Die Betriebshaftpflichtversicherung gehört zu den Dokumenten, die im internationalen Geschäftsverkehr immer wieder gewünscht sind. Bewirbt sich Ihr Unternehmen um einen Auftrag im Ausland, nimmt es an einer öffentlichen Ausschreibung teil oder entsendet es Mitarbeitende auf eine Baustelle jenseits der Grenze, müssen Sie den Versicherungsschutz gegenüber Auftraggebern und Behörden nachweisen – und zwar in deren Sprache. Umgekehrt wünschen Schweizer Auftraggeber und Vergabestellen von ausländischen Subunternehmern eine beglaubigte Übersetzung der Versicherungsbestätigung auf Deutsch. UniTranslate übersetzt Betriebshaftpflichtpolicen, Versicherungsbestätigungen und Bedingungswerke in über 100 Sprachen.
Bei Haftpflichtdokumenten zählt Präzision: Deckungssummen, Sublimits, versicherte Tätigkeiten, Selbstbehalte und Ausschlüsse sollten exakt übertragen werden. Eine ungenaue Übersetzung kann dazu führen, dass eine Vergabestelle den Nachweis zurückweist oder ein Auftraggeber die Deckung anzweifelt. Unsere Fachübersetzer beherrschen die Versicherungs- und Vertragsterminologie in beiden Sprachen und geben Ihre Deckung so wieder, wie sie im Original steht. Über 6000 zufriedene Kunden, darunter zahlreiche KMU aus Bau, Industrie und Dienstleistung, vertrauen bereits auf diese Sorgfalt – oft mit wiederkehrenden Aufträgen für jede neue Versicherungsperiode.
Wann brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung?
- Ausschreibungen und Vergabeverfahren: Öffentliche und private Vergabestellen wünschen den Versicherungsnachweis in der Verfahrenssprache.
- Aufträge im Ausland: Generalunternehmer und Bauherren fordern vor Arbeitsbeginn eine übersetzte Versicherungsbestätigung.
- Subunternehmer in der Schweiz: Ausländische Firmen legen ihre Haftpflichtdeckung gegenüber Schweizer Auftraggebern häufig auf Deutsch vor.
- Schadenfall mit Auslandsbezug: Versicherer, Anwälte und Gerichte benötigen Policen und Korrespondenz in der Verfahrenssprache.
- Firmengründung und Bewilligungen: Einzelne Branchen legen den Versicherungsschutz gegenüber Bewilligungsbehörden häufig in übersetzter Form vor.
Für welche Stellen bereiten wir die Übersetzung vor?
Unsere beglaubigten Übersetzungen sind für die typischen Empfängerstellen bestimmt: Vergabestellen und Beschaffungsämter, Auftraggeber und Generalunternehmer, Versicherungsgesellschaften, Bewilligungsbehörden sowie Gerichte und Anwaltskanzleien im Streitfall. Auch Treuhänder und Broker, die den Nachweis für ihre Kunden aufbereiten, arbeiten regelmässig mit unseren Übersetzungen. Sagen Sie uns, wo der Nachweis eingereicht wird – wir passen Beglaubigungsform und Layout entsprechend an, damit die Empfängerstelle die Angaben klar prüfen kann.
Beglaubigt, notariell oder mit Apostille?
Für Auftraggeber und die meisten Vergabestellen kann eine beglaubigte Übersetzung mit Stempel, Unterschrift und Beglaubigungsvermerk häufig passend sein. Bei Gerichtsverfahren oder Einreichungen im Ausland kann eine notariell beglaubigte Übersetzung nötig sein, ergänzt um eine Apostille für die Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens. Wir organisieren die gewünschte Stufe komplett für Sie – aus einer Hand.
So einfach bestellen Sie
- 1. Dokument hochladen: Senden Sie uns die Police oder Versicherungsbestätigung über das Offertenformular oder per E-Mail. Ein Scan reicht – das Original brauchen wir nicht.
- 2. Offerte erhalten: Während der Bürozeiten erhalten Sie innert 30 Minuten eine verbindliche, kostenlose Offerte.
- 3. Auftrag bestätigen: Sie bestätigen online – danach legen unsere Fachübersetzer los.
- 4. Lieferung: Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung per Post und auf Wunsch vorab als PDF.
Lieferung
Die beglaubigte Übersetzung Ihrer Betriebshaftpflicht senden wir per Post – auf Wunsch eingeschrieben – oder als PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES), ideal für elektronische Vergabeplattformen. Bei knappen Eingabefristen liefern wir per Express innert 12–24 Stunden. Für Ausschreibungsdossiers übersetzen wir im selben Auftrag gerne auch Ihren Handelsregisterauszug oder Ihre Haftpflichtversicherung.
