Kontoauszüge sind der Klassiker unter den Finanznachweisen: Botschaften wünschen sie beim Visumsantrag als Beleg ausreichender Mittel, Vermieter und Banken prüfen damit die Bonität, Migrationsämter die finanzielle Selbständigkeit, und in Gerichts- oder Erbschaftsverfahren dokumentieren sie Zahlungsflüsse. Sobald der Auszug in einer anderen Sprache vorliegt als jener der Empfängerstelle, wird eine beglaubigte Übersetzung gewünscht – etwa wenn Sie mit ausländischen Kontoauszügen eine Wohnung in der Schweiz mieten oder mit Schweizer Auszügen ein Visum für die USA, Kanada oder Australien beantragen.
Bei Kontoauszügen kommt es auf Struktur und Genauigkeit an: Buchungstexte, Valutadaten, Salden und Währungen sollten exakt und vollständig wiedergegeben werden, damit die prüfende Stelle jede Position zuordnen kann. UniTranslate übersetzt Bankdokumente in über 100 Sprachen und behandelt Ihre Unterlagen streng vertraulich. Über 6000 zufriedene Kunden haben uns ihre Dokumente bereits anvertraut – von einzelnen Monatsauszügen bis zu mehrjährigen Kontoverläufen für gerichtliche Verfahren.
Wann brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung?
- Visumsantrag: Botschaften und Konsulate wünschen häufig Kontoauszüge als Finanzierungsnachweis für Reise-, Studenten- oder Auswanderungsvisa.
- Aufenthaltsverfahren: Migrationsämter prüfen die finanzielle Unabhängigkeit anhand übersetzter Auszüge.
- Wohnungssuche: Vermieter und Verwaltungen wünschen Bonitätsnachweise, wenn Einkommen und Vermögen im Ausland liegen.
- Kredit und Hypothek: Banken wünschen übersetzte Auszüge ausländischer Konten zur Prüfung von Einkommen und Vermögen.
- Steuerverfahren: Steuerbehörden wünschen Kontoauszüge zur Klärung von Vermögensständen und Zahlungsflüssen.
- Gerichts- und Erbschaftsverfahren: Gerichte, Notare und Anwälte benötigen beglaubigte Übersetzungen zur Dokumentation von Transaktionen.
Für welche Stellen bereiten wir die Übersetzung vor?
Unsere beglaubigten Übersetzungen sind für die Vorlage bei den zuständigen Empfängerstellen bestimmt: Botschaften und Konsulate, Migrationsämter, Banken und Kreditgeber, Steuerbehörden, Gerichte, Notariate sowie Vermieter und Verwaltungen. Wird zusätzlich ein Kapitalertragsnachweis oder ein Einkommenssteuerbescheid gewünscht, übersetzen wir das gesamte Finanzdossier in einem Auftrag – mit konsistenter Terminologie über alle Dokumente.
Beglaubigt, notariell oder mit Apostille?
Botschaften, Banken und Ämter prüfen in aller Regel die beglaubigte Übersetzung mit Stempel, Unterschrift und Beglaubigungsvermerk. In Gerichtsverfahren oder für bestimmte ausländische Behörden kann eine notariell beglaubigte Übersetzung nötig sein; für Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens organisieren wir auf Wunsch die Apostille. Wir sagen Ihnen verbindlich, welche Stufe Ihre Empfängerstelle üblicherweise wünscht.
So einfach bestellen Sie
- 1. Dokument hochladen: Senden Sie uns Ihre Kontoauszüge über das Offertenformular oder per E-Mail. PDF-Auszüge aus dem E-Banking oder Scans genügen – Originale brauchen wir nicht.
- 2. Offerte erhalten: Während der Bürozeiten erhalten Sie innert 30 Minuten eine kostenlose, verbindliche Offerte.
- 3. Auftrag bestätigen: Sie bestätigen bequem online – danach beginnt die Übersetzung.
- 4. Lieferung: Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung per Post und auf Wunsch vorab als PDF.
Lieferung
Die beglaubigte Übersetzung Ihrer Kontoauszüge senden wir per Post – auf Wunsch eingeschrieben. Für Online-Visaportale und digitale Einreichungen liefern wir ein PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES). Steht der Botschafts- oder Gerichtstermin kurz bevor, liefern wir per Express innert 12–24 Stunden – erwähnen Sie den Termin einfach bei der Anfrage, damit wir die Lieferung darauf abstimmen.
Hinweis: Verbindlich über Form, Beglaubigungsart und Aktualität entscheidet immer die offizielle Empfängerstelle – wir beraten Sie dazu kostenlos.
