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schweizer notar beim anbringen eines siegels auf dokumenten

Das Übersetzungsbüro UniTranslate bietet Ihnen notariell beglaubigte Übersetzungen in über 100 Sprachkombinationen. Unsere erfahrenen, diplomierten Übersetzerinnen und Übersetzer erstellen beglaubigte Übersetzungen, die staatlich anerkannt sind. Wir unterstützen sowohl Privatkunden als auch Unternehmen dabei, ihre Dokumente weltweit offiziell anerkennen zu lassen.

Notariell Beglaubigte Übersetzungen

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Wann ist eine notariell beglaubigte Übersetzung erforderlich?

Eine notariell beglaubigte Übersetzung ist erforderlich, damit fremdsprachige Dokumente in bestimmten Kantonen der Schweiz oder im Ausland anerkannt werden. Die Anforderungen variieren je nach Land, Kanton, Dokumenttyp oder Verwendungszweck. Daher ist es nicht möglich, eine einzige Art der Beglaubigung vorzuschlagen, die überall gültig ist. Notariell beglaubigte Übersetzungen werden beispielsweise von Gerichten in der Schweiz oder vom Zivilstandsamt des Kantons Zürich verlangt.

Notariell beglaubigte Übersetzungen werden in der Schweiz in der Regel von professionellen Übersetzern angefertigt und können je nach Anforderung von einem Notar, einem Rechtsanwalt oder einer anderen dazu befugten Stelle beglaubigt werden. Bei juristischen, finanziellen oder behördlichen Dokumenten ist die Beauftragung eines qualifizierten Übersetzers unerlässlich, um die Qualität und Genauigkeit der Übersetzung zu gewährleisten.

UniTranslate ist ein weltweit tätiges Übersetzungsbüro mit langjähriger Erfahrung in der Erstellung professioneller Übersetzungen. Unsere erfahrenen Übersetzerinnen und Übersetzer beherrschen über 60 Sprachen und sind bestens mit den schweizerischen Vorschriften und Anforderungen für beglaubigte Übersetzungen vertraut. Ganz gleich, ob Sie Ihre Dokumente ins Deutsche, Englische, Französische, Spanische, Portugiesische oder Italienische übersetzen möchten – unser Team liefert Ihnen präzise Übersetzungen, die von den Schweizer Behörden sowie weltweit zu 100 % akzeptiert werden.

Die Beglaubigung erfolgt normalerweise in Form einer schriftlichen Erklärung, die dem übersetzten Dokument beigefügt wird und wahlweise als elektronische PDF-Datei oder in physischer Form geliefert wird. Diese beglaubigte Übersetzung kann dann zusammen mit dem Originaldokument für Ihren Einbürgerungs-, Heirats-, Visum-, Rechts-, Geschäfts- oder Schulbewerbungsantrag eingereicht werden. 

In der Schweiz wird oft eine beglaubigte Übersetzung mit Apostille verlangt. UniTranslate bietet Ihnen die richtige Art der Beglaubigung in jedem Fall an.

Je nach Verwendungszweck, Kanton oder Amt variieren die Anforderungen an Beglaubigung. Am Besten kontaktieren Sie unsere Experten mit Ihrer Anfrage, um über die richtige Art der Beglaubigung zu erfahren.

Voraussetzungen für notariell beglaubigte Übersetzungen
in der Schweiz

Nachfolgend sind einige Dokumente aufgeführt, bei denen in der Schweiz eine übersetzte Beglaubigung erforderlich sein kann:

  • Urkunden

  • Urteile

  • Testamente

  • Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA)

  • Notarielle Abkommen

  • Patente

  • Allgemeine Verkaufsbedingungen

  • Verträge

  • Gerichtsurteile

  • Diplome und Zeugnisse

  • Erklärungen in Rechtssachen

  • Rechtsgutachten

  • Gründungsurkunden, Statuten oder Handelsregisterauszüge

  • Protokolle

  • Rechtliche Richtlinien

Folgende Dokumente müssen oft beglaubigt und übersetzt eingereicht werden:

In der Schweiz gibt es verschiedene offizielle Organisationen und Institutionen, die beglaubigte Übersetzungen benötigen:

 

Bundesamt für Migration (BFM): Das Bundesamt für Migration ist für die Einwanderungsbestimmungen und den rechtlichen Status von Ausländern in der Schweiz zuständig. Beglaubigte Übersetzungen können für Dokumente im Zusammenhang mit Visaanträgen, Aufenthaltsgenehmigungen und Einbürgerungen erforderlich sein.

 

Schweizer Gerichte: Schweizer Gerichte können beglaubigte Übersetzungen für juristische Dokumente wie Gerichtsurteile, Verträge und juristische Korrespondenz verlangen.

 

Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV): Die Eidgenössische Steuerverwaltung ist zuständig für die Erhebung und Durchsetzung von Steuern. Beglaubigte Übersetzungen können für Finanzdokumente wie Steuererklärungen, Jahresabschlüsse und Rechnungen erforderlich sein.

 

Schweizer Universitäten und Hochschulen: Schweizer Bildungseinrichtungen können beglaubigte Übersetzungen von Bildungsdokumenten wie Diplomen, Zeugnissen und akademischen Abschriften verlangen.

 

Gemeinden, Zivilstandsämter oder Migrationsämter: Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht beantragen oder in der Schweiz heiraten möchten, benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung. Unsere Experten kennen alle Anforderungen (je nach Kanton und Behörde unterschiedlich) und unsere Übersetzungen werden garantiert anerkannt.

