Mit einer Bürgschaftserklärung verpflichtet sich eine Person oder ein Unternehmen, für die Schulden eines Dritten einzustehen – etwa gegenüber einer Bank, einem Vermieter oder einer Behörde. Sobald Bürge und Gläubiger in verschiedenen Ländern sitzen, wird eine beglaubigte Übersetzung häufig unverzichtbar: Eine Schweizer Bank prüft die Bürgschaft eines im Ausland lebenden Verwandten nur in einer verständlichen Fassung, ein ausländischer Vermieter wünscht die Erklärung der Schweizer Eltern in seiner Landessprache, und Botschaften prüfen Verpflichtungs- und Garantieerklärungen für Visumverfahren häufig nur übersetzt. UniTranslate übersetzt Bürgschaftserklärungen in über 100 Sprachen – juristisch präzise und mit Beglaubigungsvermerk.
Bürgschaften sind rechtlich heikel: Ob es sich um eine einfache oder eine solidarische Bürgschaft handelt, welcher Höchstbetrag gilt und unter welchen Bedingungen der Bürge haftet, muss in der Übersetzung eindeutig erkennbar bleiben. Ein unpräzise übertragener Begriff kann die Tragweite der Verpflichtung verzerren. Unsere juristisch geschulten Fachübersetzer arbeiten deshalb streng dokumentgetreu und geben jede Klausel so wieder, wie sie im Original steht. Über 6000 zufriedene Kunden – Privatpersonen ebenso wie Unternehmen – verlassen sich bereits auf diese Genauigkeit.
Wann brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung?
- Kredit- und Darlehenssicherung: Banken wünschen ausländische Bürgschaften in ihrer Sprache, bevor sie eine Finanzierung gewähren.
- Mietverhältnisse: Vermieter und Verwaltungen prüfen Mietbürgschaften ausländischer Angehöriger häufig nur übersetzt.
- Visum- und Einladungsverfahren: Botschaften und Migrationsbehörden fordern übersetzte Verpflichtungserklärungen.
- Geschäftsverkehr: Auftraggeber wünschen übersetzte Garantie- und Bürgschaftserklärungen von ausländischen Vertragspartnern.
- Gerichtsverfahren: Im Streit um die Inanspruchnahme des Bürgen benötigen Gerichte und Anwälte die Erklärung in der Verfahrenssprache.
Für welche Stellen bereiten wir die Übersetzung vor?
Unsere beglaubigten Übersetzungen sind für die typischen Empfängerstellen bestimmt: Banken und Kreditinstitute, Vermieter und Immobilienverwaltungen, Migrationsämter, Botschaften und Konsulate, Gerichte und Betreibungsämter sowie Notariate, die Bürgschaften öffentlich beurkunden. Teilen Sie uns die Empfängerstelle mit – wir empfehlen Ihnen eine passende Beglaubigungsform.
Beglaubigt, notariell oder mit Apostille?
Für Banken, Vermieter und die meisten Behörden kann eine beglaubigte Übersetzung mit Stempel und Beglaubigungsvermerk genügen. Da Bürgschaften in vielen Rechtsordnungen der öffentlichen Beurkundung bedürfen, wünschen Notariate und ausländische Stellen häufig eine notariell beglaubigte Übersetzung, für Staaten des Haager Übereinkommens zusätzlich mit Apostille. Wir organisieren beides für Sie.
So einfach bestellen Sie
- 1. Dokument hochladen: Senden Sie uns die Bürgschaftserklärung über das Offertenformular oder per E-Mail. Ein Scan oder ein gut lesbares Foto reicht – das Original brauchen wir nicht.
- 2. Offerte erhalten: Während der Bürozeiten erhalten Sie innert 30 Minuten eine verbindliche, kostenlose Offerte.
- 3. Auftrag bestätigen: Sie bestätigen bequem online – danach beginnt die Übersetzung.
- 4. Lieferung: Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung per Post und auf Wunsch vorab als PDF.
Lieferung
Die beglaubigte Übersetzung Ihrer Bürgschaftserklärung senden wir per Post – auf Wunsch eingeschrieben – oder als PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) für digitale Einreichungen. Wenn es eilt, liefern wir per Express innert 12–24 Stunden. Häufig gehören zum selben Dossier auch ein Darlehensvertrag oder ein Kontoauszug – wir übersetzen alles in einem Auftrag.
Hinweis: Verbindlich über Form, Beglaubigungsart und Aktualität entscheidet immer die offizielle Empfängerstelle – wir beraten Sie dazu kostenlos.