Wann wird diese Übersetzung gebraucht?
- Finanznachweis für Visumsanträge
- Bonitätsprüfung bei Vermietern & Banken
- Aufenthaltsbewilligung & Familiennachzug
- Gerichts- & Erbschaftsverfahren
- Steuerverfahren
Welche Beglaubigungsart ist möglich?
Für Kontoauszüge reicht bei Banken und Vermietern oft die Beglaubigung durch das Übersetzungsbüro; für Visums-, Gerichts- und Erbschaftsverfahren wird häufig die notariell beglaubigte Übersetzung gewählt.
Wir bieten alle Beglaubigungsarten an und empfehlen Ihnen die passende Variante, sobald wir Ihr Dokument und die Empfängerstelle kennen. Welche Form nötig ist, entscheidet immer die empfangende Stelle – wir bereiten die gewünschte Variante vor:
- Beglaubigte Übersetzung (Bürobeglaubigung)
- Notariell beglaubigte Übersetzung
- Übersetzung mit Apostille
- PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES)
Lieferung per A-Post, eingeschrieben oder als PDF per E-Mail. Wenn Sie unsicher sind, nennen Sie uns einfach die Empfängerstelle – wir beraten Sie kostenlos.
Für eine schnelle Offerte hilfreich
- Gut lesbarer Scan oder gutes Foto des Dokuments
- Zielsprache und Zielland
- Empfängerstelle (Behörde, Universität, Gericht …), falls bekannt
- Gewünschter Liefertermin
- Bei nicht-lateinischer Schrift: Passkopie für die korrekte Namensschreibweise
Lieferzeit
Viele Dokumente können je nach Sprache, Umfang und Beglaubigungsart innert 1–3 Arbeitstagen übersetzt werden. Express-Lieferung in 12–24 Stunden prüfen wir auf Anfrage und bestätigen den Termin verbindlich in der Offerte.
- Für den offiziellen Gebrauch. Vorbereitet für Behörden, Gerichte, Universitäten und Botschaften
- Qualifizierte elektronische Signatur. Rechtsgültige Lieferung als PDF – ohne Wartezeit auf die Post
- Vertraulich. Verschlüsselte Übertragung, Verschwiegenheit, NDA auf Wunsch
- Express möglich. Lieferung in 12–24 Stunden auf Anfrage
- Über 6000 zufriedene Kunden. Privatpersonen, Unternehmen, Universitäten und Institutionen
- Schweizer Unternehmen. NLP GmbH / UniTranslate mit Sitz in Küsnacht ZH
FAQ
Muss jede einzelne Buchungszeile übersetzt werden?+
Für die meisten Zwecke ja – Botschaften und Gerichte erwarten eine vollständige Wiedergabe des Auszugs inklusive aller Buchungstexte. Bei sehr umfangreichen Auszügen klären wir mit Ihnen, ob die Empfängerstelle eine Zusammenfassung einzelner Monate prüft, und offerieren entsprechend.
Wie viele Monate Kontoauszüge wünschen Botschaften üblicherweise?+
Je nach Visum meist die letzten drei bis sechs Monate; verbindlich entscheidet die jeweilige Botschaft. Senden Sie uns die gewünschten Auszüge gesammelt – wir übersetzen alle Monate in einem Auftrag und liefern sie als zusammenhängendes Dokument.
Genügen PDF-Auszüge aus dem E-Banking für die beglaubigte Übersetzung?+
Ja. PDF-Auszüge aus dem Online-Banking sind das häufigste Ausgangsformat und völlig ausreichend. Die beglaubigte Übersetzung wird mit der Kopie des Auszugs verbunden; ob die Empfängerstelle zusätzlich einen Bankstempel auf dem Original benötigt, erfahren Sie direkt bei ihr.
Wie vertraulich werden meine Bankdaten behandelt?+
Absolut vertraulich. Ihre Auszüge werden ausschliesslich für die Übersetzung verwendet und nur den beteiligten Fachübersetzern zugänglich gemacht. Auf Wunsch schliessen wir vor Auftragsbeginn eine zusätzliche Vertraulichkeitsvereinbarung ab.
Wie schnell sind meine Kontoauszüge übersetzt?+
Die Offerte erhalten Sie während der Bürozeiten innert 30 Minuten. Wenige Monatsauszüge sind meist innert weniger Werktage fertig; vor einem kurzfristigen Botschaftstermin liefern wir per Express innert 12–24 Stunden.

