
Beglaubigte Übersetzungen
Übersetzungsbüro UniTranslate übersetzt in mehr als 83 verschiedene Sprachkombinationen mit der korrekten Art der Beglaubigung. Erfahren Sie alles über beglaubigte Übersetzungen auf dieser Seite oder kontaktieren Sie uns durch unser Kontaktformular, damit wir Ihnen unverbindlich weiterhelfen können.
Notariell beglaubigte Übersetzung

Notariell beglaubigte Übersetzungen sind der Standard für Schweizer Behörden. UniTranslate erstellt notariell beglaubigte Übersetzungen. Oft benötigt man notariell beglaubigte Übersetzungen für Einbürgerungsgesuche, Heiratsanträge oder Eintragung vom Unternehmen in den Handelsregister (Unternehmensgründung) in einem anderen Land. Notariell beglaubigte Übersetzungen von Urkunden, Bescheinigungen, Auszügen, Urteilen sowie Diplomen und Zeugnissen gehören zu unserer täglichen Arbeit.
Übersetzung durch beeidigten oder vereidigten Übersetzer

Die Übersetzung durch beeidigte Übersetzer wird von vielen Behörden auch ohne notarielle Beglaubigung anerkannt. Wir arbeiten auch mit vereidigten Übersetzern, vor allem bei Übersetzungen ins Englische. Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen unverbindlich weiter!
Beglaubigung durch Konsulate in der Schweiz

Wenn Sie ein im Ausland erstelltes Dokument zu Schweizer Behörden einreichen möchten (z.B. Geburtsurkunde), dann ist es oft nötig für dieses Dokument vom Herkunftsland eine Apostille zu holen. Anschliessend übersetzen wir dieses Dokument für Sie und beglaubigen es notariell, damit Sie diese zu Schweizer Behörden einreichen.
Notariell beglaubigte Übersetzung mit Apostille

Notariell beglaubigte Übersetzung mit Apostille oder Überbeglaubigung benötigt man, um ein in der Schweiz erstelltes Dokument bei einer ausländischen Behörde einzureichen. UniTranslate erstellt notariell beglaubigte Übersetzungen mit Apostille für alle Länder im Haager Abkommen und mit Überbeglaubigung für restliche Länder.
Übersetzung mit Bürobeglaubigung

Die Bürobeglaubigung von UniTranslate ist von vielen Universitäten, Schweizer Behörden sowie von ausländischen Behörden ohne notarielle Beglaubigung holen zu müssen, auch anerkannt. Wir werden für Sie die korrekte Art der Beglaubigung auswählen!
Beglaubigung durch Übersetzer anerkannt vom Konsulat oder durch staatlich anerkannte Übersetzer

Einige Länder vor allem China ist nicht in Hague Convention. Daher kommt eine Apostille nicht in Frage. In diesem Fall helfen wir Ihnen gerne auch weiter, kontaktieren Sie uns, falls das Zielland für die Übersetzung nicht im Haager Abkommen ist.