Wann wird diese Übersetzung gebraucht?
- Kredit- und Darlehenssicherung bei Banken
- Mietverhältnisse mit Bürgen im Ausland
- Visums- und Aufenthaltsverfahren
- Gerichts- und Vollstreckungsverfahren
- Geschäftsabschlüsse mit ausländischen Partnern
Welche Beglaubigungsart ist möglich?
Für Bürgschaftserklärungen wird häufig die notariell beglaubigte Übersetzung gewählt; für die Verwendung im Ausland kommt oft die Apostille dazu.
Wir bieten alle Beglaubigungsarten an und empfehlen Ihnen die passende Variante, sobald wir Ihr Dokument und die Empfängerstelle kennen. Welche Form nötig ist, entscheidet immer die empfangende Stelle – wir bereiten die gewünschte Variante vor:
- Beglaubigte Übersetzung (Bürobeglaubigung)
- Notariell beglaubigte Übersetzung
- Übersetzung mit Apostille
- PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES)
Lieferung per A-Post, eingeschrieben oder als PDF per E-Mail. Wenn Sie unsicher sind, nennen Sie uns einfach die Empfängerstelle – wir beraten Sie kostenlos.
Für eine schnelle Offerte hilfreich
- Gut lesbarer Scan oder gutes Foto des Dokuments
- Zielsprache und Zielland
- Empfängerstelle (Behörde, Universität, Gericht …), falls bekannt
- Gewünschter Liefertermin
- Bei nicht-lateinischer Schrift: Passkopie für die korrekte Namensschreibweise
Lieferzeit
Viele Dokumente können je nach Sprache, Umfang und Beglaubigungsart innert 1–3 Arbeitstagen übersetzt werden. Express-Lieferung in 12–24 Stunden prüfen wir auf Anfrage und bestätigen den Termin verbindlich in der Offerte.
- Für den offiziellen Gebrauch. Vorbereitet für Behörden, Gerichte, Universitäten und Botschaften
- Qualifizierte elektronische Signatur. Rechtsgültige Lieferung als PDF – ohne Wartezeit auf die Post
- Vertraulich. Verschlüsselte Übertragung, Verschwiegenheit, NDA auf Wunsch
- Express möglich. Lieferung in 12–24 Stunden auf Anfrage
- Über 6000 zufriedene Kunden. Privatpersonen, Unternehmen, Universitäten und Institutionen
- Schweizer Unternehmen. NLP GmbH / UniTranslate mit Sitz in Küsnacht ZH
FAQ
Wird der Unterschied zwischen einfacher und solidarischer Bürgschaft korrekt übersetzt?+
Ja. Unsere juristisch geschulten Übersetzer kennen die Bürgschaftsformen der verschiedenen Rechtsordnungen und übertragen die Begriffe dokumentgetreu, ohne die Haftungsform zu verändern. So bleibt für Banken, Gerichte und Notare eindeutig erkennbar, welche Verpflichtung der Bürge eingegangen ist.
Prüft meine Bank die beglaubigte Übersetzung der Bürgschaft?+
Ja, Banken und Kreditinstitute in der Schweiz und im Ausland prüfen unsere beglaubigten Übersetzungen in vielen Fällen mit möglichst wenigen Rückfragen. Falls Ihre Bank besondere formale Hinweise gibt, teilen Sie uns diese einfach mit – wir berücksichtigen sie bei der Ausfertigung.
Brauche ich für die Verwendung im Ausland eine Apostille?+
Häufig ja, insbesondere wenn die Bürgschaft bei ausländischen Gerichten, Notaren oder Behörden eingereicht wird. Für Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens organisieren wir die notarielle Beglaubigung samt Apostille komplett für Sie.
Können Sie auch die zugehörigen Kredit- oder Mietverträge übersetzen?+
Selbstverständlich. Bürgschaften verweisen fast immer auf einen Hauptvertrag, den die Empfängerstelle ebenfalls sehen will. Wir übersetzen Darlehens-, Kredit- und Mietverträge im selben Auftrag und achten auf durchgängig konsistente Terminologie.
Wie schnell erhalte ich die Übersetzung der Bürgschaftserklärung?+
Die verbindliche Offerte kommt während der Bürozeiten innert 30 Minuten. Kürzere Erklärungen sind oft innert weniger Werktage fertig; mit unserem Express-Service liefern wir die beglaubigte Übersetzung innert 12–24 Stunden.

