Universitäten und Institutionen
- Schweizer Unternehmen. NLP GmbH / UniTranslate mit Sitz in Küsnacht ZH
FAQ
Übersetzen Sie auch Statutenänderungen und Protokolle?+
Ja. Neben der vollständigen Satzung übersetzen wir Statutenänderungen, Gründungs- und Generalversammlungsprotokolle, Vorstandsbeschlüsse und Reglemente – auf Wunsch als Gesamtpaket mit einheitlicher Terminologie.
Wird die Übersetzung vom Handelsregisteramt prüft?+
Ja. Unsere beglaubigten Übersetzungen bereiten wir für die Einreichung bei den kantonalen Handelsregisterämtern vor. Wünscht das Amt zusätzlich eine notarielle Beglaubigung, organisieren wir diese gleich mit.
Bleibt die Artikelstruktur der Satzung in der Übersetzung erhalten?+
Ja. Wir übernehmen Gliederung, Artikelnummerierung und interne Verweise originalgetreu, damit Original und Übersetzung Artikel für Artikel vergleichbar bleiben – wichtig für Banken, Register und Gerichte.
Wie lange dauert die Übersetzung einer Vereinssatzung?+
Die Offerte erhalten Sie während der Bürozeiten innert 30 Minuten. Statuten üblichen Umfangs liefern wir innert weniger Werktage, mit dem Express-Service innert 12–24 Stunden.
Können Sie die Satzung in mehrere Sprachen gleichzeitig übersetzen?+
Ja. Für international tätige Vereine übersetzen wir die Satzung parallel in mehrere der über 100 angebotenen Sprachen – etwa Englisch, Französisch und Italienisch – mit konsistenter Begriffswahl in allen Fassungen.