Unsere beglaubigten Übersetzungen in der Schweiz erfüllen all diese Anforderungen und garantieren effiziente, zuverlässige und präzise Übersetzungen für Ihre persönlichen und beruflichen Bedürfnisse.

In welchen Fällen sind in der Schweiz beglaubigte Übersetzungen erforderlich?

Bei UniTranslate hat der Schutz Ihrer sensiblen Daten und die Wahrung der Vertraulichkeit während des gesamten Übersetzungsprozesses höchste Priorität. Um Ihre Daten bestmöglich zu sichern, haben wir umfassende Datenschutzmaßnahmen implementiert:

  • Sicherer Datentransfer: Wir verwenden verschlüsselte Kommunikationskanäle, um einen sicheren Austausch von Dokumenten und Informationen zu gewährleisten.

  • Vertraulichkeitsvereinbarungen: Alle unsere zertifizierten Übersetzer und Mitarbeiter unterzeichnen strikte Vertraulichkeitsvereinbarungen, um höchste Diskretion zu garantieren.

  • Regelmässige Sicherheitsüberprüfungen: Wir führen kontinuierlich Sicherheitsprüfungen durch, um potenzielle Schwachstellen zu identifizieren und die Einhaltung der aktuellen Datenschutzbestimmungen sicherzustellen.

Unser Ziel ist es, Ihre persönlichen und geschäftlichen Daten umfassend zu schützen, damit Sie unsere beglaubigten Übersetzungsdienste mit vollstem Vertrauen nutzen können.

Sicherheit und Vertraulichkeit

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Übersetzung mit Bürobeglaubigung

Die Beglaubigung von UniTranslate wird von vielen Universitäten, schweizerischen und ausländischen Behörden anerkannt, ohne dass eine notarielle Beglaubigung erforderlich ist. Wir wählen für Sie die richtige Beglaubigungsart!

Beispiel einer notariellen Beglaubigung

Notariell beglaubigte Übersetzung

Notariell beglaubigte Übersetzungen sind der Standard für Schweizer Behörden. UniTranslate fertigt notariell beglaubigte Übersetzungen an. Notariell beglaubigte Übersetzungen werden oft für Einbürgerungsgesuche, Heiratsanträge oder die Eintragung einer Firma ins Handelsregister (Firmengründung) in einem anderen Land benötigt. UniTranslate bietet notariell beglaubigte Übersetzungen von Urkunden, Bescheinigungen, Auszügen, Urteilen sowie Diplomen und Zeugnissen an. Wir bieten auch Übersetzungen mit qualifizierter elektronischer Signatur an, die per E-Mail geliefert werden und einer beglaubigten Übersetzung gemäß ZertEs (Bundesgesetz) gleichgestellt sind.

digitale signatur

Übersetzung mit qualifizierter elektronischer Unterschrift

UniTranslate erstellt Übersetzungen mit qualifizierter elektronischer Signatur, die per E-Mail geliefert werden und gemäss ZertES (Bundesgesetz über die elektronische Signatur) einer Übersetzung mit Stempel und Unterschrift gleichgestellt sind. Somit können die Unterschriften auf dem Portal vom Bundesrat verifiziert werden. Wir sind in der Lage, diese Art von Übersetzungen innerhalb von 12 Stunden zu liefern, so dass unsere Kundinnen und Kunden rund um die Uhr amtlich beglaubigte Übersetzungen per E-Mail bestellen und erhalten können!

Beispiel einer notariellen Übersetzung mit Apostille

Notariell beglaubigte Übersetzung mit Apostille

Eine notariell beglaubigte Übersetzung mit Apostille oder Überbeglaubigung ist erforderlich, wenn ein in der Schweiz erstelltes Dokument bei einer ausländischen Behörde eingereicht werden soll. UniTranslate erstellt notariell beglaubigte Übersetzungen mit Apostille für alle Länder des Haager Übereinkommens sowie mit Überbeglaubigung für alle anderen Länder. Unser Service garantiert Ihnen rechtskonforme, hochwertige Übersetzungen, die von internationalen Behörden akzeptiert werden.

Übersetzung durch gerichtlich 
vereidigten Übersetzer

Übersetzungen von vereidigten Übersetzern werden von vielen Behörden auch ohne notarielle Beglaubigung akzeptiert. Besonders für Englischübersetzungen arbeiten wir mit erfahrenen vereidigten Übersetzern zusammen. Kontaktieren Sie uns gerne – wir beraten Sie unverbindlich und finden die passende Lösung für Ihre Bedürfnisse!

stadtzentrum

Beglaubigung durch Konsulate in der Schweiz

Wenn Sie ein im Ausland ausgestelltes Dokument (z. B. eine Geburtsurkunde) bei den Schweizer Behörden einreichen möchten, ist es häufig erforderlich, dass dieses Dokument im Herkunftsland mit einer Apostille versehen wird. Wir übernehmen für Sie die Übersetzung des Dokuments und sorgen für eine notarielle Beglaubigung, sodass Sie es problemlos den Schweizer Behörden vorlegen können.

Angebot an beglaubigten Übersetzungen

Unverbindliche Offerte in 30 Minuten

Kontaktieren Sie jetzt unsere Experten und erfahren Sie innerhalb von 30 Minuten unverbindlich die Kosten und Lieferzeiten! Lieferungen innerhalb von 12 oder 24 Stunden nach Bestellung sind möglich.

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