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Beglaubigte Übersetzung

Asylbescheid übersetzen lassen – beglaubigte Übersetzung

Beglaubigte Übersetzung Ihres Asylbescheids für SEM, Gerichte, Anwälte und Behörden. Diskret, über 100 Sprachen, Offerte innert 30 Minuten.

Ein Asylbescheid – ob Anerkennung, vorläufige Aufnahme oder Ablehnung – ist ein Dokument mit weitreichenden Folgen. Sobald ein solcher Entscheid in einem Verfahren in einem anderen Land vorgelegt werden muss, braucht es eine beglaubigte Übersetzung. Typische Situationen: Ein in einem anderen Staat ergangener Asylentscheid soll im Schweizer Verfahren beim Staatssekretariat für Migration (SEM) eingereicht werden; eine Rechtsvertretung benötigt fremdsprachige Entscheide und Beweismittel für eine Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht; oder ein Schweizer Entscheid sollte für den Familiennachzug einer Botschaft oder ausländischen Behörde vorgelegt werden. UniTranslate übersetzt Asylbescheide und begleitende Verfahrensdokumente aus über 100 Sprachen – vertraulich, präzise und juristisch sattelfest.

Asylentscheide enthalten juristisch dichte Passagen: Rechtsgrundlagen, Erwägungen, Fristen und Rechtsmittelbelehrungen sollten exakt übertragen werden, denn eine ungenaue Übersetzung kann ein Verfahren verzögern oder Beweismittel entwerten. Unsere Fachübersetzer sind mit der Terminologie des Asyl- und Ausländerrechts vertraut. Über 6000 zufriedene Kunden – darunter Anwaltskanzleien und Beratungsstellen – vertrauen auf unsere Arbeit.

Wann brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung?

  • Laufendes Asylverfahren: Fremdsprachige Entscheide, Vorladungen und Beweismittel müssen für das SEM in eine Amtssprache übersetzt werden.
  • Beschwerdeverfahren: Für Beschwerden ans Bundesverwaltungsgericht benötigt die Rechtsvertretung übersetzte Dokumente aus dem Herkunftsland.
  • Familiennachzug und Familienasyl: Botschaften und Migrationsbehörden wünschen übersetzte Entscheide und Statusnachweise.
  • Statuswechsel: Beim Übergang zu einer Aufenthaltsbewilligung oder bei der Einbürgerung werden übersetzte Verfahrensdokumente benötigt.
  • Verfahren im Ausland: Ausländische Asyl- und Einwanderungsbehörden wünschen frühere Entscheide in ihrer Amtssprache.

Für welche Stellen bereiten wir die Übersetzung vor?

Unsere beglaubigten Übersetzungen bereiten wir für Empfängerstellen bestimmt: das Staatssekretariat für Migration (SEM), das Bundesverwaltungsgericht, kantonale Migrationsämter, Schweizer Vertretungen im Ausland, ausländische Asyl- und Einwanderungsbehörden sowie Anwaltskanzleien und Rechtsberatungsstellen, die Ihr Verfahren begleiten. Teilen Sie uns mit, wo die Übersetzung eingereicht wird – wir stimmen die Beglaubigungsform darauf ab.

Beglaubigt, notariell oder mit Apostille?

Für das SEM, Gerichte und Migrationsämter ist die beglaubigte Übersetzung häufig passend mit Stempel, Unterschrift und Beglaubigungsvermerk. Für die Verwendung im Ausland kann eine notariell beglaubigte Übersetzung nötig sein, in Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens ergänzt um eine Apostille. Wir klären mit Ihnen oder Ihrer Rechtsvertretung die gewünschte Form und organisieren alles aus einer Hand.

So einfach bestellen Sie

  • 1. Bescheid hochladen: Scan oder gut lesbares Foto über das Offertenformular oder per E-Mail senden – das Original brauchen wir nicht.
  • 2. Offerte erhalten: Während der Bürozeiten innert 30 Minuten, kostenlos und verbindlich.
  • 3. Auftrag bestätigen: Nach Ihrer Bestätigung beginnt die Übersetzung.
  • 4. Lieferung: Beglaubigte Übersetzung per Post, auf Wunsch vorab als PDF.

Diskretion hat bei Asylunterlagen höchste Priorität: Ihre Dokumente werden streng vertraulich behandelt und ausschliesslich den beauftragten Fachübersetzern zugänglich gemacht. Auch eilige Fälle mit laufenden Beschwerdefristen nehmen wir kurzfristig an.