Hinweis: Verbindlich über Form, Beglaubigungsart und Aktualität entscheidet immer die offizielle Empfängerstelle – wir beraten Sie dazu kostenlos.
Wann wird diese Übersetzung gebraucht?
- Ausschreibungen & Vergabeverfahren
- Auftragsvergabe durch ausländische Auftraggeber
- Entsendung von Mitarbeitenden
- Nachweis gegenüber Bauherren
- Vertragsabschlüsse mit Geschäftspartnern
Welche Beglaubigungsart ist möglich?
Für Nachweise der Betriebshaftpflicht reicht in Ausschreibungen oft die Beglaubigung durch das Übersetzungsbüro; bei förmlichen Vergabeverfahren wird häufig die notariell beglaubigte Übersetzung gewählt.
Wir bieten alle Beglaubigungsarten an und empfehlen Ihnen die passende Variante, sobald wir Ihr Dokument und die Empfängerstelle kennen. Welche Form nötig ist, entscheidet immer die empfangende Stelle – wir bereiten die gewünschte Variante vor:
- Beglaubigte Übersetzung (Bürobeglaubigung)
- Notariell beglaubigte Übersetzung
- Übersetzung mit Apostille
- PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES)
Lieferung per A-Post, eingeschrieben oder als PDF per E-Mail. Wenn Sie unsicher sind, nennen Sie uns einfach die Empfängerstelle – wir beraten Sie kostenlos.
Für eine schnelle Offerte hilfreich
- Gut lesbarer Scan oder gutes Foto des Dokuments
- Zielsprache und Zielland
- Empfängerstelle (Behörde, Universität, Gericht …), falls bekannt
- Gewünschter Liefertermin
- Bei nicht-lateinischer Schrift: Passkopie für die korrekte Namensschreibweise
Lieferzeit
Viele Dokumente können je nach Sprache, Umfang und Beglaubigungsart innert 1–3 Arbeitstagen übersetzt werden. Express-Lieferung in 12–24 Stunden prüfen wir auf Anfrage und bestätigen den Termin verbindlich in der Offerte.
- Für den offiziellen Gebrauch. Vorbereitet für Behörden, Gerichte, Universitäten und Botschaften
- Qualifizierte elektronische Signatur. Rechtsgültige Lieferung als PDF – ohne Wartezeit auf die Post
- Vertraulich. Verschlüsselte Übertragung, Verschwiegenheit, NDA auf Wunsch
- Express möglich. Lieferung in 12–24 Stunden auf Anfrage
- Über 6000 zufriedene Kunden. Privatpersonen, Unternehmen, Universitäten und Institutionen
- Schweizer Unternehmen. NLP GmbH / UniTranslate mit Sitz in Küsnacht ZH
FAQ
Genügt die Übersetzung der Versicherungsbestätigung oder braucht es die ganze Police?+
Für Ausschreibungen und Auftraggeber ist häufig passend die ein- bis zweiseitige Versicherungsbestätigung mit Deckungssummen und Laufzeit. Die vollständige Police samt Bedingungswerk wird vor allem im Schadenfall oder bei Gerichtsverfahren benötigt. Wir prüfen Ihre Unterlagen und offerieren nur, was tatsächlich benötigt wird.
Wie schnell erhalte ich die Übersetzung bei einer laufenden Eingabefrist?+
Sehr schnell. Die verbindliche Offerte erhalten Sie während der Bürozeiten innert 30 Minuten, und mit unserem Express-Service liefern wir die beglaubigte Übersetzung innert 12–24 Stunden – auch als PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur für elektronische Vergabeplattformen.
Werden Deckungssummen und Fachbegriffe korrekt übertragen?+
Ja. Unsere Fachübersetzer sind mit der Terminologie des Versicherungswesens vertraut und übertragen Deckungssummen, Sublimits, Selbstbehalte und Ausschlussklauseln exakt. Zahlen und Währungsangaben werden originalgetreu übernommen, damit keine Zweifel an der Deckung entstehen.
Prüfen ausländische Vergabestellen die beglaubigte Übersetzung aus der Schweiz?+
In den meisten Fällen ja. Einzelne Länder oder Vergabestellen wünschen zusätzlich häufig eine notarielle Beglaubigung oder eine Apostille. Teilen Sie uns das Zielland mit – wir empfehlen die passende Form und organisieren alle nötigen Schritte.
Können Sie mehrere Versicherungsnachweise für ein Ausschreibungsdossier gemeinsam übersetzen?+
Selbstverständlich. Ob Betriebshaftpflicht, Berufshaftpflicht, Garantieerklärungen oder Handelsregisterauszug – wir bündeln alle Dokumente in einem Auftrag, sorgen für konsistente Terminologie und liefern das komplette Dossier termingerecht.