Lieferung

Die beglaubigte Übersetzung Ihres Asylbescheids senden wir per Post, auf Wunsch eingeschrieben, oder als PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) für digitale Eingaben. Bei laufenden Rechtsmittelfristen liefern wir per Express innert 12–24 Stunden. Häufig sind im selben Verfahren auch eine Geburtsurkunde oder eine Aufenthaltserlaubnis benötigt – wir übersetzen Ihr gesamtes Dossier in einem Auftrag.

Hinweis: Verbindlich über Form, Beglaubigungsart und Aktualität entscheidet immer die offizielle Empfängerstelle – wir beraten Sie dazu kostenlos.

Wann wird diese Übersetzung gebraucht?

  • Migrationsverfahren in der Schweiz
  • Familiennachzug
  • Gerichts- und Beschwerdeverfahren
  • Anträge bei Sozial- und Unterstützungsstellen
  • Statusnachweis gegenüber ausländischen Behörden

Welche Beglaubigungsart ist möglich?

Für Asylbescheide wird in behördlichen und gerichtlichen Verfahren häufig die notariell beglaubigte Übersetzung gewählt.

Wir bieten alle Beglaubigungsarten an und empfehlen Ihnen die passende Variante, sobald wir Ihr Dokument und die Empfängerstelle kennen. Welche Form nötig ist, entscheidet immer die empfangende Stelle – wir bereiten die gewünschte Variante vor:

Lieferung per A-Post, eingeschrieben oder als PDF per E-Mail. Wenn Sie unsicher sind, nennen Sie uns einfach die Empfängerstelle – wir beraten Sie kostenlos.

Für eine schnelle Offerte hilfreich

  • Gut lesbarer Scan oder gutes Foto des Dokuments
  • Zielsprache und Zielland
  • Empfängerstelle (Behörde, Universität, Gericht …), falls bekannt
  • Gewünschter Liefertermin
  • Bei nicht-lateinischer Schrift: Passkopie für die korrekte Namensschreibweise

Lieferzeit

Viele Dokumente können je nach Sprache, Umfang und Beglaubigungsart innert 1–3 Arbeitstagen übersetzt werden. Express-Lieferung in 12–24 Stunden prüfen wir auf Anfrage und bestätigen den Termin verbindlich in der Offerte.

  • Für den offiziellen Gebrauch. Vorbereitet für Behörden, Gerichte, Universitäten und Botschaften
  • Qualifizierte elektronische Signatur. Rechtsgültige Lieferung als PDF – ohne Wartezeit auf die Post
  • Vertraulich. Verschlüsselte Übertragung, Verschwiegenheit, NDA auf Wunsch
  • Express möglich. Lieferung in 12–24 Stunden auf Anfrage
  • Über 6000 zufriedene Kunden. Privatpersonen, Unternehmen, Universitäten und Institutionen
  • Schweizer Unternehmen. NLP GmbH / UniTranslate mit Sitz in Küsnacht ZH
Kostenlose Offerte anfragen – Antwort innert 30 Minuten

FAQ

Werden meine Asylunterlagen vertraulich behandelt?

Ja, uneingeschränkt. Asylbescheide enthalten hochsensible Angaben zu Ihrer Person und Ihrem Verfahren. Ihre Dokumente werden streng vertraulich behandelt und nur den beauftragten Fachübersetzern zugänglich gemacht.

Übersetzen Sie auch Beweismittel und Dokumente aus dem Herkunftsland?

Ja. Neben dem Bescheid selbst übersetzen wir Identitätsdokumente, Gerichtsurteile, Vorladungen, Haftbefehle und weitere Beweismittel aus über 100 Sprachen – auch aus selteneren Sprachen. Gerade im Beschwerdeverfahren sind korrekt übersetzte Beweismittel entscheidend.

Arbeiten Sie auch direkt mit Anwaltskanzleien und Beratungsstellen zusammen?

Ja. Viele Rechtsvertretungen und Rechtsberatungsstellen lassen Verfahrensdokumente regelmässig bei uns übersetzen. Wir liefern fristgerecht, kennzeichnen unleserliche Stellen transparent und stellen auf Wunsch mehrere beglaubigte Exemplare aus.

Wie schnell erhalte ich die Übersetzung bei einer laufenden Beschwerdefrist?

Die verbindliche Offerte erhalten Sie während der Bürozeiten innert 30 Minuten. Mit unserem Express-Service liefern wir die beglaubigte Übersetzung innert 12–24 Stunden – so bleibt genug Zeit für die fristgerechte Eingabe.

Muss ich das Original des Asylbescheids einsenden?

Nein. Ein Scan oder ein gut lesbares Foto reicht für die Offerte aus. Die Übersetzung wird mit der Kopie des Bescheids verbunden; Ihr Original bleibt sicher bei Ihnen.

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